Heute gilt es, sich die knappe Redezeit einzuteilen. Deswegen möchte ich auf die von mir in der ersten Lesung und bei den Ausschussberatungen bereits vorgebrachten Argumente zum Themenbereich des Verbraucherinformationsgesetzes nicht weiter eingehen und nochmals auf unseren Änderungsantrag – vorhin wurde vergessen, ihn aufzurufen – verweisen.
Nur dies als Mahnung: Koppeln Sie die Möglichkeit zu Verbraucherinformationen nicht an den Geldbeutel der Bürger. Sie lassen sonst das ohnehin beschränkte Informationsrecht für weite Teile der Bevölkerung ins Leere laufen, was Verbraucherabwehrpolitik bedeutet.
Nun zu dem brennendsten Thema bei dem aufgerufenen Tagesordnungspunkt, der Nährwertkennzeichnung. In der vergangenen Woche war der Presse Erstaunliches zu entnehmen. Da legte Bundesverbraucherminister Seehofer einen Leitfaden zur Nährwertkennzeichnung vor, in dem er entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse und Studien sowie Verbraucherumfragen die 1-plus-4-Lösung als freiwillige Kennzeichnung propagiert und noch dazu behauptet, dass 80 % der Bürger diese Kennzeichnung höchst verständlich fänden. Doch nur wenige Tage später war bundesweit zu lesen, dass sich der Minister nunmehr aufgrund der Haltung der überwiegenden Mehrzahl der Verbraucher einer Ampelkennzeichnung zuneigen würde.
Nun könnte man sagen: Wunderbar! Der Bundesminister erweist sich als lernfähig! Jedoch zeigt sich bei näherem Hinschauen, dass ihm das Hemd der Lebensmittelindustrie noch immer näher ist als das Interesse des Verbrauchers. Denn die Nährwertkennzeichnung soll weiterhin nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Damit aber werden die Verbraucherinteressen erneut mit Füßen getreten. Denn gerade die nicht empfehlenswerten Lebensmittel werden nicht mit einer schnell und eindeutig erkennbaren Kennzeichnung versehen.
Die große Gegenwehr der Nahrungsmittelindustrie zeigt deutlich, dass diese gerade nicht das einfach zu erkennende Sys tem haben will und eine Verpflichtung scheut. Das ist, wie sich aus allen Studien eindeutig ergibt, gegenläufig zu den Erfordernissen des Verbraucherschutzes. Diesen Studien zufolge ist nämlich die Anzahl der Übergewichtigen und Adipösen in
den letzten Jahren stark angestiegen. Besonderen Anlass zur Besorgnis geben die Zahlen bei den Kindern und Jugendlichen, die auf die frühe Einübung von Fehlernährung schließen und die Zunahme gewichtsbedingter Krankheitsbilder in der Zukunft erwarten lassen. Weiter zeigen die Studien, dass die Gefahr, übergewichtig zu werden, auch an die Soziobiografie gekoppelt ist.
Neben einer verbesserten Ernährungsinformation schon bei Kindern und Jugendlichen bedarf es einer schnellen und niedrigschwelligen Information beim Einkauf. Der Verbraucher muss in kürzester Zeit erkennen können, wie das gewählte Produkt ernährungstechnisch einzustufen ist. Das aber ist – so zeigen die Studien ganz deutlich – mit der Ampelkennzeichnung am besten und einfachsten gesichert.
Die Industrie hingegen verschleiert beim bis dato von Seehofer favorisierten 1-plus-4-System über eine willkürliche Portionsangabe und nicht repräsentative Referenzwerte die wahren Ernährungswerte.
Und was machen Sie, sehr verehrter Herr Minister Hauk? Anstatt dass Sie im letzten Jahr den Vorsitz in der Verbraucherschutzministerkonferenz genutzt und sich für eine Ampel regelung eingesetzt hätten, beobachten wir bei Ihnen Stillschweigen auf ganzer Linie.
Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen. Ihre Redezeit ist bereits weit überschritten.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Es ist schon lange Zeit! – Abg. Thomas Blenke CDU: Da kommt auch nichts mehr!)
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin. – Auch die Bundesratsinitiative von Bayern, die genau diese Ampelregelung fordert, haben Sie abgelehnt.
Ohne eine Verpflichtung ist eine Kennzeichnung weithin nicht hilfreich. Vielmehr stellt sie ein Feigenblatt zur Verbraucherberuhigung dar; die Probleme der Fehlernährung kann sie jedoch auch weiterhin nicht lösen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Nachdem wir das Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz – kurz AGVIG – bereits am 30. April dieses Jahres ausführlich im Plenum und am 28. Mai im Landwirtschaftsausschuss beraten haben, brauche ich heute keine so weitschweifenden Ausführungen mehr zu machen. Sie kennen mich als Abgeordnete, die getreu dem Motto handelt: „In der Kürze liegt die Würze“. Damit versuche ich auch, die Redezeitüber
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Das ist lieb von Ihnen! – Abg. Thomas Blenke CDU: Das ist aber eine harte Aufga- be!)
Herrn Landwirtschaftsminister Peter Hauk möchte ich für diesen klaren und komprimierten Gesetzentwurf ganz herzlich danken. Denn er enthält die wichtigsten Regelungen in knapper Ausführung. Die FDP/DVP-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Er enthält wichtige Details, die zur Umsetzung des Bundesgesetzes notwendig sind. So schafft er erstens Transparenz, gibt zweitens eine klare Definition vor und sichert drittens – das ist uns besonders wichtig – eine weiterhin gute Aus- und Fortbildung des Personals. Wir gewinnen also mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Die Vorschrift dient der Verwaltungsvereinfachung und der schnellen Information der Verbraucher. Das Gesetz ist ein hervorragendes Beispiel für eine sinnvolle landesrechtliche Ausführung des Bundesgesetzes nach der Föderalismusreform I.
Wir stehen zu dem gemeinsam mit der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag zur Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln. Liebe Frau Kollegin Kipfer, Sie haben dankenswerterweise hier Zustimmung signalisiert.
ob das jetzt eine Ampel ist oder nicht, über solche Details muss man, denke ich, nicht streiten – und – das ist ganz wichtig – die einheitliche Bezugsgröße.
Die anstehende Novelle der EU-Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln nutzt vor allem dem Verbraucher, denn sie ist klar, informativ und enthält schnell auswertbare Informationen für den Verbraucher.
Denn die Fraktion der FDP/DVP ist der Meinung, dass hier die Kommunen wieder einmal gegängelt würden. Die Gebühren richten sich vor allem nach der Landesgebührenordnung und werden von den Kommunen und den unteren Verwaltungsbehörden entsprechend einer Satzung kostendeckend
festgelegt. Das ist übliche Praxis. Ihr Änderungsantrag zeigt wieder einmal, dass Sie von der kommunalen Praxis ziemlich weit weg sind.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Jetzt sind wir aber ge- spannt! – Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜ- NE)
Geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in der zweiten Lesung das Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz. Ich glaube, die wesentlichen Punkte haben wir bereits in der ers ten Lesung besprochen.
Lassen Sie mich deshalb nur auf Ihren Einwand, Frau Kollegin Kipfer, bezüglich der Namensnennung eingehen. Zunächst einmal ist es erfreulich, wenn es keine Namen zu nennen gibt. Daran sieht man, dass das, was wir gemeinsam machen, nämlich die Lebensmittelkontrolle im präventiven Bereich, funktioniert und dass sich die meisten an den gegebenen rechtlichen Rahmen halten. Das ist das eine.
Das Zweite ist: Ich muss durchaus feststellen, dass wir in den letzten zwei, drei Jahren in einigen Fällen – ich habe selbst einige Fälle hautnah miterlebt – auch Namen benannt haben, nämlich immer dann, wenn davon eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, also für die Gesundheit, ausging.
Unsere Zielsetzung wäre gewesen – das haben wir beim Bund leider nicht erreicht; das bedaure ich nach wie vor, das sage ich auch ganz offen –,
die entsprechenden Regelungen des baden-württembergischen Landesrechts in das Bundesrecht zu übernehmen, sodass wir nämlich schon dann warnen könnten, wenn es sich um gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht handelt, von denen man zumindest annehmen kann, dass sie vorsätzlich begangen worden sind. Das hätte uns mehr Freiheit gegeben. Das hätte vor allem auch eher manche schwarze Schafe – auch grüne, rote, wie Sie wollen – davon abgehalten, sich außerhalb der Reihe zu benehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich jedenfalls darüber, wenn wir heute das Gesetz verabschieden; denn dann können wir es umsetzen. Das betrifft jetzt noch, wenn man so will, die neun Stadtkreise. Für die anderen ist es bereits in der Vergangenheit unmittelbar geltendes Recht ge