Wir beschließen heute auch über einen Nachtrag zum Staatshaushalt 2008. Dieser ist notwendig, um den Übergang von Bediensteten von den Landratsämtern in den Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums abzusichern. Aber was noch viel wichtiger ist: Wir verwenden weitere 100 Millionen € aus dem Überschuss des vergangenen Jahres zur Schuldentilgung. Die FDP/DVP stimmt dem gern zu, weil wir damit ein weiteres Zeichen für die solide Finanzpolitik unserer gemeinsam mit der CDU getragenen Regierung setzen.
Das macht auch klar, dass diese ganze Verwaltungsreform auch einen finanziellen Aspekt hat. Das hat der Kollege Herrmann auch schon betont. Wir brauchen nicht nur eine bürgernahe, sondern auch eine sparsame Verwaltung, denn wir sind noch lange nicht am Ende des Sparziels.
Ich fordere die Opposition auf und bitte sie inständig, mit uns für dieses Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz zu stimmen.
Der Herr Präsident hat schon vor vielen Jahren eine Reform an Haupt und Gliedern gefordert, um zu einer bürgernahen, leistungsfähigen und kostengünstigen Verwaltung zu kommen. Wir setzen seinen Wunsch heute in die Tat um.
Die Grünen in Nordrhein-Westfalen rufen nach einer Verwaltung, die ihre Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern verlässlich, kompetent und zügig zur Verfügung stellt.
Hier bei uns, meine Damen und Herren, in Deutsch-Südwest ist das jetzt Wirklichkeit. Sagen Sie wie wir freudig erregt Ja.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Das Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz wird zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten. Nach meinem Dafürhalten finden die schon im Jahr 1995 begonnenen Strukturreformen der Landesverwaltung einen guten und vor allem einen, wie ich denke, stimmigen Abschluss. Auch die Aufregung, wie sie angesichts der ersten beiden Reformgesetze in den Jahren 1995 und 2005 zu beobachten war, ist beim aktuellen Gesetzgebungsverfahren ausgeblieben.
Wir haben – dies will ich vorweg sagen – trotz aller unterschiedlichen Auffassungen, die ja immer wieder zutage treten, eine weitgehend sachliche Diskussion im Landtag und in den Ausschüssen geführt, für die ich allen Beteiligten herzlich danke. – Ich sehe zweifelnde Blicke. Ich halte auch die heutigen Beiträge – ich gehe nachher noch darauf ein –, auch wenn sie neben der Sache liegen, trotzdem im Ton für sachlich. Deswegen beziehe ich die Kollegen mit ein. Ich sage Ihnen gleich, wo Sie sich völlig außerhalb des Spielfelds bewegen, Herr Sckerl,
Mein Dank geht an die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände, der Beschäftigtenvertretungen und der beteiligten Verbände und Organisationen, die mit Lob, Kritik, aber vor allem mit ihren Vorschlägen die Evaluierung und das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet haben. Ihre Beiträge haben zu einem guten Ergebnis beigetragen.
Meine Damen und Herren, die Verwaltungsstrukturen werden schon seit 1995 konsequent fortentwickelt. Ich möchte daran erinnern, dass die erste Eingliederung von Sonderbehörden in die Landratsämter und Stadtkreise von einer CDU/SPD-Landesregierung beschlossen wurde.
Die Aufgaben der Gesundheitsämter, Wasserwirtschaftsämter und Veterinärämter wurden 1995 auf die Kreise übertragen und werden dort seither zur Zufriedenheit aller bestens er ledigt. Das damalige Gesetz war im Übrigen fast genauso schwer auszusprechen wie das heutige. Das damalige Gesetz hieß „Sonderbehördeneingliederungsgesetz“, und das heutige Gesetz heißt „Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungs gesetz“.
(Abg. Thomas Blenke CDU: Wer hat das erfunden? – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Dafür hat aber das Innenministerium das Urheberrecht! – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Der Minister hat gut ge- übt!)
Was im Jahr 1995 für richtig befunden wurde und sich in der Praxis als erfolgreich erwiesen hat, konnte dann auch im Jahr 2003 so verkehrt nicht sein. Dieser Auffassung war unser damaliger Ministerpräsident Erwin Teufel. Er hat bei der großen Strukturreform erneut auf die Leistungskraft der Kreise und die Bündelung staatlicher Aufgaben auf der mittleren und der
unteren Ebene gesetzt. Dabei hat er die Regierungsfraktionen von CDU und FDP/DVP geschlossen an seiner Seite gehabt, weil wir eben auf die Grundsätze von Subsidiarität und Bürgernähe setzen. Das ist ein wichtiges Reformanliegen. Ich komme nachher noch einmal ganz konkret auf Ihre Einwendungen zurück, Herr Kollege Heiler.
Weil Sie nämlich Dinge vertreten, die diesem Gedanken zuwiderlaufen. Ich will es vorwegnehmen: Wenn Sie den Kreisen das Recht absprechen, zu einer kreisübergreifenden Ko operation zu kommen, und hier ein Ministermachtwort verlangen, dann widerspricht genau dies dem Geist.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dieter Hillebrand CDU: Jawohl! So ist es! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)
Ein neuer maßgebender Gesichtspunkt für eine umfassende Aufgabenübertragung war die Verpflichtung zur Erwirtschaftung einer Effizienzrendite von 20 % über einen Zeitraum von sieben Jahren bis zum Jahr 2011. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts erbracht. Wenn wir heute in der Lage sind, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, dann dürfen wir auch mit einem gewissen Stolz auf die Strukturreform verweisen.
Denn die hat ganz wesentlich dazu beigetragen. Ich glaube nicht, dass wir anderweitig in dieser Zeit schon so weit gekommen wären. Das darf man, glaube ich, wohl sagen.
Hinsichtlich der Integration der bisherigen Sonderbehörden in die Landratsämter und der Erzielung der Effizienzrendite wird bis heute – heute nicht so stark wie zu Beginn, aber da ganz stark auch von Ihnen, Herr Kollege Heiler – immer wieder die Befürchtung geäußert, dass die Kreisumlage für die Finanzierung der Verwaltungsreform herangezogen werden müsse, weil das Volumen der Effizienzrendite zu groß sei. Da möchte ich – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – ein Zitat aus einem Vortrag von Professor Trumpp vom 12. Mai 2006 in Münster anführen. Er hat Folgendes gesagt:
Diese Befürchtung wäre dann zutreffend, wenn die Landratsämter keinerlei Anstalten machen würden, Personal- und Sachkosten zu reduzieren. Die ersten Monate nach der Umsetzung der Verwaltungsreform haben bereits ein Bild ergeben, das insoweit keine dunklen Wolken aufzeigt. Gerade im Bereich der Sachkosten, insbesondere bei den Unterbringungskosten für die neuen Verwaltungseinhei ten, konnten die Landkreise erhebliche Kostenreduzierungen vornehmen, weil sie mietintensive Landesliegenschaften nicht übernommen oder aufgegeben haben.
Zur Verdeutlichung will ich darauf hinweisen, dass auch dann, wenn nicht alle reformbedingten Kosten über die Zuweisungen des Landes über den Finanzausgleich abgegolten werden können, keine Schieflage in den Kreishaushalten entsteht.
Meine Damen und Herren Kollegen, die aktuellen Zahlen über den Stand der Erwirtschaftung der Effizienzrendite zeigen,
dass der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Würt temberg mit seiner Einschätzung zu 100 % recht behalten hat. Nur wenige Zahlen zur Verdeutlichung: Im Jahr 2007 hatten die Kreise 8 % Einsparungen zu erwirtschaften. Der Durchschnitt der Einsparungen bei den Landkreisen lag bei 11,4 %. Mit durchschnittlichen Einsparungen von 11,4 % lagen die Kreise deutlich über dem Soll von 8 %.
Natürlich ist die Situation von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Aber ich weise darauf hin, dass manche Kreise bereits heute den Zielwert von 20 % fast erreicht haben. Ganz wenige nur blieben unter dem aktuellen Soll. Das hängt jedoch von den örtlichen Rahmenbedingungen ab und ist kein Phänomen der Verwaltungsreform. Entscheidend ist, dass sich die Kreise in der Lage sehen, die Effizienzrendite von 20 % bis zum Zieljahr 2011 tatsächlich zu erreichen,
Als Ergebnis der Evaluierung der Strukturreform 2005 liegt uns der heute zu beschließende Gesetzentwurf vor. Zu den wesentlichen Inhalten, nämlich den strukturellen Änderungen bei der Schulaufsicht, bei der Flurneuordnung und der Vermessung sowie der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Staatsforsts, habe ich bereits bei der ersten Lesung im Juli Stellung genommen. Mit Ausnahme einer redaktionellen Änderung beim Finanzausgleichsgesetz haben sich bei den Beratungen im Innenausschuss und im Finanzausschuss keine weiteren Änderungen des Gesetzentwurfs ergeben.
Ich will an dieser Stelle auf Argumente wie mangelnde Bürgernähe eingehen. Herr Kollege Sckerl und Herr Kollege Heiler, Herr Kollege Kluck hat es zu Recht angesprochen, und ich will es nicht noch einmal aufwärmen, aber bitte überlegen Sie einmal: Welcher Bürger geht zum Vermessungsamt?
(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Wenn er bauen will! – Gegenruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Also, also, Herr Kollege!)
Lassen Sie sich doch einmal die Zahlen geben. Herr Kollege Haas, es ist nicht so ganz ernst gemeint, aber ich will behaupten – wir beide können das einmal untersuchen –: Der durchschnittliche Baden-Württemberger geht in seinem Leben viel öfter aufs Standesamt als aufs Vermessungsamt oder aufs Schulamt.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Rainer Stickelberger SPD: In der SPD nicht!)
Eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haas nehme ich immer mit großer Freude entgegen. Ich kann Ihnen Einzelheiten zu den Standesämtern jetzt allerdings nicht sagen.