Wenn Sie als Unternehmer in einem Hotel übernachten, sind Sie durch diese Regelung wirklich schlechtergestellt.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat nämlich bereits prognostiziert, dass die Hotelpreise dadurch nicht sinken werden, Herr Mappus.
Das heißt, Sie wollen den Hoteliers mehr geben. Das wird natürlich auch eintreten, aber die Unternehmer, die bisher durch den Vorsteuerabzug bei geschäftlich bedingten Hotelübernachtungen die Mehrwertsteuer zurückbekommen haben, zahlen im Endeffekt jetzt mehr, weil die Mehrwertsteuer weniger wird,
der Hotelpreis aber gleich bleibt. Die Hotels werden also nicht günstiger, und die Unternehmer zahlen im Hotel mehr.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Stefan Mappus CDU: Woher wissen Sie das eigentlich, bevor es kommt?)
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Bei Ihrer Logik müsste man die Mehrwertsteuer erhöhen! – Gegen- rufe von der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)
Die in Art. 5 vorgesehene Ermäßigung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes für das Beherbergungsgewerbe lehne ich ab. Sie ist steuersystematisch willkürlich, in der Abgrenzung verbundener Leistungen nicht praktikabel, schafft zusätzliche Bürokratie und unsinnige Einkommenseffekte. Eine „Wachstumsbeschleunigung“ ist von dieser Regelung nicht zu erwarten.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD: Aha! – Weitere Zurufe von der SPD und den Grünen)
Das Land Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet, bis 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu erreichen.
Die CDU/FDP-Landesregierung bekennt sich zu diesem Ziel, und wir wollen sie dabei unterstützen. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn durch Entscheidungen des Bundes nicht zusätzliche Belastungen für den Landeshaushalt eintreten.
So Aschenberg-Dugnus, Blumenthal, Happach-Kasan und Koppelin, alle für die FDP im Deutschen Bundestag. Recht haben sie.
Ich erinnere mich, vor etwa 15 Jahren hat der ehemalige Kanzler Kohl zu dem mitregierenden Klaus Kinkel gesagt: Geld für Steuersenkungen ist nicht da.
Ich erinnere mich höchstpersönlich, in diesem Haus – das muss etwa 1997 gewesen sein – hat der damalige Finanzminister Mayer-Vorfelder gesagt: Wenn wir diese Steuersenkung machen, würde das das Land 200 Millionen kosten. Das können wir uns nicht erlauben.
Ich weiß auch sehr genau: Zwei Jahre später waren die Steuereinnahmen um mindestens diesen Betrag geringer, aber wir hatten keinen Wachstumsimpuls, weil man nämlich nichts gemacht hatte.
Die Jahre darauf sind die Steuereinnahmen stetig gestiegen, und zwar bis heute. Wir haben in diesem Jahr die dritthöchs ten Steuereinnahmen im Bundesgebiet überhaupt.
Die ganze gute Zeit wohlsprießender Steuern ist nicht genutzt worden, um am System etwas zu ändern, sondern vor allem Rot-Grün hat alles getan, was man tun kann, um Ausgabemehrung zu betreiben.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP zu der SPD und den Grünen: Jawohl! Ihr habt versagt!)
Aufgabe der Politik ist es allerdings nicht, Wohltaten zu verteilen. Aufgabe der Politik ist es, vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch in der Zukunft Wohlstand ermöglichen. Denn nur dann wird daraus ein vernünftiger Stiefel.
Deswegen können wir gerade jetzt, in schwierigen Zeiten mit Defiziten, nicht zuwarten, „bis eines Tages der Wind dreht und aus den Weiten der Weltwirtschaft Wachstum über uns kommt“, wie es der Kollege Solms einmal im Bundestag formuliert hat. Nein, der Wind wird uns die leeren Kassen nicht auffüllen. Das haben die letzten 20 Jahre gezeigt. Wir müssen jetzt etwas tun, und das machen wir über dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Weil Sie einiges angegangen sind, niedergemacht haben, möchte ich jetzt noch dazu Stellung nehmen. Frau Sitzmann hat in der letzten Debatte gesagt: „Schönreden hilft nichts.“ Damit hat sie wohl recht. Aber was es schlimmer macht, ist die Schlechtrederei, die Sie nun massiv betreiben, indem Sie alles kaputtreden. Dafür tragen Sie auch die Verantwortung. Dessen sollten Sie sich einmal bewusst sein.
Aber nun zum Thema Kindergeld, Kinderfreibetrag. Herr Kollege Rust, gerade Sie müssten doch eigentlich wissen, dass nicht die Politik die Wertverhältnisse zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag festlegt, sondern dass uns da das Verfassungsgericht eine genaue Regel gegeben hat.
Jetzt muss ich Ihnen eines dazu sagen: Für uns ist auch klar, dass eine Reform des Steuerrechts nicht nur eine Senkung der Beträge bedeuten muss, sondern auch bedeuten muss, dass man Steuervorteile abbaut. Das betrifft dann genau die höheren Einkommensgruppen. Aber wenn niemand mitmacht – wie das im Moment der Fall ist –, ist das schwierig. Da wirkt sich das so aus. Wenn wir ein klares, vereinfachtes Steuerrecht haben, dann sind viele Steuervorteile für Gutverdienende weg; dafür zahlen sie aber vom Rest wirklich nur einen niedrigen Beitrag.
Das ist das, was wir für ein einfaches und gerechtes Steuerrecht halten. Bei dieser Zielsetzung haben Sie das Problem dann nicht mehr.
Das andere Thema ist die Mehrwertsteuer. Da haben Sie eine besonders schöne Milchmännerrechnung aufgestellt, Herr Rust. Sie sagen, die Betriebe könnten das nicht mehr abziehen.
Ist Ihnen vielleicht aufgefallen, dass die das auch gar nicht bezahlt haben? Man kann doch nicht eine Vorsteuer abziehen, die man gar nicht bezahlt hat.