Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich deutlich sagen: Natürlich ist es wunderbar, an einem warmen Sommerabend im Biergarten zu sitzen und den Tag
gemütlich im Freien ausklingen zu lassen. Dazu brauchen wir aber keine neue Verordnung; dazu haben wir mit den bestehenden Regelungen eine gute Entscheidungsgrundlage. Zudem sollten wir akzeptieren, dass es Mitmenschen gibt, die in der Nähe wohnen
und die einen Anspruch darauf haben, dass ihr Ruhebedürfnis erfüllt wird. Dem wollen wir gerecht werden.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: So ist es! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Wal- ter Heiler meldet sich zu Wort. – Abg. Walter Heiler SPD: Habe ich noch Redezeit?)
Herr Abg. Heiler, Sie bekommen noch einmal das Wort. Sie haben noch drei Minuten und 13 Sekunden Redezeit.
Ich kann es kurz machen: Frau Ministerin, Fluglärm mit den Geräuschen gleichzusetzen, die durch Unterhaltungen in einer Außenbewirtschaftung entstehen, halte ich für außerordentlich gewagt. Daran sieht man, dass Sie offensichtlich nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit an dieses Thema herangegangen sind.
(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CDU – Abg. Ulrich Lusche CDU: Es sind ja nicht nur die Gespräche! Autotüren, Bierkrüge, Musik!)
Ich möchte jedoch nur zu einem Punkt, den insbesondere Sie, Frau Fauser, angesprochen hatten, etwas sagen. Sie haben jetzt den vielen Beiträgen entnommen, dass es zwei Aspekte gibt, nämlich zum einen die gaststättenrechtliche Erlaubnis, die Vorschriften zu den Betriebszeiten enthält, und auf der anderen Seite die TA Lärm, die gesetzlich vorschreibt, welche Grenzwerte einzuhalten sind. Unser Antrag zielt darauf ab, dass den Kommunen mehr Entscheidungsbefugnisse zugesprochen werden. Die Kommunen würden nach wie vor das Sagen haben, nämlich dann, wenn es darum geht, die Betriebszeiten festzulegen. Das soll nach den örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Zurzeit ist es, wenn man die Dinge klar sieht, ja so: Eigentlich sind uns die Hände gebunden. Wir können zwar den Beginn der Sperrzeit auf 22 Uhr, 23 Uhr oder 24 Uhr festlegen, aber 22 Uhr ist aus immissionsschutzrechtlichen Gründen Ende der Fahnenstange. Denn dann muss der Wirt in Mischgebieten, Kerngebieten und Dorfgebieten 45 db(A) einhalten. Das steht eindeutig im Gesetz.
Wir sagen: Lasst uns dies um eine Stunde nach hinten verschieben, dann können die Kommunen in den Bereichen, in denen es funktioniert und soweit es die Nachbarn nicht stört, entsprechende Erlaubnisse erteilen, ohne dass die Wirte befürchten müssen, dass die Polizei kommt und Messungen anstellt.
Dann können die Entscheidungen durch die kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort im Sinne aller Beteiligten getroffen werden.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags.
Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1420, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
(Abg. Ulrich Lusche CDU: Prost! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP meldet sich zu Wort. – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Halt! Ich möchte eine Erklärung zur Abstimmung abgeben! – Zurufe – Unruhe – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Au ja! Das hat einen ge- wissen Unterhaltungswert! – Zuruf von der SPD: Jetzt aber! Die Stimme der Freiheit! – Glocke der Präsidentin)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den SPD-Antrag nicht deshalb abgelehnt, weil ich dafür wäre, dass die Außengastronomie generell um 22 Uhr schließen muss, sondern ich habe ihn abgelehnt, damit die Möglichkeit besteht, von Ort zu Ort und von Örtlichkeit zu Örtlichkeit einmal bis 5 Uhr, ein andermal bis 2 Uhr und auch einmal nur bis 22 Uhr offen zu haben.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Rund um die Uhr! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sehr verständnisvoll!)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es wie dem Kollegen Kluck. Wir brauchen mehr Flexibilität vor Ort.
Man kann doch z. B. die Hirsch-Weinstuben im Möhringer Ortskern hier in Stuttgart oder das „Harambe Afrika“ in Sonnenberg nicht mit dem Kickers Club-Restaurant auf der Waldau über einen Kamm scheren.
(Beifall des Abg. Dieter Ehret FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Haben Sie etwas gegen Klub restaurants? – Weitere Zurufe)
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Man wird sich doch noch wundern dürfen! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Seine Bewunderung zum Ausdruck bringen dürfen! – Heiterkeit des Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU)
Wirtschaftsministeriums – Windkraftblockade aufheben – Energieoffensive starten – Drucksache 14/1840
Wirtschaftsministeriums – Umsetzung des Energiekonzepts 2020 in der Windkraftnutzung – Drucksache 14/2297
Wirtschaftsministeriums – Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Ausbau der Wind energienutzung in Baden-Württemberg – Drucksache 14/2487
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge unter den Buchstaben a und b fünf Minuten, für die Begründung des Antrags unter dem Buchstaben c fünf Minuten, für die Aussprache über alle Anträge fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die zwei Erklärungen der Kollegen zur Abstimmung sieht – ich will jetzt keine persönliche Erklärung abgeben –, muss ich sagen: Auch wir fordern mehr Freiheit – für die Windkraft in Baden-Württemberg.