Nichts anderes begehrt jetzt unser Antrag, der ja nicht sagt, wie Sie es regeln sollen, sondern der nur den Auftrag an Sie als Gesetzgeber beschreibt, uns einen Vorschlag zu machen, wie man diese Benachteiligung der Schulkindergärten in privater Trägerschaft auffängt. Darauf, meine Damen und Herren, gab es eine ausgesprochen spärliche Stellungnahme. Darin wird nämlich nur erläutert, dass das einer Gesetzesänderung bedürfte. Das wussten wir aber schon; sonst hätten wir vorher keine angeregt.
In der Stellungnahme wird dargestellt, dass es eine akademische Frontlinie zwischen Schulkindergärten auf der einen Seite und sogenannten Ersatzschulen auf der anderen Seite gibt. Das war aber gar nicht unser Thema während der Haushaltsberatungen. Unser Thema während der Haushaltsberatungen war vielmehr die Frontlinie zwischen den Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft und denen, die einer Heimsonderschule angegliedert sind. Bei denen hat man diese Kürzung nämlich nicht vornehmen können, weil sie vom Status her wie eine Ersatzschule geführt werden. Sie gelten nicht als Ersatzschule, aber vom Status her werden sie so einsortiert. Es gibt aber eben auch Schulkindergärten in freier Trägerschaft, die diesen Status nicht haben.
Deswegen ist hier diese Kürzung vorgenommen worden. Insofern nützt uns Ihre Stellungnahme nichts, und sie löst vor allem nicht das Problem, wie wir dieses Gerechtigkeitsdefizit an dieser Stelle ausgleichen.
Uns geht es allerdings nicht nur darum, allein ein Gerechtigkeitsdefizit aufzufüllen, sondern es geht uns auch darum, eine rechtliche Verpflichtung zu erfüllen. Denn wir sind auch für behinderte Kinder zwischen drei und sechs Jahren verpflichtet, Kindertagesstätten vorzuhalten, und die Träger signalisieren uns ganz klar, dass sie sie nur dann in der bisherigen Form über die Lebenshilfe und andere Träger vorhalten können, wenn sie bei der Bezuschussung den Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft gleichgestellt werden. Genau darum geht es.
Von daher kann ich an dieses Hohe Haus nur appellieren, dass wir hieraus keinen parteipolitischen und keinen klein-kleinjuristischen Zank machen, sondern einfach zu dem stehen, was wir schon während der Haushaltsberatungen fraktions übergreifend umgesetzt und akzeptiert haben, nämlich dass es hier zu einer Gleichstellung der verschiedenen Schulkindergärten kommen muss, weil nur dann die Planungssicherheit und auch die Durchführungssicherheit und damit die Versorgung der Kinder und ihrer Familien mit entsprechenden Kindertagesbetreuungseinrichtungen gewährleistet ist. Das sollten wir bei den nächsten Haushaltsberatungen nicht wieder strittig diskutieren. Vielmehr sollten wir jetzt, in einer ruhigeren Zeit, eine Lösung finden, die das, was wir begehren, sicherstellt. Dazu möchte ich Sie herzlich einladen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie können sich noch gut erinnern, welche Empörung die von der Landesregierung vorgenommene Kürzung der Zuschüsse an die privaten Schulkindergärten hervorgerufen hat. Denn sie war auch ein Anschlag auf die Existenz der privaten Schulkindergärten. Entsprechend groß war der Widerstand, und in entsprechend großem Maß wurde die Forderung erhoben, diese Kürzung um 5 % zurückzunehmen.
Denken Sie einmal an die Historie der Schulkindergärten in Baden-Württemberg. Es war so, dass die Lebenshilfe und der Verband der Körperbehinderten die Schulkindergärten in der Fläche gegründet haben. Denn es gab einen großen Bedarf, behinderte Kinder im Vorschulalter besser zu fördern, damit sie in ihrer Entwicklung so unterstützt werden können, dass sie später zu einem Schulerfolg kommen können und beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden können. Das war ganz wichtig.
Im Laufe der Zeit sind die meisten dieser privaten Schulkindergärten in die staatliche Trägerschaft übernommen worden. Aber es gibt in Baden-Württemberg immer noch 75 Schul kindergärten, die, in den meisten Fällen von der Lebenshilfe, als private Schulkindergärten eingerichtet sind. Dabei handelt es sich im Grunde um die einzigen Schulkindergärten, die es in den betreffenden Regionen gibt. Das heißt, die Eltern haben überhaupt keine Wahl. Wenn die Eltern ihre Kinder in einen Schulkindergarten geben wollen oder auch müssen, weil ihre Kinder einen entsprechend großen Förderbedarf haben, müssen Schulkindergärten in der Fläche vorhanden sein. Um diese Wahlfreiheit für die Eltern zu gewährleisten, müssen die Schulkindergärten genauso wie private Sonderschulen gefördert werden. Herr Kultusminister Rau, in der Stellungnahme der Landesregierung zu dem vorliegenden Antrag steht auch, dass Sie die privaten Schulkindergärten weiterhin genauso wie die privaten Sonderschulen fördern werden.
Der Landesverband der Körperbehinderten und die Lebenshilfe haben in ihrer Hilflosigkeit, bedingt durch die fehlende Rechtsgrundlage für die Förderung der Schulkindergärten, gefordert, die Schulkindergärten als Ersatzschulen ins Privatschulgesetz aufzunehmen. Nun haben Sie – das hat Kollege Dr. Mentrup schon gesagt – einfach formaljuristisch zum Antrag der SPD Stellung genommen und ausgeführt, dass man Schulkindergärten aufgrund der Systematik des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes nicht als Ersatzschulen im Privatschulgesetz verankern könne. Aber diese formaljuristische Begründung darf doch kein Anlass dafür sein, nicht die dringend notwendige Rechtsgrundlage für die privaten Schulkindergärten zu schaffen.
Wir brauchen dringend eine gesetzliche Grundlage, damit nicht irgendwann einmal wieder daran gedacht wird, bei den privaten Schulkindergärten Kürzungen vorzunehmen. Wir wollen eine solche Rechtsgrundlage. Ich bitte Sie inständig, unserem heute vorgelegten Änderungsantrag zuzustimmen,
der begehrt, für die privaten Schulkindergärten eine gesetzliche Lösung zu entwickeln, damit sie künftig wie private Sonderschulen gefördert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Änderungsantrag stellt im Grunde eine Brücke von dem SPD-Antrag zu dem berechtigten Anliegen dar, das hoffentlich auch Sie vertreten, nämlich die privaten Schulkindergärten weiter wie bisher zu fördern. Denn wir geben Ihnen keine Lösung vor. Unser Ände
rungsantrag begehrt lediglich, eine gesetzliche Lösung zu entwickeln, die den privaten Schulkindergärten die Rechtssicherheit gibt, wie private Sonderschulen gefördert zu werden. Das heißt, das Kultusministerium kann jetzt abklären, welche Möglichkeiten es in rechtlicher Hinsicht gibt, diese fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Diese Brücke bieten wir an, damit Sie heute die Möglichkeit haben, zuzustimmen. Sollte der Antrag Drucksache 14/1095 allerdings zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport überwiesen werden, dann sollte auch unser Änderungsantrag Drucksache 14/1954 mit überwiesen werden.
Wir werden uns weiterhin dafür engagieren, dass das Kultusministerium beauftragt wird, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Ich hoffe und wünsche mir und fordere die die Regierung tragenden Fraktionen auf, dieses Anliegen ebenfalls zu unterstützen und dazu heute ein klares und eindeutiges Signal zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2007/2008 bestand ein Teil der Haushaltskonsolidierung in einem Abschlag von 5 % bei freiwilligen Leistungen. Diese Maßnahme brandete in einigen Punkten hoch, so bei den Schulkindergärten in freier Trägerschaft.
Diese Einrichtungen gibt es seit fast vier Jahrzehnten. In dieser langen Zeit haben sie durch die frühzeitige Förderung körperbehinderter Kinder wertvolle Arbeit geleistet.
(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Und geistig behin- derter Kinder! – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Und z. B. sehbehinderter!)
Ich gehe davon aus, dass keine Fraktion im Landtag an dieser Arbeit und an diesen Einrichtungen etwas ändern oder sie gar gefährden will.
Zugegeben, die Schulkindergärten sind in das Raster „Freiwillige Leistungen“ geraten. In der Diskussion darüber ist die Arbeit dieser Einrichtungen dann plötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Es ist eine Arbeit, die sonst eher im Stillen geleistet wird. Die Diskussion war aber sehr schnell beendet: mit einem Koalitionsantrag, der die beabsichtigte 5-%-Kürzung rückgängig gemacht hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst war die geplante Kürzung eine reine Haushaltsangelegenheit. Sie wurde aber schnell zum Politikum,
da sich herausstellte, dass im Vergleich zu Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft oder auch zu jenen unter dem Dach einer Heimsonderschule – die keine Kürzungen erfahren sollten – eine ungerechtfertigte Diskrepanz zustande käme. Diese Erkenntnis war einfach evident; sie verlangt jedoch keine rechtlichen oder gesetzlichen Veränderungen. Das 5-%Kürzungsmodell passte nicht auf die Schulkindergärten in freier Trägerschaft. Diese Erkenntnis währt nicht kurzfristig, sondern ist eine tiefer gehende Erkenntnis, die vielleicht langfristiger ist als jegliche rechtlichen Verrenkungen, um etwas abzusichern.
Im Antrag der Fraktion GRÜNE wird mit dem rechtlichen Begriff ja auch sehr vorsichtig umgegangen, weil es nämlich gar nicht so einfach wäre, das rechtlich irgendwie in den Griff zu kriegen.
Es ist eben so, dass Kindergärten, auch wenn es Schulkindergärten sind, keine Schulen mit einem gesetzlichen Anspruch oder auch einer Schulpflicht sind. Man kann das allenfalls als eine Vorstufe zur Schule betrachten – eine sehr wichtige und wertvolle Stufe, aber eben eine Stufe vor der Schule.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat den rein haushaltspolitischen Ansatz sehr bewusst zurückgenommen. Sie können sicher sein, dass es keine Wiederholung geben wird. Schulkindergärten in freier Trägerschaft bleiben de facto allen äquivalenten Einrichtungen, die oft erst sehr viel später entstanden sind, gleichgestellt – im Wert ihrer Arbeit und finanziell. Diese Zusage kann ich hier für die CDU-Fraktion geben. Eine künstlich konstruierte Gesetzesänderung, die eventuell sogar rechtliche Fragen aufwirft, ist dazu politisch nicht notwendig.
Insofern haben die wenigen Tage der Unsicherheit für die freien Träger der Schulkindergärten im Bewusstsein aller Verantwortlichen viel Klarheit geschaffen, die darin besteht, dass gleiche Leistung auch gleich bemessen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ausnahme dieses haushaltstechnischen – ich nenne es einmal so – „Unfalls“ zu Beginn des Jahres war jahrzehntelang die Gleichheit gewährleis tet. Ich bin sicher, dass dies auch in den nächsten Jahrzehnten der Fall sein wird. Denn letztlich entscheidet der Landtag über den Haushalt. Wir sollten so selbstbewusst sein, dass wir uns diese Entscheidung dann auch zutrauen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fakten sind dargelegt. Es geht um eine Ungleichbehandlung von Schulkindergärten, die je nach Trägerschaft im Zusammenhang mit einer Heimsonderschule stehen – das sind die Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft – oder getrennte Schulkindergärten sind. Diese
Schulkindergärten sind durch diesen „Betriebsunfall“ der Kürzung um 5 % zu Recht plötzlich in den Fokus der öffentlichen Diskussion geraten. Wir haben diese Kürzung sofort zurückgenommen.
Für die Zukunft müssen wir uns überlegen, wie wir solchen „Unfallgefahren“ vorbeugen und ein Stück weit uns selbst, aber auch die Eltern, die Träger usw. vor solchen „Unfällen“ schützen können.
Deshalb haben wir im Rahmen der Rücknahme dieser Kürzung an der einen Stelle, um wieder eine Gleichbehandlung zu erreichen und die gute Arbeit der Schulkindergärten nicht zu gefährden, darüber diskutiert, ob wir für die Zukunft eine Lösung finden könnten. Ich hatte damals auch angeregt, dass die Landesregierung möglicherweise eine andere Lösung als die Novellierung des Privatschulgesetzes finden sollte. Denn es leuchtet ein: Wenn es nicht als Schule gilt, kann man es nicht im Privatschulgesetz regeln.