Deshalb habe ich mich an sie gar nicht gewandt. Es geht darum, dass wir in diesem Bereich einen erheblichen Nachholbedarf haben. Das fängt bei den Ministerien an und geht beim Landtag weiter. Das ist eine Aufgabe, der wir uns in den nächs ten Jahren ebenfalls stellen müssen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Walter, Sie haben gefragt, wie wir in Baden-Württemberg aufgestellt sind, und haben gemeint, die Landesregierung müsse den Kommunen auf die Sprünge helfen. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen in Asperg ist. Aber ich glaube, in manchen Bereichen sind die Kommunen auf diesem Sektor weiter als das Land.
Zu meinen, man müsse staatliche Kommissare schicken, die denen beibringen, wie man E-Government macht, ist doch ein bisschen weit hergeholt.
Wir machen mit diesem Gesetz – der Herr Staatssekretär hat es schon gesagt – praktisch den letzten Knopf an die Ergebnisse der Föderalismuskommission II, und das ist gut so. Im August wurde das Grundgesetz um den Artikel 91 c erweitert. Damit ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Informationstechnik geschaffen.
Uns Liberale freut dabei, dass die Informationstechnik durch einfachere und effektivere Entscheidungsstrukturen verbessert werden kann.
Ärgerlich finden wir, dass der Datenschutz in diesem Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt wird. Dabei ist die Frage nach dem Datenschutz bei der Bewertung von IT-Sicherheitsstandards aus unserer Sicht sehr wichtig. Bei der Festlegung dieser Standards muss nämlich eine datenschutzrechtliche Verträglichkeit Berücksichtigung finden.
Generell ist es gut, wenn über den künftigen IT-Planungsrat die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnik institutionalisiert wird. Dadurch wird eine Basis für sinnvolle, fachunabhängige und fachübergreifende Sicherheitsstandards geschaffen. Das Ganze wird auch einfacher und leichter handhabbar,
Durch die Neuaufstellung der IT-Steuerung wird die Möglichkeit für ein übergreifendes E-Government-Angebot geschaffen. Mir kommen diese neudeutschen Bezeichnungen etwas schwer über die Lippen.
Die öffentliche Verwaltung kann der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern auf der Datenautobahn nicht mit Tempo 30 hinterherhecheln. Deswegen ist es wichtig, dass wir jetzt in diesem Bereich etwas tun.
Die FDP/DVP-Landtagsfraktion will, dass in Baden-Würt temberg in eine leistungsfähige IT-Infrastruktur investiert wird. Wir fördern neue Technologien und schaffen wettbewerblich zukunftsfähige Strukturen.
Wir brauchen Rahmenbedingungen, damit der Arbeitskräftebedarf – auch das ist wichtig: Arbeitsplätze –, der Bedarf an hoch qualifizierten Spezialisten befriedigt wird. Unser Land muss zum Vorreiter in Sachen Internetkompetenz werden.
Moderne Technologien sind keine Bedrohung. Das unterscheidet uns von den Sozialdemokraten und den Grünen:
(Widerspruch bei der SPD und den Grünen – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Um Gottes willen! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Da biegen sich die Bal- ken!)
Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Internetrepublik Deutschland.
(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU – Oh-Rufe von der SPD und den Grünen – Abg. Dr. Klaus Schü- le CDU: Sehr gut! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ich glaube, diese Rede ist auf Ihrer Reiseschreibmaschi- ne geschrieben worden! – Heiterkeit)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit nur wenigen Sätzen – weil es sein muss – auf das eingehen, was Herr Hofelich hier in meine Richtung geäußert hat.
Ich kann auf dieses komplette Zerrbild nur mit einigen Beispielen antworten: Wir haben in Baden-Württemberg das zen
Wir haben im Justizministerium die Neuen Steuerungsinstrumente eingeführt. Dafür sind wir vom Rechnungshof ausdrücklich gelobt worden – alles ist natürlich EDV-gestützt und auf modernstem Niveau. Wir wären im Moment bereits in der Lage, die elektronische Akte komplett einzuführen. Voraussetzung dafür ist eigentlich nur noch, dass die Anwaltschaft flächig mitzieht.
Wir haben in den letzten Jahren Arbeitsplätze geschaffen, die so aussehen, dass jeder Richter und Staatsanwalt von seinem Arbeitsplatz aus per Knopfdruck am Computer an sämtliche juristischen Datenbanken herankommt.
Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass wir wirklich sagen können, dass wir eigentlich an der Spitze des Fortschritts marschieren.
Ich habe allerdings schon vor Längerem die Losung ausgegeben, dass nicht jeder immer wieder selbst das Rad für sich neu erfinden muss.
das ist wirklich steinzeitliches Denken. Ich selbst habe mich dafür ausgesprochen, dass einer möglichst für alle etwas entwickelt und die anderen das dann übernehmen.
Herr Hofelich, jetzt sage ich Ihnen zum Schluss, wo unsere Probleme lagen – deswegen kann einem da schon ein bisschen der Kamm schwellen –: Es lag nicht daran, dass wir geschlafen hätten, nicht bestellt hätten oder nicht gewusst hätten, was wir wollten, sondern es lag regelmäßig daran, dass unsere Partner aus der Industrie – für die Industrie waren Sie auch einmal tätig – zu uns gesagt haben: Wir machen das schon. Unterwegs haben sie dann erkannt, dass es doch schwieriger ist.