Manfred Hollenbach

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Frau Präsidentin, verehrte Damen, verehrte Herren! Es gehört zum Aufgabengebiet die ses Parlaments, die Besoldung und die Versorgung der Beam tinnen und Beamten festzulegen. Es hat sich nach der allge meinen Wirtschafts- und Finanzsituation zu richten und hat dann Anpassungen vorzunehmen, wenn sich Änderungen er geben haben.
Nun hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten die Praxis herausgebildet, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten dann im Parlament beraten wird, wenn die Ta rifvereinbarungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeit nehmern im öffentlichen Dienst abgeschlossen sind.
Ich bedanke mich für die Zustimmung.
In diesem Jahr ergibt sich aber die Situation,
dass dieses Parlament in die Lage kommen kann, eine Besol dungsanpassung nicht mehr vornehmen zu können, weil Wah
len anstehen und sich das neue Parlament erst im Juni kons tituiert haben wird und seine Beratungen beginnen wird.
Wann die Tarifabschlüsse getätigt werden, wissen wir heute auch noch nicht. Die Verhandlungen sind im Gang, aber sie sind noch nicht in einem Stadium, in dem wir beurteilen könn ten, wie die Ergebnisse letztendlich sein werden.
Im Januar haben die Fraktionen der FDP/DVP und der CDU einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Anpassung in der Hö he vorsieht, wie sie in der Summe im Haushaltsplan 2011 ent halten ist. Daraus ergibt sich eine Steigerung um 2 %.
Wir sind uns nicht sicher und auch nicht im Klaren darüber, wie die Tarifabschlüsse sein werden. Deshalb haben wir in al len Beratungen, nämlich bei der Einbringung des Gesetzent wurfs am 3. Februar 2011 und danach im Finanzausschuss, klar und eindeutig gesagt: Wenn dem Parlament die Tarifab schlüsse bekannt sind, wird man eine Überprüfung vorneh men, ob die dann hoffentlich gesetzlich verankerte Besol dungsanpassung dem entspricht, was der Tarifvertrag hergibt.
Mit dieser Zusage sind wir in die parlamentarische Beratung gegangen. Am 17. Februar 2011 hat der Finanzausschuss ei ne Anhörung durchgeführt. Alle Vertreter der Arbeitnehmer schaft haben sich positiv zu dem Schritt geäußert, zum 1. Ap ril 2011 eine Besoldungsanpassung vorzunehmen. Die letzte Anpassung war im März 2009. In der Zwischenzeit haben sich Lohnerhöhungen, Lohnveränderungen und auch Kostenver änderungen ergeben. Jeder, der zu Wort gekommen ist, hat grundsätzlich seine Zustimmung zu dieser Regelung gegeben.
Der Beamtenbund Baden-Württemberg – ich darf dessen Ver treter zitieren, Frau Präsidentin –
begrüßt... grundsätzlich und uneingeschränkt den Ge setzentwurf der Regierungsfraktionen,...
Er sieht darin einen ersten Schritt, und es ist ganz klar: Ein zweiter Schritt muss kommen, wenn sich die Tarifverhand lungen anders darstellen.
Dieser Vertreter des Beamtenbunds hat u. a. auch gesagt, dass die zeitliche Nähe zum 1. April 2011 es als berechtigt erschei nen lässt, dass man von der bisherigen Regelung abweicht, zu warten, bis die Tarifvereinbarungen erfolgt sind. Er sagte wei ter – dies war auch Motivation und Anlass für uns, diesen Ge setzentwurf einzubringen –:
Wir sehen hierin eine Würdigung der hervorragenden Ar beit der Beamtinnen und Beamten...
Genau dies wollten wir signalisieren. Wir wollten daher nicht, dass die Beamtinnen und Beamten bis zur zweiten Hälfte des Jahres warten müssen, bis der Landtag endlich einen entspre chenden Beschluss gefasst hat.
In der Summe weichen wir nicht von den Vorgaben des Haus haltsplans ab. Auch bei den Kommunen sind entsprechende Ansätze in den Haushaltsplänen enthalten, sodass die Mehr kosten für die Kommunalbeamten, die im Jahr 2011 etwa 25 Millionen € betragen werden, auch haushaltstechnisch ab gedeckt sind.
Wir werden den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen, eine ver pflichtende Erklärung zu beschließen, das Ergebnis des Tarif abschlusses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger zu übertragen. Denn wir sind der Meinung: Der neue Landtag muss in seiner Entscheidung frei sein. Ich gehe davon aus, dass der neue Landtag inhaltlich si cher so handeln wird. Aber eine Festlegung für den nächsten Landtag halten wir für nicht gerechtfertigt.
Aus diesem Grund und auch zur Würdigung der Arbeit der Beamtinnen und Beamten bitten wir darum, heute dem vor liegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, damit die Beamtin nen und Beamten sowie die Pensionäre ab 1. April 2011 eine Erhöhung ihrer Dienst- bzw. Versorgungsbezüge um 2 % er halten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! In einer freien und so zialen Marktwirtschaft ist die Vergütung von Beschäftigten eine Angelegenheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein weiterer Grundsatz in einer sozialen Marktwirtschaft ist, dass die Vergütung von Arbeitnehmern regelmäßig überprüft wird, um die Beschäftigten am Wirtschaftswachstum und an der Ef fizienz unserer Wirtschaftsleistungen teilhaben zu lassen. Die se beiden Grundsätze werden durch einen weiteren Grundsatz ergänzt, nämlich den, dass der Staat sich nicht in die Tarifau tonomie einzumischen hat.
Nun gibt es aber Beschäftigte in unserem Land, für die diese Grundsätze nicht gelten. Das sind die Beamtinnen und Beam ten. Für sie gilt ein besonderes öffentliches Dienstrecht und Treuerecht. Der Staat hat als Dienstherr die Aufgabe, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.
Wenn der Staat seiner Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten nachkommen will und nachkommt, muss er immer wieder prüfen, ob die Vergütung der Beamtinnen und Beam ten dem Wirtschaftswachstum und der Wirtschaftssituation angemessen ist.
Die letzte Vergütungsanpassung hat vor rund einem Jahr statt gefunden. Allerdings sind die Gehälter der Beamtinnen und Beamten schon ein Jahr vorher festgelegt worden. In der tie fen Rezession des Jahres 2008/2009 hat man die Vergütungs festlegungen für zwei Jahre im Gesetz niedergeschrieben.
In der Zwischenzeit wissen wir – das wurde auch hier gestern und heute und bei allen möglichen und unmöglichen Gelegen heiten gesagt –, wie stark die Wirtschaft im vergangenen Jahr gewachsen ist und wie sie voraussichtlich und hoffentlich auch in diesem Jahr wachsen wird. Deshalb sind schon viele
Tarifpartner dabei, ihre laufenden Tarifverträge zu verkürzen und neu auszuhandeln. Auch der öffentliche Dienst wird si cher in diesem Frühjahr neu verhandeln, ob die Vergütung für die privatrechtlichen Arbeitsplätze neu festgelegt wird.
Meist war es so, dass sich der Gesetzgeber dann, wenn die Ta rifvereinbarungen abgeschlossen waren, mit der Vergütung der Beamtinnen und Beamten befasst hat. Nun wissen wir, dass dieses Plenum in dieser Zusammensetzung nicht mehr sehr lange zu entscheiden hat. Wenn – dies nur einmal ange nommen – im April oder gar erst im Mai die Tarifvereinba rungen abgeschlossen sind, dann würde es noch einige Zeit dauern, bis der Gesetzgeber tätig werden könnte, um die neu en gesetzlichen Grundlagen für die Beamtinnen und Beamten zu schaffen.
Deshalb haben die FDP/DVP-Fraktion und die CDU-Frakti on die Initiative ergriffen und den Antrag gestellt, schon jetzt eine Entscheidung über die Entwicklung der Beamtengehäl ter zu treffen.
Zum 1. April sollen die Beamtengehälter um 2 % erhöht wer den. Das kostet Geld, ganz ohne Zweifel.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Gibt es dieses Geld? Hier kann man uneingeschränkt mit Ja antworten. Gestern Morgen hat der Finanzminister bei der Beratung des Nachtragshaus halts hier erklärt – das wissen die Mitglieder des Finanzaus schusses ohnehin bereits –, dass ein Anwachsen der Beamten besoldung im Haushaltsplan verankert ist.
Zurückgerechnet von den Planansätzen des Haushaltsplans, ist die vorgeschlagene Erhöhung um 2 % finanztechnisch und haushaltstechnisch abgedeckt.
Aus diesem Grund bitten wir, zu ermöglichen, dass die Be amtinnen und Beamten zum 1. April eine Gehaltserhöhung um 2 % bekommen.
Deshalb haben wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht. Es wird nun im Finanzausschuss beraten und kann dann noch in dieser Legislaturperiode, vor der Landtagswahl, beschlossen werden.
Natürlich wird die Frage aufkommen, was geschieht, wenn die Tarifabschlüsse ein ganz anderes Ergebnis haben werden.
Dann ist der Gesetzgeber, dieses Parlament, sicher in der La ge, zu überprüfen, wie mit dieser Situation umgegangen wer
den soll. Ich bin sicher, dass zur Zufriedenheit der Beamtin nen und Beamten entschieden wird, wie auch immer das Par lament dann zusammengesetzt sein wird.
Aus diesem Grund bitten wir, dass dieses Gesetz Zustimmung findet, und hoffen, dass Sie alle dazu beitragen, dass die Be amtinnen und Beamten am 1. April 2011 sicher eine Gehalts erhöhung bekommen. Auch die Städte und Gemeinden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts dieses Gesetz auch umzusetzen haben, werden sich am Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Es wird eine Anhörung geben. Dann können wir in einem Monat in der Zweiten Beratung endgültig entschei den.
Ich hoffe, wir sind in der Lage, dieses Gesetz dann so zu ver abschieden.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Nicht nur hier im Landtag, sondern auch in den meisten öffentlichen und privaten Gremien, aber auch vonseiten der Unternehmen ist zu hören, noch nie sei die Aufstellung von Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsplänen so schwierig gewesen wie in diesen Tagen. Ich glaube, dem kann niemand widersprechen.
Wir erleben die größte und einschneidendste Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegszeit, und dies weltweit. Das Wort „Krise“ könnte man als das Wort des Jahres 2009 bezeichnen;
das haben einige Kolleginnen und Kollegen vor wenigen Minuten gehört. Dieses Wort hat der Redner dort jedoch in einen anderen Kontext, in einen anderen Zusammenhang gestellt.
Er hat dabei auch den Begriff „Vertrauenskrise“ gebraucht. Ich glaube, das trifft den Nagel eher auf den Kopf, als dies bei vielen anderen Kommentaren, die wir zu diesem Thema hören, der Fall ist.
Die Wirtschaftspläne der Unternehmen, gleich welcher Art, beruhen heute mehr auf unsicheren als auf stabilen Fakten, und die Prognosen müssen zudem leider viel zu oft nach unten korrigiert werden.
Was für die privaten Unternehmen gilt, gilt für die öffentlichen Finanzen in besonderer Weise – allerdings mit einem deutlichen Unterschied: Der private Unternehmer kann mit gro ßem Einsatz, mit Kreativität und durch das Erschließen neuer Märkte eventuell die Möglichkeit erlangen, neue Einnahmen zu generieren. Gelingt dies jedoch nicht, bleibt ihm oft nur die Kurzarbeit oder gar die Entlassung von Mitarbeitern und äußerstenfalls die Schließung von Unternehmen.
Was er aber einstellt und leider oft auch einstellen muss, das ist das Bezahlen von Steuern. Das merken dann wir in den öffentlichen Bereichen. Bund, Länder und Kommunen und auch die Sozialkassen beklagen die rückläufigen Einnahmen. Viel Kreativität bei der Beschaffung von Einnahmen können wir nicht gerade entwickeln. Daran hindern uns Gesetze und andere Gegebenheiten. Die Möglichkeit des Abbaus von Leis tungen und Angeboten ist meines Erachtens auch immer nur sehr beschränkt vorhanden. Hier sind enge Grenzen gesetzt, oder ein Abbau ist gar nicht möglich; denken wir nur an Bildung, an Kindererziehung, an die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen.
So bleibt eben – leider Gottes, muss man sagen – für die öffentlichen Hände meist nur der Gang zum Kreditmarkt, die Aufnahme weiterer Schulden. Niemand, weder die Privatpersonen noch die Unternehmen, noch wir, die wir öffentliche Verantwortung zu tragen haben, können mit dieser Situation zufrieden sein; niemand kann sich damit abfinden.
Deshalb sehe ich es als eine der wichtigsten und größten Herausforderungen unserer Zeit an, sich diesen Aufgaben zu stellen und vor allem zur Lösung von zwei Fragen beizutragen. Erstens: Kommt unsere Wirtschaft wieder zu Aufträgen und Erträgen, und wie schnell geschieht dies? Und zweitens: Wird es gelingen, die sogenannte Staatsquote, nämlich Aufgaben und Ausgaben des Staates, zu reduzieren?
An der Lösung dieser beiden Fragen mitzuarbeiten ist, meine ich, unser aller Pflicht. Denn gibt es keine Antworten auf die se Fragen, dann wird sich die Spirale der Verschuldung weiterdrehen mit Folgen, an die ich gar nicht zu denken wage.
Unter diesen Rahmenbedingungen und in diesem Finanz- und Wirtschaftsumfeld beraten wir den Haushalt 2010/2011 für das Land Baden-Württemberg. In der Debatte am 19. Januar, also vor wenigen Tagen, wurden hier in diesem Hohen Haus – das kann ich schon sagen – eindrucksvolle, wichtige und richtige Aussagen dazu gemacht. Die Vorsitzenden der Fraktionen haben – jeder eben aus seiner Sicht – die Finanzsituation beschrieben, Kritik geübt, Vorschläge geäußert und manch mal auch nur Andeutungen gemacht. Unser Ministerpräsident Günther Oettinger hat in einer für mich überzeugenden Weise mit hohem Sachverstand, fundiert, offen und auch schonungslos die Zusammenhänge, die Konsequenzen und die Notwendigkeiten erläutert. Für diese eindrucksvolle, großartige Rede, lieber Herr Ministerpräsident, möchte ich Ihnen ganz herzlich danken.
Ich würde Ihnen raten, das nachzulesen.
Vielleicht können Sie daraus auch einige Schlüsse ziehen.
Nach dieser Grundsatzdebatte am 19. Januar und den darauf folgenden intensiven Beratungen im Finanzausschuss möchte ich mich heute auf den Einzelplan 02 – Staatsministerium – beschränken. Dieser Einzelplan ist ja, vom Volumen und von den Zahlen her betrachtet, einer der kleinsten. Ausgaben von 42,7 Millionen € im Jahr 2010 und 43,9 Millionen € im Jahr 2011 weist dieser Einzelplan aus. Der Anteil am Volumen des Gesamthaushalts ist mit 0,12 % noch geringer als der gestern von Ihnen, Herr Kollege Gall, erwähnte Anteil des Landtags von 0,14 %. Umgerechnet betragen die Ausgaben in diesem Einzelhaushalt weniger als 4 € je Einwohner.
Auch die Ausgabesteigerungen im Vergleich zu den Vorjahren sind mit einem Zuwachs von 1,6 % bzw. 2,7 % – man kann es schon so sagen – bescheiden, und das bei einem Anteil der Personalausgaben von 56 %. Es ist also wirklich ein sparsamer Haushalt.
Selbst dieser geringe Zuwachs und diese geringen Ausgaben sind nur durch globale Minderausgaben realisierbar. Dies wird den Haushältern im Staatsministerium und vor allem auch dem künftigen neuen Chef des Staatsministeriums einiges abverlangen. Denn 2 Millionen € aus einem Volumen von 42 Millionen € herauszupressen ist nicht ganz einfach.
Dieses Ministerium hat bisher sparsam gewirtschaftet und wird dies auch künftig tun. Selbst wenn Vergleiche mit ande
ren Ländern immer etwas hinken und nie ganz korrekt sind, sei es doch erlaubt, einen Vergleich der Personalausstattung unseres Staatsministeriums mit der Personalausstattung der Staatsministerien anderer Länder – bei einem Personalkostenanteil von 56 % an den Ausgaben ist dies sicher angebracht – anzustellen. Von 316 Stellen im gesamten Einzelplan 02 entfallen rund 200 Stellen auf das Staatsministerium; das sind, in Relation zur Einwohnerzahl gesetzt, etwa 18,9 Stellen pro eine Million Landeseinwohner. Andere Flächenländer liegen deutlich über diesem Wert. In Bayern und Hessen sind es 32, in Rheinland-Pfalz sogar 41 Stellen pro eine Million Landeseinwohner. Lediglich Nordrhein-Westfalen ist mit 17,7 Stellen je eine Million Landeseinwohner noch etwas günstiger aufgestellt. Diese Zahlen sind sicherlich nicht von größter Bedeutung, aber einen gewissen Aussagewert auch im Hinblick auf die Sparsamkeit kann man ihnen doch abgewinnen.
Im Einzelplan 02 – Staatsministerium – sind die Aufwendungen abgebildet, die eine große Außenwirkung haben und die vor allem dem Ansehen unseres Landes zu dienen haben. Neben den Aufwendungen für das Ministerium und die Repräsentation sind dies die Aufwendungen für die Förderung der Medien- und Filmgesellschaft, die Förderung von Stiftungen und internationalen Institutionen sowie die Förderung von Initiativen und Projekten im Zusammenwirken mit der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg. Zu Letzterem haben wir von der CDU-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt, weil wir der Meinung sind, dass auch aus unserem Land Signale in die Länder ausgehen müssen, in denen die Situation noch schwieriger ist als bei uns. Auch ein Anteil des Landes Baden-Württemberg an der Finanzierung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau ist erstmals in diesem Haushaltsplan enthalten.
Weitere wichtige Ausgabepositionen im Haushaltsplan des Staatsministeriums sind die Aufwendungen für den Staatsgerichtshof, die Landesvertretungen in Berlin und in Brüssel – sie haben auch eine ganz große Bedeutung für unser Land –, die Landeszentrale für politische Bildung und die Führungsakademie.
Auch wenn in diesem Einzelplan nicht die ganz großen Zahlen erscheinen, nicht die Milliarden, die in anderen Einzelplänen bewegt werden – finanziert wird über diesen Einzelplan Wichtiges und Bedeutendes, nämlich die verantwortliche Führung unseres Landes: das Staatsministerium, der Ministerpräsident und der Staatsgerichtshof. Sie alle zusammen sind unverzichtbar und wichtige Aushängeschilder zur Außendarstellung unseres Landes. Sie beanspruchen – ich betone es nochmals – nur 0,12 % des Gesamthaushalts von 34 Milliarden €, die unser Land zu schultern hat. Diese Zahlen sind von ihrem Volumen her nicht gerade von großer Bedeutung. Aber unser Staatsministerium hat Bedeutung und erzielt Wirkung. Deshalb, meine ich, sollten wir alle dem vorliegenden Haushaltsplan 02 – Staatsministerium – in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung zustimmen.
Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Stickelberger, ich bin Ihnen für Ihren Beitrag und Ihre sehr sachliche Betrachtung des Themas „Digitalisierung der Grundbücher“ sehr dankbar. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar dafür, dass Sie heute nicht darauf bestehen, dass über Ihren Antrag detailliert diskutiert oder abgestimmt wird.
Sie haben gesagt, die Digitalisierung der Grundbücher sei ein Kraftakt. Dem kann ich nur beipflichten. Das ist für mich wirklich ein Jahrhundertwerk, das in der Justizverwaltung vollzogen werden muss. Es ist ein Jahrhundertwerk im wahrs ten Sinn des Wortes, denn die Grundbücher, mit denen noch heute in den mehr als 650 Grundbuchämtern unseres Landes gearbeitet wird, stammen aus dem Jahr 1900. Bei der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 1900 hat sich auch dieses Recht verändert. Seitdem hat sich im Prinzip kaum etwas verändert.
Die meisten Grundbücher sind noch heute in Folioformat mit handschriftlichen Eintragungen. Diese Eintragungen fußen zum Teil noch auf alten Güterbüchern und Servitutenbüchern. Das sind Begriffe, mit denen viele junge Leute gar nichts anzufangen wissen. Es sind aber immerhin Bücher, die in der Praxis fast jeden Tag noch in die Hand genommen werden müssen.
Nun kommt dieser Quantensprung – so kann man es schon nennen – „Digitalisierung der Grundbücher“. Es sind mehr als 6 000 – Entschuldigung, Herr Minister: sechs Millionen.
6 000 wäre wenig. – Das macht die Sache natürlich kompliziert. Zudem haben wir in Baden-Württemberg ein sehr differenziertes System. Wir haben nämlich drei verschiedene Ausgangsbasen: Im Württembergischen sind die Grundbuch ämter bei den Notariaten angesiedelt,
zum Teil auch bei den Kommunen; im Badischen werden die Grundbücher zum größten Teil in kommunalen Grundbuch ämtern gelagert und bearbeitet, und schließlich gibt es dort auch noch elf staatliche Grundbuchämter. Schon allein aufgrund dieser Komplexität kann die Digitalisierung nicht reibungslos und problemlos verlaufen.
Aber in den vergangenen Jahren ist hier meines Erachtens viel Klarheit geschaffen worden. Ausgehend von einer gutachterlichen Äußerung des Rechnungshofs, von Herrn Munding, die 2006 abgegeben wurde, befassen sich auch der Ständige Ausschuss und der Finanzausschuss mit diesem Thema.
Es hat sich sehr viel geklärt. Auch wir haben viele Fragen gestellt, und wir werden auch noch viele Fragen stellen. Wir wissen, dass die Umstellung und die Umschreibung der Grundbücher eine große Herausforderung für das Personal ist. Das kann nicht reibungslos gehen.
Insbesondere für die Kommunen im badischen Landesteil hat man versucht, mit einem kleinen Bonus von 6 € je digitalisiertem Grundbuch Anreize zu schaffen. Ich höre immer wie
der, wenn man in den Kommunen nachfragt: Zum Teil wird es gemacht, zum Teil wird es eben auf die Seite gelegt, weil man sagt: Mit den 6 € pro Grundbuch können wir diese Arbeit nicht leisten. Aber man kommt voran. Wir haben jetzt endlich ein Ziel, nämlich das Jahr 2017, 2018.
Man hat vor allem auch eine Entscheidung getroffen – das möchte ich besonders betonen –, nämlich diese elf Standorte auszuwählen. Über die Frage, ob die Standorte richtig gewählt sind oder nicht, Herr Stickelberger, kann man immer unterschiedlicher Meinung sein. Ich könnte mir manches auch anders vorstellen. Aber irgendwann muss man zu Potte kommen. Irgendwann muss man sagen: So wird es gemacht.
Der Minister hat sogar einmal gesagt, am liebsten wäre ihm ein einziges Grundbuchamt in Baden-Württemberg. Auch das wäre denkbar.
Das könnte auch in Tauberbischofsheim sein.
Aber ich denke, das sollte keine ideologische Frage sein. Vielmehr hat man sich jetzt auf elf Standorte geeinigt. Die sollte man angehen. Jetzt erwarten wir auch von der Justizverwaltung eine deutliche Katalogisierung, anhand der wir sehen, was an den einzelnen Standorten gemacht werden muss und wie die Umstellung vollends vollzogen werden kann.
Wir können dem Vorschlag von Herrn Stickelberger voll und ganz folgen. Wir bitten um Berichterstattung, und wir werden das auch positiv begleiten und hoffen, dass wir spätestens im Jahr 2018 ein ganz modernes Grundbuch in Baden-Württemberg haben, ein System, das dann mindestens wieder 120 Jahre hält.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann meinem Kollegen Zimmermann durchaus beipflichten, dass es interessantere, spannendere und vielleicht auch bedeutendere Tagesordnungspunkte gibt als den, den wir jetzt beraten.
Das Thema des vorliegenden Antrags lautet: „Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft“. Ich denke, dieser Titel ist nicht ganz treffend. Denn korrekt müsste er meines Erachtens lauten: „Vollständige Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft in Besoldung und Versorgung“.
Ich denke, Sie sind mit mir einer Meinung, dass es in der Alltagssituation im öffentlichen Dienst keine Unterschiede zwischen Beamtinnen und Beamten, die in einer Ehe leben, und Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft gibt. Unterschiede gibt es im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Das haben Sie, Herr Stickelberger, sehr deutlich ausgeführt.
Aber ich glaube auch, dass Sie nicht nur in diesem Bereich die Gleichstellung wollen. Das haben Sie auch ausgeführt. Vielmehr wollen Sie im Prinzip in allen Bereichen eine grundsätzliche, eine vollständige rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung dieser beiden Lebensgemeinschaften. Diese Forderung ist durchaus berechtigt, wenn man eine entsprechende Einstellung hat. Es ist auch das Recht jedes Demokraten und jeder Partei, eine solche Forderung zu erheben – zu passenden und manchmal auch zu unpassenden Gelegenheiten.
In diesen Tagen hören wir in Stuttgart sehr viel zu diesem Thema. Am kommenden Samstag wird hier sicher sehr lautstark und sehr illustriert auch auf dieses Thema eingegangen.
Selbst wenn man ein gewisses Verständnis für die Forderung aufbringt, eine vollständige Gleichstellung herbeizuführen: Das Beamtenrecht dazu zu benutzen ist ein Versuch am fal schen Objekt.
Dafür haben wir die Kompetenz. Sie begründen Ihren Antrag auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Aber dieses Urteil kann man meines Erachtens hier nicht als Argument anführen. Denn das Urteil bezog sich auf eine Rentenangelegenheit und nicht auf das Beamtenrecht. Da besteht schon noch ein großer Unterschied. Denn das Beamtenrecht verweist auch auf das Familienrecht. Solange in der Besoldung von Beamten nicht nur ein Lohn für Geleistetes, sondern auch eine Alimentation gesehen wird, ist ein Vergleich mit dem Tarif- und Rentenrecht nicht möglich.
Die Alimentation ist ein wesentlicher Faktor im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten. Deshalb spielen nicht nur Vorbildung und Tätigkeit, sondern auch Familienstand, Kinderzahl und Lebensalter eine Rolle. Familienrecht hat also eine Bedeutung für das Beamtenrecht.
Wenn wir von Familienrecht sprechen, müssen wir auf das Grundgesetz verweisen.
Sie wissen alle: In Artikel 6 des Grundgesetzes ist eindeutig und klar formuliert:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Die Lebensgemeinschaft wird darin nicht erwähnt.
Wir haben vor zehn Jahren die intensive Diskussion erlebt. Damals wurden Gesetze verabschiedet. Dennoch hat man dabei und auch im Rahmen der Änderungen, die vor wenigen Jahren erfolgten, das Grundgesetz nicht geändert. Man hat klar und deutlich dokumentiert: Es gibt eben einen Unterschied zwischen diesen beiden Lebensformen. Wenn dieser Unterschied durch das Grundgesetz gegeben ist, kann er auch in allen anderen Rechtsvorschriften – entsprechende Positionen ergeben sich immer wieder einmal – nicht beseitigt werden.
Herr Stickelberger, Sie haben vom Lebensgefühl der Sechziger- und Siebzigerjahre gesprochen. Sicher haben wir heute ein anderes Lebensgefühl. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird akzeptiert, respektiert und toleriert. Aber das muss noch lange nicht bedeuten, dass in allen Rechtsfragen eine Gleichstellung erfolgt.
Es entspricht durchaus dem Lebensgefühl unserer Tage, dass der angesprochene Unterschied erhalten bleibt. Andernfalls müsste man – das könnten Sie mit Ihrer Partei ja versuchen – das Grundgesetz ändern. Dann hätten wir das, was Sie wollen. Aber letztlich hat man auf eine solche Änderung verzichtet.
Alle Begründungen zu diesem Thema hat unser Minister sehr eindrücklich, ausführlich und verständlich in der Landtagsdrucksache vorgetragen. Dem kann ich mich voll anschließen, und dem schließt sich auch unsere Fraktion vollinhaltlich an.
Es gibt allerdings – so habe ich gehört – noch Beratungsbedarf. Es wird wohl noch der Wunsch geäußert werden, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Dem können wir uns anschließen, ohne damit zu sagen, dass wir unsere Rechtsauffassung grundsätzlich ändern.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu den soeben
beschlossenen Gesetzen handelt es sich jetzt um ein Gesetz, das wirklich als bescheiden bezeichnet werden kann. Zudem beraten wir ein Gesetz, auf das wir eigentlich verzichten könn ten. Wir könnten darauf verzichten, wenn alle Menschen so wären, wie sie sein sollten,
wenn sie nämlich pünktliche und zuverlässige Zahler und weniger oft säumige Zahler wären.
Aber leider bezahlen immer mehr Menschen Forderungen ungern oder gar nicht. Darüber klagen nicht nur Handwerker, Banken und Kaufleute, sondern zunehmend auch staatliche Institutionen.
Weil dies so ist und die Rechtsanwälte deshalb auch noch zusätzliche Arbeit bekommen, hat der Rechnungshof schon vor drei Jahren, im Jahr 2005, angeregt, man möge doch einmal überlegen, ob die Beitreibung von öffentlichen Forderungen nicht auch von privaten Institutionen, von Inkassobüros, durch geführt werden könnte. Der Rechnungshof hat damals nämlich festgestellt, dass allein bei der Landesoberkasse Justizforderungen in Höhe von jährlich 10 Millionen € niedergeschlagen werden müssen, eine Summe, auf die man nicht verzichten kann, und dies schon gar nicht als ein Land, das verschuldet ist und das das Ziel verfolgt, demnächst Schulden abzubauen.
Der Rechnungshof hat damals auch angeregt, man möge doch einmal überlegen, ob man private Inkassobüros einschaltet. Dies ist natürlich nicht so ohne Weiteres möglich und bedarf einiger gesetzlicher Konsequenzen und Änderungen.
Die zuständigen Ministerien haben uns nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, wie ich meine, sehr detailliert und auch genau untersucht hat, was alles geändert werden muss und was notwendig ist, um einen solchen Schritt zu gehen. Es geht heute also nicht darum, private Inkassobüros zu beauftragen, sondern nur darum, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass das geschehen kann. Ich denke, einen solchen Schritt sollte man schon einmal wagen, auch wenn er für die öffentliche Hand – für die Landesoberkasse und für das Land – Neuland darstellt.
Weil man, wenn man Neuland betritt, alles sehr sorgfältig untersuchen muss, ist dies auch geschehen. Ich denke, der Staat hat hier eine Sorgfaltspflicht und muss sehr restriktiv vorgehen, wenn private Inkassobüros mit solchen Beitreibungsmaßnahmen beauftragt werden.
Wenn man das Gesetz genau liest, kann man feststellen, dass mit den Formulierungen, die dieses Gesetz enthält, auch alles bedacht wurde, was menschenmöglich bedacht werden kann.
So wurden in der Vorbereitung des Gesetzes mit sehr vielen Formulierungen – man könnte es sich als Laie sicher etwas kürzer vorstellen, aber man wollte ja alles einbeziehen – vor allem Datenschutzvorschriften in dieses Gesetz eingebaut. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der in diesen Fragen ja eher restriktiv ist, einem solchen Gesetz zustimmt, dann kann man wohl sagen, dass auch bei kritischer Betrachtung den Anforderungen des Datenschutzes durch dieses Gesetz Rechnung getragen wird.
Bedenken, Private könnten mit den von der Landesoberkasse gelieferten Daten Missbrauch betreiben, sind nach dem, was man in den letzten Jahren zum Datenhandel gehört hat, durchaus berechtigt.
Die Bedenken sind berechtigt; gar kein Zweifel, Herr Kollege Oelmayer. Aber es wurde versucht, alles Mögliche in dieses Gesetz einzubauen, um diese Bedenken zu zerstreuen, und ich kann sie für meine Person, aber auch für die CDUFraktion angesichts der Formulierungen, die wir in diesem Gesetz haben, zurückstellen. Denn alles, was man sich an Schutzvorschriften vorstellen kann, ist da eingebaut.
Und noch etwas: Die Justiz und die Landesoberkasse müssen dem Schuldner ja mitteilen, wenn beabsichtigt ist, die Daten an ein solches Büro zu geben. Ich denke, die einfachste Methode, sich dagegen zu schützen, ist, zu bezahlen. Ein besseres Schutzmittel gibt es nicht, als wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt. Dann kommt er mit diesem Gesetz gar nicht erst in Konflikt.
Es geht doch lediglich darum, ob die privaten Unternehmen erfolgreicher sind, und ich denke, sie haben bewiesen, dass sie a erfolgreich und b auch sehr zuverlässig sein können. Man muss nicht immer die schwarzen Schafe als Beispiel heranziehen, wenn so etwas privatisiert werden soll.
Ein weiteres Hindernis gegen den Missbrauch, denke ich, ist Artikel 3, der uns verpflichtet, nach drei Jahren eine Überprüfung vorzunehmen.
Allein diese Verpflichtung garantiert, dass wir ein gewissenhaft formuliertes Gesetz verabschieden. Die CDU-Fraktion bittet darum – wir werden zustimmen –, dass wir dies tun. Denn es geht immerhin um Forderungen in Höhe von jährlich 10 Millionen €, die niedergeschlagen werden, und die sollte man holen. Wenn man es rückwirkend betrachtet, geht es sogar um 15 Millionen €, die man noch holen kann. Wir hoffen, sie sind erfolgreich.
Frau Präsidentin, verehrte Damen, verehrte Herren! Mit dem letzten Satz des Herrn Dr. Schmid könnte man die Debatte eigentlich beenden.
Denn er hat nach seinem fulminanten Auftakt und seiner vielleicht berechtigten Kritik daran,
dass dieser Bericht und die Regelung noch immer nicht vom Ministerpräsidenten vorgelegt wurden, die Brücke zu einer sachlichen Diskussion und Entscheidungsfindung gebaut.
Das finde ich in Ordnung. So sollten wir vorgehen.
Aber wenn solche wichtigen Themen angesprochen werden, die vor allem sehr publikumswirksam sind, dann muss man auch ein paar Sätze dazu sagen. Denn die Kritik ist aus einem Grund nicht ganz berechtigt. Sie wissen ja auch, dass der Ministerpräsident und die Landesregierung schon Anfang dieses Jahres verkündet haben: Wir werden uns mit der Bundesregelung auseinandersetzen; wir warten auf eine Regelung des Bundes. Eine solche Regelung liegt heute eben noch nicht vor.
Es würde wenig Sinn machen, wenn wir heute über ein Gesetz oder eine Rechtsgrundlage debattieren würden, die dann in irgendeinem Punkt konträr zu der Regelung des Bundes wäre.
Auf der einen Seite verstehe ich ja das Bedürfnis, dass man wissen möchte, was die Leitungspersönlichkeiten in Landesunternehmen verdienen. Aber wenn man bei diesem Thema ins Detail geht – so ist es ja meistens –, dann sieht man, welche Probleme da zu lösen sind.
Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber doch ein paar Stichworte nennen. Zum einen haben wir bestehende Verträge mit Leitungspersönlichkeiten. Wie können die übergeleitet werden? Wir haben auch nicht nur Landesunternehmen, sondern wenn wir eine Regelung machen, dann wird die auch Gültigkeit für die kommunalen Unternehmen haben. Da geht es dann nicht um die großen Managergehälter, sondern um ganz diffizile und an der Basis gelegene Unternehmen, die auch im Wettbewerb stehen und die dann vielleicht Wettbewerbsverzerrungen in Kauf nehmen müssen.
Ich möchte nicht jedes einzelne Unternehmen hier nennen, aber z. B. die Frage stellen: Wie stellen Sie sich mit Blick auf die privatwirtschaftlich geführten Kliniken eine Regelung vor? Wie stellen Sie sich mit Blick auf die vielen anderen kommunalen Unternehmen eine Regelung vor?
Das ist alles zu klären. Deshalb sind wir der Meinung, wir sollten abwarten, bis sich der Bund äußert und seine Regelungen formuliert hat.
Wir können unabhängig davon auf der Landesebene ein Konzept erarbeiten. Dazu hat sich die Landesregierung ja auch bereit erklärt.
Wir werden dann im Detail sehen, wo wir eine Offenlegung vornehmen und wo wir der Meinung sind – aus welchen Gründen auch immer –, dass eine Offenlegung weniger sinnvoll ist.
Ich denke, trotz der wichtigen Aufgabe dieses Parlaments, die Verwaltung und die Regierung zu kontrollieren, ist es nicht existenziell, zu wissen, was der eine oder andere Geschäftsführer eines Landesunternehmens verdient. Wir haben durchaus unsere Kontrollaufgabe wahrgenommen und können sie wahrnehmen, indem wir jährlich die Beteiligungsberichte durcharbeiten, in denen alle Zahlen stehen,
nur eben nicht personenbezogen. Das ist völlig richtig. Aber unsere Aufgabe, zu kontrollieren, ob sich ein Unternehmen gut oder wirtschaftlich sinnvoll entwickelt, können wir erfüllen, indem wir die Tätigkeits- und Beteiligungsberichte intensiv durcharbeiten. Das haben wir getan – die Opposition ge
nauso wie die Regierungsfraktionen. Wir haben darin bisher keine großen Probleme gesehen.
Trotzdem ist es durchaus berechtigt, dieses Thema zu diskutieren. Das hat die CDU-Fraktion auch schon getan. Es gibt nämlich nicht nur den Antrag der SPD-Fraktion, sondern es gibt auch einen Antrag der CDU
vom Oktober, zu dem leider noch nicht Stellung genommen wurde. Er setzt sich mit diesem Thema auseinander
ich kann es Ihnen gerne sagen; er ist allerdings erst am 19. Oktober eingebracht worden – und befasst sich nicht nur mit der Frage der Offenlegung der Gehälter in öffentlichen Unternehmen, sondern auch mit den Erfahrungen der Bundesregelung für die börsennotierten Unternehmen. Denn die Regelung bezüglich der Offenlegungspflicht für die börsennotierten Unternehmen ist nicht seit vielen Jahren – wie Sie, Herr Dr. Schmid, soeben sagten –, sondern erst seit 2006 in Kraft. Hier einen Erfahrungsbericht mit einzubringen halte ich durchaus für richtig.
Ich denke, wenn wir das Thema auf diese Art und Weise im Finanzausschuss beraten, werden wir zu guten Ergebnissen kommen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist richtig und für die Entwicklung unseres Landes auch sehr wichtig, dass das Land bei Stiftungen und Unternehmen beteiligt ist, bei Unternehmen, die für die Entwicklung, für Strukturmaßnahmen und für die Daseinsvorsorge da sind.
Die Bandbreite der Beteiligungen ersehen wir aus den Drucksachen 14/4 und 14/52. Sie reicht von der Landesstiftung über die L-Bank und die Förderbank, über Tourismusmarketing bis hin zur Popakademie. Man kann natürlich sehr unterschiedlicher Auffassung sein, ob die eine oder andere Beteiligung eine Landesaufgabe sein muss, aber dies ist heute nicht Gegenstand der Tagesordnung. Fakt ist, es gibt diese Beteiligungen, und die Unternehmen sind im Interesse des Landes tätig. Weil dies so ist, müssen wir als Parlament dafür sorgen, dass das Land in diesen Stiftungen und Unternehmen gut und kompetent repräsentiert ist und dass die Interessen des Landes dort auch fach- und sachkundig wahrgenommen werden.
Aus den Drucksachen ist zu entnehmen: Die Landesregierung hat Herrn Ministerpräsident Oettinger, alle elf Minister und den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium für verschiedene Organe und Gremien in Stiftungen und wirtschaftlichen Unternehmen vorgeschlagen. Unsere Aufgabe ist es nun, die Ausnahmegenehmigung, die nach Artikel 53 der Landesverfassung erforderlich ist, zu erteilen. Der Ständige Ausschuss hat gestern einstimmig dem Landtag empfohlen, dieser Ausnahmegenehmigung zuzustimmen, und ich denke, der Landtag wird dieser Empfehlung auch Folge leisten. Deshalb wünsche ich dem Ministerpräsidenten, den Ministern und dem Staatssekretär in diesen Organen und Gremien gute Ideen und viel Erfolg zum Wohle aller Einwohner unseres Landes.
Ich bitte um Zustimmung.