Als größere Maßnahmen schlägt der Sonderausschuss die Schaffung von rund 250 zusätzlichen Stellen für Beratungslehrkräfte und Gewaltpräventionsberater sowie 100 zusätzlichen Stellen für Schulpsychologen vor. Bereits zum kommenden Schuljahr 2010/2011 sollen die ersten 30 neuen Schulpsychologen eingestellt werden.
Wir empfehlen die Gründung eines Stiftungslehrstuhls zur Amokforschung an einer baden-württembergischen Hochschule und einen Studiengang Schulpsychologie an einer Universität. Wir wollen die mobile Jugendarbeit verstetigen, Erziehungspartnerschaften zwischen Schulen und Eltern stärken, die Jugendverbandsarbeit mit mehr Mitteln ausstatten und vor allem ein sehr gut evaluiertes Gewaltpräventionsprogramm nach dem Konzept des norwegischen Psychologen Dan Olweus flächendeckend und verbindlich einführen. Ziele dieses Programms sind, unmittelbare und mittelbare Gewalt zu vermindern oder zu verhindern und Bedingungen zu schaffen, die Opfern wie Gewalttätern ein besseres Zurechtkommen innerhalb und außerhalb der schulischen Umgebung ermöglichen.
Für diese und etliche weitere Maßnahmen, die im Jahr 2010 umgesetzt werden sollen, ist eine Mittelbereitstellung im Rahmen des Nachtragshaushalts vorgesehen. Den Mitgliedern des Sonderausschusses ist bewusst, dass rund 30 Millionen € viel Geld sind. Bedenken Sie jedoch mit uns, dass die Mittel neben der Amokvorbeugung auch der Eindämmung des negativen Phänomens der grassierenden physischen und psychi schen Gewalt unter Jugendlichen und durch Jugendliche dienen und positive Standards im Umgang miteinander gesetzt werden, hinter die keiner mehr zurückgehen kann.
Die Schnittstelle zwischen reiner Amokprävention und Antworten auf die Frage, in welcher Welt wir leben wollen und unsere Kinder und Jugendlichen leben sollen, ist nicht immer klar zu definieren. Wir haben uns jedoch stark bemüht, nicht auszuufern und unter dem Etikett der Amokprävention nicht jeden noch so nachvollziehbaren Wunsch nach Verbesserung
eines gesellschaftlichen Missstands oder jede gute oder gut gemeinte Anregung zur Beschlussempfehlung werden zu lassen.
Nicht zuletzt aufgrund der zeitnahen Initiative der Landesregierung von Baden-Württemberg haben die damalige Bundesregierung und der Bundestag auf den Amoklauf in Winnenden und Wendlingen schnell reagiert und bereits im Juli 2009 das Waffenrecht verschärft. Das deutsche Waffenrecht ist damit weltweit eines der strengsten.
Bevor weitere Änderungen des Waffenrechts gefordert werden, möchte eine Mehrheit des Sonderausschusses sehen, wie sich diese letzte Änderung des Waffenrechts in der Praxis auswirkt. Die Umsetzung der neuen Gesetzeslage durch die zuständigen Behörden ist entscheidend für ein noch höheres Maß an Sicherheit im Umgang mit legalen Schusswaffen.
Vollzugsdefizite bei der Überprüfung der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften müssen im Zuge einer umfassenden Evaluation identifiziert und behoben werden. Der Sonderausschuss betrachtet es als notwendig, dass möglichst frühzeitig gesicherte Erkenntnisse über die Effizienz und Effektivität der Aufbewahrungskontrollen vorliegen. Auf dieser Datengrundlage können gegebenenfalls frühzeitig bedarfsgerechte Optimierungen der Aufbewahrungskontrollen erfolgen. Dazu sollen die Erfahrungen der Betroffenen sowie der durchführenden Stelle mit den Aufbewahrungskontrollen umfassend erfasst werden. Die Waffenbehörden sollen dazu aufgefordert werden, alle Kontrollen nach § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes, die vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2011 durchgeführt werden, zu erfassen und dem Landtag bis zum 15. September 2011 über die Erfahrungen der Waffenbehörden mit den Aufbewahrungskontrollen zu berichten.
Des Weiteren empfiehlt der Sonderausschuss, die Schützenvereine aufzufordern, ihre Mitglieder bei der Umsetzung der Aufbewahrungsvorschriften zu beraten.
Der Sonderausschuss fordert die Landesregierung ferner auf, bei den unteren Waffenbehörden den Ansatz zu befördern, bei der Gebührenerhebung zwischen verdachtsabhängigen Kontrollen einerseits und verdachtsunabhängigen Kontrollen andererseits zu differenzieren und bei Letzteren nur im Fall von Beanstandungen Gebühren zu erheben.
Die Landesregierung soll außerdem eine Bundesratsinitiative ergreifen, um eine nochmalige, zeitlich begrenzte Strafverzichtsregelung bei der freiwilligen Abgabe illegaler Waffen entsprechend der am 31. Dezember 2009 ausgelaufenen Amnestieregelung zu erreichen.
Aufgrund vereinzelter, doch ziemlich absurder Medienberichte in den letzten Tagen möchte ich zur Empfehlung eines Modellprojekts zur Gewaltprävention durch Sport, die wir im Übrigen vom Expertenkreis übernommen und ausformuliert haben, Stellung beziehen.
Die Handlungsempfehlungen des Sonderausschusses beinhalten in keinem Punkt – ich betone: in keinem Punkt – den Vorschlag, Jugendliche im Rahmen eines Projekts verstärkt an Waffen auszubilden. Wer so etwas annimmt, hat die Empfehlungen gründlich missverstanden. Vielmehr will der Sonderausschuss die erfolgreiche Jugendarbeit im Sportjugendbereich grundsätzlich stärken. Durch die Entwicklung eines sol
chen Modellprojekts am Beispiel Biathlon kann eine Versachlichung der öffentlichen Diskussion erreicht werden. Es ist vorgesehen, in die Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer, Eltern und Trainer die beteiligten Verbände aktiv einzubinden.
Im Alltag wichtige sogenannte Sekundärtugenden wie Ausdauer, Konzentration, Motorik, Leistungsfähigkeit und Disziplin sollen gestärkt und gefördert werden. Der Umgang mit der Waffe wird unter den Aspekten Vorsicht und Behutsamkeit thematisiert. Außerdem sollen die an dem Projekt teilnehmenden Jugendlichen verstärkt für das Ehrenamt als eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung gewonnen werden. Dieses Projekt will dabei helfen, den Jugendlichen, die bereits in Schützenvereinen sind, klarzumachen, welch hohes Maß an Verantwortung sie im Umgang mit Waffen tragen.
Im Umgang mit elektronischen Medien und Computerspielen setzt der Sonderausschuss neben Maßnahmen zur Verstärkung der Strafverfolgung von Internetkriminalität vor allem auf medienpädagogische Elemente. Machen wir uns nichts vor: Ob wir wollen oder nicht – die Welt unserer Kinder ist zu weiten Teilen eine elektronische, unübersichtliche, nahezu frei verfügbare Welt. Verbote allein können daran wenig ändern. Notwendige Regeln müssen national oder besser international gelten. Für uns müssen Aufklärung und Erziehung im Vordergrund stehen.
Zur Stärkung der Medienpädagogik macht der Sonderausschuss daher insbesondere nachstehende Empfehlungen:
Die medienpädagogische Erziehung und Präventionsarbeit an Schulen soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Es ist eine Hotline zu medienpädagogischen Fragestellungen einzurichten. Bedarfsgerecht sollen finanzielle Mittel zur nachhaltigen Verankerung erfolgreicher Projekte wie „MediaCultureOnline“ bereitgestellt werden. Zum Jugendmedienschutz verweise ich auf die entsprechende gemeinsame Erklärung des Sonderausschusses.
Auch zur Medienberichterstattung über Amokläufe hat der Sonderausschuss eine gemeinsame Erklärung verfasst, die sich mit dem deckt, was Bundespräsident Köhler heute mit in das Zentrum seiner Rede gestellt hat. Dabei geht es uns gar nicht so sehr darum, sogenannten Sensationsjournalismus einzudämmen. Meine Damen und Herren, ich erwähnte es bereits: Ein Amokläufer setzt bereits bei der Planung seiner verbrecherischen Tat auf ein möglichst großes mediales Interesse. Im Internet können Sie „Ranglisten“ von Amokläufen finden. Viel Aufmerksamkeit, wenigstens bei seinem inszenierten Abgang von dieser Welt, ist ein wichtiger Teil seiner Motivation zur Tat.
Ich appelliere an dieser Stelle eindringlich an alle Medienvertreter, sich ihrer ganz besonderen Verantwortung bei der Berichterstattung über Amokläufe bewusst zu sein. Möge ihnen allen die Gratwanderung zwischen berechtigtem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und einer – sicher ungewollten – Förderung von Täteranliegen stets gelingen.
Eltern spielen auch bei der Amok- und Gewaltprävention eine ganz entscheidende Rolle. Sie sollen bei der Erfüllung ihres immer vielschichtiger werdenden Erziehungsauftrags noch besser unterstützt werden. Dies kann u. a. durch Beratungsmodule für Rat suchende Eltern in typischen Umbruchphasen des Kinderlebens geschehen. Viel Erfahrungswissen wird heu
te aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr von einer Elterngeneration zur nächsten weitergegeben. Junge Eltern haben zahlreiche Fragen, deren Nichtbeantwortung zu Unsicherheit führt, was sie wiederum bei der Erziehung der Kinder hemmt.
Mit dem Landesprogramm STÄRKE erhalten Eltern eine Unterstützung bei Fragen der Kleinkindentwicklung. Für typische Umbruchphasen des Kinderlebens wie Schulwechsel oder Pubertät bestehen jedoch noch keine adäquaten Angebote für Rat suchende Eltern. Der Sonderausschuss regt die bedarfsgerechte Entwicklung von Fortbildungsmodulen zur Erziehungsberatung für diese prägenden Lebensphasen an, die Eltern eine pädagogische sowie entwicklungspsychologische Orientierung ermöglichen. Darüber hinaus wäre es aus Sicht des Sonderausschusses wichtig, werdenden Eltern bereits vor der Geburt ihres Kindes, wenn oft mehr Zeit zur Verfügung steht als nach der Geburt, eine Möglichkeit zur Teilnahme am Angebot STÄRKE zu schaffen.
Auf die gemeinsame Erklärung des Sonderausschusses zur sozialpsychiatrischen Diagnostik und Beratung sei in diesem Zusammenhang verwiesen.
Als letztem inhaltlichen Punkt wende ich mich dem Thema „Sicherheit an Schulen“ zu. Nach Anhörung von Experten und vielen Gesprächen mit Pädagogen, Schülern und Eltern setzen wir das deutliche Signal: Schulen müssen Wohlfühlorte sein und bleiben. Ein Ausbau von Schulen zu Festungen, wie er in Amerika vielerorts praktiziert wird, wird von kaum jemandem, der am Schulbetrieb teilnimmt, befürwortet. Eingangskontrollen ähnlich wie an Flughäfen sind abzulehnen, da der Zugewinn an Sicherheit oder vermeintlicher Sicherheit die damit einhergehende Verschlechterung des Schulklimas in keiner Weise rechtfertigt.
Dies heißt nicht, dass die passive Sicherheit in Schulen nicht verbessert werden kann. Allerdings muss der Einsatz von Türknäufen, Schließsystemen oder anderen baulichen Elementen jeweils vor Ort individuell geprüft werden. Eine flächendeckende Einführung beispielsweise von Türknäufen könnte bei einer zukünftigen Bedrohungslage unwirksam, möglicherweise sogar kontraproduktiv sein.
Wir sind sicher, dass das Land die Schulträger und Schulgemeinschaften überall in Baden-Württemberg durch polizeiliche Beratung in Fragen der passiven Sicherheit an Schulen gut und partnerschaftlich unterstützt.
Ferner sollen Fortbildungsangebote für Lehrkräfte im Umgang mit Mobbing und aggressiven Schülern bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Finanziell einsteigen sollte das Land auch bei der flächendeckenden Einführung eines elektronischen Alarmierungssys tems, z. B. mittels sogenannter Pager. Alle Schulen, die ein solches direktes Alarmierungssystem haben, könnten sich auf Bedrohungslagen schneller einrichten sowie unmittelbar und schnell angesteuert werden.
So weit, meine Damen und Herren, in der gebotenen Kürze die wichtigsten aus lauter wichtigen Empfehlungen.
Erlauben Sie mir zum Schluss ein paar von Herzen kommende Dankesworte. Ich danke den Expertinnen und Experten, die uns in den Anhörungen an ihrem großen Fachwissen teil
haben ließen, sowie allen, die unsere Arbeit auch zu ihrer Sache gemacht haben. Ich danke dem Expertenkreis unter der Leitung von Herrn Dr. Udo Andriof für die sehr gute Vorarbeit. Ich danke den beteiligten Personen bei der Landtagsverwaltung, insbesondere Herrn Rüdiger Wegner, den parlamentarischen Beratern der vier Fraktionen, die an dieser Stelle unbedingt auch einmal namentlich genannt werden müssen – Herrn Thomas Hartmann, Herrn Helmut Zorell, Frau Ilka Raven-Buchmann und Herrn Jan Frederik Adriaenssens –, sowie den zuständigen Ministerien für die hervorragende Zuarbeit und für deren hohe, nein höchste Einsatzbereitschaft. Schließlich danke ich besonders den Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, die sich im Sonderausschuss mit weit überobligatorischem Einsatz einbrachten und, um der außergewöhnlichen Sache gerecht zu werden, bereit waren, die sonst üblichen Schemata und Spielregeln der Parlamentsarbeit wohltuend auch einmal außer Acht zu lassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Sonderausschuss hat seinen Arbeitsauftrag erfüllt. Was jetzt rasch, aber unaufgeregt und mit der unbedingt notwendigen Gründlichkeit zu erfolgen hat, ist die Umsetzung der Empfehlungen.
Wenn wir im Anschluss an die Aussprache auch dem gemeinsamen Entschließungsantrag zur Einstellung der ersten 30 neuen Schulpsychologen zum Beginn des kommenden Schuljahrs mit breiter Mehrheit zustimmten, dann wäre dies das richtige Signal dafür, wie ernst wir es mit der zügigen Umsetzung aller Empfehlungen meinen.
Ich bitte den Landtag im Namen des Sonderausschusses um eine entsprechende Beschlussfassung einschließlich der Empfehlung an den Landtag, die Landesregierung zu ersuchen, über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen innerhalb vorgegebener Fristen zu berichten.
Damit hätten wir für das immer komplizierter werdende Zusammenleben in unserer Gesellschaft Marken gesetzt, die Orientierung, mehr Halt und größere Sicherheit geben können.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Aussprache. Dazu rufe ich den Entschließungsantrag aller Fraktionen, Drucksache 14/6012, mit auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Jahr nach dem Amoklauf in Winnenden und Wendlingen legt unser Sonderausschuss seinen Abschlussbericht vor. Der Vormittag war dem Gedenken gewidmet. Heute Nachmittag wollen wir uns damit befassen, welche Konsequenzen aus diesem furchtbaren Ereignis zu ziehen sind.
Frau Mayer, die Sprecherin des Aktionsbündnisses, hat in einem heute in der „Stuttgarter Zeitung“ abgedruckten Interview gesagt, Mitleid reiche nicht aus. Sie hat recht. Gleich
zeitig hat sie aber auch nicht recht. Ich möchte, auch wenn es die betroffenen Eltern schon vielfach gehört haben, noch einmal betonen, dass auch wir, die wir weiter weg von Winnenden wohnen, die wir unsere quicklebendigen Kinder heute Morgen ganz unbesorgt in die Schule geschickt haben, noch immer und immer wieder von dem betroffen sind, was wir gehört, gelesen und erlebt haben.
Der Kreis derjenigen, denen dieser Amoklauf unter die Haut geht, ist groß. In meinem Wahlkreis hat sich die Stadt Herrenberg, die von der Wahnsinnsfahrt des Täters gestreift wurde, aufgemacht und mit privaten Spenden und ehrenamtlichem Engagement Projekte in Schulen und für Jugendliche auf den Weg gebracht, um dazu beizutragen, die Kultur des Miteinanders zu stärken. Viele Menschen überlegen sich, wie sie ganz persönlich dazu beitragen können, dass unsere Gesellschaft kinder- und jugendfreundlich bleibt, dass Familien gestützt werden, dass wir Anteilnahme und Mitleid pflegen.
Mitleid ist wichtig, Mitleid ist nicht selbstverständlich, und Mitleid muss geübt werden. Einem Amoktäter ist die Empathiefähigkeit völlig abhandengekommen. Insofern bitte ich Frau Mayer und die anderen Eltern, unser Mitgefühl nicht gering zu schätzen. Ich fordere uns alle dazu auf, weiterhin daran zu arbeiten, dass wir in einer Gesellschaft leben können, in der Menschen Mitgefühl füreinander hegen.
Es war während der Ausschussarbeit nicht immer leicht, von den persönlichen Gefühlen und Emotionen abzusehen und sich den politischen Entscheidungsprozessen zu widmen. Notwendig war es allemal. Es ist wichtig, dass sich Politik in einem sachlichen und nüchternen Rahmen vollzieht. Alles andere wäre fatal.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir in diesem Sonderausschuss über ein Jahr hinweg fraktionsübergreifend konstruktiv und kompromissorientiert zusammengearbeitet haben. Dies war dem Thema angemessen. Der Sonderausschuss hat nach Ansicht der CDU-Fraktion sowohl in seiner Arbeitsweise als auch in seinen Ergebnissen Baden-Württemberg alle Ehre gemacht.
Unser Auftrag war es ausdrücklich nicht, uns mit der Vorgehensweise der Polizei zu beschäftigen. Ich möchte aber an dieser Stelle doch meinen Dank und den Dank der gesamten CDU-Fraktion gegenüber allen Polizistinnen und Polizisten wie auch allen anderen Helfern aussprechen. Wir ahnen, was sie geleistet haben. Wir wissen, dass sich einige von ihnen der Lebensgefahr ausgesetzt haben. Wir hoffen, dass die 3,6 Millionen €, die wir zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung der Polizei bereitgestellt haben, dazu beitragen, dass die Beamten zukünftig bei ihren Einsätzen noch besser geschützt sind.
Was sind unsere Erkenntnisse aus den Anhörungen der verschiedenen Experten? Aus meiner Sicht mussten wir sehr frühzeitig erkennen, dass es kein einheitliches Täterprofil gibt. Demnach gibt es auch keine spezifische Amokprävention.