(Abg. Karl Zimmermann CDU: Das ist doch nicht das Thema! Kommen Sie auf den Punkt! – Gegen- rufe von der SPD, u. a. Abg. Reinhold Gall: Den Zim- mermann ignorieren wir! Der hat heute schon einen Ordnungsruf erhalten! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Von Sozialhilfeempfängern reden wir!)
(Beifall bei der SPD und der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sie sind ja auch eine Fachfrau! – Abg. Jörg Döpper CDU: Herr Zim- mermann kennt sich überall aus!)
Deshalb gehört es zwingend zur Selbstbestimmung und zur Würde im Alter, dass diese Menschen und ihre Angehörigen selbst entscheiden können, in welches Pflegeheim sie gehen.
Dass Pflegebedürftige ein Wahlrecht haben, ist eigentlich gesetzlich klar geregelt. Pflegebedürftige können zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen. Ihren Wünschen zur Gestaltung der Hilfe soll, soweit diese angemessen sind, im Rahmen des Leistungsrechts entsprochen werden. So steht es in § 2 des Pflegeversicherungsgesetzes. Auch das Sozialhilferecht räumt den Betroffenen ein weitgehendes Wunsch- und Wahlrecht ein. In § 9 des SGB XII ist festgelegt, dass den Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, entsprochen werden soll, soweit sie angemessen sind.
Doch wie ist es mit der konkreten Umsetzung dieses gesetzlich verbrieften Rechts bestellt? Beispielsweise teilt das Sozialamt des Landkreises Main-Tauber einem Betroffenen schriftlich mit, das Sozialamt könne – ich zitiere –
… bei der Übernahme der nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen gedeckten Heimkosten höchstens die Tagespflegesätze des günstigsten Heimes in dem Bezirk Ihres ausgewählten Pflegeheimes … zuzüglich eines Zuschlags von 10 % anerkennen.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist alles andere als eine freie Heimplatzwahl. Vielmehr haben die Betroffenen bei einer solchen Regelung nur noch die Möglichkeit, zwischen den billigsten Heimen in einem Landkreis zu wählen, und können nicht das wählen, was sie eigentlich möchten.
Um es gleich vorweg klarzustellen: Es geht uns als SPD-Fraktion nicht darum, von den Kostenträgern zu fordern, jeden Wunsch völlig unabhängig von den Kosten zu erfüllen. Natürlich müssen bei der Heimplatzwahl auch die Kosten berücksichtigt werden. Es geht uns aber darum, unmissverständlich klarzustellen, dass eine Orientierung am billigsten Heim nicht angemessen ist und die Heimplatzwahl unzulässig einschränkt.
Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele anderer Landkreise. Dennoch ist es so, dass wir in Baden-Württemberg zwei Landkreise haben, nämlich den Main-Tauber-Kreis und den Landkreis Schwäbisch Hall, die die Heimplatzwahl derart weitgehend einschränken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man solche Praktiken widerspruchslos hinnimmt, besteht die Gefahr, dass weitere Kreise diesem schlechten Beispiel folgen.
Wenn die Landesregierung, wie in der Stellungnahme zu unserem Antrag dargelegt, schon nicht bereit ist, gegen die Praxis der beiden Landkreise im Wege der Rechtsaufsicht vorzugehen, dann erwarten wir als SPD doch zumindest, dass sie ihren Einfluss auf andere Art und Weise geltend macht, bevor sich hier eine Art Gewohnheit in den Landkreisen breitmacht und man wirklich nicht mehr von einer freien Heimplatzwahl sprechen kann.
(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt wird wieder zur Sache gesprochen! – Gegenruf der Abg. Ursula Hauß- mann SPD: Aber so, dass es Herr Zimmermann auch versteht! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber nicht mit einer Einleitung, die länger ist als der Hauptteil! – Gegenruf der Abg. Christine Ru- dolf SPD: Für Sie wahrscheinlich schon! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren ist in Baden-Württemberg eine Pflegelandschaft entstanden, die Maßstäbe setzt und die ihresgleichen sucht. Wenn ich mir allein den Landkreis Schwäbisch Hall anschaue – das ist einer der beiden Landkreise, die man gerade an den Pranger zu stellen versucht hat –, zeigt sich: In fast allen der 30 Städte und Gemeinden gibt es tolle Seniorenresidenzen, betreutes Wohnen
und hervorragende Pflegeeinrichtungen, und dort, wo es diese noch nicht gibt, werden sie im Moment geschaffen – und das, obwohl es dort seit Jahren eine eingeschränkte Heimplatzwahl gibt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, beschäftigt man sich einmal etwas näher mit der Materie, dann merkt man sehr, sehr schnell, worum es der SPD geht. Sie sieht sich in diesem Bereich anscheinend sehr gern in der Rolle des Anklägers. Das haben wir gerade gesehen. Es wird versucht, das Stück „Robin Hood,
der Retter und Rächer der Waisen und Enterbten“ zu geben. Aber man hat den Eindruck, die Textbücher dazu wurden von Baron von Münchhausen geschrieben, meine Damen und Herren.
Wenn man die Presseerklärung der SPD zu diesem Antrag liest – ich habe sie natürlich auch gelesen –,
dann bekommt man ja regelrecht Angst. Da möchte man als Bewohner dieses Landkreises, der ich nun einmal seit 46 Jahren bin, direkt flüchten.
Auf Drängen der SPD sei aufgedeckt worden, dass es in Schwäbisch Hall und im Main-Tauber-Kreis vom Kreistag beschlossene Regelungen für die Heimplatzwahl von Menschen gebe, die für ihren Heimplatz Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das sei „aufgedeckt worden“. Pflegebedürftige alte Menschen würden gezwungen, billige Heimplätze zu wählen. Das Wahlrecht älterer Menschen werde eingeschränkt. Nur in einem Nebensatz – das gestehe ich Ihnen zu –
doch! – wird der zentrale Satz erwähnt, dass dieses Wahlrecht nur ein Wunschrecht ist und seine Grenzen dort findet, wo dieser Wunsch mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Wer die Pflegelandschaft im Landkreis Schwäbisch Hall kennt – von der SPD-Fraktion scheinen die Fachleute hierfür heute
und die Landesvorsitzende des ASB, die in meinem Wahlkreis mit ihrer Organisation drei Pflegeheime betreibt – –
Kommen Sie nach Schwäbisch Hall. Wir besichtigen diese Einrichtungen miteinander. Danach können wir uns darüber unterhalten. Sie als Fachfrau sollten doch genauso gut wie ich wissen,