gentlich nur dazu da, um den Aufwand zu decken. Deshalb kündige ich für die CDU-Fraktion einen Antrag an, der darauf abzielt, zu untersuchen, ob die Gebühren – beispielsweise im Umfeld der Baugenehmigung – bei uns nicht zu hoch sind.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die selbst genutzte Wohnimmobilie jetzt in die begünstigte private Altersvorsorge einbezogen wird. Dies ist ein Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die das in der Großen Koalition durchgesetzt hat.
Meine Damen und Herren, das Wohnraumförderungsgesetz ist ein Baustein für eine zukunftsgerichtete Wohnungsbaupolitik in Baden-Württemberg. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel einer nachhaltigen Wohnungspolitik im Land ist es, für ausgeglichene Marktverhältnisse im ganzen Land zu sorgen. Herr Mack hat jetzt darauf hingewiesen, dass wir nach einer Untersuchung des Statistischen Landesamts in 31 von 44 Landkreisen einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt sowie einen „gewissen Bedarf“ in Uni- und Hochschulstädten hätten. Ich will einmal konkretisieren, wie dieser „gewisse Bedarf“ aussieht.
In Freiburg fehlen im Wohnungsbestand 14 % zu einem ausgeglichen Wohnungsmarkt. Das sind rund 14 000 Wohnungen. In Heidelberg fehlen 12 %; das sind 10 000 zusätzliche Wohnungen. In Stuttgart fehlen 10 %, was 30 000 Wohnungen entspricht, die wir zusätzlich bräuchten, um von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt sprechen zu können.
Deshalb stelle ich hier fest: Vor diesen Herausforderungen hat die Landespolitik versagt. Wir werden in der Wohnungspolitik seit Jahren schlecht regiert.
Die Wohnungspolitik des Landes hat seit Jahren eine soziale Schieflage. „Kinderland“ findet in der Wohnungspolitik des Landes ab dem gehobenen Dienst statt. Denn die Landesregierung beschränkt sich darauf, diejenigen mit Wohnraum zu versorgen, die das notwendige Eigenkapital und das nötige Einkommen mitbringen, um sich Eigentum zu erwerben. All diejenigen aber, die auf Mietwohnungen angewiesen sind und die ein normales oder ein geringes Einkommen haben, lassen Sie vor der Tür stehen. Denen gewähren Sie keine Unterstützung.
Auch die 240 Wohnungen, die in dem Programm 2008 für „Problemgruppen“ vorgesehen sind, helfen einer Familie, die zwar keine Probleme, aber ein nur geringes Einkommen hat, überhaupt nicht weiter.
Deshalb ist es scheinheilig, so zu tun, als würde man sich für Familien engagieren, die auf bezahlbare Mietwohnungen angewiesen sind.
Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb Sie schon so lange nicht auf Ihre Bürgermeister und Oberbürgermeister hören – zumal diese noch Mitglied in diesem Hohen Haus sind. Ich verstehe allerdings auch nicht, weshalb sich diese Bürgermeister hier nicht äußern, wohl aber außerhalb des Hauses.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Maulkorb! – Abg. Winfried Mack CDU: Weil das nicht stimmt, was Sie sagen!)
der auch im Landtag sitzt, appellierte, ein für Groß- und Universitätsstädte konzipiertes Programm für landesweit jährlich 600 bis 800 Einheiten wieder aufzulegen. Ansons ten werde die sogenannte Notfallkartei, in der Menschen aufgelistet sind, die am allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zum Zug kommen, in Stuttgart anwachsen.
(Abg. Ingo Rust SPD: Sehr gut! – Abg. Thomas Knapp SPD: Da können wir zustimmen! Das ist ein echter Gegen-Mack!)
„Anwachsen“! Warum hören Sie denn nicht auf Herrn Föll und andere Bürgermeister und Oberbürgermeister?
Sie haben die Frage gestellt, warum wir das im Gesetz regeln müssten. Das brauchten wir nicht zu tun, wenn diese Landesregierung mit denselben Ansprüchen wie die 15 anderen Landesregierungen in der Bundesrepublik Deutschland Wohnungspolitik betreiben würde. Es ist gut und richtig, Familien, die Eigenkapital mitbringen und Eigentum nachhaltig finanzieren können, den sogenannten Schwellenhaushalten, zu helfen, in die eigenen vier Wände zu kommen. Gleichzeitig muss aber auch denen geholfen werden, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, sich mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Ihnen muss zu bezahlbaren Mietwohnungen verholfen werden. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das die soziale Mietwohnraumförderung zuerst drastisch gekürzt und dann auf null heruntergefahren hat. Kein anderes Bundesland – auch keines, in dem die FDP mitregiert – handelt so. Es ist eine Schande für Baden-Würt temberg, dass wir hier die Spitze der sozialen Schieflage sind.
Deshalb stellen wir diese Anträge. Dass sich die FDP/DVP an dieser sozialen Schieflage nicht stört, kann ich ja noch nachvollziehen. Aber dass Sie als Volkspartei sich aufoktroyieren lassen, dass diejenige Hälfte der Baden-Württemberger, die
zur Miete wohnen, im Wohnraumförderungsprogramm überhaupt nicht vorkommen und auf Dauer auch nicht vorkommen werden, müssen Sie einmal erklären.
Wir haben keine Chance, auf das jeweilige aktuelle Wohnraumprogramm des Landes auch nur einen Hauch von Einfluss zu nehmen. Das entsteht in geheimer Logenarbeit im Ministerium und wird erst verkündet, wenn es fix und fertig ist, und dann können wir es kommentieren. Deshalb ist unsere einzige Chance als Parlamentarier, für ein wirklich zukunftweisendes Wohnungsprogramm des Landes zu sorgen, die, dass wir im Gesetz die notwendigen Eingrenzungen vornehmen. Sie haben heute die Chance, Ihrem sozialen Gewissen – soweit Sie das haben – zu folgen und dafür zu sorgen, dass auch Baden-Württemberger mit geringerem Einkommen bei der Wohnungsversorgung nicht vor der Tür stehen bleiben, dass die Notfallkartei – –
Lassen Sie mich zunächst noch etwas zur Notfallkartei sagen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Notfallkartei in Stuttgart und woanders nicht anwächst, sondern reduziert wird. Hinter dieser Notfallkartei verbergen sich Tausende von Kindern. Auch diese Kinder sind „Kinderland“, Herr Minister.
Herr Kollege Schmiedel, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen unserem Mietrecht und den fehlenden Investitionen Privater in den Mietwohnungsbau?
Den sehe nicht nur ich nicht, den sieht auch kein einziger Wissenschaftler. Im Ausschuss habe ich diese Frage bei der Beratung des Gesetzes und des Programms gestellt. Keiner der Vertreter der Verbände ist angetreten zu sagen, es gebe irgendeinen wissenschaftlichen Nachweis, der einen Zusammenhang zwischen dem Mietrecht – sei es die Verschärfung des Mietrechts, seien es Erleichterungen – und Investitionen belegt.
Das will ich Ihnen jetzt auch an einem Beispiel beweisen. Es betrifft eine Behauptung, die der Minister unentwegt aufstellt, die aber trotzdem falsch ist. Er behauptet, er habe, als es noch die soziale Mietwohnungsförderung im Angebot gab, dieses Programm wie sauer Bier angeboten. Wir haben heute über 20 Millionen € nicht abgerufene Mittel aus diesem Bereich. Warum? Weil der Subventionswert, den das Land für eine soziale Mietwohnung angeboten hat, so gering war, dass es sich für keine Wohnungsbaugesellschaft gerechnet hat. Wir haben das mit Bayern verglichen. Die Bayern haben zu diesem Zeitpunkt ihre sozialen Mietwohnungen alle untergebracht, aber die haben auch das Doppelte geboten.
Das ist übrigens auch keine Subvention im eigentlichen Sinne. Vielmehr verpflichten sich die Gesellschaften, über zehn Jahre hinaus verringerte Mieten zu verlangen. Deshalb ist das ein Gegenwert. Nur, dieser Gegenwert muss im Verhältnis zu dem stehen, was ein Vermieter weniger an Miete erzielt.
Deshalb war das Programm der Landesregierung so, dass klar ist, dass keiner draufgesprungen ist. Daher brauchen wir auch ein größeres Volumen, damit wir neben der Eigentumsförderung auch die Mietwohnraumförderung entsprechend dotieren können. Wir können überhaupt nicht verstehen, dass Sie in Ihrem aktuellen Programm die 30 Millionen € aus Rückflüssen aus Wohnungsbaudarlehen nicht wieder in den Wohnungsbau geben, sondern für andere Zwecke im Haushalt verwenden.