Herr Minister, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, dass Sie das baden-württembergische Landesnichtraucherschutzgesetz für nicht verfassungsgemäß halten?
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich durch diese drei Urteile natürlich schon irritiert worden bin.
Gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg gibt es jetzt, wie Sie wissen, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Darüber ist gesprochen worden. Wir sind als Landesregierung aufgefordert – und werden es natürlich auch
So haben wir das mit dem Bundesverfassungsgericht vereinbart. Wir wollen das seriös machen. Wir wollen das auf einer sauberen Datengrundlage machen. Diese Zahlen werden wir jetzt abliefern. Natürlich können wir die Zahlen gern zur Verfügung stellen. Dann wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Ich gehe davon aus, dass der Spruch des Bundesverfassungsgerichts im Sommer, allerspätestens im Herbst kommen wird.
Ich finde, das ist ein völlig normales Verhalten. Das ist auch von den beiden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen genau so gesagt worden. Im Lichte dieser Entwicklung, die jetzt auf uns zukommt, auch im Lichte der Rechtsprechung, die ich kurz angedeutet habe, hat die Koalition beschlossen und entschieden, dass wir uns im Herbst zusammensetzen und eine Entscheidung darüber zu treffen haben, wie es weitergeht. Möglicherweise werden wir zu Korrekturen gezwungen sein.
(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD – Abg. Dr. Ul- rich Noll FDP/DVP: Jetzt können wir doch einmal abwarten!)
Einen Augenblick noch. – Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Ich will die Diskussion jetzt nicht vorwegnehmen. Ich warte erst einmal ab, was kommt. Aber theoretisch gibt es zwei Möglichkeiten. Die ers te Möglichkeit ist ein totales Verbot für alle.
Ja, aber sagen wir einmal: bayerische Lösung. Ich gestehe, dass mir, wenn es dazu kommen sollte, dass wir eine Neuregelung brauchen, eine sogenannte spanische Lösung mit Kennzeichnungspflicht lieber wäre.
Es wäre jedenfalls eine Regelung, bei der der Nichtraucherschutz eindeutig gewährleistet wäre, meine Damen und Herren.
Aber ich frage Sie: Was macht es jetzt für einen Sinn, diese Frage hypothetisch zu diskutieren? Im Augenblick haben wir die Situation, dass wir ein Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg haben. Ich erwarte selbstverständlich, dass sich jeder daran hält. Was denn sonst, meine Damen und Herren?
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: So ist es! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Die Erwartung reicht aber nicht!)
vielleicht darf ich das noch sagen – schon zugestehen – Herr Kollege Mappus, das sage ich jetzt auch einmal in Ihre Richtung –, dass er, wenn er mit deutlichen Zahlen darauf aufmerksam gemacht wird – übrigens nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch anderswo –
und wenn es dafür sogar juristische Grundlagen gibt, dass sogenannte Eckkneipen in erhebliche wirtschaftliche Existenznöte kommen, auf einen solchen Sachverhalt auch hinweist. Das habe ich getan.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Es gab doch keine Zahlen! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Haben Sie schon Zahlen? – Gegen- ruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Wir haben die DEHOGA-Zahlen!)
Zweitens: Ich glaube, die ganze Aufregung können wir leicht dadurch herausnehmen, dass wir uns gemeinsam darauf konzentrieren, ein geordnetes Verfahren einzuführen, das allen genannten Sachverhalten Rechnung trägt. Deshalb noch einmal die klare Maßgabe: Der Koalitionsausschuss hat in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, dass wir uns im Lichte dieser ganzen Entwicklung im Herbst zusammensetzen werden,
um dann möglicherweise neue Entscheidungen zu fällen. Bis dahin gilt selbstverständlich dieses Gesetz, das Sie beschlossen haben.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Wo treffen Sie sich? In einer Eckkneipe? – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Lassen Sie uns eine Frie- denspfeife rauchen!)
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Innenministeriums – Stopp des Stellenabbaus im Vollzugs- und Nichtvollzugsdienst der Polizei – Drucksache 14/2404
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Herr Präsident! Wir haben den Antrag auf die heutige Tagesordnung gesetzt, weil wir der Meinung sind, dass die Polizei in Baden-Württemberg ein dringendes Signal des Rückhalts des Landtags verdient hat und auch braucht.
Wie ist die Lage bei der Polizei? Ich glaube, Herr Minister Rech, wir sind uns einig, dass die Situation bei der Polizei durch eine dünne Personaldecke gekennzeichnet ist. Dünne Personaldecke heißt, dass die Polizeireviere ihr Personal nach der Sollstärke zugeteilt bekommen. Das heißt, so viele Polizeibeamte, wie man braucht, bekommt man zugeteilt.