Protocol of the Session on November 7, 2007

Deshalb haben wir im Rahmen der Rücknahme dieser Kürzung an der einen Stelle, um wieder eine Gleichbehandlung zu erreichen und die gute Arbeit der Schulkindergärten nicht zu gefährden, darüber diskutiert, ob wir für die Zukunft eine Lösung finden könnten. Ich hatte damals auch angeregt, dass die Landesregierung möglicherweise eine andere Lösung als die Novellierung des Privatschulgesetzes finden sollte. Denn es leuchtet ein: Wenn es nicht als Schule gilt, kann man es nicht im Privatschulgesetz regeln.

Deswegen ist meine herzliche Bitte, dass wir uns, wenn die Antragsteller die Präsidentin um eine Ausschussbehandlung der Anträge ersuchen, im Ausschuss von der Regierung die rechtliche Seite darlegen lassen und uns denkbare „Unfallversicherungen“ aufzeigen zu lassen. Das muss nicht gesetzlich geregelt sein. Es könnte z. Β. auch in irgendeiner Form in Förderrichtlinien festgelegt werden. Ich glaube, da hat unser Ministerium Fantasie genug, um uns einen vernünftigen Vorschlag zu machen, der darüber hinausgeht, dass wir uns hier dazu bekennen, an der Stelle nie mehr eine Kürzung vorzunehmen, sodass tatsächlich ein verlässlicher Weg gefunden wird.

Vieles Schlechte hat ja irgendwo auch sein Gutes. Frau Lazarus hat schon darauf hingewiesen: Plötzlich ist die Arbeit der Schulkindergärten der Öffentlichkeit – auch der politischen Öffentlichkeit – ein bisschen mehr bewusst geworden. Bereits vorhin haben wir viel über die Entwicklung in den Kindergärten diskutiert. Merkwürdigerweise wird gerade unter dem Thema „Kinderland Baden-Württemberg“ das Thema „Behinderte Kinder“ eher etwas auf niederer Ebene gefahren. Das ist kein Vorwurf an irgendjemanden, sondern sollte vielleicht ein Appell sein, dass wir generell auch konzeptionell diese Schulkindergärten – manche denken hierbei noch an die Schulkindergärten von früher, die heutigen Förderklassen usw. –, die Einrichtungen für behinderte Kinder sind, unterstützen und im Rahmen dessen, was wir derzeit im Zusammenhang mit Kindergärten allgemein diskutieren, vielleicht auch einmal ein Stück weit stärker in den Fokus nehmen und zusammen mit den Trägern, mit den Eltern, mit den Selbsthilfeverbänden die Arbeit und die konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Schulkindergärten ein bisschen stärker ins politische Visier nehmen.

Von daher glaube ich: Wenn wir im Ausschuss Gelegenheit hätten, über beide Anträge, die in eine ähnliche Richtung zielen, aber ein Stück weit die Brücke schlagen, zu diskutieren und uns vonseiten der Regierung darstellen zu lassen, welche Möglichkeiten – vielleicht auch unterhalb einer gesetzlichen Regelung – sie sieht, „Unfälle“ wie den, der beim letzten Mal

passiert ist, zu verhüten, dann ist es wert gewesen, dass wir diese Debatte noch zu so später Stunde führen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Minister Rau.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schulkindergärten leisten – das ist aus allen Redebeiträgen deutlich geworden – eine ganz wichtige Arbeit. Wir haben in BadenWürttemberg 683 Schulkindergartengruppen, in denen etwa 4 500 Kinder gefördert werden. Davon befinden sich 402 Gruppen mit rund 2 600 Kindern, also über die Hälfte, in freier Trägerschaft. Die freien Träger leisten damit einen wichtigen Anteil an der vorschulischen sonderpädagogischen Förderung von behinderten Kindern. Ich will allen, die dort mitarbeiten, bei dieser Gelegenheit für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit Dank sagen.

Es ist bedauerlich, dass im Zusammenhang mit der letzten Haushaltsaufstellung eine Unsicherheit für diese Träger von Sonderschulkindergärten entstanden ist.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, bitte gedulden Sie sich noch ein paar Minuten, und stellen Sie die Unterhaltung so lange ein.

Sowohl Frau Kollegin Lazarus als auch Herr Kollege Dr. Noll haben sehr eindeutig festgestellt, dass man aus diesem einmaligen „Unfall“, wie sie es genannt haben, Lehren zieht und dass wir alle davon ausgehen können, dass die notwendige materielle Sicherheit im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung geschaffen wird.

Bei der Aufstellung des jetzt laufenden Doppelhaushalts hatte die Haushaltsstrukturkommission alle Bereiche durchleuchtet. Sie kennen die Geschichte, die mit den Freiwilligkeitsleis tungen gerade die Schulkindergärten mit betroffen hat. Aber jetzt zu sagen, wir sollten eine Gesetzesänderung vornehmen, die plötzlich Schulkindergärten zu Ersatzschulen erklärt, ist nicht die Lösung. Das ist auch nicht im Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE enthalten, aber – zumindest als Intention – im Antrag der SPD. Schulkindergärten sind keine Schulen im Rechtssinne. Deshalb haben sie im Gegensatz zu den echten privaten Ersatzschulen keinen aus dem Grundgesetz abgeleiteten Zuschussanspruch.

Das Land bringt seine Wertschätzung für die privaten Schulkindergärten dadurch zum Ausdruck, dass sie tatsächlich kos tendeckend finanziert werden. Im Gegensatz hierzu erhielten sie, wenn sie Ersatzschulen gleichgestellt wären, nur einen sogenannten Kopfsatz, würden sich also auf jeden Fall schlechter stellen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Aber nicht als pri- vate Sonderschulen!)

Sie sind aber keine Sonderschulen, liebe Frau Rastätter.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Nein, aber die Ar- gumentation ist schief!)

Sie fallen nicht unter den Schulbegriff, und deswegen können wir sie nicht wie Schulen behandeln,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist richtig!)

sondern wir müssen einen Konsens darüber herbeiführen, dass wir hier im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung dafür sorgen, dass sie ihre besondere Position, nämlich die hundertprozentige Finanzierung, im Bereich privater Träger auch in Zukunft halten können.

Die Kinder, die in den Schulkindergärten gefördert werden, sind ja gerade deshalb nicht in der Schule, weil sie entweder von der Sonderschule zurückgestellt sind oder weil sie noch nicht schulpflichtig sind. Deswegen ist es problematisch, dem Vorschlag des ursprünglichen Antragstellers SPD hier zu folgen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Behauptung in der Begründung des Antrags der SPD zurechtrücken. Die SPD meint, dass die Schulkindergärten in freier Trägerschaft im Rahmen des Rechtsanspruchs der drei- bis sechsjährigen Kinder auf Betreuung genauso eine staatliche Pflichtaufgabe wie die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft erfüllten, was sich in ihrem rechtlichen Status niederschlagen müsse.

Dass die privaten Sonderschulkindergärten den gleichen Status als vorschulische Einrichtung haben wie die öffentlichen, habe ich ja bereits ausgeführt. Dass die Schulkindergärten aber zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung beitrügen, wäre mir neu. Für die Betreuung sind nach dem Kindertagesstättengesetz allein die Kommunen zuständig, weshalb entsprechende Einrichtungen, wenn sie so definiert wären, wie Sie es in der Begründung Ihres Antrags machen, Einrichtungen von Kommunen wären und damit nicht vom Land bereitzustellen oder zu finanzieren wären.

Nach dem SGB VIII und dem Kindertagesstättengesetz haben auch behinderte Kinder einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz und sollen in Regelkindergärten aufgenommen werden. Unabhängig von der Frage reiner Betreuung will das Land weiterhin die Ressourcen für eine sonderpädagogische Frühförderung zur Verfügung stellen. Es handelt sich rechtlich um eine freiwillige Leistung. Es handelt sich aber auch um eine Leistung, die nach den eindeutigen Willensbekundungen hier im Plenum für die Zukunft sichergestellt ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Herr Abg. Dr. Mentrup, ich erteile Ihnen das Wort.

(Zurufe – Unruhe – Abg. Jörg Döpper CDU: Den können Sie aber nicht wählen!)

Wir nehmen gern die beiden Vorschläge auf, Herr Dr. Noll: zum einen, das Thema zunächst zu vertagen, und zum anderen, uns konzeptionell noch einmal damit auseinanderzusetzen. Denn da gibt es natürlich in der Tat, was die Entwicklung der Integration behinderter Kinder betrifft, noch einiges zu diskutieren.

Einen Punkt möchte ich aber doch noch einmal klarstellen: Ich denke, es war für die Träger nicht etwa eine Unsicherheit über mehrere Tage, sondern die Träger haben, bevor sie überhaupt an die Politik herangetreten sind, bereits Ende vergangenen Jahres auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und haben von der Landesebene völlig unterschiedliche Sig nale bekommen. Es gab Signale einzelner Abgeordneter mit dem Tenor „Das müssen wir ändern“, und es gab öffentliche Post des Ministeriums, in der dargestellt wurde, dass das aus sparhaushalterischen Gründen nicht anders gehe. Wenn diese Überzeugung, dass es nicht anders gehe, tatsächlich schon seit 40 Jahren in uns allen drinstecken würde, dann hätte man das spätestens im Ministerium merken müssen. Das ist aber nicht bemerkt worden. Vielmehr hat es einer politischen Aktion bis in den Februar bedurft, um das zu korrigieren.

Um den Trägern zu signalisieren, dass das nicht mehr vorkommen wird, nehme ich das Angebot gern auf, hier verbindlichere Regelungen zu treffen. Wir werden dann auch die juristischen Hürden beseitigen, sofern dann noch welche zu beseitigen sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Habe ich die Antragsteller richtig verstanden, dass sie Überweisung des Antrags Drucksache 14/1095 und des dazu gestellten Änderungsantrags Drucksache 14/1954 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport wünschen? – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt.

Die nächste Sitzung findet morgen, Donnerstag, 8. November 2007, um 9:30 Uhr statt.

Ich danke Ihnen, wünsche Ihnen einen schönen Abend und schließe die Sitzung.

Schluss: 18:51 Uhr