Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2009“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wir kommen jetzt zu dem unter Tagesordnungspunkt 1 b aufgeführten Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4375, sowie zu dem Antrag der Fraktion GRÜNE unter Tagesordnungspunkt 1 c, Drucksache 14/4508. Die Fraktion GRÜNE hat gebeten, diese beiden Anträge zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr in der Zweiten Beratung zur Abstimmung über den unter Tagesordnungspunkt 1 d aufgeführten Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg –, Drucksache 14/4365. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/4612, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle.
Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 14/4365 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, unter den Gästen auf der Zuhörertribüne begrüße ich besonders den Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Eberhard Stilz, sowie Mitglieder des Staatsgerichtshofs.
Am 20. Juli 2009 endet die Amtszeit für folgende Mitglieder des Staatsgerichtshofs: aus der Gruppe der Berufsrichter: Eberhard Stilz, Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart und Präsident des Staatsgerichtshofs; aus der Gruppe der stellvertretenden Berufsrichter: Dr. Siegfried Kaspar, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart a. D.; aus der Gruppe der Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt: Professor Dr. K. Peter Mailänder; aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt: Dr. Robert Maus; aus der Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt: Leni Breymaier; aus der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt: Adelheid Kiesinger.
Wir haben heute die in Artikel 68 Abs. 3 der Landesverfassung vorgeschriebenen Ergänzungswahlen und die Wahl des Vorsitzenden des Staatsgerichtshofs durchzuführen.
Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist bei den Ergänzungswahlen für jede Gruppe gesondert zu wäh
len. Es wurden deshalb für jede der drei Richtergruppen verschiedenfarbige Stimmzettel vorbereitet und auf Ihre Tische gelegt.
Der blaue Stimmzettel ist für die Wahl des Berufsrichters und des Präsidenten des Staatsgerichtshofs sowie für die Wahl des stellvertretenden Berufsrichters vorgesehen.
Der gelbe Stimmzettel ist für die Wahl des Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds mit der Befähigung zum Richteramt bestimmt.
Der rote Stimmzettel schließlich ist für die Wahl des Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt und des stellvertretenden Mitglieds ohne Befähigung zum Richteramt gedacht.
Sie finden auf Ihren Tischen einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD (Anlage 3). Die Wahlvorschläge der zwei Fraktionen sind auf den Stimmzetteln vermerkt. Bitte kreuzen Sie auf den Stimmzetteln an, wen Sie wählen möchten. Sie sind aber an die Vorschläge der Fraktionen nicht gebunden. Sie können Namen streichen und durch andere ersetzen.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Staatsgerichtshofs und der Präsident des Staatsgerichtshofs werden gemäß § 97 a Abs. 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache in geheimer Wahl gewählt. Füllen Sie bitte die drei Stimmzettel aus, und legen Sie diese gemeinsam in den bereitliegenden Wahlumschlag, den die Schriftführer einsammeln werden.
Ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, das Wahlergebnis festzustellen. Ich werde das Wahlergebnis nach dem nächsten Tagesordnungspunkt bekannt geben.
Aktuelle Debatte – Gute Gründe für einen Bildungsstreik – was tut die Landesregierung für mehr Qualität im Bildungssystem? – beantragt von der Fraktion GRÜNE
Es gelten die für Aktuelle Debatten üblichen Redezeiten: fünf Minuten für die einleitenden Erklärungen der Fraktionen und fünf Minuten für die Redner in der zweiten Runde.