Protocol of the Session on May 13, 2009

Ich wiederhole, was ich am 18. März gesagt habe: Wichtig ist, den gesetzlichen Rahmen so zu gestalten, dass die Menschen in Baden-Württemberg, der Mittelstand, das Handwerk und das ganze Land durch die Landesbank einen Nutzen haben.

Herr Schlachter, ich will noch einmal ganz deutlich sagen: Bevor wir irgendetwas an den Grundlagen des Patienten Landesbank ändern, müssen wir schauen, dass der Patient gesundet und vom Krankenbett wieder aufsteht.

Es gibt ein Zitat von Erich Kästner, das ich schon bei der letzten Debatte angeführt habe: „Optimismus führt zu Tatkraft, Pessimismus lähmt sie.“ Ich vollziehe eine Änderung dieses Zitats und sage: „Populismus führt ins Chaos, Pragmatismus führt zum Ziel.“ Das heißt nicht, dass wir im Augenblick die Hände in den Schoß legen. Vielmehr müssen wir uns tatsächlich darüber unterhalten, wie die Landesbank künftig aufgestellt sein muss, wie sie ihren öffentlichen Auftrag erfüllen kann. Auch müssen wir dafür sorgen, dass die Bank wieder in ruhige und nicht in schwere Gewässer kommt.

Wie die Geschäftsfelder und die Geschäftsgebiete künftig aussehen sollen, hat meines Erachtens nichts mit bankwirtschaftlicher Kleinstaaterei zu tun. Wenn Sie sagen, die Landesbank solle ihre Aktivitäten auf Baden-Württemberg, RheinlandPfalz und Sachsen beschränken, dann wollen Sie damit im Grunde die Aktivitäten einschnüren. Die von Ihnen vorgesehene Kleinstaaterei würde bedeuten, dass der Finanz- oder der Firmenberater der Landesbank in Zukunft mit dem Landesbankgesetz zum Kunden geht.

Sie haben die Staatsregierung in Bayern angesprochen und aufgezeigt, was dort an Gesetzesänderungen vorgenommen wird. Ich kann Ihnen sagen, was die Staatsregierung gemacht hat: Sie hat die Staatsregierung mit acht von 15 Stimmen im Verwaltungsrat der Landesbank ausgestattet.

(Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Im Gegensatz dazu hat der Verwaltungsrat der LBBW 30 Mitglieder, darunter zehn von der Personalseite, vier Sparkassenvorstände, die natürlich Etliches an Kompetenz einbringen, und zwei unabhängige Persönlichkeiten, deren Sachverstand nicht angezweifelt werden kann. Übrigens: Im Bayerischen

Landesbank-Gesetz ist nicht vorgesehen, dass die Opposition Sitze hat.

(Heiterkeit der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das müssen wir uns doch merken!)

Um es noch einmal klar zu sagen: Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für gesetzliche Eingriffe. Es ist auch nicht der Zeitpunkt, geschäftspolitisch große Sprünge zu machen. Vielmehr sind Krisenbewältigung und Konsolidierung angesagt. Je ruhiger und unspektakulärer dies abläuft, desto nützlicher ist es für die Bank, die Wirtschaft, das Land und die Menschen im Land. Diese Mahnung gilt für alle und alles, was mit der Landesbank zusammenhängt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Schmid von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist bezeichnend, dass Herr Schlachter in seinen Ausführungen relativ wenig zur Substanz des vorliegenden Gesetzentwurfs gesagt hat und sehr allgemein über Landesbanken und die Vorstellungen der Grünen dazu geredet hat. Denn der Gesetzentwurf selbst ist unausgegoren.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: So ist es!)

Er schlägt zum einen vor, für die Geschäftstätigkeit der Landesbank als Universalbank das Wörtchen „international“ zu streichen und außerdem eine sogenannte Schwerpunktbildung für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen vorzunehmen.

Da muss man erst einmal wissen, was man will: Internationales Geschäft, ja oder nein, Aktivitäten außerhalb von BadenWürttemberg, ja oder nein? Aus der Begründung geht dann deutlich hervor: Sie wollen doch irgendwie noch, dass sie international tätig ist,

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Wenn Sie es nicht verstehen, Herr Schmid!)

und Sie wollen doch irgendwie noch, dass die Landesbank in anderen Gebieten Deutschlands unterwegs ist. Genau dies ist bisher der Fall, und zwar auf der Grundlage des bisherigen Landesbankgesetzes, sodass sich die Frage stellt, warum Sie da nur deklaratorische Änderungen vornehmen wollen.

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Sie müssen sich dann schon auch fragen, ob Sie die Landesbank mit den Standorten z. B. in New York, in London und in Brasilien zur Begleitung des Mittelstands noch haben wollen oder nicht. Denn Sie erwecken den Eindruck, als ob Sie eine Landesbank haben wollten, die im Prinzip dasselbe macht, was Sparkassen machen. Aber das brauchen wir nicht. Dafür ist die Landesbank nicht da. Die Landesbank ist genau dazu da – zusammen mit den Sparkassen –, den Kunden, den Unternehmen aus Baden-Württemberg die internationalen

Märkte zu erschließen. Dazu gehört eben, dass sie auch eine internationale Geschäftsbank ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Genauso ist es mit dem Geschäftsgebiet Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sie haben eine völlig falsche Einschätzung dessen, was es bedeutet, wenn die Landesbank mit Filialen oder mit Geschäftstätigkeit außerhalb dieses Kerngebiets vordringt. Es ist nicht so, dass das nur Geld kosten und keine Erträge bringen würde.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wir sind doch in Mem- mingen! In Kempten!)

Die Erfahrungen der letzten Jahre und aktuell sind ganz anders. Dadurch, dass die Landesbank schrittweise und vorsichtig und in Kenntnis der regionalen Zusammenhänge vorgegangen ist,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Kempten!)

war das ein erfolgreiches Geschäftsmodell. Genau dies soll in Zukunft fortgeführt werden.

Ich habe mich auch ein bisschen darüber gewundert, Herr Kößler, wie Sie argumentiert haben. Sie haben so getan, als gäbe es gar keine Geschäftsstrategie, die von der Bank Anfang dieses Jahres in Erkenntnis der Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise neu verabschiedet worden ist. Da ist nämlich genau das, was hier im Raum schwebt, als Schwerpunktsetzung und Konzentration auf das Kundengeschäft verankert worden. Genau da ist auch der richtige Platz: In der Geschäftsstrategie kann man dies sehr fein regeln, in einem Landesbankgesetz nicht. Da muss man notwendigerweise grob herangehen. So, wie Sie herangehen, erkennen Sie selbst an, dass Ihre grobe Vorgehensweise nicht logisch ist. Deshalb relativieren Sie Ihre Aussagen zur internationalen Tätigkeit und zur Tätigkeit außerhalb der drei Bundesländer, sodass eigentlich nichts Halbes und nichts Ganzes herauskommt.

Zweiter Vorschlag: externe Sachverständige. Das hört sich gut an und ist auch grundsätzlich sinnvoll. Es wird z. B. auch in der Landesbank Baden-Württemberg schon praktiziert. Das haben Sie selbst eingeräumt. Ich warne jedoch davor, das als Allheilmittel zu sehen.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Ja!)

Die bisherigen Beispiele sind alles andere als überzeugend. Bei der Hypo Real Estate war z. B. sehr viel externer Sachverstand, dort war z. B. Herr Heintzeler aus Baden-Württemberg, den wir auch noch kennen, im Aufsichtsrat. Das alles hat nichts geholfen, ganz zu schweigen vom Fall IKB, wo die Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft als Externe vertreten war.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: So ist es! – Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Minister, SPD-Staatssekretäre!)

Ich fange einmal mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Hartmann von E.ON an, dann Dr. Mathias Kammüller von Trumpf, Roland Oetker, Randolf Rodenstock, Dr. Michael Rogowski, Dr. Martin Viessmann, Ulrich Wernecke von einem

Fraunhofer-Institut. So könnten wir die ganze Liste durchgehen. Darin waren, wenn es hoch kommt, zwei Politiker vertreten. Ansonsten war alles die Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft. Ob Ihre externen Sachverständigen, Herr Schlachter, der richtige Lösungsansatz sind, wage ich doch zu bezweifeln.

Die Frage ist einfach: Wie ist die Qualifizierung dieser Leute, und wie werden sie geschult? Deshalb hat die Bundesregierung zu Recht eine Debatte darüber angezettelt, wie die Finanzaufsicht in Zukunft gestaltet wird.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Das ist ja lächer- lich! Hoffentlich stehen Sie auch dazu!)

Da gibt es viele Sachen, die man noch verbessern muss, aber man kann das nicht mit der einfachen Lösung machen, einfach nur Externe hinzuzuziehen, zumal dann noch die Gefahr groß ist, dass dann ausgerechnet die Großkreditnehmer aus der Wirtschaft in den Aufsichtsräten der Banken sitzen.

Schließlich – das fand ich besonders entlarvend, Herr Schlachter – haben Sie hier in der mündlichen Gesetzesbegründung kein Wort zu der von Ihnen vorgeschlagenen Frauenquote gesagt, obwohl ich das für den sympathischsten Vorschlag von Ihnen halte.

(Beifall bei der SPD – Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Das wollte ich eigentlich machen!)

Er hat zwar mit der Sache – Folgerungen aus der Finanzmarktkrise – nichts zu tun, aber die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm die Forderung aufgestellt, und zwar nicht nur für Landesbanken, sondern insgesamt für Unternehmen: mindestens 40 % Frauen. Das halte ich für richtig. Wir sollten dann einen großen Sprung tun und uns nicht nur auf die Landesbank beschränken: 40 % in den Aufsichtsgremien, meine Damen und Herren.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende.

Andere Länder haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Wir werden das nach einer gewonnenen Bundestagswahl umsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Also nie!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, was die eigentliche Aufgabe einer Landesbank ist, kann und sollte durchaus gelegentlich gestellt werden. Das hatte auch ich an dieser Stelle schon angemahnt. Ob dazu allerdings jetzt der richtige Zeitpunkt ist, muss doch sehr bezweifelt werden.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Gerade jetzt!)

Herr Kollege Kößler hat zu Recht schon darauf hingewiesen.

Aber selbst wenn wir dies bejahen würden, was wir im Moment ausdrücklich nicht tun, müsste man sagen: Dann greift dieser Gesetzentwurf viel zu kurz, denn er löst überhaupt keine Probleme. Die Ergänzungen und Streichungen in § 2, der die Aufgaben der Landesbank beschreibt, belegen dies deutlich.