So werden Ihnen wohl auch zukünftig weitere parlamentarische Initiativen nicht erspart bleiben, Frau Ministerin. Wir können Ihr Vorgehen zu den Umweltzonen im Land nur dann mittragen, wenn die Vorgehensweise insbesondere bei den Ausnahmegenehmigungen transparent gestaltet ist. Unseren Wunsch nach Zusammenfassung einzelner Umweltzonen mit gleichen Maßnahmenkatalogen zu einer faktisch größeren Umweltzone, um z. B. im Ballungsraum Stuttgart nicht solche unsinnigen Flickenteppiche auszuweisen, führe ich hier gar nicht weiter aus. Stellen Sie sich nur einmal die armen Menschen vor, die zwischen diesen Zonen leben müssen und bei denen dann der gesamte Verkehr derer durchläuft, die kei
Ihnen und noch mehr den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich natürlich, dass die Umweltzonen im Jahr 2009 und erst recht dann im Jahr 2010 stärker zu einer Luftverbesserung beitragen, dass sich auch die Verschrottungsprämie für alte Autos merklich auswirkt und auch die neuen, schärferen Grenzwerte in ihrer nächsten Stufe eingehalten werden können. Ich bin gespannt auf die nächsten Berichte aus dem Umweltministerium.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SPD-Antrag, über den wir hier sprechen, ist ein knappes Jahr alt. Die damalige Einschätzung der Landesregierung, dass es keinen Anpassungsbedarf für die Luftreinhalte- und Aktionspläne gebe, gilt schon lange nicht mehr.
Für Stuttgart – Kollegin Grünstein hat es erwähnt – ist der Anpassungsbedarf inzwischen gerichtlich festgestellt. Das Gericht fordert bei Gefahr einer Grenzwertüberschreitung Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar und wirksam sind. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan erfüllte diese Anforderungen nicht. Auch für andere Kommunen sind Klagen angedroht, weil mögliche wirkungsvolle Maßnahmen nicht umgesetzt wurden.
Es ist keine Neuigkeit, dass die in den Plänen enthaltenen Maßnahmen in etlichen Kommunen nicht ausreichen werden, um die Grenzwerte, insbesondere die ab 2010 für Stickstoffdioxid geltenden Grenzwerte, einzuhalten.
Es ist klar, dass man deshalb über zusätzliche Maßnahmen nachdenken muss, dass man von Beginn an wirksamere Maßnahmen hätte vorsehen müssen.
Dabei geht es im Übrigen nicht nur um die Emissionen des Verkehrs, auch wenn das natürlich die wichtigste Quelle für die hoch belasteten Bereiche entlang von Hauptverkehrsstraßen ist. Als Karlsruherin beschäftigt mich vielmehr auch die Frage: Wie ist es möglich, dass neue große Emittenten genehmigt werden, die zu Zusatzbelastungen in Bereichen führen, in denen schon jetzt Grenzwertüberschreitungen vorhanden sind und in denen auch in den nächsten Jahren auch Grenzwertüberschreitungen zu befürchten sind?
Ich halte das deutsche Immissionsschutzrecht mit seinen Regelungen zu den Irrelevanzschwellen für nicht EU-rechtskonform.
Das ist so. Der Fall des in Datteln geplanten Kohlekraftwerks hat zudem gezeigt, dass die Vorschriften der TA Luft auch den Anforderungen des Naturschutzrechts nicht genügen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Karlsruher Kinder- und Jugendärzte hatte während des Genehmigungsverfahrens für das Kohlekraftwerk darauf hingewiesen, dass schon damals die Belastung der Atemwege im ungünstigen Klima der Ober rheinebene zu groß ist und in den Arztpraxen die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit Asthma und anderen schweren und chronischen Lungenerkrankungen ständig wächst.
Wie kann es sein, dass in dieser Situation einerseits ein Luftreinhalte- und Aktionsplan aufgelegt wird, der Maßnahmen enthält, die bestenfalls zu Verbesserungen im unteren Prozentbereich führen, und man gleichzeitig eine Anlage genehmigt, die zu Verschlechterungen in der gleichen Größenordnung führt, und diese Folgen für irrelevant erklärt?
Unverständlich ist auch, warum das Land zwar Fristverlängerungen für Grenzwertüberschreitungen bezüglich des Feinstaubs bei der EU beantragt hat, dies aber für Stickstoffdioxid erst nach Ablauf des nächsten Jahres tun will, obwohl die neuen Grenzwerte bekanntlich ab 1. Januar 2010 gelten und man schon jetzt weiß, dass sie in etlichen Kommunen überschritten werden.
Die EU sagt ganz deutlich, dass es Ziel sein muss, etwaige Fristüberschreitungen zum Erreichen der Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten. Was macht Baden-Württemberg? Wir rechnen mit Grenzwertüberschreitungen, warten aber sogar mit der Antragstellung auf Fristverlängerung erst einmal in Ruhe ab.
Überhaupt kommt die Landesregierung den EU-weit geltenden Vorgaben, die dem Gesundheitsschutz dienen, nur zögerlich nach. Die Straßenverkehrsbehörden betätigen sich oft genug als Bremser, indem sie mögliche Maßnahmen ablehnen. Dies gilt nicht nur für die Luftreinhalte- und Aktionspläne, sondern auch für die Lärmschutzpläne. In etlichen Gemeinden wurden Maßnahmenvorschläge erarbeitet, und Landesbehörden haben abgeblockt.
Bei den Umweltzonen kommt das Problem fehlender Kontrollen hinzu. Nur in Stuttgart darf der polizeiliche Vollzugsdienst kontrollieren, in anderen Städten nicht,
und das, obwohl man bei der Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahme jeweils von einem Befolgungsgrad von 100 %
Das Innenministerium stand gleichzeitig heimlich und still auf der Bremse, und die Landung als Bettvorleger lässt auch den Gutwilligsten an der Ausgestaltung dieses Instruments zweifeln. Man hat keinen bürokratischen Aufwand gescheut. Gescheut hat man aber die Umsetzung wirksamer Maßnahmen. Gescheut hat man Maßnahmen, die mehr Konsequenzen für den Verkehr gehabt hätten als die Umweltzonen, so, wie man sie eingeführt hat. Ein Konzept für eine nachhaltige Verkehrspolitik, die auch dem Klimaschutz gerecht wird, fehlt im Land nach wie vor. Die Fixierung auf das Automobil ist in BadenWürttemberg ungebrochen.
Welchen Stellenwert die Luftreinhaltung für die Landesregierung hat, kann man auch den Einsparvorschlägen für den Haushalt entnehmen. Die Landesregierung plant für die nächs ten beiden Jahre eine pauschale Kürzung im Bereich Luftreinhaltung und Lärmschutz um 20 %. Nötig wäre genau das Gegenteil, nämlich eine Erhöhung des Mittelansatzes. Ich begreife eine Kürzung in diesem Bereich als Bankrotterklärung für den Gesundheitsschutz im Bereich des Umweltministeriums.
Meine Damen und Herren, ich kann mich der Aussage von Kollegin Grünstein anschließen. Wir werden nicht zurückstehen, auch in den nächsten Jahren bei den Themen Luftreinhaltung und Lärmschutz immer wieder nachzufragen. Wir werden uns mit den Defiziten der Landesregierung in diesem Bereich intensiv auseinandersetzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast bin ich versucht, zu fragen: Was kann man auf so viele Halbwahrheiten und „Misswahrheiten“
Wir alle sind uns hoffentlich einig, dass wir mit der Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie der EU Neuland betreten haben. Wir haben Neuland betreten, weil es einen Interessenkonflikt gibt zwischen der angeblichen oder einer tatsächlichen Bequemlichkeit oder Notwendigkeit, mit Autos zu fah ren, die der Luftqualitätsrichtlinie nicht entsprechen, und den Interessen der Umwelt.
Dass man, wenn man völliges Neuland betritt, nicht vom ers ten Tag an den Idealzustand erreichen kann, ist, glaube ich, völlig selbstverständlich. Auch dass die Opposition in solchen Fällen immer aus dem Idealzustand heraus argumentiert, ist verständlich und bringt uns nicht so sehr in Harnisch. Dass diejenigen, die regieren, sowohl die absoluten Umweltfanatiker irgendwie zufriedenstellen müssen als auch noch danach trachten, dass das Wirtschaftsleben einigermaßen funktioniert, versteht sich jedoch ebenfalls von selbst. Sie können in jeder Sitzung dieses Plenums entsprechende Anträge stellen. Wir sind zu jeder Auseinandersetzung darüber bereit.
Meine Damen und Herren, Feinstaub gibt es nicht nur durch den Verkehr, sondern Feinstaub gibt es auch durch die verschiedenartigsten Feuerungsanlagen. Frau Dr. Splett, ich habe einmal gelernt: Je größer eine Feuerungsanlage ist, umso leichter ist es, die Emissionen zu beherrschen.