Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 4 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes sowie zur Anpassung von Rechtsvorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, der möge sich bitte erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes – Drucksache 14/2895
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf es kurz machen. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes vollinhaltlich und auch uneingeschränkt zu. Dabei kann ich mich auch auf unsere Beratungen im Finanzausschuss beziehen, wo ja alle Fraktionen dem Entwurf schon zugestimmt haben.
Wie Sie wissen, ist die Änderung des Kirchensteuergesetzes eine unmittelbare Folge des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008.
Kirchen, Banken, Datenschutzbeauftragter und alle anderen Beteiligten haben der Gesetzesänderung nicht nur zugestimmt, sondern haben sogar mehr oder weniger aktiv daran mitgewirkt.
Wir gehen davon aus, dass auf dieser Rechtsgrundlage die Banken ihre Aufgaben erfüllen können und das Bundeszentralamt für Steuern die abgeführte Kirchensteuer nach dem Wohnortprinzip verteilen und dann auch zuweisen kann.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Es handelt sich dabei um die Besteuerung von Kapitalerträgen, die ab dem 1. Januar 2009 der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Als SPD-Fraktion stimmen wir selbstverständlich nicht nur der Besteuerung von Arbeitseinkünften, sondern auch der von Kapitaleinkünften zu.
Ganz nebenbei – das kann man an dieser Stelle kurz erwähnen – verdient auch das Land Baden-Württemberg ein wenig an der Kirchensteuer.
(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: 3 %, mein Freund! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist ja mit Ar- beit verbunden!)
Wir treiben die Kirchensteuer nicht umsonst ein, sondern das Land lässt sich das bezahlen. Einen Anteil an der Kirchensteuer bekommt auch das Land. Von daher verdient auch die Landeskasse etwas daran.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Auch eine gute Re- de!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bei den in der ersten Lesung zu Protokoll gegebenen Reden zum Ausdruck gekommen, dass wir uns einig sind, dass wir die Kirchensteuer auch auf Kapitaleinkünfte erheben wollen.
Auch wir Grünen stimmen diesem Gesetz uneingeschränkt zu. Der Grund dafür ist, dass wir es den vermögenden Menschen nicht unnötig schwer machen wollen, gute Christen zu sein.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist doch kein Verdienst! Das ist Kostenersatz, Herr Kolle- ge!)