Protocol of the Session on November 28, 2007

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Für die FDP/DVPFraktion erhält Frau Abg. Berroth das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP/DVP drängt seit Langem darauf und hat es deshalb auch im Koalitionsvertrag verankert, dass für neu einzustellende Beamte ein Pensionsfonds gebildet wird. Wir wollen die Versäumnisse der Siebzigerjahre, die den Landeshaushalt heute so hart treffen, nicht wiederholen. Denn die steigenden Pensionsleistungen sind im Wesentlichen verursacht durch Stellenmehrungen, die schwerpunktmäßig in den Bereichen Bildung und Sicherheit vor allem in den Siebzigerjahren stattgefunden haben. Dass dies heute, 40 Jahre später, zu deutlich höheren Pensionslasten führt, ist daher zwangsläufig und auch nicht zu kritisieren. Sehr wohl aber ist zu kritisieren, dass die Landespolitik es damals versäumt hat, von vornherein Vorsorge für die später absehbar steigenden Pensionslasten zu treffen. Es handelt sich hier gewissermaßen um „Späthfolgen“.

Natürlich trägt auch die steigende Lebenserwartung dazu bei, dass die Pensionsleistungen steigen. Eine Anhebung der Pensionsaltersgrenze kann nach unserer Überzeugung aber nur weitgehend synchron mit den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung und den Regelungen für die Beamten des Bundes kommen. Es wäre nicht fair, die Belastung des Haushalts durch steigende Pensionsverpflichtungen jetzt dadurch loswerden zu wollen, dass sie vor allem den Pensionären selbst aufgebürdet werden. Das wollen wir deshalb auch nicht tun.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein erster, wesentlicher Schritt erreicht. Wir wissen, dass weitere Schritte folgen sollten. Aber von null auf 150 in zwei Sekunden wäre auch nicht klug. Deswegen ist es vernünftig, wenn wir jetzt stufenweise einsteigen. Jeder Cent, der auf die Seite gelegt wird, ist auf jeden Fall gut und richtig angelegt.

Wichtig wäre in der Tat, Kollege Schmid, wie Sie auch gesagt haben, die Versorgungsausgaben als Teil der Personalkosten in vollem Umfang transparent zu machen. Dazu muss man sie aber nicht unbedingt zurückstellen. Ein doppisches Rechnungswesen würde schon genügen. Wir halten es für sinnvoll, wenn das Land das, was es jetzt von den Kommunen verlangt, auch für sich selbst einführt. Dann werden nämlich die Aufwendungen genau der Periode zugeordnet, in der sie tatsächlich verursacht und begründet worden sind. Es ist auch erstre

benswert, dass wir den an den Fonds abzuführenden Betrag entlang der linearen Gehaltserhöhungen dynamisieren und die se Frage nicht der Einzelentscheidung des jeweiligen Haushaltsgesetzes überlassen.

Die Einrichtung eines Pensionsfonds ist richtig. Er ist ein Schritt zu mehr Transparenz, zu größerer Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, und er ist ein Beitrag zu einer nachhaltigen, generationengerechten und zukunftsorientierten Haushaltspolitik.

Nun zum zweiten Teil des Gesetzentwurfs, den neuen Verschuldungsregeln in der Landeshaushaltsordnung. Die Daten, die der Aufstellung des Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für 2007 und 2008 zugrunde liegen, erlauben es glücklicherweise, das Inkrafttreten des grundsätzlichen Verbots der Neuverschuldung, das mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2007 bereits auf den 1. Januar 2011 festgelegt worden war, jetzt auf den 1. Januar 2008 vorzuziehen. Hier können wir durchaus Siegesfanfaren anstimmen. Es ist allerdings nur vordergründig allein dem konjunkturellen Aufschwung und den damit deutlich verbesserten Steuereinnahmen zu verdanken; denn ohne einen konsequenten Kurs der Konsolidierung des Haushalts und ohne die wiederholten Einsparrunden der vergan genen Jahre wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Wenn wir allen zusätzlichen Ausgabewünschen, die die Vertreter der Opposition in den letzten Wochen und Monaten an uns herangetragen haben, Folge leisten würden, wären wir ebenfalls weit vom Ziel der Nullneuverschuldung entfernt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Ha- gen Kluck FDP/DVP: Sehr richtig! – Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Na, na!)

Wir belassen es aber nicht beim Vorziehen des grundsätzlichen Verbots der Neuverschuldung, sondern führen ergänzende Regelungen ein, die die möglichen Ausnahmen vom Verschuldungsverbot noch restriktiver gestalten.

Zum einen verpflichten wir uns von vornherein, jegliche Neuverschuldung mit einem Tilgungsplan zu verknüpfen, nach dem eine Rückführung der Verschuldung spätestens innerhalb von sieben Jahren zu erfolgen hat.

Zum Zweiten werden Kreditaufnahmen, mit denen der am 31. Dezember 2007 erreichte Betrag der Gesamtverschuldung überschritten würde, nur noch in zwei Fällen möglich sein: zum einen bei einem durch die amtliche Steuerschätzung prognostizierten Rückgang der Steuereinnahmen um mindestens 1 % gegenüber dem Vorjahr, also z. B. bei einer gravierenden Rezession, und zum anderen bei Naturkatastrophen oder vergleichbar schwerwiegenden Situationen.

Dies ist eine deutliche Verschärfung gegenüber den bestehenden Ausnahmeregelungen des § 18 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung und insofern ein weiterer Schritt in Richtung einer generationengerechten, zukunftsorientierten Haushaltspolitik. Auch hier befinden wir uns mitten in einem Prozess, den es konsequent weiterzuführen gilt.

Der Schuldendeckel – Stand 31. Dezember 2007 – darf auch nicht als ewiger Schuldendeckel verstanden werden. Vielmehr

müssen wir ihn in regelmäßigen Abständen weiter absenken. Die Ausnahmeregelungen sind gegenwärtig richtig, müssen künftig aber noch enger gefasst werden.

Drittens: Die Grundzüge der Regelungen zur Begrenzung und zum Abbau der Verschuldung müssen auch in die Verfassung aufgenommen werden. Wir setzen

(Der Rednerin wird das Ende ihrer Redezeit ange- zeigt.)

ich komme zum Ende – auf einen Erfolg der Föderalismuskommission II und streben auf dieser Basis eine verfassungsrechtliche Regelung an. Aber wir wollen auch keinen Zweifel daran lassen, dass wir eine eigenständige baden-württembergische Regelung zur Schuldenbegrenzung in der Landesverfassung wollen,

(Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: So ist es! Sie sind vorbereitet!)

falls die Föderalismuskommission hier zu keinen oder nur zu unzureichenden Ergebnissen kommen sollte.

Wir sind also auf einem guten Weg, aber noch nicht am Ziel. Das Gesetz, das wir im Dezember im Plenum abschließend beraten, bringt uns dem Ziel erheblich näher, dass wir uns endgültig verabschieden von einer Politik, die sich allzu lange daran gewöhnt hatte, Lasten in die Zukunft zu verlagern und damit auf Kosten künftiger Generationen zu leben.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Für eine Antwort erhält Herr Finanzminister Stratthaus das Wort.

Herr Präsident, es sind einige Fragen an mich gestellt worden, die ich jetzt nicht alle beantworten kann. Aber zwei Punkte muss ich jetzt doch kurz ansprechen. Bei den Haushaltsberatungen könnte ich auf Ihre Fragen eingehen. Da müssten wir wirklich in Einzelheiten einsteigen.

Die Behauptung, die Rentenversicherung sei ein ganz anderes System als die Beamtenversorgung, ist falsch. Das erkennt man, wenn man den volkswirtschaftlichen Kreislauf betrachtet.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: Richtig!)

Wir haben in jedem Fall keine Rücklage. Wir haben in jedem Fall ein reines Umlagesystem.

(Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: So ist es!)

Im einen Fall erfolgt die Umlage über die Beiträge in die Rentenversicherung, im anderen Fall über die Steuer. Der Unterschied besteht nur darin, dass in die Rentenversicherung viele einzahlen und deswegen ein Risikoausgleich erfolgt, während wir es auf der anderen Seite nur mit dem Staat als Arbeitgeber und seinen Beamten zu tun haben. Dies wollte ich hierzu einmal sagen.

Es ist mir aber eine Idee gekommen. Sie ist nicht bis ins Letzte ausgereift, aber das war heute einmal eine Debatte, bei der man gemerkt hat, dass jeder Lösungsvorschläge findet.

Ich könnte mir schon vorstellen, dass wir finanzmathematisch zu jedem Beamten ausweisen, was er kostet, wenn man so tut, als ob das, was er finanzmathematisch mehr kosten würde, zu seinem Gehalt hinzukäme.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Dann würden für einen Beamten eben nicht mehr 40 000 €, sondern 55 000 € ausgewiesen, obwohl er diesen Betrag natürlich nicht ausbezahlt bekäme.

(Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: Sehr transparent! Sehr gute Idee! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Es geht allein um die Transparenz. – Doppik: Ja; das kann man auch so machen.

Darüber würde ich durchaus mit mir reden lassen. Ich wollte das einfach ansprechen, weil den Beamten oft vorwurfsvoll gesagt wird: „Für euch wurde nichts zurückgelegt.“ Für die anderen ist auch nichts zurückgelegt. Wenn einmal 14 Tage lang keine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt werden, kann sie schließen. Die Rentenversicherung lebt sogar zu einem ganz großen Teil davon, dass noch Steuergelder hinzukommen. Das war das eine.

(Abg. Klaus Dieter Reichardt CDU: 100 Milliarden € Bundesgeld!)

Zweitens: Sie haben gesagt, wenn man sich Geld leihen kann und dann sicher ist, dass man langfristig eine höhere Rendite erzielt, betreibt man natürlich Spekulation. Das ist keine Frage. Aber das kann ja auch nicht im Vordergrund stehen.

Uns ist es bei diesem Fonds um Folgendes gegangen.

(Zuruf von den Grünen)

Nein. Zunächst geht es einmal um das Sondervermögen und um die Transparenz.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Wir nehmen dieses Geld heraus und sagen ganz eindeutig: Dieses Geld ist für die Pensionen. Wenn nur die Schulden zurückgeführt werden, dann können wieder Schulden gemacht werden, und es ist nicht ausgewiesen, was für Pensionen zurückgestellt ist. Ich wollte lediglich begründen, dass man, wenn man langfristig anlegt – das Gewicht liegt auf „langfris tig“ –, durchaus eine höhere Rendite erzielen kann als am reinen Kapitalmarkt bei langfristigen Anlagen. Über alle diese Dinge kann man in der Tat reden, und ich verspreche Ihnen, dass ich mich mit diesen Vorschlägen intensiv befassen werde.

Eines aber – ich komme noch einmal darauf zurück – ist mir ganz wichtig: Die Rentenversicherung beinhaltet auch ein Umlagesystem, genau wie die Beamtenversorgung. Im Grunde genommen ist das kreislauftheoretisch das Gleiche, und es ist auch in der Praxis das Gleiche.

(Beifall des Abg. Jörg Döpper CDU – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Bloß zahlen da mehr ein!)

Das Risiko ist klar. Aber es ist im Grunde genommen das Gleiche, wobei den Beamten immer vorgehalten wird: Für euch wurde nichts zurückgelegt.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der SPD)