wenn das Mietrecht Möglichkeiten bieten würde, die Einsparungen zumindest teilweise in der Miete zu berechnen, zumin
dest eine gerechte Lastenverteilung zu ermöglichen. Ich glaube, der Vorschlag lautet „fifty-fifty“, also eine Win-win-Situation bei Mieter und Vermieter. Dann würde das Handwerk sehr viele Aufträge bekommen, und es käme dadurch schneller zu einer Verbesserung des Klimaschutzes.
Wichtig in diesen schwierigen Zeiten ist, dass Mittelstand und Handwerk auch die betrieblich notwendigen Finanzierungen bekommen. Eine Kreditklemme im Handwerk gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Hier bestätigen sich die stabilen Beziehungen zu den Hausbanken, die in diesem Fall natürlich vorwiegend Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind. Allerdings muss man sagen, dass sich in vielen Fällen die Konditionen verschlechtert haben, dass mehr Sicherheiten und auch entsprechend höhere Zinsen gefordert werden.
Deswegen war es richtig, dass das Land, die L-Bank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ihren Bürgschaftsrahmen deutlich aufgestockt haben und auch wesentlich mehr Bürgschaften an kleine und mittlere Unternehmen und an Handwerksbetriebe vergeben wurden und dass sie damit die Finanzierung des Handwerks sichergestellt haben.
Wir sehen auch eine wichtige Unterstützung des Handwerks bei der Steuerentlastung. Das Thema „Kalte Progression“ erwischt gerade bei Lohnerhöhungen die Mitarbeiter im Handwerk deutlich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen frustriert. Der Arbeitnehmer sieht nichts von der Lohn erhöhung, der Arbeitgeber muss viel dafür zahlen, weil noch der Sozialversicherungsanteil dazukommt. Natürlich profitiert nur der Staat.
Wir sehen hier Handlungsbedarf bei der Bundesregierung, damit das Handwerk, die Mitarbeiter und die Leistungsträger des Handwerks entlastet werden.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man kann zum Wohl des Handwerks Sonntagsreden halten – das ist das Billigste –;
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So wie ihr? – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So wie jetzt! – Zu- ruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)
Man kann zweitens so tun, als fördere man das Handwerk, indem man Wohltaten in den Raum stellt, für die man selbst nicht einstehen muss, z. B. alle möglichen Steuersenkungen, die nicht kommen
und die wir im Landtag auch gar nicht beschließen können. Dann zuckt man eben mit den Schultern – man hat ja etwas gefordert und so getan, als ob.
Man kann drittens die Ärmel hochkrempeln und wirklich etwas tun, was umgesetzt werden kann und obendrein die soziale Marktwirtschaft stärkt, z. B. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen durchsetzen,
Ich will ein anderes Beispiel beleuchten. Wir haben in BadenWürttemberg ein Mittelstandsförderungsgesetz, und wir wenden es nicht an.
Insbesondere sind Leistungen... so in Lose... zu zerlegen, dass sich Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft bewerben können.
§ 22; dort können Sie es nachlesen. – Tatsache ist jedoch, dass die Landesregierung immer mehr Aufträge an Generalunternehmer vergibt. Wir haben hier schon viele Beispiele angesprochen.
Das jüngste Beispiel ist die Vergabe für den Neubau des Innenministeriums im Sommer für 60 Millionen €.
Da erklärte Wirtschaftsminister Pfister im März dieses Jahres, mittelstandsfreundlich gestalten könne man leider nur Aufträge bis 10 Millionen €.
Was darüber liege, könne man leider nicht an den Mittelstand vergeben; das müsse an die Großen vergeben werden.
Das Mittelstandsförderungsgesetz sagt etwas anderes: Einzelgewerke und Lose. Auch bei Projekten mit einem Volumen von 100, 200 und 300 Millionen € gibt es kaum Gewerke, die Mittelständler nicht übernehmen könnten, von sinnvollen Losen ganz zu schweigen.
Zu der Auffassung des Wirtschaftsministers möchte man gern einmal einen Kommentar oder eine Nachhilfestunde der Handwerkskammer bekommen.
Der Unterschied ist: Bei der Ausschreibung in Einzelgewerken und Losen hat jeder Handwerker in der Region – weit ge
fasst – die Chance, als Bieter für die am Markt nachgefragte Leistung aufzutreten, also die Chance des direkten Marktzugangs. Diese Offenheit, diese Gewähr des freien Marktzugangs ist die Grundlage des selbstständigen Handwerks, meine Damen und Herren.
Die Alternative, die ständige Vergabe von Großprojekten an große Generalunternehmer, bedeutet, dass sich das Handwerk in Abhängigkeiten begeben muss. Wir schaffen dadurch Abhängigkeitsstrukturen, vertikale Netzwerke von Generalunternehmern und Subunternehmern. Je mehr der Staat diese Anbieterstruktur fördert und sie über die GU-Vergabe füttert, desto mehr fördert er das Verschwinden des freien Handwerks und des freien Markts für Handwerksleistungen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die Regierung! – Abg. Gustav-Adolf Haas SPD, auf Minister Ernst Pfister deutend: Wir nicht! Er!)
Das macht das Land Baden-Württemberg leider, und das muss man ändern. So handeln wir im Land Baden-Württemberg, und das ist falsch.
Ich will Ihnen ein Beispiel aus einem anderen Bundesland nennen: Die Europäische Zentralbank beginnt mit dem Bau ihres Bankenturms in Frankfurt am Main – 700 bis 800 Millionen €. Man hat eine Projektsteuerung eingesetzt und eine minutiöse Planung gemacht. In der Ausschreibung hat man die Leistungen in Tausende von Gewerken und Lose aufgeteilt, wie es in unserem Mittelstandsförderungsgesetz vorgesehen ist. Tausende Handwerksbetriebe aus der Rhein-MainRegion beteiligen sich.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: In Frankfurt oder in Baden-Württemberg? – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wer ist da Wirtschaftsminister?)
Bauherr ist die Europäische Union, Herr Kollege Kluck. Das ist der Markt, das sind Anreize für Leistung und Innovation. Nach allem, was man liest, wird es am Ende für die Europäische Zentralbank – das berichtet die Presse – deutlich preisgünstiger werden.
Das Land Hessen hat seit vielen Jahren ein ähnliches Mittelstandsförderungsgesetz wie wir. Die EU hat einen sogenannten Small Business Act, und sie hält sich daran. Das nützt dem Handwerk, nützt dem Markt, nützt der Innovationskultur und nützt dem Steuerzahler. Aber wir können das beim Innenministerium – bei einem Neubau für 60 Millionen € – nicht.