Protocol of the Session on April 3, 2008

Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Über den Antrag Drucksache 14/1741 soll abgestimmt werden. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Wir treten nun in die Mittagspause ein und setzen die Sitzung um 14:00 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:26 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Fragestunde – Drucksache 14/2463

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E r n s t B e h r i n g e r C D U – F a h r e r l a u b n i s f ü r F e u e r w e h r a n g e h ö r i g e

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Können Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten, die über eine Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge bis maximal 3,5 t verfügen, unter erleichterten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erhalten, um Fahrzeuge bis 7,5 t Gesamtgewicht, die von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten oder Technischen Hilfsdiensten eingesetzt werden, fahren zu dürfen?

b) Wie steht die Landesregierung zu dem von verschiedenen

Seiten vorgetragenen Anliegen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür herbeizuführen, dass die gegenwärtige Gewichtsbeschränkung der Fahrerlaubnis B für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Technischen Hilfsdiensten auf zukünftig 7,5 t Gesamtgewicht erweitert wird?

Die Antwort für die Landesregierung gibt Herr Staatssekretär Köberle.

(Abg. Ingo Rust SPD: Das könnte auch Herr Gall ma- chen!)

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, lieber Kollege Behringer, wie folgt:

Wir haben natürlich größtes Verständnis dafür, dass Feuerwehren und Hilfsdienste ihr haupt- und ihr ehrenamtliches Personal entsprechend dem vorhandenen Fuhrpark flexibel einsetzen wollen. In dieser Hinsicht bereitet die Klassifizierung der Fahrerlaubnis manchmal Schwierigkeiten.

Das EU-Recht regelt diese Frage klar und zwingend, und zwar in der Weise, dass eine Sonderregelung auf nationaler Ebene nach der gegenwärtigen Rechtslage absolut ausgeschlossen ist. Daran können wir nicht heruminterpretieren. Es ist so, wie es ist.

Nun steht aber die Neufassung der EU-Führerscheinrichtlinie an. Diese EU-Richtlinie ist in nationales Recht umzusetzen. In diesem Zusammenhang wird die Frage gestellt, ob sich nicht eine nationale Öffnungsklausel schaffen ließe, durch die wiederum Ihrem Begehren stattgegeben werden könnte. Der bayerische Innenminister hat einen entsprechenden Vorstoß in Richtung Bund unternommen, damit das Thema auf die Tagesordnung kommt. Wir haben uns diesem Vorstoß angeschlossen. Allerdings liegt dazu noch kein Ergebnis vor. Da treffen natürlich ganz unterschiedliche Interessen aufeinander. Es geht nicht nur um das Interesse der Feuerwehren hinsichtlich ihres Personaleinsatzes, sondern natürlich auch um Sicherheitsinteressen, polizeiliche Interessen in Bezug auf den Straßenverkehr.

Aber ich glaube, zunächst einmal muss geklärt werden, ob die angesprochene Öffnungsklausel denkbar ist. Wenn ja, können wir in der Sache diskutieren und entscheiden. Da sind wir – das will ich zusagen – aktiv mit dabei.

(Abg. Ernst Behringer CDU: Danke schön!)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Keine Zusatzfragen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – F l u g h a f e n S t u t t g a r t

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung die von der Geschäftsführung des Flughafens Stuttgart sehr optimistisch prognostizierten Zuwachsraten im Hinblick auf die Anmeldungen für den Sommerflugplan 2008, nach denen die Fluggesellschaften für Stuttgart erheblich weniger Flüge und Sitzplätze eingeplant haben sollen?

(Der Redner hält einen Flugplan hoch.)

Das haben sie.

b) Wie beurteilt die Landesregierung die Begehrlichkeiten der

Geschäftsleitung des Flughafens Stuttgart vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2007 von den 10,3 Millionen Fluggäs

ten des Stuttgarter Flughafens ein von ihr noch nicht benannter Anteil dem Segment „Billigflieger“ ohne entsprechende Deckungsbeiträge zuzuordnen ist und die Kapazitäten beim Baden Airport nicht ausgelastet waren?

Für die Landesregierung, bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, lieber Herr Kollege Dr. Bullinger, wie folgt:

Ich werde Ihnen zuerst einmal ein paar Zahlen nennen müssen. Nur vor dem Hintergrund dieser Zahlen verstehen Sie die von Ihnen als optimistisch bezeichnete Prognose des Stuttgarter Flughafens.

Wie hat sich die Passagierzahl in den vergangenen 15 Jahren entwickelt? Ich nenne die Zahl jetzt nicht für alle 15 Jahre, aber in ein paar Jahresschritten. 1992: 4,7 Millionen, 1997: 6,9 Millionen, 2002: 7,3 Millionen, 2007: 10,3 Millionen. In 15 Jahren ist es also mehr als eine Verdopplung. Es sind genau 119 % Zuwachs, und das, obwohl man lange Phasen einer Baustellensituation in Stuttgart und damit auch hinderliche Zugänge zum Flugbetrieb hatte und obwohl in diesem Zeitraum auch der 11. September 2001 liegt, der vielleicht, was die Flugverkehrsakzeptanz betrifft, eher dämpfend gewirkt hat.

Wenn wir die letzten fünf Jahre betrachten, wird ganz deutlich, dass sich die Steigerungsraten eigentlich beschleunigen. Da haben wir nämlich einen Zuwachs an Passagieren um 40 %, also eine jährliche durchschnittliche Steigerungsrate von 7 %.

Jetzt hat der Stuttgarter Flughafen ein Wachstum, also eine Passagierzahlsteigerung von 3 % angenommen, also nicht die in den vergangenen Jahren zustande gekommene Steigerungsrate von 7 %. Diese Zahl ist aber nicht erfunden, sondern die geht auf eine Prognose der Firma Intraplan in München zurück, die auch die Prognosen im Rahmen des Masterplans zur Entwicklung der Flughafeninfrastruktur und für das noch vorzulegende Flughafenkonzept des Bundes erarbeitet hat.

Dass solche Passagierzahlenentwicklungen in einem Jahr einmal besser sein können und in einem anderen Jahr schlechter, liegt in der Natur der Sache. Aber ich glaube, es geht um eine mittelfristige und langfristige Beobachtung. Der Stuttgarter Flughafen hat jetzt von sich aus schon diese Prognose von 3 % auch öffentlich kommentiert und angepasst. Das zum ers ten Teil Ihrer Frage.

Jetzt zum zweiten Teil: Die sogenannten Billigflieger machen nach Angaben des Flughafens Stuttgart einen Anteil von ca. 60 % am Flugbetriebsaufkommen beim Flughafen Stuttgart aus. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Billigflieger aus der Luftfahrt nicht mehr wegzudenken sind. Sie dienen ja auch nicht, wie man annimmt, in erster Linie dem Touristikverkehr. Es gibt von der IHK Stuttgart eine Analyse, für die einmal nachgefragt wurde, wer eigentlich die Billigflieger in Anspruch nimmt. Da musste man ganz schnell feststellen, dass sehr viele Unternehmen sogenannte Billigflieger nutzen. Es wäre auch sträflich, sage ich einmal in Anführungszeichen, wenn wir nach Berlin müssen, auf Kosten des Steuerzahlers

einen teuren Flug zu buchen, obwohl man genauso einen sogenannten Billigflug buchen könnte.

Ich nenne nur eine Zahl. Immerhin rund 20 % der befragten Unternehmen decken 75 bis 100 % ihrer Flüge im sogenannten Billigflugbereich ab. Ich wollte das einfach einmal zum Anlass nehmen, dies zu sagen, damit wir nicht immer die Vorstellung haben, die Nutzer von Billigfliegern seien die Vergnügungsreisenden, die auf eine entsprechende Sonneninsel fliegen. Das sind vielmehr auch Menschen, die im Interesse unserer Wirtschaft oder warum auch immer beruflich unterwegs sind.

Die Billigflieger unterliegen wie auch andere Luftverkehrsunternehmen der Entgeltordnung für den Flughafen Stuttgart. Bei der Inanspruchnahme gleicher Leistungen zahlen Billigflieger und Nichtbilligflieger die gleichen Gebühren. Alles andere wäre diskriminierend und deshalb nicht zulässig.

Die gute Ergebnisentwicklung des Flughafens Stuttgart in den letzten Jahren wäre ohne diesen Verkehrsmix nicht möglich gewesen.

Die Baden Airpark GmbH hat genauso wie die Flughafen Stuttgart GmbH in den vergangenen Jahren eine exzellente Entwicklung genommen. Nach rund 190 000 Passagieren im Jahr 2001 hat sie im Jahr 2007 rund 980 000 Passagiere abgefertigt. Diese Zahlen brauchen wir nicht weiter zu kommentieren; sie sprechen für sich. Als Gesellschafterin der Baden Airpark GmbH ist die Flughafen Stuttgart GmbH natürlich weiterhin bemüht, den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zu stärken.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Staatssekretär, woran liegt es, dass die schon heute möglichen und vor allem auch für Geschäftsreisende interessanten Direktverbindungen nicht genutzt bzw. angeboten werden?

Wäre es wohl möglich, solche Direktverbindungen und Fernverbindungen künftig auch ohne einen Ausbau anbieten zu können?

Dazu müssen wir die Frage stellen: Wer bietet an? Anbieter ist nicht die Landesregierung