Denn in der Regel sind es die günstigen Heime, die neuen Heime, die gut ausgestatteten Heime, die mit entsprechend niedrigen Preisen am Markt bestehen können.
Meine Damen und Herren, der Blick auf die Kostenseite erfolgt bei jedem Privatmann, der einen Heimplatz sucht. Ich denke, das muss auch bei der Verwendung von öffentlichen Geldern für Sozialhilfeempfänger möglich sein. Die Kriterien, die im Landkreis Schwäbisch Hall und im Main-Tauber-Kreis gelten, sind öffentlich bekannt. Sie sind nachvollziehbar, sie sind schlüssig, und sie sind vor allem mit den Grundsätzen des SGB konform. Es findet jedes Mal eine Einzelprüfung statt. Es gibt keine erzwungene Unterbringung in „Billigheimen“. Es gibt keine soziale Kälte in diesen Landkreisen, nicht
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Ste- phan Braun SPD: Stimmt das Zitat, das sie vorgele- sen hat? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Bravo! Gu- te Rede!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Rüeck, das, was Sie da sagen, hört sich ja alles toll an.
Man könnte denken: ganz wunderbar, alles in Butter, alles paletti. Doch dieser Antrag zeigt sehr deutlich, dass eben nicht alles paletti ist, dass nicht alles in Ordnung ist.
Es ist der Landesregierung nicht gelungen ist, diese Frage so ernsthaft, wie sie gemeint war, zu beantworten.
In Ihrem Redebeitrag, Herr Kollege Rüeck, ist nicht wirklich deutlich geworden, um welch grundsätzliches Thema es sich handelt. Immer mehr Menschen im Alter leben in Armut. Das heißt auch, dass immer mehr Menschen Sozialhilfeempfänger sind bzw. ergänzende Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das hätte ich gern auch dem Kollegen Zimmermann gesagt.
(Abg. Edith Sitzmann und Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Er ist da oben bei der Presse auf der Zuhö- rertribüne! – Zurufe: Da oben! – Zuruf des Abg. Jörg Döpper CDU)
Kollege Zimmermann, dann hören Sie gut zu. Es geht nämlich darum, dass im Alter der Sozialhilfebezug keine Ausnahme mehr ist. Er ist leider zunehmend die Regel. Das wird sich in Zukunft noch deutlich verstärken. Das heißt, dass der zuständige Sozialhilfeträger immer mehr mitentscheidet, wo Menschen im Alter leben. Da ist es enorm wichtig, klarzumachen, wie die Kriterien sind und wie die Mindeststandards sind.
Das ist ein Thema auch für all die vielen Betreiberinnen und Betreiber von Pflegeheimen im Land Baden-Württemberg. Diese kommen auf uns zu und sagen: Wir brauchen die Unterstützung der Politik, weil wir ständig damit Probleme haben, dass die Sozialhilfeträger sagen, das bezahlten sie nicht. Dann müssen Menschen aus Kostengründen von einer Einrichtung in die nächste gehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nicht unser Ziel sein. Das können wir nicht wirklich wollen. Das hat mit Würde nichts mehr zu tun. Das muss es aber. Denn dies ist ein Menschenrecht.
Die Heime gehen zunehmend dazu über, zu sagen: Wir machen Heimplätze und Heimkosten nicht mehr an den Zimmern fest, sondern nur noch an der Anzahl der Betten, damit deutlich ist, dass Menschen ein Recht darauf haben, in einem Einzelzimmer zu leben, statt aus Kostengründen mit einem völlig fremden Menschen in einem Zweibettzimmer leben zu müssen. An dieser Stelle kommt die Landespolitik ins Spiel.
Herr Staatssekretär Hillebrand, wenn es darum geht, das Ausführungsgesetz zum Landesheimgesetz zu diskutieren und zu verabschieden, dann ist es Ihre Aufgabe – ich hoffe, dass wir darüber im Parlament diskutieren und abstimmen werden –, aufzuzeigen, wie die Mindestanforderungen sind, dass es z. B. ein Recht darauf gibt, dass Menschen, die in einem Pflegeheim leben, ein Einzelzimmer haben und dieses Einzelzimmer auch eine bestimmte Größe hat. Das alles kann in einem Ausführungsgesetz festgelegt werden. Ich erwarte, dass es fortschrittliche Bestimmungen in diesem Sinn gibt.
Ein anderes Thema sind Wohnformen, z. B. Wohngruppen für Menschen mit Demenz. Es gibt im Moment keine Möglichkeit für Menschen mit Demenz, in einer Wohngruppe zu leben, wenn sie ergänzende Sozialhilfe bekommen, weil die Verträge, die mit den Sozialstationen gemacht werden, um die Pflege zu sichern, durch den Sozialhilfesatz nicht abgedeckt werden. In einer konkreten Situation bedeutet dies, dass Menschen mit Demenz, deren Angehörige gern wollen, dass sie möglichst selbstbestimmt – soweit es eben möglich ist – in einer solchen Wohngruppe leben, dies nicht können, weil der Sozialhilfeträger sagt – in Freiburg gibt es ein ganz konkretes Beispiel –: Dieser Satz liegt 200 € über dem Sozialhilfesatz; das ist zu teuer. Dann wird das einfach nicht bezahlt.
Das heißt, es gibt da zunehmend Verwerfungen. Es gibt Pflege erster Klasse, zweiter Klasse und dritter Klasse. Das kann uns als Politik doch nicht kaltlassen. Da müssen wir dringend reagieren. Darum bitte ich sehr. Ich bitte sehr darum, dass die Landesregierung die entsprechenden Vorlagen dafür liefert, damit wir zu einer fortschrittlichen Gesetzgebung kommen.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU zu Abg. Bärbl Mie- lich GRÜNE: Machen Sie eine Fahrgemeinschaft mit Frau Altpeter auf, und schauen Sie sich Schwäbisch Hall an! – Gegenruf der Abg. Katrin Altpeter SPD: Glauben Sie, ich war noch nie in Schwäbisch Hall?)
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn sich die Debatte hier teilweise ein bisschen über Kreistagsniveau abspielt, glaube ich – –
(Abg. Stephan Braun SPD: „Über“! – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Jetzt Vorsicht! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Vorsicht!)
(Abg. Ingo Rust SPD: Das ist besser! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Schwäbisch Hall und der Main- Tauber-Kreis haben es im Kreistag gelöst!)
(Abg. Christine Rudolf SPD: Oder es gibt eine Ver- antwortung des Landes für die Menschen, die hier le- ben!)
Zu lustigen Reaktionen besteht in der Tat kein Anlass, weil es um Ängste geht. Es geht zunächst einmal um die Ängste von Menschen, dass sie trotz Grundsicherung zunehmend in genau die Situation kommen könnten, ergänzende Sozialhilfe für den Pflegefall zu brauchen. Es geht um Ängste – wenn man zu denjenigen gehören sollte, die tatsächlich nicht mehr selbstbestimmt entscheiden können –, in welcher Art von Einrichtung man letztendlich „landet“. Das sage ich jetzt einmal etwas lapidar.
Lebt. – „Landet“ ist genau das Negative, was die Menschen befürchten: Wo lande ich denn letztendlich? Deswegen, Kollegin Altpeter, ist es völlig legitim, dass wir da auch als Landesgesetzgeber einmal genauer hinschauen. Von daher wissen wir wohl, dass es in diesen Bereichen gesetzlich dehnbare Begriffe gibt. Wenn man die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Antrag anschaut, sieht man, dass über die Frage, was angemessen ist, offensichtlich schon mehrere Rechtsstreite geführt worden sind. In den Antworten wird dann immer gesagt: Es darf nicht nur der finanzielle Rahmen sein.
Damit möchte ich beginnen. In der Tat habe ich mir das Ganze noch einmal angesehen. Auch in den Richtlinien der Landkreise steht ausdrücklich, dass es zum einen zwar eine Regel der finanziellen Abschätzung gibt – was ist angemessen und was nicht? –, zum anderen aber natürlich auch der Einzelfall betrachtet wird, z. B. wenn die Familien- und Wohnortnähe eben nicht gewahrt werden kann, weil man sagt: „Du musst in das billigere Heim.“ Zumindest entnehme ich der Stellungnahme zu dem Antrag, dass das dann auch in Schwäbisch Hall nicht passiert. Ich hoffe zumindest, dass es so ist. Ich kenne die Situation vor Ort nicht.
Worin ich Herrn Rüeck zustimme, ist: Nur auf die Kosten zu schauen ist wahrscheinlich auch zu kurz gesprungen. Denn billig heißt in der Tat nicht zwangsläufig schlecht. Wichtig ist vielmehr, dass da noch ganz andere Kriterien dabei sind.
Vielleicht darf ich dazu auch noch sagen, Kollegin Altpeter: Wir haben uns ja sehr intensiv über das Heimgesetz ausgetauscht. Ich gehe einmal davon aus und hoffe, dass wir die Angst, dass man irgendwo in einem Heim untergebracht wird, das menschenwürdige Standards nicht einhält, mit unserer Formulierung des Heimgesetzes auf jeden Fall ausschalten können. Wir sollten da keine Ängste wecken. Wir haben ein modernisiertes Heimgesetz, das dann auch mit der Verord
nung, die noch folgt, wohl eher zur Regel machen wird, dass Einzelzimmer angeboten und Kriterien eingehalten werden, sodass niemand Angst haben muss, dass er irgendwo landet, wo die Standards nicht eingehalten würden.
Von daher glaube ich, dass es schon einmal wichtig ist, den Menschen zu sagen: Wir als Land haben immer ein Auge darauf, dass keine „Billigheime“ betrieben werden, die gesetzliche Standards nicht einhalten.
Ich setze als Zweites sehr darauf – vielleicht sollte man alles immer ein bisschen gemeinsam denken –, dass wir uns hier im Saal schon intensiv darüber unterhalten haben, was wir mit den Pflegestützpunkten machen. Wir haben ja einen badenwürttembergischen Weg gefunden. Der Weg heißt: Wir wollen vorhandene Beratungsangebote noch stärker ausbauen und keine Doppelstrukturen schaffen.