Protocol of the Session on June 26, 2008

Deshalb noch einmal die Frage: Handelt es sich jetzt um einen Baustopp, oder ist das aus Ihrer Sicht eine gänzlich neue Maßnahme?

Jetzt geraten wir in eine Interpretation einzelner Begriffe, die Sie so oder anders verwenden können. Unabhängig davon, wie wir das definieren, sind wir uns in der Sache einig. Es ist problematisch, wenn an der B 27 nicht weitergebaut wird. Das ist aber kein Alleinstellungsmerkmal für die B 27. Die Fragen „Brechen wir ab?“, „Bauen wir weiter?“, „Ist das eine laufende Maßnahme?“ stellen sich an mehreren Stellen im Land.

An einigen Stellen im Land haben wir – genauso wie in Dußlingen – ebenfalls mit viel Geld, manchmal mit mehreren Millionen Euro, vorbereitende Maßnahmen ergriffen, damit ein Planfeststellungsbeschluss nicht verfällt. Auch das sind Maßnahmen, die bereits begonnen wurden und die genau wie die Maßnahme in Dußlingen darauf warten, dass es weitergeht. Betreiben wir jetzt also keine Begriffsdefinition. In der Sache sind wir uns völlig einig, Frau Kollegin: Es wäre außerordentlich wünschenswert und geradezu geboten, dass der Bund Wege findet, um diese Maßnahme, die nach meiner Einschätzung als begonnen gilt, weiterzuführen.

Aber das ist, wie gesagt, kein Alleinstellungsmerkmal für Dußlingen. Die Argumente, die in Dußlingen zu Recht angeführt werden, werden in gleicher Weise auch an anderen Stellen vorgebracht. Ich nenne bloß ein Beispiel, weil der Kollege Klein hier sitzt: Mühlhausen ist für mich ein Zwangspunkt. Das ist noch zwingender als das, was man als laufende Maßnahme bezeichnen kann. Wenn wir nämlich die Umgehung Mühlhausen nicht realisieren, kommen wir bei der Autobahn nicht weiter voran. Denn beide Maßnahmen haben viel mit Geländeaustausch zu tun. Es wäre auch aus wirtschaftlichen Gründen, von der Investition her gesehen, geradezu widersinnig, wenn man bei zwei räumlich so nahe beieinanderliegenden Maßnahmen zuerst einmal Erdaushub mit viel Geld

abtransportieren würde und das Material später zeitversetzt bei der anderen Maßnahme wieder zuführen würde, was auch zu Mehraufwendungen führen würde. Also ist es eigentlich ein Zwangspunkt, dort so bald wie möglich zu beginnen, wenn wir wollen, dass es bei der Autobahn weitergeht.

So sind viele Maßnahmen einzuordnen. Deshalb können wir jetzt nicht nur auf Dußlingen schauen und die Frage beantworten, ob die Baumaßnahme dort als begonnen gilt oder nicht.

Herr Abg. Haller erhält das Wort für eine zweite Nachfrage.

Herr Staatsminister Köberle!

Staatssekretär.

Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, dass der Titel des Ministers Ihnen und insbesondere Ihrem Tätigkeitsfeld angemessen wäre?

(Heiterkeit)

Meine erste Frage ist die: Sie haben vorhin Ihre Absicht erklärt, den Bund nicht vorführen zu wollen, sondern eine allseits bekannte Tatsache, nämlich die Unterfinanzierung des Straßenbaus in Baden-Württemberg, darzustellen. Teilen Sie angesichts der öffentlichen Reaktionen meine Meinung, dass Ihnen das gründlich misslungen ist?

Und zweitens: Sie hatten gerade eben formuliert: „Frau Haller-Haid, Sie dürfen mich nicht fragen, wann es weitergeht.“ Aber auf die Frage, wann es nicht weitergeht, hatten Sie offensichtlich eine Antwort. Da sehe ich einen gewissen Widerspruch. Meine Frage lautet: Können Sie diesen Widerspruch auflösen und sagen, wann wir Sie denn fragen dürfen?

Sie dürfen mich immer und fast alles fragen.

(Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

Aber ich glaube nicht, dass mir die Darstellung – dies zu Ihrer Frage – misslungen ist, überhaupt nicht. Mir geht es darum, in Pressegesprächen, Hintergrundgesprächen und auch in öffentlichen Veranstaltungen einfach die Situation darzustellen. Denn selbstverständlich hat jede Stadt, jede Region, jeder Bürger nur sein Projekt als einzelnes Projekt vor Augen, und damit hat jedes Projekt im Land oberste Priorität. Das ist mit guten Argumenten hinterlegt; da können Sie gar nichts dagegenhalten. Das ist die Welt, der wir jeden Tag begegnen. Da muss man einfach immer wieder deutlich machen, dass das Thema Verkehrsinfrastruktur ein landes- und bundesweites Thema ist und die Finanzierungslücke, vor der man steht, eigentlich an vielen Orten die Probleme auslöst, über die dann immer punktuell, mit einem konkreten Einzelprojekt vor Augen diskutiert wird.

Das wollte ich eigentlich verdeutlichen. Ich glaube, das ist mir schon gelungen.

Und wenn es uns noch besser gelingt, darauf hinzuweisen, wie sehr der Anspruch gegenüber Land und Bund auf der einen Seite und die finanzielle Wirklichkeit auf der anderen Seite in

einem Widerspruch zueinander stehen, erzielen wir, glaube ich, auch mehr Konsens darüber, wie notwendig es ist, bei der Verkehrsinfrastruktur im Sinn unserer Bürger und unserer Wirtschaft Prioritäten zu setzen – so wie wir es im Land tun. Wir wollen die Nullnettoneuverschuldung im Jahr 2008, aber zugleich mehr Geld für den Landesstraßenbau. Dazu brauchen wir den Bund noch stärker, als es bisher der Fall war. Ich sage das ohne Vorwürfe, sondern in der Suche nach einem möglichst großen Konsens über Parteigrenzen hinweg.

Danke sehr, Herr Staatssekretär. Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. H e i d e r o s e B e r r o t h F D P / D V P – F e i n s t a u b m e s s u n g e n f ü r P M 2 , 5

Bitte, Frau Abg. Berroth.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich frage die Landesregierung:

a) An welchen Stellen im Land (z. B. Leonberg, Stuttgart- Neckartor) wird bei der Feinstaubmessung auch der Wert PM2,5 ermittelt?

b) Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, dass

nach vermehrtem Einbau von Rußpartikelfiltern zwar die Messwerte für PM10 sinken, die für PM2,5 aber ansteigen könnten?

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle zur Beantwortung der Anfrage.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung und in Vertretung unserer Umweltministerin Tanja Gönner beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, liebe Frau Berroth, wie folgt und bitte dann etwaige Nachfragen an die Umweltminis terin und nicht an mich zu richten. Sonst könnte ich mit Ihnen nur rätseln, was die richtige Antwort wäre.

Zu Frage a: Messungen des Feinstaubs der Kategorie PM2,5 werden in Baden-Württemberg an straßennah gelegenen Verkehrsmessstationen vorgenommen. Ich nenne Ihnen die Stationen: in Freiburg die Schwarzwaldstraße, in Karlsruhe die Reinhold-Frank-Straße, in Mannheim der Friedrichsring, in Stuttgart-Mitte der Arnulf-Klett-Platz. Das sind die Verkehrsmessstationen. Dann gibt es eine Spotmessstation am Ne ckartor in Stuttgart. Messungen werden auch durchgeführt an den Luftmessstationen in Karlsruhe-Nordwest, in MannheimNord und in Stuttgart-Bad Cannstatt. Diese drei Luftmessstationen sind repräsentativ für den städtischen Hintergrund. Dann gibt es noch eine Luftmessstation Schwarzwald-Süd, die den großräumigen Hintergrund repräsentiert. – So weit zu den Messstationen.

Zu Frage b: Mit PM10 wird der Feinstaub bezeichnet, dessen Staubteilchen kleiner als 10 Mikrometer sind. Die Staubteilchen des PM2,5-Staubs sind kleiner als 2,5 Mikrometer und stellen damit den feineren Anteil des PM10-Staubs dar. Diesel

rußteilchen sind noch kleiner und daher Bestandteile von PM2,5-Feinstaub.

Rußfilter reduzieren nicht nur den Ausstoß von PM10-Staubteilchen; sie senken auch den Ausstoß von Partikeln des PM2,5Feinstaubs; denn dieser ist ja, wie gerade dargestellt, Bestandteil des PM10-Feinstaubs. Die in Ihrer Frage aufgeworfene Möglichkeit einer Zunahme der Messwerte für PM2,5-Feinstaub ließe sich durch den Einbau von Partikelminderungssys temen somit nicht erklären.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. H e i d e r o s e B e r r o t h F D P / D V P – E r w e r b v o n W e r k e n j u n g e r K ü n s t l e r f ü r d i e L a n d e s m u s e e n

Bitte sehr, Frau Abg. Berroth.

(Zurufe von den Grünen: Künstlerinnen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind auch Künstlerinnen gemeint.

Ich frage die Landesregierung:

a) Erwerben die Kunstmuseen des Landes gezielt Werke junger Künstler, Werke, von denen anzunehmen ist, dass sie für eine Kunstepoche beispielhaft sind oder werden, und für die auch eine künftige Wertsteigerung erhofft werden kann?

b) Inwieweit gibt es für solche Erwerbe ein Zusammenwirken mit den baden-württembergischen Galerien?

Das Wort erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Birk zur Beantwortung der Anfrage.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Frau Abg. Berroth wie folgt:

Die Frage möglicher Wertsteigerungen spielt bei Neuerwerbungen der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe und der Staatsgalerie Stuttgart sowie auch beim Land insgesamt keine Rolle, da diese Museen nach inhaltlichen, das heißt ausschließlich kunsthistorischen Kriterien Kunst sammeln und eben nicht nach marktbezogenen Kriterien. In der Ankaufspolitik zählt allein die Qualität der Werke, die in die hochkarätigen, international besetzten Sammlungen integriert werden sollen.

Die Ankaufspolitik der beiden Museen hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gezeigt, dass stets mit großer Sorgfalt und Verantwortung auch junge Kunst auf hohem Niveau gekauft wurde. Sollte eine baden-württembergische Galerie Künstlerinnen oder Künstler vertreten, deren Werke in das Sammlungskonzept der entsprechenden Museen hineinpassen, so werden diese selbstverständlich berücksichtigt. Für

Ankäufe von Werken junger Künstler des Landes stehen überdies Mittel des Einzelplans 14 zur Förderung zeitgenössischer Künstler zur Verfügung.

Die Ankäufe werden in der Regel vom Wissenschaftsministerium vorgenommen, das hierzu von Kunsthistorikern der einzelnen Museen beraten wird. Die Werke werden zum Teil vom Wissenschaftsministerium an die Museen überstellt, das heißt in die Sammlungen dort aufgenommen.

Baden-württembergische Galerien sind bei zahlreichen Ankäufen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Kunstmuseen stets mit einbezogen worden und werden dies auch weiterhin. In den letzten Jahren betrug der Anteil der aus Kunstgalerien erworbenen Kunstwerke, finanziell betrachtet, rund 50 % der verausgabten Mittel. In den letzten vier Jahren wurden allein 1,2 Millionen € aufgewandt, um damit 290 zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler über Ankäufe entsprechend zu fördern. Auf den Zeitraum der letzten 40 Jahre gesehen standen aus dem Topf der Toto-Lotto-Erträge, also der Wettmittelerträge, insgesamt 41,8 Millionen € zum Erwerb von Arbeiten zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: