Das Gleiche gilt auch für die Beförderungssituation an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Auch hier haben wir eine Ungleichheit. Deswegen – das sage ich Ihnen – ist Ihr Gesetzentwurf unausgegoren.
In Zukunft müssen wir uns sicher darüber Gedanken machen, ob ein Hauptschullehrer in einem sozialen Brennpunkt weniger verdienen darf als ein Gymnasiallehrer, der vielleicht nur unproblematische Schüler betreut, aber eben etwas länger studiert hat.
Das sagte die frühere Kultusministerin Annette Schavan in einem Interview mit dem „Focus“ im Jahr 2001. Liebe Kolleginnen und Kollegen, acht Jahre haben die Überlegungen der Landesregierung nunmehr gedauert, bis heute endlich ein konkretes Ergebnis auf dem Tisch liegt.
Die gesetzliche Verankerung eines Beförderungsamts für Hauptschullehrkräfte ist aber ein wichtiges Signal. Es ist deshalb ein wichtiges Signal, weil jetzt erstmals eine Öffnung der starren Beförderungsstruktur erfolgt, die sich noch immer am hierarchisch gegliederten Schulsystem orientiert. Somit ist dieses Beförderungsamt ein wichtiger Schritt, aber, Frau Lazarus, es kann nur ein erster Schritt sein. Vor allem ist der Beginn mit 20 % in der Tat nicht sachgerecht, sondern lediglich politisch gewollt. Denn Sie werden doch nicht im Ernst behaupten, dass an den Hauptschulen nur 20 % der Lehrkräfte besonders engagiert, besonders motiviert und besonders leis tungsstark sind. Sie alle wissen, dass es insbesondere die Hauptschulen sind, die in den letzten Jahrzehnten Reformen besonders engagiert vorangetrieben, ihre Schülerinnen und
Schüler besonders gut gefördert und ein hohes Maß an Verantwortung für ihre Schüler übernommen haben. Insofern ist das eine Größe, die politisch begründet ist, aber sachlich auf keinen Fall gerechtfertigt ist.
Die Deckelung in Höhe von 20 % ist deshalb ein viel zu enger Flaschenhals, bei dem viele motivierte und leistungsstarke Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer nicht zum Zug kommen. Vor allem erfolgt diese Festlegung über drei Jahre hinweg; das heißt, in den nächsten drei Jahren haben weitere, auch jüngere Hauptschullehrkräfte keine Chance, in ein Beförderungsamt zu kommen. Wie soll damit, wie von Ihnen beabsichtigt, die Motivation noch weiter gesteigert werden?
20 % sind auch nicht sachgerecht, wenn man es z. B. mit dem Gymnasium vergleicht. Ich habe mir die Zahlen im Stellenplan im Haushalt angeschaut. Das Gymnasium hat A 13 als Regelamt; in dieser Besoldungsgruppe sind 50 % der Lehrkräfte im Gymnasium, und die andere Hälfte hat A 14, A 15 oder A 16. Wenn ich das mit der Hauptschule vergleiche, muss ich bei der Hauptschule schon aus diesem Grund diesen engen Korridor schrittweise erweitern. Das ist für uns Grüne das erste Ziel. Sie steigen jetzt mit 20 % ein, aber in der Folge müssen wir weitere Schritte machen und in den nächsten Jahren mindestens auf die Quote kommen, die für das Gymnasium bereits in der Vergangenheit Stand der Entwicklung geworden ist.
Zweitens, genauso wichtig: Im Zusammenhang mit der Novellierung der Lehrämter an den Pädagogischen Hochschulen, wo ja, wie Sie wissen, der Lehramtsstudiengang für Haupt schul- und der für Realschullehrkräfte zu einem einheitlichen Sekundarstufenlehramt zusammengelegt werden, muss spätestens mit der Novellierung dieser neuen Prüfungsordnung bei gleicher Ausbildung und bei gleichem Abschluss auch die gleiche Besoldung festgelegt werden. Es kann nicht sein, dass die Lehrkräfte für die Sekundarstufe I ausgebildet werden, dann aber geringer eingestuft werden. Auch das wird in den nächsten Jahren erfolgen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist auch noch deutlich geworden: Ihr Gesetzentwurf führt auch zu Folgeproblemen. Darauf ist Kollege Zeller schon eingegangen. Der Abstand zu den Schulleitern und Schulleiterinnen ist geringer geworden, und damit wird auch die Motivation für ein solch anspruchsvolles und verantwortungsvolles Amt weiter sinken. Außerdem sind die Zulagen, die Kollege Zeller bereits genannt hat, noch immer an die Besoldungsämter gekoppelt. Auch das ist anachronistisch und überholt. Das heißt, wir müssen die Besoldungsstruktur insgesamt im Zusammenhang mit der Veränderung des Schulsystems in den Blick nehmen. Hier muss im Rahmen der Dienstrechtsreform generell für mehr Gerechtigkeit bei der Ausbildung und bei der Besoldung der Lehrkräfte auch mit dem Ziel der Veränderung der Schulstrukturen in Baden-Württemberg gesorgt werden.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe eine Frage. Es gibt die Ausbildung zum Bachelor beispielsweise an Fachhochschulen und an Berufsakademien, die in etwa dem Niveau der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen entspricht. Die betreffenden Personen tragen beispielsweise in Gemeinden als Hauptamtsleiter eine hohe Verantwortung. Sie beginnen in Besoldungsgruppe A 9 und sind nach zehn, zwölf oder 15 Jahren noch immer in Besoldungsgruppe A 11. Halten Sie das für gerecht, oder müsste man nicht einmal darüber nachdenken, gemeinsam vielleicht in einer etwas niedrigeren Besoldungsgruppe zu beginnen?
Herr Kollege Bullinger, die Dienstrechtsreform ist der geeignete Anlass, um im Beamtenbereich insgesamt die Besoldungsstrukturen kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich im Zusammenhang mit der Schule und den Lehrämtern zunächst die Situation der Lehrämter in den Blick nehme. Aber die Dienstrechtsreform hat ja zum Inhalt, Besoldungsstrukturen im Beamtenbereich insgesamt zu überprüfen. Da ist Ihre Frage sicher berechtigt.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz fassen. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben die wesentlichen Aspekte des Gesetzentwurfs zur Sprache gebracht. Wir stimmen dem Gesetzentwurf von unserer Seite aus zu. Der Gesetzentwurf ist in der Tat ein erster Schritt, um die Situation im Hauptschulbereich zu verbessern. Wir sind sehr froh, dass wir diesen Schritt jetzt tun können. Er war von uns auch schon lange gewünscht.
Es ist ein erster Schritt, und wir gehen ihn gern mit, weil wir gerade diese Lehrerschaft in ihrer Arbeit unterstützen und aufwerten wollen. Sie haben zumindest bis jetzt die kürzeste Ausbildung. Sie haben die höchste Unterrichtsverpflichtung unter oft sehr schwierigen Bedingungen, und sie haben bis jetzt die schlechteste Bezahlung. Hier wollen wir einen Schritt nach vorn tun und mit der Beförderungsmöglichkeit diese Arbeit würdigen und unterstützen.
Frau Rastätter, es ist völlig richtig: Auch wir warten auf die Dienstrechtsreform und sind gespannt, welche Möglichkeiten
wir hiermit im Bereich Schule insgesamt bekommen, um eventuell Verbesserungen und Veränderungen hervorzubringen.
Das Vorhaben liegt im Moment offensichtlich etwas auf Eis. Wir sehen da auch nicht sehr viel weiter als Sie.
Auch der zweite Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs findet unsere Zustimmung. Wir unterstützen voll und ganz, dass wir an unseren Schulen in Zukunft Evaluatoren hauptamtlich einsetzen wollen, die die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Unterrichts mittragen. Sie unterstützen die Schulen hierbei, beraten sie und helfen ihnen. Auch hier sind wir bereit, die notwendigen Mittel, die wir im Rahmen der Bildungsoffensive schon beschlossen haben, zur Verfügung zu stellen und dies gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Natürlich haben wir vor, dass es in absehbarer Zeit eine gemeinsame Lehrerausbildung für den Sekundarbereich I im Bereich Werkrealschule, Hauptschule und Realschule geben wird. Das muss auch Konsequenzen in der Besoldungsstruktur haben. Das sehen auch wir so. Aber da sind wir noch nicht fertig. Wir sind mittendrin. Die Beförderungsmöglichkeit für Hauptschullehrerinnen und Hauptschullehrer ist ein erster, ein wichtiger, ein richtiger Schritt, und unsere Fraktion geht ihn gern mit.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/4580 zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Sie stimmen der Überweisung zu. – Es ist so beschlossen.
rung – Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge – Drucksache 14/4556
Staatsministeriums – Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des absoluten Verbots der Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkanstalten vom 12. März 2008 (2 BvF 4/03) – Drucksache 14/2555
Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Zunächst erfolgt die Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung. Für die Aussprache steht eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion zur Verfügung.
Kollegen, meine Damen und Herren! Wir beraten heute zum einen in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesmediengesetzes und des Gesetzes zur Ergänzung rundfunkrechtlicher Staatsverträge und zum Zweiten den Antrag der Fraktion der SPD …
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.