Da müssen wir uns etwas einfallen lassen. Hier muss nachgebessert werden. Wer von Ihnen schon einmal in einem Bäckerladen war – ich gehe täglich zu einem –,
weiß, dass die dort Tätigen – meistens sind es Verkäuferinnen – ziemlich eingespannt sind. Denn die müssen ja zum einen fertig backen und zum anderen auch noch verkaufen. Ich habe noch nie gesehen, dass dort irgendjemand vor einem Fernsehgerät sitzt oder an einem Radiogerät lauscht.
Selbst wenn die dort Tätigen dafür einmal Zeit hätten, wäre das meistens gar nicht erlaubt, weil der Arbeitgeber sagt: „Ihr sollt euch um die Kunden kümmern und während der Arbeitszeit nicht fernsehen.“ Wir erwarten von der Landesregierung also, Herr Minister, dass sie sich für eine der Lebenswirklichkeit entsprechende Lösung einsetzt.
(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Schön! – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
muss hier an die kurze Leine genommen werden, damit die Gebührenpflicht für PCs nicht zu einem weiteren Standortnachteil für die Wirtschaft wird. Natürlich wiegeln die jetzt ab und sagen: „Na ja, das macht 2 Millionen € oder vielleicht einmal 10 Millionen € aus.“ Aber wir sind ja erst am Anfang. So, wie ich die Damen und Herren dort kenne und weiß, wie findig sie sein werden, wie sie ausschwärmen werden, um auch noch den allerletzten PC irgendwo in einer Werkstatt aufzuspüren, muss man in Deutschland mit Zusatzbelastungen von etwa 30 Millionen € rechnen.
Wenn die GEZ – was zu befürchten ist – hier nicht vernünftig handelt, muss die Rundfunkkommission der Länder möglichst rasch – das wäre die einfachste und am schnellsten zu verwirklichende Lösung – die bis zum Jahresende geltende Gebührenbefreiung verlängern.
Wir Liberalen sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Erhebung von Rundfunkgebühren in Zukunft nicht mehr an die technische Möglichkeit des Radio- und Fernsehempfangs geknüpft wird, sondern an die tatsächliche Nutzung. Das ist ja eigentlich logisch.
Ich muss damit hören und sehen und nicht einfach nur eine Möglichkeit dazu haben, die ich vielleicht gar nicht nutze. Es ist nicht einzusehen, dass ein Betrieb für eine Leistung zahlt, die er gar nicht in Anspruch nimmt und die er auch überhaupt nicht in Anspruch nehmen will.
Dies gilt erst recht, wenn er das auch noch für jede Betriebsstätte extra tun muss. Gerade bei Betrieben mit Filialen ist so etwas Unfug.
Das ist einmalig in der Welt. Ich sage das, weil wir uns immer vergleichen. Einen solchen Unfug gibt es nirgends.
(Abg. Boris Palmer GRÜNE: Kommen Sie zu mir in die Wohnung und sehen, was ich gucke? – Ge- genruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU)
Dem derzeit geltenden Rundfunkstaatsvertrag wird bald schon ein neuer folgen müssen, weil die Entwicklung rasch voranschreitet. Frau Kipfer hat darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten es da gibt. Wir werden uns irgendwann einmal Gedanken über eine allgemeine Medienabgabe machen müssen. Aber das alles wird rechtlich sehr schwierig – das wissen Sie hier –, denn wir wollen keine zusätzliche Steuer. Eine solche allgemeine Gebühr könnte von der Europäischen Union als unzulässige Beihilfe eingestuft werden. Da wird es also noch eine ganze Menge Arbeit geben, um die Auffassung von 16 Bundesländern unter einen Hut zu bringen.
Dass Sie den Rundfunkstaatsvertrag hier nicht diskutiert haben, Herr Kollege Walter, wird hoffentlich nicht daran liegen, dass ich fünf Jahre zwangspausieren musste. Als ich hier im Landtag war, haben wir immer darüber diskutiert. Vielleicht haben Sie sich nur nicht zu Wort gemeldet.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Klar diskutieren wir, aber wir können nichts mehr entscheiden! Daran liegt es doch! Das ist doch schon ratifiziert! – Zu- ruf der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)
Das liegt an den Mehrheitsverhältnissen in diesem hohen Hause. Die sind aber auf die Wählerinnen und Wähler zurückzuführen.
Wir wissen, dass der letzte Rundfunkstaatsvertrag eine sehr schwierige Sache war, weil es zuletzt noch immer ein Land gab, das nicht mitmachen wollte. Dann musste man auch mit diesem Land einen Kompromiss finden. Nun könnten einmal wir das Land sein, das nicht mitmachen will. Aber dann gibt es eben eine Weile gar keine Gebührenerhöhung. Ich hätte nichts dagegen.
Wir sehen das alles ganz gelassen. Wir nehmen den KEFBericht ebenso zur Kenntnis wie die Rechnungshofprüfung beim SWR und diese Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender. Die beschlossene Gebühr ist auskömmlich. Der SWR hat Erfolge beim Sparen. Auf die Entscheidung der Richter können wir nur warten. Bis dahin können wir uns die Zeit ja hoffentlich mit Radio und Fernsehen vertreiben. Ich werde das dann allerdings nicht per Handy tun, denn ich weiß nicht, Herr Walter, ob ich Freude an einer Fußballübertragung habe, wenn der Ball nicht einmal mehr die Größe eines Stecknadelkopfs haben kann. Da hält sich der Spaß in Grenzen. Aber bei manchem, was uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk bietet, ist es vielleicht auch ganz gut, wenn man es nur verschwommen sieht.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Oh-Ru- fe von der SPD – Abg. Reinhold Gall SPD: Kön- nen Sie da ein Beispiel sagen? – Abg. Jürgen Wal- ter GRÜNE: Es kann aber auch sein, dass manche Rede völlig verschwommen ist!)
Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu den eigentlichen Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs komme, möchte ich ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Medienlandschaft machen.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Märkte einerseits auf dem Infrastrukturmarkt, andererseits auf dem Programmanbietermarkt. Sie sehen ja: Die Telekom hat jetzt schon die Internetrechte für die Bundesliga gekauft, und sie wird in Zukunft auch auf diesem Markt tätig sein.
Trotz aller Bedenken insbesondere der privaten Sender müssen wir den Zugang auch für diese Anbieter, die erst Infrastrukturanbieter waren und jetzt Programmanbieter sind, öffnen. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass wir für den freien Zugang der Programmanbieter sorgen und dass es nicht passieren darf, dass die Programmanbieter Schwierigkeiten bekommen, auf den Markt für Endkunden zu kommen.
Um diese Gefahr abzuwenden, müssen wir in Zukunft vielleicht überlegen, ob wir gesetzliche oder staatsvertragliche Maßnahmen ergreifen. Wir werden also in Zukunft das Geschehen sehr stark im Auge behalten müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das duale System kann durch neue Entwicklungen aus dem Gleichgewicht geraten. Deshalb muss Medienpolitik dafür sorgen, dass zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Sendern auch in Zukunft ein fairer Wettbewerb herrscht.
Wichtig ist, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Informationspflicht, ihre Bildungspflicht, ihre Unterhaltungspflicht und ihren Grundversorgungsauftrag wahrnehmen. Qualität muss vor Quoten gehen – das muss der Leitgedanke sein,
Je wirtschaftlicher die öffentlich-rechtlichen Sender aber sind und je wirtschaftlicher sie mit dem Geld ihrer Endkunden umgehen, umso mehr Qualität können sie bieten und umso besser werden sie den künftigen Wettbewerb bestehen. Deshalb ist die Prüfung der Sender durch die Rechnungshöfe auch von Vorteil und nicht nur eine Begleiterscheinung des öffentlichen Auftrags.
Ich will auf einige wenige Punkte eingehen. Frau Kipfer hat es schon gesagt: Beim Südwestrundfunk ist eine gute wirtschaftliche Entwicklung abzusehen. Ich will kurz auf die Personalwirtschaft, auf die Marketingaktivitäten und auf die Immobilienwirtschaft eingehen.
Zur Personalwirtschaft wäre zu sagen: 650 Stellen sollten abgebaut werden; 600 Stellen sind im betrachteten Zeit
raum abgebaut worden. Das bedeutet eine gute Zielerreichung von mehr als 90 %. Das muss man einfach loben.
Erhebliche finanzielle Lasten gingen allerdings von den Vorruhestandsregelungen aus. Natürlich kostet der Abbau von Personal auch Geld. Dafür hat der SWR 100 Millionen € ausgegeben; davon wurden 19 Millionen € durch die Mitarbeiter erbracht.
Ich will auch noch kurz auf die sonstige Personalwirtschaft eingehen. Beim SWR gibt es natürlich auch Vergünstigungen, die im öffentlichen Dienst sonst nicht vorhanden sind, zum Beispiel eine Gesamtversorgung, die teilweise zu einer Altersversorgung von 90 % des Gehaltes führte. In Verhandlungen der Tarifparteien wurde diese Gesamtversorgung geändert.
Weiterhin hat der Rechnungshof die Marketingaktivitäten untersucht. Der Rechnungshof hat empfohlen, alle Marketingaktivitäten zu bündeln, damit die Steuerung, die Erfolgskontrolle und die Kosten- und Nutzenanalyse der Marketingausgaben in Zukunft besser erfolgen kann.
Die Immobilienwirtschaft ist sicher auch ein Gebiet, das künftig zur Sparsamkeit anregt. So sollen zwei Hauptabteilungen zu einer „Facility Management“-Abteilung zusammengelegt werden, die vom Bedarf über die Nutzung und den Unterhalt bis hin zum späteren Rückbau der Gebäude eine zusammengefasste Steuerung vornimmt.
Im Hinblick auf den Gebäudebestand empfiehlt der Rechnungshof eine Flächendatenbank mit einem entsprechenden Kennzahlensystem. Denn eines gilt natürlich auch für Sendeanstalten: Gebäude nur, soweit erforderlich. Hier besteht wahrscheinlich noch ein gewaltiges Einsparpotenzial.
Zum Schluss noch etwas Positives: Man kann feststellen, dass die Fusion zwischen dem Süddeutschen Rundfunk und dem Südwestfunk gelungen ist. Der Sender hat sich in der baden-württembergischen Medienlandschaft gut etabliert und bringt hervorragende Ergebnisse. Er ist bei vielen Sendungen der ARD führend.
Dies alles kann nur durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreicht werden. Dazu ein Satz von Goethe: „Wer sich einsetzt, setzt sich aus“ – einerseits der Kritik, andererseits aber auch dem Dank. In diesem Sinne danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Südwestrundfunks für ihre engagierte Arbeit.