Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, jetzt muss man noch auf das eine oder andere eingehen, was hier gesagt wurde.
Was wollen wir eigentlich? Wenn wir eine landesgerechte Lösung wollen, dann wollen wir Föderalismus, und dann können wir nicht auf der anderen Seite sagen: Wir wollen keine 16 Gesetze.
Einen Vertrag in der Pfalz oder in Baden-Württemberg abzuschließen ist für mich kein Unterschied. Die angrenzenden Bundesländer werden ihre Gesetze machen, und die werden sie sicherlich auch nicht schlecht machen, aber wir wollen ein ganz besonders gutes machen.
Herr Raab, ich habe nur eine Zwischenfrage bezüglich der vertraglichen Regelungen. Sie gestehen mir doch sicher zu, dass es im Bereich der Mietverträge Sinn macht, dass sich die dazu bestehenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch finden und nicht in Ländergesetzen. Analog gilt dies aus unserer Sicht für die heimvertraglichen Regelungen. Die inhaltliche Ausgestaltung – und da frage ich Sie, ob Sie mit mir einer Meinung sind – ist in der Tat Ländersache. Die vertragliche Ausgestaltung kann für alle gleich sein im Rahmen des BGB.
Frau Kollegin Altpeter, Sie bringen mich nicht in die Falle, dass ich sage, das BGB würde hier nicht gelten.
Das Bundesrecht gilt, und dort, wo wir Landesrecht schaffen können, werden wir es schaffen. Nach diesen Kriterien werden wir auch bei diesem Gesetz arbeiten.
Was Ihre Ausführungen zur Heimaufsicht betrifft, darf ich sagen: Ich vertraue der Heimaufsicht in Baden-Württemberg. Das sind untere staatliche Verwaltungsbehörden, die auch in der Vergangenheit ihre Arbeit hervorragend gemacht haben. Ich habe keine Sorge, dass das durch dieses Gesetz schlechter werden könnte; im Gegenteil: Es kann besser werden, und es wird besser werden.
Frau Mielich, zu dem Begriffsmonster, das Sie vorhin verwendet haben: Es kommt nicht auf das Etikett an, sondern darauf, was in diesem Gesetz drin ist. Darauf müssen und werden wir achten. Ich habe überhaupt nicht die Befürchtung, dass keine Mitgestaltung möglich wäre. Wir haben Beiräte, wir haben Strukturen geschaffen, die die Mitgestaltung innerhalb der Häuser ermöglichen.
Ich verstehe überhaupt nicht, inwiefern das persönliche Budget Schwierigkeiten machen soll. Das ist ein ganz anderer Ansatz. Das persönliche Budget soll den Leuten helfen, eigene Entscheidungen zu treffen, soll ihnen ein Stück Freiheit in ihrer Lebensgestaltung geben. Diese Freiheit bedeutet auch, dass sie mit dem Geld, das sie zur Verfügung gestellt bekommen, dort einkaufen und sich Leistungen holen können, wo sie es für richtig halten. Insoweit ist hier überhaupt kein Widerspruch zu erkennen.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten (Justizvollzugs- mobilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG) – Drucksache 14/2599
Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Ich schlage deshalb vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz (AGVIG) – Drucksache 14/2596
Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung, danach eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Wem von der Regierung darf ich das Wort erteilen? – Herr Minister Hauk, Sie erhalten das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schaffen heute mit dem Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz die Grundlage dafür, dass das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes in Kraft treten kann. Wir wollen eine Grundlage für einen möglichst einheitlichen Vollzug schaffen, der beinhaltet, dass bei gleichartigen Anfragen bei verschiedenen Behörden im Land eine Bündelung auf eine Vor-Ort-Behörde vorgenommen werden kann. Es macht ja keinen Sinn, dass, wenn zehn Anfragen über den gleichen Sachverhalt bei zehn verschiedenen Ämtern ein gehen, diese zehnmal beantwortet werden, womöglich auch noch unterschiedlich.
Zum Zweiten wird geregelt, dass eine weitere Beteiligung oder Anhörung Dritter bei wiederholten gleichartigen Anfragen unterbleiben kann – Sie kennen die Beteiligungsregeln, die das Verbraucherinformationsgesetz vorsieht –, und zum Dritten, dass es bei der Anordnung einer sofortigen Vollziehung keiner Frist von zwei Wochen bedarf. Das ist meines Erachtens auch notwendig, damit an dieser Stelle nicht noch einmal Verzögerungen auftreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusätzliche Belas tungen für die Vor-Ort-Behörden – in Sonderheit sind dies natürlich die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der kreisfreien Städte – erwarten wir derzeit nicht. Das waren Befürchtungen, die der Städtetag und der Gemeindetag zunächst vorgebracht hatten. Wenn man sich jedoch die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen vergegenwärtigt, wo ja bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Landesverbraucherinformationsgesetz verabschiedet worden war, das mit ähnlichen Regelungen noch heute gilt, dann sieht man, dass entgegen der Befürchtungen der Verwaltungsaufwand bis jetzt jedenfalls im Rahmen geblieben ist. Wir haben trotzdem den kommunalen Landesverbänden zugesagt, dass wir nach einer Frist von zwei Jahren abfragen, wie denn die tatsächlichen Belastungen vor Ort sind, und gegebenenfalls müssen wir dann entsprechend dem Konnexitätsprinzip nachsteuern.
In der Summe wird mit diesem Gesetz das Recht des Verbrauchers mit Sicherheit gestärkt. Ich behaupte nicht, das Bundesverbraucherinformationsgesetz und das damit verbundene Ausführungsgesetz seien Meilensteine; sie stellen jedoch eine Verbesserung der Verbraucherrechte dar. Das war auch der Grund, weshalb wir zugestimmt haben.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich in einem oder zwei Punkten gern noch weiter gehende Regelungen gehabt hätte, insbesondere bei der Frage: Wann darf die Behörde von sich aus warnen?
sondern die Rechtslage war eine andere. Mir wäre es lieb und recht gewesen, wir hätten dort noch etwas mehr Bewegung hineinbringen können. Wir waren im Bundesrat fast erfolgreich, aber eben nur fast und nicht ganz. Es haben zur Anrufung des Vermittlungsausschusses nur wenige Stimmen ge
fehlt, und so ist das Verbraucherinformationsgesetz des Bun des in seiner jetzigen Fassung dann eben in Kraft getreten.
Ich sage noch einmal: Wir hätten gern die Möglichkeit, bei weiter gehenden Tatbeständen noch etwas früher warnen zu können. So kann es zu der kuriosen Situation kommen – ich will das doch noch ausführen, damit klar wird, worüber wir eigentlich reden –, dass Sie als Bürger die Behörde fragen können und von der Behörde dann eine Auskunft, möglicherweise schriftlich, erhalten
unter Umständen auch einen Gebührenbescheid; das ist keine Frage –, aber dass die Behörde von sich aus die Erkenntnisse, die sie über einen bestimmten Sachverhalt hat, nicht weitergeben darf, sondern dies nur auf eine entsprechende Anfrage hin tun kann.
Hinzu kamen noch ein paar weitere Dinge, die wir gern noch als Artikelgesetz mit verabschiedet hätten. Aber sei’s drum: Ich glaube, in der Summe werden die Verbraucherrechte in Deutschland gestärkt. In der Summe kann ein Beitrag zu ihrer Stärkung in Baden-Württemberg geleistet werden. Deshalb steht das Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz ganz in Übereinstimmung mit der politischen Leitlinie für mehr Transparenz, für mehr Offenheit, für eine größere Durchsichtigkeit des behördlichen Handelns für die Bürger.
Aber es soll auch einen Beitrag dazu leisten, dass Unternehmen transparenter werden. Es geht nicht etwa darum, dass sie Geschäftsgeheimnisse preisgeben müssten. Aber der entscheidende Punkt ist, dass in einer Wettbewerbsgesellschaft nicht nur mit dem Preis eines Produkts geworben wird, sondern dass auch die Qualität des Produkts bzw. der Dienstleistung zählt. Diese Tatsache hat auch etwas mit dem Thema Verbraucherfreundlichkeit zu tun. Dies in die Köpfe der Unternehmer und Dienstleister zu bringen ist ebenfalls Anliegen der Landesregierung. Das vorliegende Gesetz leistet hierzu einen Beitrag. Deshalb bitte ich Sie um wohlwollende Beratung und in der nächsten Plenarsitzung dann auch um Zustimmung.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! Erneut zur Sache gesprochen! – Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Das ist die erste Rede, in der Sie nicht über Hühner geredet haben!)