Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass man für das neue Primarschullehramt das Fach Sport, das Fach Musik und das Fach Kunst
separat studieren kann? Trifft das so zu? In welcher Kombination mit anderen Fächern muss man das jeweilige Fach studieren?
Zweite Frage: Sie haben davon gesprochen, dass man sich zunächst für den ästhetisch-künstlerischen Bereich entscheiden müsse, um dann z. B. Musik zu studieren, oder für den Bereich „Sport und Gesundheit“, um dann Sport zu studieren. Wie viele Semesterwochenstunden bzw. Semester sind vorgeschaltet, um vor dem eigenständigen Fach zunächst den Kompetenzbereich zu studieren?
Zur ersten Frage, Frau Kollegin Rastätter. Unsere Überlegungen sind wie folgt: Zunächst müssen die Studierenden für das neue Grundschullehramt Deutsch als Pflichtfach belegen – unter Einbeziehung von Deutsch als Zweitsprache. Daneben besteht die Verpflichtung, Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach zu belegen. Das sind zwei Kompetenzbereiche, die zunächst einmal belegt werden müssen.
Daneben haben die Studierenden die Möglichkeit, zwei weitere Kompetenzbereiche zu wählen. Die Studierenden können entweder den naturwissenschaftlich-technischen Bereich oder Mathematik wählen, also einen Bereich, der zunächst noch nicht gewählt wurde. Die Einführung in eine Fremdsprache in der Grundschule ist ein weiterer Kompetenzbereich. Die Einführung in das sozialwissenschaftliche Denken oder in den Bereich „Sport und Gesundheit“ oder in die ästhetisch-musikalische Bildung und natürlich in die religiös-ethische Bildung gehören als Wahlmöglichkeiten dazu.
Damit sind vier Kompetenzbereiche abgedeckt. Daneben haben die Studierenden die Möglichkeit, einen der eben erwähnten Wahlkompetenzbereiche vertieft zu studieren. Damit haben die Studierenden – bezogen auf die konkrete Anfrage des Kollegen Mentrup – die Möglichkeit, beispielsweise Kunst oder Musik vertieft zu studieren. Dadurch entsteht kein Qualitätsverlust gegenüber dem Studium, das bisher beispielsweise Musiker abgelegt haben.
Zu der zweiten Frage, den Zeiteinheiten: Bei der Ausgestaltung der Inhalte wird sicher noch eine präzise Formulierung erfolgen. Klar ist, dass wir die Zeiteinheiten in ECTS-Punkten formulieren müssen. In Bezug auf den Kompetenzbereich „Musikalisch-ästhetische Bildung“ ist daran gedacht, dass 50 % auf die Bildende Kunst und auf die ästhetische Bildung und 50 % auf die musikalische Bildung entfallen. Beim Vertiefungsfach kommen jeweils noch einmal 20 ECTS-Punkte hinzu, um das jeweilige Fach schwerpunktartig studieren zu können.
Herr Staatssekretär, ich frage die Landesregierung, ob sie sich bei der künftigen Ausbildung der Lehrkräfte eine stärkere Praxisorientierung nach dem Vorbild der dualen Ausbildung an den Berufsakademien, die einen sechssemestrigen Studiengang oder z. B. einen Studiengang in neun Trimestern durchführen, vorstellen kann und ob sie meint, dass sich dies positiv auf die Qualifikation der Lehrkräfte, vor allem am Anfang des Berufslebens, auswirken würde.
Es ist in jedem Fall ein Kernelement dieser Reform, einen stärkeren Praxisbezug in der Lehrerausbildung herzustellen. Ich füge allerdings hinzu, dass die Lehrerausbildung an unseren Pädagogischen Hochschulen schon immer praxisorientiert war; das ist ein ganz besonderes Merkmal der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen.
Die Studierenden müssen regelmäßig Praxisphasen an den Schulen absolvieren. Neu wird dabei sein, dass sie zunächst einmal ein Orientierungspraktikum zu absolvieren haben, das auch der Berufsorientierung dient. Danach müssen sie ein Schulpraxissemester absolvieren, das bestanden werden muss. Damit erhalten die Studierenden ein Zertifikat als Beleg dafür, dass sie tatsächlich die qualitativen Voraussetzungen für das Studium erfüllen.
Im Zuge des Auswahlverfahrens haben die Studierenden im Übrigen auch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines „SelfAssessments“ selbst zu befragen, ob sie für den Lehrerberuf geeignet sind, und zwar auch, was die praktischen Veranlagungen, die für diesen Beruf erforderlich sind, betrifft. Dadurch ist auf diesen Bereich auch ein stärkeres Gewicht zu legen.
Die konkrete Ausgestaltung wird jedoch, wie schon gesagt, gemeinsam mit den Fachgruppen erfolgen, die sich aus Experten der Pädagogischen Hochschulen, der Seminare unseres Hauses sowie des Wissenschaftsministeriums zusammensetzen.
Herr Staatssekretär, wird bei der Ausbildung der Grundschullehrkräfte der zeitliche Umfang, was die Inhalte betrifft – Praxisanteile, didaktische Anteile, fachwissenschaftliche und erziehungswissenschaftliche Anteile –, mit dem vergleichbar sein, was bei der Ausbildung der Haupt-, Real- und Sonderschullehrkräfte vorgesehen ist?
Herr Kollege Zeller, ich will Ihre Frage gern beantworten. Wir beabsichtigen, die Studiendauer für das neue Grundschullehramt von sechs auf sieben Semester zu verlängern. Das bedeutet für die Lehrerausbildung mehr Spielräume, um die neuen Akzente zu verwirklichen. Dieser Studiengang hätte dann die gleiche Dauer wie der neue Studiengang für das Lehramt an der Werkrealschule und der Realschule.
Herr Staatssekretär Wacker, ich bin jetzt etwas überrascht, dass der Studiengang für das Lehramt an Werkrealschulen – so habe ich Sie zumindest verstanden – künftig sieben Semester dauern soll.
Entschuldigung, ich habe mich versprochen. Wir verlängern die Studiendauer für das Grundschullehramt von sechs auf sieben Semester, und die Ausbildung zu Werkrealschul- bzw. zu Realschullehrern dauert acht Semester.
Deswegen habe ich nachgefragt. Das heißt, es wird künftig einen Studiengang für dieses neue kombinierte Lehramt – man kann es vielleicht als Sekundarstufe I bezeichnen – an der Werkrealschule und der Realschule mit acht Semestern geben.
Aus welchen Gründen wird derzeit nicht in Betracht gezogen, die von vielen Verbänden erhobene Forderung zu erfüllen, die Dauer des Studiengangs für das Grundschullehramt ebenfalls auf acht Semester zu verlängern?
Das ist ein politischer Entscheidungsprozess, der noch zum Abschluss gebracht werden muss. Allerdings sehen wir darin, dass wir die Dauer des Studiums für das Grundschullehramt von sechs Semestern auf sieben Semester verlängern, eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Qualität der Lehrerausbildung – die bisher natürlich auch schon gut war. Insofern ist das, glaube ich, ein deutlicher Schritt nach vorn, auch in Richtung Qualitätsverbesserung für den Lehrerberuf.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Aber Hauptschullehrer hatten bisher auch sechs Semester! Das soll nun auf acht verlängert werden! Das ist ein Unterschied!)
Herr Staatssekretär, halten Sie es angesichts der Diskussion, ob es sechs oder sieben Semester sein sollen, nicht grundsätzlich für sinnvoll, statt eines sechssemestrigen Aufbaus des Studiengangs eine Aufteilung in neun Trimester anzustreben?
Herr Kollege Bullinger, das sind Fachfragen, bei denen man auch die Praktikabilität im Auge behalten muss. Man muss berücksichtigen, dass die Studierenden an der jeweiligen Hochschule ihr Studium absolvieren. Gleichzeitig absolvieren sie an den Schulen Praxisphasen. Wir sind uns darüber hinaus mit den Fachleuten, vor allem mit denen der Pädagogischen Hochschulen, einig, dass es nicht notwendig ist, eine weitere Aufteilung der jeweiligen Studienelemente vorzunehmen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – G E M A G e b ü h r e n e r h ö h u n g
wirtschaftlichen Auswirkungen der Pläne der GEMA, die Gebühren für Livemusik um bis zu 600 % zu erhöhen?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Erlauben Sie mir zur Frage des Herrn Abg. Dr. Bullinger zunächst ein paar grundsätzliche Anmerkungen.
Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60 000 Mitgliedern, also von Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Niemand stellt die Legitimation der GEMA infrage.
Die Erfindung eines Musikstücks ist urheberrechtlich ebenso zu schützen wie die Erfindung eines technischen Produkts.
Die GEMA ist aber immer wieder in die Kritik geraten, und zwar wegen ihrer komplizierten Gebührenstruktur und was die Ausreichung von eingenommenen Geldern anbelangt. Die Arbeit der GEMA hatte stets kulturpolitische und wirtschaftspolitische Auswirkungen, und das wird auch in einem völlig veränderten Musikmarkt so bleiben.
Meine Damen und Herren, die gesamte Kreativwirtschaft steht derzeit vor großen Herausforderungen. So lautet unsere Antwort auf den ersten Teil der Mündlichen Anfrage, wie die Landesregierung die Pläne der GEMA beurteilt, die Gebühren für Livemusik um bis zu 600 % zu erhöhen. Es kann klar be obachtet werden: Aufgrund technischer Entwicklungen und veränderten Konsumverhaltens haben insbesondere Urheber und andere Kreative zunehmend unter Einkommensverlusten zu leiden. U. a wegen illegaler Downloads bricht der Musikmarkt für sogenannte Konserven immer mehr ein. Nur der Markt für Livemusik hat derzeit noch Zuwächse zu verzeichnen.
Gegen eine veränderte Gebührenstruktur der GEMA, die auch eine veränderte Nachfragestruktur berücksichtigt, kann grundsätzlich nichts eingewendet werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Genau das ist der Punkt, auf den auch die Frage zielt.