denn der in der Stellungnahme zum Antrag angesprochenen Bundesratsinitiative hat die Landesregierung am 23. Mai tatsächlich schon zugestimmt. Eine eigene Initiative einzubringen hätte etwas von einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Verwaltung.
Denn die Initiative, die im Übrigen von den CDU-geführten Ländern Saarland und Nordrhein-Westfalen kam, hat die Landesregierung vollinhaltlich mitgetragen.
damit tatsächlich allen Kindern und Jugendlichen eine chancengerechte Teilhabe gewährleistet werden kann.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein bisschen hat mich ja schon Ihr Eingangssatz er
staunt, liebe Kollegin Krueger, dass man die Zahlen des Bun des nicht so ohne Weiteres auf das Land übertragen könne.
Das ist ganz unsere Meinung, und deshalb fordern wir in diesem Haus schon lange, endlich auch für Baden-Württemberg einen Armuts- bzw. Reichtumsbericht zu erstellen. Das haben Sie bisher aber leider immer abgelehnt.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zurufe der Abg. Dieter Hillebrand und Werner Pfis terer CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Von Be- richten wird aber nichts besser, Frau Kollegin, wenn man keine Konsequenzen zieht!)
Deshalb müssen wir uns an diesen Zahlen des Bundes orientieren. Wenn wir uns heute in der Mittagspause alle miteinander an dieser tollen Ausstellung „Auf Augenhöhe“ erfreut haben, wenn wir uns an den fröhlichen Kindern erfreut haben, dann müssen wir auch zur Kenntnis nehmen und uns damit auseinandersetzen, dass es auch bei uns im Land eine zunehmende Zahl von Kindern gibt, die keine Chance haben, auf Augenhöhe zu sein. Ihre Teilhabechancen und Verwirklichungschancen sind ganz deutlich beeinträchtigt, weil sie in Armut leben. Das ist ein Umstand, mit dem wir uns überhaupt nicht abfinden können und mit dem sich die SPD-Fraktion auch überhaupt nicht abfinden will.
Kinderarmut ist ein wirklich bedrückendes Problem. Wenn man sich jetzt, nachdem wir schon keinen eigenen Landesarmuts- und -reichtumsbericht haben, den 3. Armuts- und Reichtumsbericht anschaut, den die jetzige Bundesregierung vorgelegt und die rot-grüne Bundesregierung eingeführt hat, dann wird eben ganz deutlich, wie das Armutsrisiko der Kinder und Eltern sinkt, wenn es gelingt, die Eltern in eine Erwerbstätigkeit, vor allem in eine Vollerwerbstätigkeit zu bekommen. Dann sinkt das Armutsrisiko von über 40 % auf 8 bis 4 %.
Da, liebe Frau Kollegin, lohnt es sich schon einmal, auch in Baden-Württemberg genau hinzuschauen, gerade auch was den Bereich der Frauenerwerbstätigkeit betrifft. Wir haben zwar zunehmend Erwerbstätigkeit, aber Erwerbstätigkeit zu Bedingungen, von denen ich sage: Das gleicht Armutslöhnen, die nicht dazu dienen, zu verhindern, dass Kinder armutsgefährdet oder von Armut bedroht sind. Auch damit können wir uns nicht abfinden.
Ich teile die Einschätzung, dass ein Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut natürlich auch materielle Hilfen sind. Das bisherige System der Regelsatzbemessung im SGB II berücksichtigt die Bedarfe von Kindern eben nicht ausreichend. Dass dazu ein eigener Maßstab, der insbesondere diesen besonderen Bedarfen der Kinder Rechnung trägt, aufgenommen werden muss, ist unbestritten. Dazu gibt es jetzt eine ganze Reihe von Bundesratsinitiativen. Die sind schon alle aufgezählt worden. Ich erwähne noch die von Rheinland-Pfalz, nach der auch wieder zum Teil ein System der Einmalleistungen in besonderen Situationen mit aufgenommen wird. Sie wissen, dass das Bundesarbeitsministerium im Moment dabei ist, auch die
Höhe des Existenzminimums zu überprüfen. Ich bin sicher, dass es, auch wenn uns das allen zu lange dauert, dort jetzt wirklich eine Regelung gibt.
Frau Kollegin Wonnay, Sie sind die dritte Rednerin hier, aber wir haben ja hier auch die Öffentlichkeit. Wir reden über Armutsgrenzen. Ich möchte von Ihnen wissen: Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Geldleis tungen an eine vierköpfige Hartz-IV-Familie in Baden-Würt temberg oder in Deutschland monatlich sind, wie viel Geld diese vierköpfige Familie – Vater, Mutter, zwei Kinder – in etwa bekommt und welche Mittel für die Leistungen an diese Familie – inklusive Wohnkosten, Nebenkosten etc. – aufgewendet werden müssen?
Lieber Kollege, diesen Nachhilfeunterricht gebe ich Ihnen nachher gern. Aber ich will jetzt zu einem ganz wesentlichen Aspekt kommen, den wir über diese materiellen Transferleistungen erfüllen müssen und bei dem insbesondere das Land Baden-Württemberg gefordert ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Daher will ich jetzt die Zeit einfach nicht dafür aufwenden, auf Ihre Frage einzugehen. Ich sage es Ihnen nachher.
Deshalb sage ich: Die Aufgabe des Landes Baden-Württemberg ist, die ganz entscheidende Weichenstellung vorzunehmen, nämlich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für bessere Bildungschancen für Kinder die Kleinkind- und Ganztagsbetreuung quantitativ und qualitativ auszubauen.
In diesem Bereich – das muss man Ihnen einfach sagen – werden Sie dem selbst gestellten Anspruch, ein „Kinderland“ zu sein, überhaupt nicht gerecht. Denn mit der zögerlichen Weise, wie Sie diese Aufgabe angehen, werden Sie der Bedeutung und dieser Weichenstellung nicht gerecht, und das ist einfach nur zu bedauern.
Denn wir wissen, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nicht nur dazu verhilft, dass Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, wirklich eine Chance haben, Erwerbsarbeit aufzunehmen und dadurch eben dauerhaft armutsfrei zu sein, sondern dass er gerade benachteiligten Kindern hilft, ihre Bildungs chancen wahrzunehmen.
Ich kann Sie in diesem Sinn nur noch einmal eindringlich dazu auffordern, Ihre Haltung auch zum sogenannten Betreuungsgeld zu überprüfen. Angesichts der Erfahrungen, die man in Thüringen gemacht hat – dass gerade die Kinder, bei denen wir erreichen müssen, dass sie aus den Kreisläufen der Chancen- und Perspektivlosigkeit herausfinden, wieder aus der Förderung herausgedrängt werden –, kann ich Sie nur eindringlich auffordern, diesen Holzweg nicht zu beschreiten.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie bewegen sich unwissend! Vielleicht sagt es der Kollege!)
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Noll für die Fraktion der FDP/DVP. Die festgelegte Redezeit beträgt fünf Minuten, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Kollegin Lösch für diesen Antrag dankbar, auch wenn sie selbst zu Recht gesagt hat, er habe sich eigentlich erledigt. Trotzdem ist es richtig, dass wir über dieses Thema reden.
Der Antrag hat sich insofern erledigt, als sich der Bundesrat in unserem Sinne geeinigt hat – ich glaube, das brauche ich jetzt nicht zu wiederholen –, dass man mit den Beträgen, die bekannt sind, schon Schwierigkeiten bekommt, einem Kind entsprechendes Essen bieten zu können.
Jetzt hat aber unser Justizminister die Erfahrung gemacht, dass sich der Bund – das können Brigitte Lösch und ich mit vollem Nachdruck sagen – manchmal einen feuchten Kehricht darum kümmert, was der Bundesrat beschließt, und dass man schon mit Klage drohen muss, damit er unsere Bundesratsinitiativen endlich einmal annimmt. Deswegen wollen wir gemeinsam dem Bund sehr anempfehlen, aus der Bundesratsentschließung auch entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Das trifft jetzt die rechte und die linke Seite des Hauses, aber diesen Appell will ich an dieser Stelle loswerden.
Es ist ein allgemeines Problem in unserer Sozial- und Steuergesetzgebung, dass der Staat bei denen, die Steuern zahlen, billigend in Kauf nimmt, dass durch die kalte Progression eine heimliche Steuererhöhung stattfindet und immer mehr eingesackt wird – übrigens das zu dem heute Morgen geäußerten Argument, wir würden zu wenig einnehmen und könnten deswegen nicht entlasten –, indem einfach die Sätze nicht an die Inflation angepasst werden. Im Transferbereich geschieht genau das Gleiche.
Das, was der Bund der Steuerzahler unter dem Motto „Steuertarif auf Rädern“ fordert, würde ich auch für solche Regelsätze in der Sozialhilfe, beim Arbeitslosengeld fordern, nämlich einen „Tarif auf Rädern“, der regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst wird. Das sollten wir generell machen.
Das nächste Thema ist, ob wir – das ist bei der Frage des Kollegen Zimmermann wieder deutlich geworden – mit der Organisation dieser Systeme überhaupt auf dem richtigen Dampfer sind. Denn in der Tat – da hat er ja recht – fragen sich
manchmal Familien, die Arbeit haben, jeden Tag zur Arbeit gehen, ihre Kinder zur Schule bringen usw.: Was bleibt mir noch netto für meine Kinder, und was hat derjenige, der – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Arbeit gehen kann? Das muss man jetzt nicht gegeneinander ausspielen. Aber bekanntermaßen ist manchmal wirklich die Frage, ob derjenige, der arbeiten geht, für seine Familie tatsächlich wesentlich mehr Geld hat. Wenn das nicht der Fall ist, kann doch in unserem System etwas nicht stimmen.