Genau da liegt auch das Problem. Die Schwierigkeit ist schlichtweg die: Nicht ohne Grund werden Biergärten – Sie haben jetzt nur von Biergärten gesprochen,
aber es geht wohl um die Außenbewirtschaftung insgesamt; in der Überschrift steht aber „Biergärten“, vermutlich weil das ein bisschen plakativer klingt – unter Juristen als sogenannte nicht genehmigungsbedürftige, aber Immissionen verursachende Anlagen gesehen. Das sind Anlagen, die schädliche Umweltauswirkungen auslösen können. Es ist schon ein bisschen merkwürdig, wenn wir hier – ob es nun die Umgebungslärmrichtlinie ist oder etwas anderes – ständig darüber diskutieren, dass bestimmte Lärmarten mit ihrem spezifischen Informationsgehalt wie dem Aneinanderklacken von Bierkrügen und Ähnlichem besonders beeinträchtigend für die Nachtruhe sind, Sie jedoch dann beim Biergarten eine Volte machen
und genau an dem Punkt die Zeiten, in denen höhere Lärm immissionen zulässig sind, schematisch ausdehnen wollen.
An und für sich müssten Ihnen im Hinblick auf die bayerische Verordnung, die Sie angesprochen haben, auch die Auseinandersetzungen darüber bekannt sein. Dazu wurde sogar das Bundesverwaltungsgericht bemüht und musste feststellen, dass man den Biergarten eben nicht schematisch für unschädlich erklären kann. Vielmehr ist das eine Einzelfallfrage. Genau diese Rechtslage haben wir also schon. Das Problem können wir also unter den gegebenen Voraussetzungen bewältigen – die Ministerin geht vielleicht auch noch darauf ein.
Ich bestreite nachdrücklich, dass Sie mit dem, was Sie hier vorschlagen, tatsächlich Rechtssicherheit schaffen. Den Stellenwert, den der Biergarten in Bayern hat, hat er – das sage ich als jemand, der aus einer Weingegend kommt – in BadenWürttemberg im Übrigen sicher auch nicht. Dieser Stellenwert spielt bei der Begründung dort auch eine gewisse Rolle.
Also führen wir doch nicht so eine plakative Debatte. Denken wir doch an die Leute, die vom Lärm betroffen sind.
Für die CDU-Fraktion kann ich Ihnen versichern, dass wir in keiner Weise – auch nicht in engerem Sinne – wirtschaftsfeindlich sind.
Aber wenn wir um 22 Uhr das Bierchen getrunken haben, denken wir auch einmal an die Nachbarschaft, die davon betroffen ist. Insofern kann man aus unserer Sicht – wie schon in der Vergangenheit – mit der Regelung, die wir im Moment haben, wunderbar leben – gerade auch deshalb, weil Lärm zu Recht zunehmend ein Thema wird und es in diesem Zusammenhang Gesundheitsgefahren gibt.
Ich erinnere mich übrigens selbst an die Situation einer Hausbrauerei mit ihrem Biergarten in Freiburg. Ich habe in Freiburg studiert und weiß daher, dass es manchmal auch gar nicht schlecht ist, wenn man um 22 Uhr von dannen zieht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, diese Freiburger Hausbrauerei, die Kollege Lusche genannt hat, ist mir natürlich selbst auch gut bekannt.
Und das ist nicht der einzige Biergarten oder die einzige Gartenwirtschaft, die es bei uns in der Region gibt, wo es sich im Sommer gut aushalten lässt. Die Lebensfreude ist auch heute schon da.
Interessant ist die Konstellation, die sich nun ergibt. Kürzere Sperrzeiten sind ja eine Forderung, die die FDP/DVP immer aufgestellt hat.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Von denen ist fast nie- mand mehr da! – Abg. Ulrich Lusche CDU: Ich woll te es jetzt nicht sagen!)
Ich sage es gerne. – Fast hätte ich gedacht, das sei ein FDP/ DVP-Antrag, aber beim genauen Lesen habe ich dann festgestellt, dass der Vorstoß diesmal von den Kollegen von der SPD kommt.
Der Antrag passt zeitlich ganz gut in den Sommer. Er passt auch deshalb gut, weil das Thema Sperrzeiten hier im Landtag und insbesondere bei den Regierungsfraktionen eine never ending story ist. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es eine ganze Menge Anträge und auch Auseinandersetzungen zu der Frage, wie man zukünftig verfahren soll. Die Lage ist nach wie vor unklar. Wir wissen: Die FDP/DVP will unbedingt und so radikal wie möglich die Sperrzeiten in der Gastronomie verkürzen,
sie will möglichst gar keine Sperrzeiten mehr. Die CDU will das nicht. Dann wird angekündigt: Jetzt kommt die Liberalisierung. Dann heißt es plötzlich wieder: Nein, nein, sie kommt nicht. Ich zitiere einige Überschriften: „Mappus kontra Pfister – Neuer Zwist in der Regierungskoalition“. Das war im November letzten Jahres. „Mappus bremst Pfister aus“ heißt es hier. Jetzt lesen wir: „Nachts noch länger in die Kneipe – Land will Sperrzeit verkürzen“. Jetzt sind wir einmal gespannt, ob der erneuten Ankündigung vonseiten der Regierungsfraktio nen tatsächlich die Umsetzung folgt. Im Zusammenhang mit der Debatte über den Alkoholverkauf in der Nacht haben Sie sich ja wohl darauf geeinigt, einen solchen Deal zu machen: Wenn das Alkoholverkaufsverbot kommt, dann wird auf der anderen Seite die Sperrzeit für Gaststätten gelockert.
Wir hoffen, dass Sie jetzt endlich zu einer Lösung kommen, damit die Leute auch wissen, woran sie sind, und auch wir klar unsere Position einbringen können, nämlich dass es eine kommunale Entscheidung ist, wie lange die Sperrzeiten sind,
Frau Kollegin Sitzmann, ist Ihnen bekannt, dass wir es hier mit zwei Fragestellungen zu tun haben und dass die eine Frage, die Frage der Sperrzeiten in Gaststätten, mit der anderen Frage, ob der aus dieser Gaststätte dringende Lärm gesundheitsschädlich ist oder nicht, eben nicht identisch ist? Wir reden heute nur über den zweiten Aspekt; denn das ist der Gegenstand des Antrags, nicht die Debatte über die Sperrzeit.
Selbstverständlich ist mir bekannt, Herr Kollege Lusche, dass es da verschiedene Aspekte gibt. Aber Sie können ja nicht bestreiten, dass es, wenn es grundsätzlich um Sperrzeiten geht, auch einen Zusammenhang gibt, und den habe ich gerade aufzuzeigen versucht.
Jetzt komme ich gern noch einmal zu unserer Position zum Thema „Gartenwirtschaften und Biergärten“ zurück. Das, was ich zu Sperrzeiten insgesamt gesagt habe, gilt für uns Grüne auch für die Außenbewirtschaftung. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden.
Denn die Situation ist immer unterschiedlich. Das tun die Kommunen heute schon; sie müssen abwägen im Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen: der Gaststättenbetreiber, der Gäste, die da gern ihr Bier trinken – manche sicherlich noch länger als bis 10 Uhr oder 11 Uhr abends –, aber auch der Anwohner, und diese Interessen sind dann eben je nachdem, wo sich eine solche Gartenwirtschaft befindet, auch sehr unterschiedlich.
Wenn man jetzt diesen zitierten Biergarten in Freiburg nimmt, der mitten in einem Wohngebiet liegt, ist natürlich klar, dass ich da andere Maßstäbe anlegen muss als bei einer Gartenwirtschaft, die in einem Außenbezirk oder z. B. am Rande eines Gewerbegebiets liegt.
Deshalb sagen auch wir: Es gibt in diesem Punkt auf Landesebene keinen Handlungsbedarf. So, wie es jetzt ist, kann es bleiben. Die Kommunen müssen im Einzelfall abwägen, was im Interesse aller Betroffenen und Beteiligten möglich ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist jetzt fast alles gesagt, aber noch nicht von allen. Ich möchte allerdings noch meine Verwunderung zum Ausdruck bringen: Die SPD schreibt zurzeit alles nach,
was aus Bayern kommt. Anscheinend haben Sie da besondere Affinitäten, ob es die VOB oder die Landesbauordnung ist oder ob es jetzt um die Sperrzeitverkürzung oder um Regelungen für die maximal zulässige Lärmbelastung geht.