(Abg. Dr. Gisela Splett GRÜNE: Der Flächenver- brauch steigt aber! – Gegenruf des Abg. Johannes Stober SPD: Immer mehr!)
Es gibt allerdings ein Problem. Das Problem besteht darin, dass ich für die Förderung von bestehenden Immobilien nur Landeswohnungsbaumittel einsetzen kann und es mir verboten ist, hierfür auch Bundeswohnungsbaumittel einzusetzen.
Das heißt, ich bin zunächst einmal beschränkt in der Politik der Rückführung von Flächeninanspruchnahme.
Ich habe die herzliche Bitte, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten: Helfen Sie mit! Gehen Sie auf Herrn Tiefensee, der Ihrer Fraktion im Deutschen Bundestag angehört, zu! Helfen Sie mit, dass ich in der Zukunft für diese flächensparende Wohnungsbaupolitik auch die Zustimmung der SPD in Berlin habe, meine Damen und Herren.
Der zweite Punkt ist das Landessanierungsprogramm; ein Kollege hat es bereits angesprochen. Wenn Sie sich das Landessanierungsprogramm anschauen, werden Sie feststellen, dass der ganz große Schwerpunkt dieses Programms – das ist auch völlig in Ordnung so – die Nutzung von Brachen darstellt.
Noch einmal: Das Landessanierungsprogramm setzt darauf, dass insbesondere Brachen neu genutzt werden.
Wir haben in allen Städten des Landes Baden-Württemberg Industriebrachen, alte Postbrachen, alte Bahnbrachen und vieles andere mehr. Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: Wir können entweder diese Brachen brachliegen lassen und z. B. Neuansiedlungen im gewerblichen und im privaten Bereich auf der grünen Wiese machen, also zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen, oder wir wandeln mit einer gezielten, auch einer gezielt finanzierten Politik diese Brachen in neu genutzte Gebiete um, sei es im Wohnungsbau, sei es bei Handwerk, Handel, Industrie usw.
Das ist ein sehr konkreter Beitrag zur Flächeneinsparung. Sie reden nur über dieses Thema und fordern das nur. Wir machen konkrete Politik, damit Flächen in der Zukunft besser eingespart werden können, als das in der Vergangenheit der Fall war.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der FDP/DVP: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Johannes Stober SPD)
Der dritte Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte – die Vorredner haben das alle getan –, ist das Thema „Regenerative Energie“, hier insbesondere Windenergie. Ich möchte darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass das Energiekonzept der Landesregierung vorsieht, dass der Anteil der Windenergie an der regenerativen Energie zur Stromerzeugung in den nächsten Jahren auf etwa 2 % verdreifacht werden soll. Ich will gern zugeben: Man geht von einem niedrigen Niveau aus.
Vorgesehen ist eine Erhöhung des Anteils von 0,7 % auf etwa 2 %. Dies kann dadurch erreicht werden, dass zusätzlich zu den im Augenblick bestehenden 350 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg durch Beschlüsse von Regionalverbänden Anlagen in gleicher Zahl dazukommen können. Wenn man dann noch die Möglichkeit des Repowering hinzunimmt,
(Zurufe der Abg. Reinhold Gall und Johannes Stober SPD – Gegenruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Zuhören!)
dann kann dieser Anteil von 2 % erreicht werden – immer natürlich unter dem Vorbehalt, dass es Ausschlussgebiete und Vorranggebiete gibt. An dieser Position wird sich ja auch nichts ändern.
Jetzt will ich Ihnen etwas anderes sagen: Ich wäre nicht damit zufrieden, wenn wir nur diesen Anteil von 2 % anstreben würden. Die Frage ist doch: Was können wir tun, wenn wir noch mehr regenerative Energien wollen?
(Abg. Reinhold Gall SPD: Ja, sagen Sie es doch! – Abg. Johannes Stober SPD: Unseren Anträgen zu- stimmen!)
Baden-Württemberg ist ein Land, in dem die Wasserkraft eine entscheidende Rolle spielt; deren Anteil bei uns ist achtmal so groß wie in Rheinland-Pfalz, achtmal so groß wie in NRW. Wir haben jetzt gelesen, dass die Schluchseewerk AG ein neues Wasserkraftwerk im Hotzenwald/Schluchsee mit einer elektrischen Leistung von immerhin 1 300 Megawatt bauen wird.
Das geschieht in keinem anderen Land so. Sie haben in unserem Energiekonzept gelesen, dass wir den Anteil der Biomasse für die regenerative Energie verfünffachen wollen. Das hängt damit zusammen, dass unser Land außerordentlich waldreich ist.
Ich bin dafür, dass wir die regenerativen Energien nutzen, aber wir sollten zunächst die regenerativen Energien nutzen, die für dieses Land typisch sind.
Andere Länder sollten die regenerativen Energien nutzen, die für ihr Land typisch sind. So kann man z. B. an der Küste Windenergie wesentlich besser produzieren.
Bevor wir ein zweites, drittes und zehntes Windrad im Schwarzwald aufstellen, sollten wir darauf setzen, dass die EnBW angekündigt hat, 3,5 Milliarden € dafür zu verwenden, dass Offshoreanlagen an der Küste aufgestellt werden. Wir können in Zukunft mit diesen Möglichkeiten das Doppelte, das Dreifache, das Fünffache der Windenergiegewinnung erreichen.
Ich bin der Meinung, wir sollten da ansetzen, wo die größte Effizienz ist, und das ist bei Windenergie eben an der Küste und nicht in Baden-Württemberg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der Allgemeinen Aussprache kommen wir jetzt zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/2899. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/3215. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die dazu eingegangenen Änderungsanträge werde ich an entsprechender Stelle aufrufen und zur Abstimmung stellen.
Zu Artikel 1 liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3299-1, vor, über dessen Ziffer 1 ich zuerst abstimmen lasse. Wer der Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags mehrheitlich abgelehnt.