Protocol of the Session on October 11, 2006

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Sehr geschickt!)

Das Verhandlungsergebnis war richtig; es war völlig in Ordnung. Dazu vielleicht eine Anmerkung: Wenn Bernhard von Baden, unser Gegenüber, rein kommerziell denken würde – das muss man der Fairness halber sagen – oder wenn er drei Anwälte damit beauftragt hätte, einen für das Haus Baden optimalen Vertrag auszuarbeiten, dann hätte er den Vertrag, den wir ausgehandelt haben, nicht unterschreiben dürfen. Das ist ganz klar.

(Unruhe bei der SPD)

Das Ergebnis war übrigens keineswegs eine Entscheidung, die Handschriften zu verkaufen, sondern die Festlegung, dass im nächsten Schritt eine Expertenkommission schauen muss, was aus dem Bestand schmerzfrei herausgenommen werden kann.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Altpapier!)

Dazu komme ich gleich noch. – Von Handschriften war überhaupt nicht die Rede, sondern es war die Rede davon, nachzusehen, was man schmerzfrei herausnehmen kann. Darum geht es bis jetzt.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Jeder erzählt hier eine andere Story! – Abg. Ute Vogt SPD: Sie müssen sich wenigstens auf eine Version einigen! – Unruhe bei der SPD)

Ich habe dazu jetzt keine Wortprotokolle, aber aus meiner Sicht kam eigentlich eher von der Berater- oder Expertenseite die Komponente ins Spiel, dass es sich insgesamt für den Reichtum des Landes Baden-Württemberg möglicherweise anbietet, bevor man die Bilder von den Wänden abhängt, zu schauen, ob alles, was in diesem Keller liegt, denn zwingend badisches Kulturgut ist. Dadurch ist die Diskussion um die Schriften entstanden.

Jetzt sind wir dabei, dieses Konzept umzusetzen. Es ist richtig: Wir werden das nicht nach dem Motto machen können: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ Irgendwo muss dann eben bezahlt werden. Daher habe ich in der Kabinettssitzung in der Tat gesagt: Wenn wir über die Stiftungsmittel reden, dann möchte ich schon genau hinschauen, worauf wir verzichten. Denn auch das werden wir den Leuten zu erklären haben, und wir werden ihnen auch zu erklären haben, warum wir da verzichten, um – natürlich ironisch gesprochen – auf der anderen Seite alte Papiere im Keller zu lagern. Das waren meine Ausführungen.

Es gibt natürlich Menschen, denen wir erklären müssen, warum manches in der Zukunft nicht gemacht werden kann, damit diese Bestände erhalten werden. Diese Bestände achten und schätzen wir alle. Es ist zu Recht gesagt worden, dass darunter Dinge von unersetzlichem Wert für das Land, für unsere Kultur und unsere Geschichte sind. Aber nicht alle diese Dinge sind für unser Land tatsächlich unersetzlich.

Darum warne ich hier ein bisschen davor, den Grundsatz aufzustellen, dass alles, was einmal in eine Sammlung gekommen ist, nie mehr aus dieser Sammlung herausgenommen werden darf. Meine Damen und Herren, in jeder Sammlung finden wir wahrscheinlich irgendetwas, was irgendwann einmal hinzugekommen ist – weil vielleicht gerade Mittel vorhanden waren, um etwas zu kaufen, oder weil gerade etwas Interessantes auf dem Markt war –, von dem Sie aber doch nicht durchweg sagen können, dass es für die Geschichte und die Kultur des Landes von elementarer Bedeutung sei.

Davor habe ich gewarnt, und davor warne ich auch hier. Ich meine, dass wir in Zukunft abwägen sollten, wenn es um die Frage des Verzichts geht, ob es nicht innerhalb dieser Bestände einzelne Stücke gibt – sei es ein Bild, sei es eine Plastik oder auch eine Handschrift –, von denen sich das

(Minister Dr. Ulrich Goll)

Land oder die betreffende Sammlung auch einmal trennen kann.

Das Ziel, meine Damen und Herren, werden wir nicht aus den Augen verlieren. Dieses Ziel heißt: Wir wollen ein Optimum an Kulturgütern im Land halten, und wir wollen eine dauerhafte Sicherung der Anlage in Salem, die ja seit einiger Zeit „Schloss“ heißt, die aber eines der ältesten Klöster und damit natürlich eine Anlage von unersetzlichem Wert gerade für unsere Geschichte ist. Dafür haben wir ein Konzept. Ein besseres Konzept als dieses hat bisher noch niemand auf den Tisch gelegt. Darum werden wir unser Konzept vonseiten der Landesregierung mit Nachdruck weiterverfolgen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge. Es geht um den Berichtsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/341, um den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/343, und um den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/402.

Ich habe zunächst gewisse Bedenken, ob zum Antrag Drucksache 14/341 überhaupt ein Änderungsantrag gestellt werden kann, weil es sich bei diesem Antrag der Fraktion der SPD um einen reinen Berichtsantrag handelt. Vielleicht brauchen wir diese Frage aber nicht zu entscheiden, wenn die Überweisung der Anträge an den Finanzausschuss beantragt wird. – Wird ein solcher Antrag gestellt?

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Ich beantrage die Überweisung der Anträge an den Finanzausschuss!)

Es ist beantragt, die drei Anträge an den Finanzausschuss zu überweisen. Besteht darüber Übereinstimmung?

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Soll darüber abgestimmt werden? – Das ist der Fall.

Wer dafür ist, dass die Überweisung der Anträge an den Finanzausschuss erfolgt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Überweisung an den Finanzausschuss wurde mehrheitlich zugestimmt.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Aber weiter sach- lich aufklären!)

Damit ist Punkt 1 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Ausgestaltung der Unternehmensteuerreform im Interesse des Mittelstands- und Wachstumslandes Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion der CDU

Es gelten die üblichen Redezeiten von fünf Minuten für die einleitenden Ausführungen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Herrmann.

(Unruhe)

Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach wie vor sind es kleine und mittlere Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg prägen. 90 % der Unternehmen in unserem Land sind mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, und diese erwirtschaften rund die Hälfte unseres Bruttoinlandsprodukts.

In unserem Land sind auch das Handwerk, die kleinen und mittleren Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe in außerordentlich hoher Anzahl vertreten. Von der Unternehmensteuerreform versprechen wir uns eine Stärkung insbesondere auch des Mittelstands.

Was ist das Problem, das wir derzeit wirtschaftspolitisch haben? Zusätzliche Investitionen von Unternehmen am Standort Deutschland müssen ermöglicht werden, um damit einhergehende Arbeitsplätze erhalten und neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Das Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist eine nachhaltige Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland, indem die tarifliche Ertragsteuerbelastung der Unternehmen verringert wird. Insbesondere stehen die Kapitalgesellschaften, aber auch die größeren Personengesellschaften hierbei im Fokus. Wenn wir einmal innerhalb der EU einen Vergleich anstellen, dann stellen wir fest, dass die tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Deutschland 38,7 % beträgt und damit unter allen 25 Staaten der Europäischen Union am höchsten ist. Das stellt eine Belastung für unsere Wirtschaft dar und fördert Verlagerungen ins Ausland. Dem müssen wir entgegenwirken.

Deshalb begrüßt die CDU-Landtagsfraktion die nun vorgelegten Eckpunkte für eine wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform, die insbesondere aus vier Komponenten besteht:

Erstens: Die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften sinkt insgesamt in Deutschland auf unter 30 % ab.

Zweitens: Es soll eine weitgehende Rechtsformneutralität von Personen- und Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Die Benachteiligung des Eigenkapitals der Personengesellschaften wird dadurch beseitigt. Damit können auch Personengesellschaften im internationalen Wettbewerb besser bestehen und wirtschaftliche Talsohlen leichter meistern. Das stärkt den Mittelstand und sichert und schafft Arbeitsplätze insbesondere in unserem Land.

Drittens: Die Besteuerung von Unternehmen wird transparenter und weniger bürokratisch, indem wir eine föderale Unternehmensteuer einführen, die die bisherige Körperschaftsteuer ersetzt, und eine kommunale Unternehmensteuer, die die bisherige Gewerbesteuer ersetzt.

Und viertens: Durch eine Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen unbürokratischer durchgeführt und beendet die heute teilweise stattfindende Kontenschnüffelei.

Zusammenfassend: Mit der Verabschiedung dieser Eckpunkte wird eine Unternehmensteuerreform auf den Weg gebracht, die Antworten auf die Erfordernisse der Globalisierung bringt und die Voraussetzungen für Wachstum und neue Investitionen schafft.

Ein zweiter Teilaspekt ist uns wichtig: eine Reform bei der Erbschaftsteuer. Kernproblem bei der Unternehmensnachfolge ist bisher die Erbschaftsteuer, die häufig die Substanz von Unternehmen betroffen und so ihre Existenz und damit Arbeitsplätze gefährdet hat. Dieses zentrale Problem bei der Unternehmensnachfolge soll nun durch eine Reform der Erbschaftsteuer gelöst werden, indem die Betriebe bei der Erbschaftsteuer deutlich entlastet werden. Wenn ein Betrieb – so schlägt es die CDU vor – mindestens zehn Jahre lang fortgeführt wird, dann wird der Betrieb gänzlich von der Erbschaftsteuer befreit. Das ist die sogenannte Fortführungsklausel. In diesem Punkt unterscheiden wir uns von unserem Koalitionspartner auf der Bundesebene. Die SPD fordert eine Arbeitsplatzklausel. Diese ist allerdings unflexibler. Unser Weg ist der flexiblere, mittelstandsfreundlichere. Ich hoffe, dass da die Vernunft bei der SPD in Berlin noch Platz greift.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Oje, oje!)

Ein Punkt ist mir hier allerdings auch wichtig, und ich bitte die Landesregierung, im Bundesrat und bei den Detailberatungen darauf hinzuwirken: Die Erbschaftsteuerreform darf nicht zur Benachteiligung kleiner und kleinster Handwerksbetriebe führen. Gerade Baden-Württemberg muss darauf ein besonderes Augenmerk richten.

Letzte Bemerkung, die ich als Finanzpolitiker machen möchte: Die Gesamtentlastung bei der Unternehmensteuerreform bedeutet für unseren Landeshaushalt Steuerausfälle von 350 bis 500 Millionen € pro Jahr ab dem Jahr 2008. Wir versprechen uns aber von der gesamten Reform, dass die Wirtschaft konkurrenzfähiger gemacht wird und durch die Senkung der Steuerbelastung insgesamt im Land mehr investiert wird und Arbeitsplätze geschaffen werden. Das bringt dann längerfristig auch Einnahmen für das Land Baden-Württemberg, für den Landeshaushalt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass wir mit der Unternehmensteuerreform auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Schmid.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Herrmann hat dankenswerterweise sehr schön die Eckpunkte der Konzeption von Herrn Steinbrück vorgetragen.

(Heiterkeit bei der SPD)