dass ich die Tatsache, dass verschiedene Reformen nicht durchgeführt wurden, Kollege Birk, für nicht verfassungsgemäß halte.
(Abg. Stefan Mappus CDU: Das steht heute schon in der Zeitung! – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Persön- liche Erklärung!)
(Abg. Stefan Mappus CDU: Erklären Sie uns doch einmal, wie viele Kanzleien Sie besitzen bzw. an wie vielen Sie beteiligt sind! – Weitere Zurufe – Abg. Günther-Martin Pauli CDU: Lasst ihn doch einmal ausreden!)
Es sind drei Punkte, weswegen ich der Auffassung bin, dass dieses Gesetz, das der Landtag gerade mit großer Mehrheit verabschiedet hat, verfassungswidrig ist.
Der erste Punkt sind die Funktionszulagen. Im Jahr 2000 wurde vonseiten des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung verkündet, wonach Funktionszulagen in der Form, wie sie hier gezahlt werden, auf keinen Fall möglich und zulässig sind. Das ist ein erster Punkt, der für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes spricht.
Der zweite Punkt ist das Thema der Indexierung der Diäten. Auch hier bin ich der Auffassung, dass das Parlament Mut und Transparenz aufbringen muss, wenn es in eigener Sache über Geld, über die Diäten der Abgeordneten entscheidet.
Der dritte Punkt ist das Thema Kostenpauschale. Auch hierzu hat nach meiner Auffassung das jetzt verabschiedete Gesetz keine verfassungskonforme Regelung gebracht. Denn alle anderen steuerpflichtigen Menschen in dieser Republik – Kollege Mappus, Sie außerhalb Ihrer parlamentarischen Tätigkeit auch – müssen ihre Werbungskosten im Prinzip nachweisen.
Aus den genannten Gründen schreit dieses Gesetz, wie ich meine, nach gerichtlicher Überprüfung. Wenn diese erfolgt ist, werden wir sehen, welche Rechtsauffassung letztendlich zutreffend ist. Ich kann Ihnen nur wünschen, dass, wenn der Landtag endlich einmal Nägel mit Köpfen macht, was das im Entschließungsantrag enthaltene Vorhaben bezüglich der
Ansonsten muss dieses Gesetz der gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden, und dafür werde ich Sorge tragen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich bei meiner Fraktion, dass sie mir ein abweichendes Votum gestattet.
(Lebhafte Unruhe bei der SPD – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist doch selbstverständlich! Nur dem Gewissen unterworfen! Mein lieber Scholli! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Jetzt weiß der nach sieben Jahren noch nicht, dass es keinen Fraktions- zwang gibt! – Weitere Zurufe)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe dieser Parlamentsreform nicht zugestimmt, weil ich es nicht für akzeptabel halte, dass diese sogenannte Parlamentsreform zunächst nur mehr Geld kostet, das wir nicht haben. Ich halte es auch für kropfunnötig, dass ein Gesetzgeber nach über 50 Jahren Verfassungsrealität glaubt, ganze Berufsgruppen künftig aus dem Parlament verbannen zu müssen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wieso denn? Er muss sich nur entscheiden! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das gibt es doch schon jetzt!)
Das hat bisher schon der Wählerwille geregelt, das hat bisher schon die jeweilige Parteibasis geregelt von der Ortenau bis nach Stuttgart, Karlsruhe oder zum Schwarzwald-Baar-Kreis. Es war nicht so, dass kommunale Mandatsträger hier automatisch eingezogen wären. Es war immer der Wählerwille, der dies entschieden hat.
Wenn der Gesetzgeber glaubt – das gilt übrigens auch für andere Dinge –, dass man immer alles und jeden Lebenssachverhalt regeln muss, dann liegt der Gesetzgeber falsch. Das hätte auch künftig der Wählerwille entscheiden können.
Diese Parlamentsreform ist keine Stärkung des Parlaments, sondern eine künstliche Beatmung von Politikverdrossenheit. Die enge Verzahnung zwischen der Kommunal- und der Landespolitik hat diesem Land bisher gutgetan und hat auch mit zu den Erfolgsrezepten von Baden-Württemberg gehört.
Meine Damen und Herren, ich bin mit ganzer Kraft, mit Leib und Seele Kommunalpolitiker. Ich bin mit Leib und Seele Parlamentarier und werde auch künftig auf den freien Wählerwillen vertrauen.
Meine Damen und Herren, Herr Abg. Bachmann hat ebenfalls eine Erklärung zur Abstimmung abgegeben. Er gibt sie zu Protokoll. (Siehe Erklärung zu Pro- tokoll am Ende des Tagesordnungspunkts.)
Zum Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes habe ich mich der Stimme enthalten, weil ich zwar die Ziele der Parlamentsreform für richtig halte, deren Umsetzung aber in Teilen für verfassungsrechtlich problematisch.
Die Umstellung der Altersversorgung vom Pensionsprinzip auf eine Eigenvorsorge ist richtig und überfällig. Die mit der Reform verbundene Kürzung ist nicht zu beanstanden. Rentenkürzungen werden in Deutschland sehr vielen Menschen zugemutet. Es ist nur recht und billig, dass dies nun auch bei uns Abgeordneten geschieht.
Problematisch ist die Umsetzung dieses richtigen Ziels, bei der drei Klassen von Abgeordneten gebildet werden:
Klasse 1 umfasst Abgeordnete, die nach altem Recht nicht nur ihre wohl erworbenen Ansprüche aus der Staatspension behalten, sondern deren Staatspension in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bis zum Höchstbetrag von derzeit 3 415,30 € weiter anwächst. Zusätzlich erhalten diese Abgeordneten eine Diätenerhöhung.
Klasse 2 bilden Abgeordnete, die 2011 erstmals gewählt werden und denen ab diesem Jahr die gekürzte Altersversorgung von 1 500 € ebenso wie die Diätenerhöhung zuteil wird.
Zu Klasse 3 gehören die im Jahr 2006 erstmals gewählten Abgeordneten, die für die Legislaturperiode 2006 bis 2011 die Diäten nach altem Recht erhalten, ohne Erhöhung, und – auch nur im Falle der Wiederwahl – die Altersversorgung von 1 500 €.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Schaffung von drei Klassen von Abgeordneten dem Grundsatz der gleichen Entschädigung nach Artikel 40 der Landesverfassung widerspricht. Einem Gesetz, das deutliche Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit der Landesverfassung in sich trägt, wollte ich meine Stimme nicht geben. Es ist die Pflicht jedes Abgeordneten, seine Entscheidungen an Wortlaut und Geist der Verfassung auszurichten.
on der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 14/2490 (Wahlperiode)