Protocol of the Session on July 13, 2010

Dennoch haben wir etwa zeitgleich zu diesem Bericht im Lan deshaushalt die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Zu schüsse ab dem kommenden Schuljahr wieder auf mindestens 70,5 % anzuheben, da nach diesem Absinken die Kostende ckungsgrade an einigen Schularten unter die Marke von 70 % gefallen sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Haushaltsgesetzgeber auch haushaltspolitische Beschlüsse in die Wege geleitet. So erhalten die Schulen in freier Trägerschaft im Haushaltsjahr 2010 3,5 Millionen € und im Haushaltsjahr 2011 8,3 Milli onen € mehr, um ebendiese Kostendeckungsgrade, die ich ge rade skizziert habe, zu erreichen. Damit ist die Annäherung der Kostendeckungsgrade nach wie vor unser erklärtes poli tisches Ziel.

Ich verhehle nicht, dass es sich hierbei auch um einen finan ziellen Kraftakt handelt. So konnten wir die Bezuschussung für die Hauptschulen um 13 % erhöhen; die Bezuschussung für die Grundschulen und für die Klassen 1 bis 4 der Freien Waldorfschulen wurde um 10 % erhöht, und auch bei den be ruflichen Schulen haben wir Verbesserungen vorgenommen. Insofern haben einige Schularten ganz klar von dieser Erhö hung profitiert.

Im Zuge des Anhörungsverfahrens haben sich auch die Pri vatschulverbände klar geäußert. Natürlich begrüßen sie den Schritt, dass wir die Kostendeckungsgrade auf 70,5 % ange hoben haben; sie verweisen aber auch auf das erklärte politi sche Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 80 % anzustreben, und fordern hierfür natürlich auch einen verbindlichen Stu fenplan.

In diesem Zusammenhang mache ich deutlich, dass wir, ge rade in dieser sehr schwierigen Haushaltssituation, den Weg des Machbaren gehen, aber gleichzeitig so, wie es der Be schluss des Landtags vorsieht, das Ziel, die Marke von 80 % zu erreichen, nicht aus den Augen verlieren dürfen.

Das Privatschulgesetz sieht auch eine Zuschusswartefrist von drei Jahren für Privatschulen vor. Das, was bisher auf dem Er lassweg geregelt wurde, hat nun Gesetzescharakter erhalten. De facto ändert sich nichts, aber neu genehmigte Ersatzschu len müssen zunächst einmal eine dreijährige Wartefrist in Kauf nehmen, um die Bezuschussung in Anspruch nehmen zu kön nen. Diese sogenannte Pausenabstandsregelung, die auch ge richtlich bestätigt wurde, wurde sozusagen im Gesetz doku mentiert.

Damit, meine Damen und Herren, haben wir mit Augenmaß auch für die Zukunft eine seriöse Finanzierung sichergestellt. Dass wir seitens des Landes eine genehmigte Privatschule nicht sofort finanziell unterstützen können, hat nicht nur fi nanzielle Gründe. Dies hat vielmehr den Sinn, dass sich auch anerkannte Privatschulträger darauf einstellen müssen, dass sie sich zunächst einmal in ihrer Arbeit bewähren müssen, um dann nach dreijähriger Wartefrist zu beweisen, dass sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllen. Denn es gibt auch einige Beispiele, bei denen von Anfang an infrage gestellt werden musste, ob wirklich alle Voraussetzun gen erfüllt werden können, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Auch dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, und es hat darauf verwiesen, dass diese Pausenabstandsregelung bzw.

die Wartefrist von drei Jahren durchaus rechtlich vertretbar sind.

Meine Damen und Herren, wir legen einen Gesetzentwurf vor, der zunächst einmal das vollzieht, was der Haushaltsgesetz geber bereits beschlossen hat – ein weiterer Schritt bei der fi nanziellen Besserstellung unserer Privatschulen mit dem Ziel, die Kostendeckungsgrade auf mindestens 70,5 % anzuheben. Gleichzeitig verweisen wir darauf, dass die Privatschulen ei ne gute Zukunft in unserem Bundesland Baden-Württemberg haben. Denn die Landesregierung steht zu dieser wichtigen Ergänzung des öffentlichen Schulwesens.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Lazarus das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist nicht die Stunde, erneut Grundsätzliches in der Finanzierung von Pri vatschulen zu diskutieren. Das haben wir bei der Vorlage des Privatschulberichts Ende 2009 und auch während der Haus haltsberatungen und der Haushaltsverabschiedung im Januar 2010 getan.

Mit der vorliegenden Änderung im Privatschulgesetz wird im Wesentlichen das nachvollzogen, was schon im Landeshaus halt steht. Damit wird ermöglicht, dass die eben genannten 3,5 Millionen € für 2010 und die 8,3 Millionen € für 2011 auch tatsächlich ausbezahlt werden können.

Da vor allem wegen der Qualitätsverbesserungen im öffentli chen Schulwesen die Kostendeckungsgrade gefallen sind, wird mit dieser Änderung des Privatschulgesetzes das schon 2008 erreichte Minimum von 70,5 % erneut abgesichert.

Eine Verbesserung – sie wurde eben auch schon genannt – gibt es ganz speziell bei den beruflichen Gymnasien.

Außerdem entfällt die gesetzliche Wartefrist von drei Jahren für Erweiterungsbauten im engeren Umfeld der Schule. Das ist ein schon lange gehegter Wunsch der Schulen in freier Trä gerschaft.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dieser Gesetzesänderung zu. Ich gehe davon aus, dass diese Gesetzesänderung eine breite Zustimmung findet, da doch nie mand beabsichtigen kann, dass die Auszahlung der Mittel ver hindert würde. Insofern kann ich es heute kurz machen.

Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Mentrup das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entwurf zur Änderung des Privatschul

gesetzes ist ein weiterer trauriger Schritt einer unendlichen Vertröstungs- und Versagensgeschichte.

(Lachen der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Womit hat man denn 2006 in den Koalitionsvereinbarungen begonnen? Endlich wollte man den Schritt vollziehen, den man zuvor gemeinsam ausgearbeitet und unterstützt hatte, nämlich auf 80 % Kostendeckungsgrad nach dem Bruttokos tenmodell zu kommen. Es schien nur noch eine Frage der Zeit zu sein, dies haushaltsrechtlich und haushaltstechnisch zu ver ankern. In den nächsten Jahren ist dann zunächst einmal das Gegenteil passiert.

Was dieser Gesetzentwurf darstellt – das ist auch von Ihnen, Herr Wacker, schon ausformuliert worden –, ist im Grunde ei ne Wiederanhebung auf 70,5 %. Man ist aber noch weit da von entfernt, die ursprünglich vereinbarten und versproche nen 80 % zu erreichen.

(Abg. Ursula Lazarus CDU: Minimum 70 %!)

Hier geht es zum einen natürlich um die Gleichstellung zwi schen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Hier geht es darum, dass sich die Privatschulen, die Schulen in freier Trägerschaft, nicht den Vorwurf gefallen lassen müs sen, ein Stück weit auch Elite zu sein. Denn Sie fordern eine Art „Mission Impossible“, wenn Sie sagen, der Elternbeitrag dürfe eine vorgesehene Grenze von ca. 120 € nicht überschrei ten, andererseits aber nicht den Kostendeckungsgrad von 80 % gewährleisten. Damit wird es letztlich auf dem Rücken der Schulträger und auch auf dem Rücken der Eltern ausgetragen, dass Sie Ihre Ankündigung nicht einlösen.

Heute Morgen ist auch von Herrn Hauk sehr deutlich der na tionale Vergleich bei bestimmten Bildungsthemen angeführt worden. Vergleichen wir doch einmal, was das Land BadenWürttemberg für die Schulen in freier Trägerschaft zur Ver fügung stellt und was die anderen Bundesländer tun. Da stel len wir fest, dass wir verglichen mit Hessen, Schleswig-Hol stein, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Bremen und RheinlandPfalz – um nur einige Beispiele zu nennen – in dieser Kaska de auf dem vorletzten Platz stehen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die haben viel we niger! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Die ha ben eine ganz andere Berechnungsweise! – Abg. Ur sula Lazarus CDU: Eine ganz andere Berechnung!)

Auch die Steigerung war in den letzten Jahren in allen genann ten Bundesländern außer in Schleswig-Holstein deutlich hö her als hier in Baden-Württemberg. Aber ich will Sie hier nur an dem messen, was Sie selbst versprochen haben. Das reicht für die Argumentation schon aus.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nicht so von oben he rab, Herr Kollege!)

Selbst die Demonstration von 20 000 Schülerinnen und Schü lern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern hat Sie nicht bewo gen, hier endlich ein größeres Maß an Gerechtigkeit herbei zuführen und mit der Umsetzung Ihrer Ankündigung zu be ginnen.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sie sagen doch immer, wir sparen zu wenig! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sie wollen die Realschulen doch abschaffen! – Ge genruf der Abg. Ursula Haußmann SPD: Wenn du nichts kapierst, schwätz auch nicht dazwischen! – Unruhe)

Sie hören mir nicht zu; aber das kann ich heute auch nicht ändern.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Deckungsvorschlag!)

Es ist auch nicht so, dass hier die Privatschulen ansonsten auf Rosen gebettet wären. Im Gegensatz zum öffentlichen Schul wesen

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Schulden machen oh ne Ende!)

bekommen sie Investitionskostenzuschüsse auf zehn Jahre ausgezahlt und nicht in einem kürzeren Abstand, sodass es oft gerade einmal reicht, um die Kreditkosten auszugleichen.

Das Beispiel Emmendingen und andere Schulen zeigen auch, dass es um die Ansprüche einzelner Schulen zum Teil sehr schlecht bestellt ist

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ja, aber wir ha ben es doch durchgesetzt!)

und man sich, obwohl ja eigentlich Sie die großen Verfechter der Privatschulen sind, zunehmend auf gerichtliche Ausein andersetzungen mit dem Land einlassen muss.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist doch er ledigt! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nicht so von oben herab!)

Wir haben noch ein anhängiges Verfahren; so ist es ja nicht.

Insofern bleibe ich dabei: Es ist im Hinblick auf das, was Sie ursprünglich versprochen haben, eher ein trauriger Tag. Im Schulausschuss gibt es zwei Damen, die sich permanent in der Frage beharken, wem die „Mutterschaft“ für diese guten An kündigungen zukommt, anstatt endlich dazu zu stehen und zu sagen, wie wir das umsetzen sollten.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Nicht so von oben he rab, Herr Kollege! Also wirklich! – Abg. Ursula La zarus CDU: „Zwei Damen“!)

Damit, Herr Wacker, bleibt jede Privatschülerin und jeder Pri vatschüler eine kleine Spardose für das Land Baden-Württem berg, weil sie bzw. er deutlich weniger kostet als eine Schü lerin bzw. ein Schüler in einer öffentlichen Schule.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Genau! – Abg. Heide rose Berroth FDP/DVP: Warum machen Sie sich dann immer Sorgen, wenn da mehr Schüler sind?)

Das macht deutlich, meine Damen und Herren, dass es hier nicht um finanziellen Ausgleich geht. Vielmehr geht es dar um, dass Sie ein Stück weit etwas ausnutzen, was Ihnen an dieser Stelle eine günstigere Versorgung ermöglicht,