Aber diese Bemühungen werden unserer Meinung nach nur erfolgreich sein, wenn die Schulen einen Spielraum behalten für ein selbstbestimmtes, im Konsens gefundenes, eigenverantwortliches Handeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten ja vor kurzer Zeit eine recht intensive Diskussion über das Rauchen an den Schulen. Ich dachte eigentlich, wir seien uns einig gewesen, dass wir bei diesem Thema etwas weiter springen müssen, als allein in den Schulen zu agieren. Wir haben im Koalitionsvertrag deutlich gesagt, dass wir ein Nichtraucherschutzgesetz für Schulen und für alle öffentlichen Gebäude verabschieden wollen.
Herr Bayer, Sie haben von der besonderen pädagogischen und politischen Verantwortung gesprochen, die wir als Land in den Schulen haben. Ich gehe davon aus, dass wir nicht nur in den Schulen eine pädagogische und politische Verantwortung haben,
sondern überall dort, wo wir auch Vorbild sein müssen für junge Leute und wo sich Öffentlichkeit abspielt, für die wir auch Verantwortung haben.
Ich bin auch dagegen, Frau Lösch, dass wir uns mit einer Regelung, die auf die Schulen beschränkt ist, ein bisschen herausstehlen. Denn dort, wo der eine oder andere von uns vielleicht durch weiter gehende Regelungen doch mehr betroffen ist, ist die Sache natürlich schwieriger, als nur zu sagen: „Macht ihr das mal an der Schule. Damit haben wir unsere Aufgabe möglicherweise erfüllt.“ Wir wollen in einem Gesetz, das in der Planung ist, weiter gehen.
Lassen Sie mich heute den Nichtraucherschutz in den Vordergrund stellen. Wir wissen, dass der Zigarettenrauch krebserregend ist. 70 karzinogene Substanzen sind im Zigarettenrauch enthalten. Es ist erforderlich, die Nichtraucher stärker zu schützen.
Wir wissen – das ist heute auch schon angesprochen worden –, dass es auf dem Weg der Freiwilligkeit allein nicht geht. Bund und Land haben in vielen Bereichen versucht, dies auf freiwilliger Basis zu erreichen. Da wurden Grenzen aufgezeigt. Ich denke, ein umfassender Nichtraucherschutz ist letztlich immer dann besser durchsetzbar, wenn er auf eindeutigen Regelungen beruht. Das macht den Schutz der Nichtraucher auch glaubwürdiger und fördert auch die Akzeptanz bei den Rauchern selbst.
Wir kennen ja die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern: In Italien, Spanien, England, Belgien, Norwegen und acht weiteren europäischen Ländern ist das Rauchen in Gaststätten in den letzten ein bis zwei Jahren gesetzlich verboten worden. Ich glaube, viele von uns haben nie daran geglaubt, dass so etwas möglich und auch erfolgreich ist. Aber es wird uns gezeigt, dass diese Maßnahme Erfolg hat, und es wird uns auch gezeigt, dass wir hier in der Bundesrepublik ein Schlusslicht darstellen, was den Nichtraucherschutz betrifft.
Dem steht der klare Wille der Bevölkerung entgegen. Nach einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts befürwortet eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger Rauchverbote in öffentlichen Räumen. 75 % sprachen sich zum Beispiel für Rauchverbote in Zügen aus, 54 % für Rauchverbote in Gaststätten.
Deswegen ist für mich das Thema „Rauchverbot in öffentlichen Räumen“ kein Modethema, das irgendeinem gesundheitspolitischen Zeitgeist entspringt. Es soll auch kein Kreuzzug gegen Raucher geführt werden. Aber wir müssen feststellen, dass das Rauchverbot ein reales Bedürfnis in der Bevölkerung darstellt und dass wir in Deutschland gesetzliche Regelungen des Bundes und der Länder für öffentliche Räume brauchen.
Wir brauchen diese Themen auch nicht zwischen Bund und Ländern hin- und herzuschieben und jeweils zu fordern, dass der andere erst einmal seine Hausaufgaben machen solle. Wir alle tragen hierbei Verantwortung, und wir stellen uns dieser Verantwortung für den Nichtraucherschutz. Wir werden den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für Baden-Württemberg vorlegen.
Dabei wird es aber nicht nur – wie in dem heute von der SPD vorgelegten Entwurf – um ein Rauchverbot an Schulen gehen. Wir wollen ein Rauchverbot auch in weiteren Räumen durchsetzen – ich füge hinzu: sofern es landesrechtlich möglich ist, also im Rahmen der landesrechtlichen Kompetenzen und des fachlich Sinnvollen. Dies betrifft Schulen ebenso wie Kindertageseinrichtungen und Krankenhäuser.
Für weitere öffentliche Räume wie beispielsweise Gaststätten ist der Bund zuständig. Gaststättenrecht ist Bundesrecht und soll erst im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder übertragen werden. Heute und morgen findet in Sachsen-Anhalt die Ländergesundheitsministerkonferenz statt. Baden-Württemberg wird dort gemeinsam mit den anderen Ländern versuchen, die Bundesregierung aufzufordern, ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten zu erlassen. Sollte dies nicht fruchten, werden wir nach der Föderalismusreform notwendige Maßnahmen prüfen.
Dennoch wird, denke ich, auch der Bund nicht umhinkommen, seine Kompetenzen beispielsweise auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes auszuschöpfen und den Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung zu verbessern.
Meine Damen und Herren, wir als Landesregierung werden in Eintracht – wie wir das immer tun – und im Rahmen unserer Möglichkeiten zeitnah etwas dafür tun, um den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Tabakrauchs auszubauen.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion geht hier nicht weit genug. Vor allem wollen wir keinen Schnellschuss – so verlockend das jetzt aufgrund der öffentlichen Diskussion auch sein mag. Der Gesetzentwurf der SPD ist zu kurz gesprungen und daher abzulehnen. Wir wollen stattdessen Regelungen, die, soweit sie möglich und fachlich sinnvoll sind, über den Bereich Schule hinausgehen.
Lassen Sie mich gerade noch drei Sätze sagen. Dann wird es vielleicht klar, und dann ist Herr Palmer schon vorher zufrieden.
Die hierfür entscheidenden fachlichen und rechtlichen Fragen müssen wir sorgfältig prüfen. Ich denke zum Beispiel an Fragen, die sich im Zusammenhang mit Jugendeinrichtungen stellen. Was machen wir zum Beispiel mit Privatschulen? Was machen wir mit Freibädern? Das alles sind Fragen, die geprüft werden sollten. Wir sind im Moment dabei und werden zeitnah eine Antwort geben.
Ich möchte Regelungen auf den Weg bringen, die die infrage kommenden öffentlichen Räume differenziert behandeln. Ich lehne ein schnelles Sondergesetz für Schulen aus Aktionismus heraus ab. Das würde auch der Problematik des Nichtraucherschutzes nicht gerecht werden.
(Beifall bei der CDU – Abg. Reinhold Gall SPD: Nichts tun aber auch nicht! – Zuruf des Abg. Nor- bert Zeller SPD)
Lieber Herr Kollege, ich habe von einem seriösen Gesetzentwurf gesprochen und mich gegen einen Schnellschuss ausgesprochen.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Ein schnell erarbeitetes Gesetz kann auch ein seriöses sein! Schnelligkeit und Seriosität schließen sich nicht aus! – Zuruf der Abg. Carla Bregenzer SPD)
Ich denke, da sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir wollen ein seriöses Gesetz verabschieden, das uns alle und nicht nur die Schulen in die Pflicht nimmt. Ich glaube, jeder weiß, was ich damit meine.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass das Problem des Tabakkonsums durch gesetzliche Vorschriften allein natürlich nicht gelöst werden kann. Das wurde hier auch einhellig angesprochen. Wir müssen auch in Zukunft konsequent auf Tabakprävention setzen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Deshalb bin ich gerade den Schulen sehr dankbar, denn es passiert in den Schulen schon sehr vieles an Präventionsarbeit – mit gutem Erfolg. Auf diesem Weg müssen wir auch in Zukunft fortfahren, denn nur dann, wenn wir die Zahl künftiger Raucher senken, schützt das die Gesundheit der Betroffenen und auch die der Nichtraucher.
Ich danke Ihnen und freue mich, dass ich zu diesen Gedanken so viel Zustimmung im ganzen Haus finde.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Boris Palmer GRÜNE meldet sich er- neut zu einer Zwischenfrage.)
Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Schulausschuss überwiesen werden soll. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, nach dem nächsten Punkt der Tagesordnung eine einstündige Mittagspause einzulegen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 27. Juni 2006 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 14/4, 14/52
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig und für die Entwicklung unseres Landes auch sehr wichtig, dass das Land bei Stiftungen und Unternehmen beteiligt ist, bei Unternehmen, die für die Entwicklung, für Strukturmaßnahmen und für die Daseinsvorsorge da sind.
Die Bandbreite der Beteiligungen ersehen wir aus den Drucksachen 14/4 und 14/52. Sie reicht von der Landesstiftung über die L-Bank und die Förderbank, über Tourismusmarketing bis hin zur Popakademie. Man kann natürlich sehr unterschiedlicher Auffassung sein, ob die eine oder andere Beteiligung eine Landesaufgabe sein muss, aber dies ist heute nicht Gegenstand der Tagesordnung. Fakt ist, es gibt diese Beteiligungen, und die Unternehmen sind im Interesse des Landes tätig. Weil dies so ist, müssen wir als Parlament dafür sorgen, dass das Land in diesen Stiftungen und Unternehmen gut und kompetent repräsentiert ist und dass die Interessen des Landes dort auch fach- und sachkundig wahrgenommen werden.
Aus den Drucksachen ist zu entnehmen: Die Landesregierung hat Herrn Ministerpräsident Oettinger, alle elf Minister und den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium für verschiedene Organe und Gremien in Stiftungen und wirtschaftlichen Unternehmen vorgeschlagen. Unsere Aufgabe ist es nun, die Ausnahmegenehmigung, die nach Artikel 53 der Landesverfassung erforderlich ist, zu erteilen. Der Ständige Ausschuss hat gestern einstimmig dem Landtag empfohlen, dieser Ausnahmegenehmigung zuzustimmen, und ich denke, der Landtag wird dieser Empfehlung auch Folge leisten. Deshalb wünsche ich dem Ministerpräsidenten, den Ministern und dem Staatssekretär in diesen Organen und Gremien gute Ideen und viel Erfolg zum Wohle aller Einwohner unseres Landes.