Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschus ses zu dem Antrag der Landesregierung vom 26. Mai 2008 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksachen 14/2751, 14/2757
Meine Damen und Herren, die Fraktionen verzichten auf eine Aussprache. Sie stimmen der Beschlussempfehlung Drucksache 14/2757 zu. – Es ist so beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Umweltministeriums – Sperrzeitverkürzung in baden-würt tembergischen Biergärten – Drucksache 14/1420
für die Begründung des Antrags fünf Minuten, in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten. Ich darf Sie bitten, sich an die Redezeiten zu halten, da wir die bisher vorgesehene Zeit bereits erheblich überschritten haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am 30. April 2008, also vor rund einem Monat, hat das Innenministerium u. a. den kommunalen Landesverbänden den Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Gaststättenverordnung übersandt. Danach soll die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften unter der Woche um drei Uhr und in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um fünf Uhr beginnen. Das bedeutet, dass die Sperrzeit unter der Woche um eine Stunde und am Wochenende um zwei Stunden verkürzt werden soll. So weit, so gut.
Die Freizeit- und Lebensgewohnheiten der Bevölkerung haben sich weiter verändert. Aus diesem Grund soll die allgemeine Sperrzeit verkürzt werden.
Leider hat die Landesregierung allerdings übersehen, dass sich die Gewohnheiten der Menschen, was den Besuch von Gaststätten anbelangt, in einem ganz entscheidenden Punkt verändert haben: Der Besuch von Lokalitäten im Freien – Biergär
ten und Außengastronomie – hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Mancherorts ist sogar ein Boom festzustellen. Das ist auch selbstverständlich. Denn wer setzt sich, wenn er eine Gaststätte besuchen will, bei herrlichstem Wetter schon gern in einen umschlossenen Wirtschaftsraum?
Allerdings bringt die neue Verordnung gerade für diesen Bereich der Außenbewirtschaftung keinerlei Verbesserungen. Unser Antrag datiert zwar vom Juni letzten Jahres, ist also ein Jahr alt. Aber man sieht, er ist aktueller denn je, damit wir die Landesregierung daran erinnern, auch im Bereich der Biergärten etwas Positives zu bewegen. Das Ziel ist die generelle Möglichkeit der Öffnung der Biergärten bis 23 Uhr, ohne die strengen Nachtimmissionsrichtwerte einhalten zu müssen.
Lassen Sie mich ganz kurz zu den rechtlichen Grundlagen ausführen: Grundsätzlich gelten bei der Bewirtung im Freien die gleichen Sperrzeiten wie in den Innenräumen einer Gaststätte. Ausnahmen können allerdings als Auflage in der Gaststättenerlaubnis, durch örtliche Satzung und durch Polizeiverordnungen in den Kommunen reguliert werden. In Baden-Würt temberg sind solche Ausnahmen die Regel, was dazu führt, dass in den meisten Kommunen Außenbewirtschaftung nur bis 22 oder 23 Uhr erlaubt ist.
Jetzt kommt das Hauptproblem: Unabhängig davon, auf wie viel Uhr in der gaststättenrechtlichen Erlaubnis die Betriebszeit beschränkt ist: Es gilt für Lärmemissionen aus Gaststätten die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, die TA Lärm. Ganz egal also, was die gaststättenrechtliche Erlaubnis beinhaltet: Ab 22 Uhr sind in Kerngebieten, in Dorfgebieten und selbst in Mischgebieten nur noch Immissionen von 45 dB(A) erlaubt, tagsüber 60 dB(A), in allgemeinen Wohngebieten, wohlgemerkt, dann nachts 40 dB(A) und tagsüber 55 dB(A). Also auch in den Kommunen, in denen bereits durch Satzung oder ähnliche Rechtsvorschriften eine Außenbewirtschaftung bis 23 Uhr geregelt ist, gelten ab 22 Uhr die niedrigeren Werte.
Das führt natürlich auch zu einer großen rechtlichen Unsicherheit. Wer als Wirt eine erlaubte Betriebszeit bis 23 Uhr hat, muss dafür sorgen, dass sich um 22 Uhr schlagartig die Immissionswerte von 60 auf 45 dB(A) reduzieren. Mit Verlaub, wer das schon einmal erlebt hat, teilt meine Auffassung: Es ist schon absurd, was da zum Teil passiert, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Damit komme ich konkret zu unserem Antrag. Wir haben ja in Baden-Württemberg nicht allzu viele Schönwettertage, die ein Sitzen im Freien zu einem schönen Erlebnis machen.
An den meisten Tagen im Frühling und im Sommer regelt das Wetter selbst, dass man nicht gern länger als bis 22 Uhr im Freien sitzt. Es gibt im Frühling und im Sommer immer noch mehr trübe Tage als Schönwettertage. Wenn man also von Schönwettertagen redet – egal, ob das jetzt 40 oder 50 Tage im Jahr sind; ich habe sie nicht gezählt –, ist das bei 365 Tagen im Jahr eine deutliche Minderheit. Das heißt, gerade an den schönen Tagen, die wir haben, sollte es deshalb doch mög
lich sein, sich auch einmal länger im Freien aufzuhalten, miteinander erzählen zu dürfen, ohne gleich von der TA Lärm in die Schranken gewiesen zu werden.
Die Gastronomie braucht gerade an solchen Tagen längere Öffnungszeiten, damit sie ein Geschäft macht, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass mündige Bürger sich ja sehr veralbert vorkommen müssen, wenn sie an diesen herrlichen Sommertagen bei tollem Wetter, wenn es draußen noch hell und angenehm ist, vom Wirt um 22 Uhr ins Innere der Gaststätte oder gleich nach Hause befördert werden.
(Beifall bei der SPD – Abg. Ulrich Lusche CDU: Um Gottes willen! Was für ein Schicksal! – Heiterkeit)
Natürlich sehen auch wir, meine Damen, meine Herren – jetzt wieder ernsthaft –, dass ein angemessener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen – den Bedürfnissen der Betreiber und der Gäste einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner andererseits – gefunden werden muss. Aber unser Antrag zielt genau in diese Richtung. Eine Verlängerung der Geltungsdauer der höheren Immissionswerte heißt ja gerade nicht, dass die Kommunen Erlaubnisse bis 23 Uhr aussprechen müssen. Sie können Erlaubnisse auch bis 22, bis 21 oder bis 20 Uhr aussprechen, je nach örtlicher Gegebenheit. Aber sie können dann halt auch Erlaubnisse bis 23 Uhr aussprechen, ohne dass wegen Lärmimmissionen Rechtsunsicherheiten bestehen.
Dadurch würde auch die kommunale Selbstverwaltung in diesem Punkt gestärkt. Wir hätten in den Kommunen größere Entscheidungsspielräume, könnten so besser auf die örtlichen Verhältnisse eingehen. Wir hätten hier in diesem Punkt eine echte Autonomie, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir sind der Auffassung, dass längere Öffnungszeiten den Freizeitwert und die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden deutlich steigern würden, insbesondere – auch daran muss man immer denken – in Tourismusgemeinden. Das würde zu wesentlich mehr Rechtssicherheit führen – ich habe es bereits erwähnt –, und die Bürger wären wieder etwas weniger bevormundet, als es bislang der Fall war.
Deshalb geht unser Antrag dahin, dass die Landesregierung von ihrer gesetzlichen Ermächtigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch macht und im Sinne von Nummer 6.4 Abs. 2 TA Lärm die Tageszeit von 7 Uhr bis 23 Uhr festlegt, sodass erst ab 23 Uhr die niedrigeren Immissionsrichtwerte gelten. Ich verweise auf die entsprechende Verordnung, die es in Bayern gibt. Der Antrag entspricht inhaltlich dem, was in Bayern gilt.
(Lachen des Abg. Ulrich Lusche CDU – Abg. Ulrich Lusche CDU: Jetzt aber! – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU)
dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Ansonsten müssen wir unseren baden-württembergischen Slogan ändern, der dann heißen würde: „Wir können alles, nur nicht nach 22 Uhr ein Bierchen im Freien trinken.“
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Als ich den Antrag gelesen habe, fiel mir ein Titel von Herbert Grönemeyer ein, der da heißt:
„Was soll das?“ – „Männer“ wäre vielleicht auch noch eine Lösung gewesen. Aber mir fiel der erstgenannte Titel ein.
Auf ein paar Feststellungen, die Sie zur Begründung vorgebracht haben, will ich einmal direkt eingehen. Inhaltlich ist das ganze Thema in der 13. Legislaturperiode schon einmal rauf- und runterdiskutiert worden. Inwiefern die neuen gesellschaftlichen Entwicklungen, die Sie ansprechen, im Hinblick auf den Lärmschutz ausgerechnet eine Ausweitung der Zeiten mit höheren zulässigen Immissionswerten gebieten sollen, bleibt fraglich. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, ob das tatsächlich so ist.
Zunächst kann ich Sie beruhigen – das sage jedenfalls ich als Südbadener –: Sowohl die Lebensfreude als auch die Anzahl der schönen Tage sind bei uns keine Mangelware.
Genau da liegt auch das Problem. Die Schwierigkeit ist schlichtweg die: Nicht ohne Grund werden Biergärten – Sie haben jetzt nur von Biergärten gesprochen,