Protocol of the Session on October 11, 2007

Meine Damen und Herren, das steht in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand mehr. Übrigens sagt auch das Bundesverfassungsgericht, dass diese Zahlen nicht mehr in einem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb war es eine richtige Entscheidung – und zwar völlig unabhängig davon, dass auf diese Art und Weise auch die Möglichkeit besteht, sozialere Wohnstrukturen zu erzielen –, dass die Fehlbelegungsabgabe wie in fast allen anderen Bundesländern endlich auch in Baden-Württemberg fällt, meine Damen und Her ren.

Ich will ein zweites Beispiel nennen. Die Gemeinderäte unter Ihnen wissen – und das weiß auch ich –, wie oft sie sich darüber geärgert haben, dass Förderdarlehen, die den Städten und Gemeinden für den Wohnungsbau gewährt worden sind, immer an eine Ausfallhaftung der Gemeinden gekoppelt waren. Das heißt, wenn die L-Bank oder wer auch immer ein solches Darlehen vergeben hat, hatten die Gemeinden immer noch eine Ausfallhaftung zu übernehmen. Auch das halte ich nicht mehr für angemessen. Wir haben deshalb dafür gesorgt, dass diese Ausfallhaftung der Gemeinden in der Zukunft ersatzlos entfällt. Meine Damen und Herren, das ist ein überzeugendes Beispiel dafür, wie man auch mit weniger Bürokratie vernünftige Politik machen kann.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Wir haben schließlich dafür gesorgt, dass die Kostenmiete für Sozialwohnungen – auch das war ein Wunsch der kommunalen Landesverbände – in ein anderes System überführt worden ist. Jeder von Ihnen, der mit der Materie vertraut ist, weiß, dass es auf der Welt nichts Komplizierteres gibt, als eine Kos tenmiete zu berechnen. Wir haben deshalb in Übereinstimmung mit den Beteiligten entschieden, dass diese Kostenmiete als solche abgeschafft wird, weil sie zu kompliziert ist. Als Maßstab ziehen wir in der Zukunft die ortsübliche Vergleichsmiete, deren Höhe ja bekannt ist, heran. Damit besteht für die Gemeinden per Satzung die Möglichkeit, einen entsprechen den Abschlag zu vereinbaren. Auch dies wird dazu führen, dass wir in unserer Wohnungsbaupolitik weniger Bürokratie haben.

Meine Damen und Herren, wir werden am kommenden Mittwoch im Wirtschaftsausschuss im Detail über diese Dinge sprechen. Wir sprechen heute nicht über das Thema der finanziellen Dotierung der Wohnungsbaupolitik. Das ist ein anderes Kapitel. Dazu werden wir Ihnen rechtzeitig für das nächste Jahr das Wohnungsbauförderprogramm als solches vorlegen.

Ich möchte Ihnen aber noch zwei Zahlen, die das Jahr 2008 betreffen, nennen.

Erstens: Wir können damit rechnen, dass wir im kommenden Jahr aufgrund von Rückflüssen mehr Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung haben. Man wird sehen, wie man die se Mittel verwendet. Wenn es so sein sollte, dass, wie uns die Fachleute sagen, wir bis zum Ende des nächsten Jahres eine Zinssteigerung in der Größenordnung von einem Prozentpunkt bekommen, dann will ich schon erreichen, dass der Status quo beibehalten wird. Das heißt, ich will nicht, dass es zu einer Verschlechterung der Konditionen kommt. Wir müssen Teile dieser Mittel dafür verwenden, dass es eben nicht zu einer Verschlechterung der Zinskonditionen kommt. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite: Sie wissen, wir haben uns mit den Landesmitteln und mit den Bundesmitteln, die wir zur Verfügung haben, auf den Eigenheimbau konzentriert. Beim Mietwohnungsbau wiederum haben wir ein neues Programm auf den Weg gebracht, und zwar zusammen mit der L-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die von sich aus rund 100 Millionen € zur Verfügung stellen, um günstige Zinsen im Mietwohnungsbau zu erzielen. Das hat auch positive Konsequenzen für diejenigen, die in den Mietwohnungen leben. Das wissen Sie.

Die Frage ist: Hat dieses Programm, das wir jetzt auf den Weg gebracht haben, gewirkt? Dazu eine Zahl: Wir haben im Jahr 2006, als wir noch das alte Mietwohnungsbauprogramm hatten, in Baden-Württemberg genau 600 Mietwohnungen gefördert. Allein in den sechs Monaten von Anfang April, als wir mit dem neuen System, das ich Ihnen erklärt habe, begonnen haben, bis Ende September dieses Jahres sind 730 Mietwohnungen gebaut worden. Das sind schon heute, nach einem halben Jahr, wesentlich mehr als im vergangenen Jahr insgesamt.

Das ist der beste Beweis dafür, meine Damen und Herren, dass die Schwerpunktbildung, die wir mit diesem Programm vorgenommen haben, funktioniert. Wir bauen in Baden-Würt temberg in diesem und auch im nächsten Jahr eindeutig mehr Wohnungen als in der Vergangenheit. Das ist auch gut so, denn wir haben hier einen gewissen Nachholbedarf. Man kann darüber diskutieren, wie hoch der Nachholbedarf ist. Dazu gibt es verschiedene Zahlen.

Aber ich wollte erreichen, dass durch neue und intelligente Maßnahmen der Wohnungsbau insgesamt angekurbelt wird, dass er flexibler und unbürokratischer gestaltet wird und dass ein Gesetz vorgelegt wird, von dem ich hundertprozentig davon überzeugt bin, dass es besser ist als das der SPD. Lieber Kollege Schmiedel, Sie werden mit Ihrem Gesetz die Silbermedaille bekommen. Die Goldmedaille bleibt bei der Koalition.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Norbert Zeller SPD: Bronzemedaille!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Mack.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es war richtig, dass die Föderalismusreform den Ländern den Wohnungsbau zugeordnet hat. Wir haben im Wohnungsbau in Deutschland mittlerweile so differenzierte Verhältnisse, dass es besser ist, wenn wir das Geld direkt vor Ort ausgeben können. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass wir jetzt einen verbesserten Handlungsspielraum haben.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Es ist richtig: Auch in Baden-Württemberg haben wir mittlerweile unterschiedliche Verhältnisse. Deswegen ist es notwendig, ein Gesetz als Rahmen zu haben, welches zulässt, dass wir auf diese unterschiedlichen Verhältnisse reagieren können.

Wir müssen aber auch sagen, dass der finanzielle Rahmen im Wohnungsbau sehr bescheiden ist. Wir bekommen jetzt vom Bund jährlich noch ca. 48 Millionen € bis zum Jahr 2013. Was danach kommt, wissen wir nicht.

Die Landesmittel für den Wohnungsbau konkurrieren natürlich mit anderen Ausgaben, beispielsweise für den Bereich der Bildung. Deswegen wissen wir alle, dass der Mittelrahmen in den nächsten Jahren nur noch einen gezielten Einsatz dieser Mittel zulässt. Wir müssen uns also jedes Jahr neu überlegen, was wir tun können.

Zu den Mitteln will ich noch einen Vergleich nennen. Wir haben im Jahr 2005 54 Millionen € ausgegeben. Das Land Nord rhein-Westfalen hat – ich zitiere es, Herr Schmiedel, bevor Sie es machen – 810 Millionen € ausgegeben. Man muss jedoch schauen, was dadurch erreicht wurde. Baden-Württemberg ist auf Platz 4 mit 3,5 neu gebauten Wohnungen pro 1 000 Einwohner, Nordrhein-Westfalen ist auf Platz 9 mit 2,6 Wohnungen pro 1 000 Einwohner, die neu gebaut wurden. Das heißt, obwohl in Nordrhein-Westfalen der Einsatz an öffentlichen Mitteln hierfür 16-mal so hoch war wie in Baden

Württemberg, ist Nordrhein-Westfalen im Länderranking beim Wohnungsbau auf Platz 9 gelandet und wir auf Platz 4.

(Zurufe der Abg. Norbert Zeller und Walter Heiler SPD)

Ich kann es, bezogen auf die Stadtstaaten, auch noch anders sagen. Bremen hat 5 Millionen € ausgegeben, Hamburg 165 Millionen €. In Hamburg und Bremen sind aber etwa jeweils gleich viele Wohnungen neu gebaut worden.

Man darf den Bereich nicht überschätzen, aber es geht darum, die Mittel gezielt zu verwenden. Wofür müssen sie verwendet werden? In erster Linie haben wir die Eigentumsförderung, die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in den Mittelpunkt gestellt und dabei den Mietwohnungsbau, wie der Minister es vorher ausgeführt hat, nicht vergessen. Ich denke, es ist absolut richtig, dass wir im Bereich der Eigentumsförderung insbesondere jungen Familien helfen. In den nächsten Jahren müssen wir jeweils sehen, was zu tun ist.

Ich denke, gerade der demografische Wandel wird neue Herausforderungen bringen. Die notwendige Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der sparsame Umgang mit Grund und Boden und auch die jeweiligen Siedlungsstrukturen werden den Handlungsrahmen abstecken.

Ich begrüße, dass der Minister ausdrücklich die Vernetzung der Städtebausanierung mit der Wohnungsbauförderung angesprochen und vorgesehen hat. Ich glaube, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. Es bietet einen maximalen Rahmen. Deswegen möchte ich dem Wirtschaftsministerium zur Ausarbeitung dieses schwierigen und umfangreichen, aber auch klaren Gesetzeswerks herzlich gratulieren.

Wir unterstützen genauso die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. Die Fehlbelegungsabgabe hat ihren Sinn weitestgehend verloren. Mit ihr ist ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden. Die Fehlbelegungsabgabe gefährdet den Erhalt sozial stabiler Wohnungsstrukturen. Ich wüsste nicht, wie es vor dem Verfassungsgericht ausgehen würde, wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz eingeklagt würde.

Ich möchte ankündigen, dass wir diesem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums nach den anstehenden Beratungen auf jeden Fall zustimmen werden. Das Wirtschaftsministerium hat den Handlungsspielraum des Landes in optimaler Weise ausgeschöpft. Das ist der richtige Weg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schmiedel für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister! Die Wohnungspolitik der Landesregierung in Baden-Württemberg ist seit Jahren ein Quell stetiger

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Freude! – Heiter- keit)

Verärgerung und Kritik.

(Minister Ernst Pfister: Ich habe nichts anderes er- wartet!)

Nachdem wir jetzt unsere eigene neue gesetzliche Grundlage schaffen, haben wir eine Chance, das zu verbessern. Ob die Situation tatsächlich besser wird, hängt von zwei Dingen ab: erstens davon, wie das Gesetz am Ende der Beratung aussieht, und zweitens, ob Sie sich an das Gesetz halten.

(Zuruf von der SPD: Aha! – Oh-Rufe von der CDU – Minister Ernst Pfister: Ich bin doch kein Gesetzes- brecher! – Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Wer ist das, der da redet? – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU: Das muss ein Neuer sein! – Gegenruf des Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Den kenne ich gar nicht! – Unruhe)

Zum ersten Punkt: Sie haben – das spricht für Sie – in einem wesentlichen Punkt von unserem Entwurf abgeschrieben. In Ihrem ersten Entwurf waren Sie nämlich noch ehrlich und schrieben, was Sie eigentlich wollten. Sie wollten die soziale Mietwohnraumförderung schon ganz aus dem Gesetz herausdrücken,

(Abg. Jochen Karl Kübler CDU: Ist das der neue Fraktionsvorsitzende?)

weil Sie sagen: „Das wollen wir nicht; diese Leute interessieren uns nicht.“

(Oh-Rufe von der CDU – Minister Ernst Pfister: So ein Quatsch! Das ist doch Unfug!)

Jetzt haben Sie das wieder aufgenommen. Sie haben diejenigen Bevölkerungsgruppen, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können, wieder in den Entwurf aufgenommen. Das ist ein wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs.

Nun haben Sie gesagt, Sie wüssten noch nicht ganz genau, was Sie 2008 machen. Auf der Blauen Broschüre steht „2008“.

(Abg. Jochen Karl Kübler CDU zu Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Ist das der neue Fraktionschef? – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Who knows?)

In dieser Broschüre steht, dass Sie genau für diese Personengruppen, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können, keine einzige Wohnung fördern wollen. Das ist Fakt.

(Oh-Rufe von der SPD)

Jetzt frage ich Sie: Warum schreiben Sie das in den Gesetzentwurf, wenn Sie es am Ende doch nicht tun wollen? Sie könnten jetzt sagen: „Wir haben einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt.“ Das stimmt, wenn man das ganze Land betrachtet.

(Beifall der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Aber alle sprechen davon, dass wir die regionalen Unterschiede betrachten müssten. Also betrachten wir einmal die regionalen Unterschiede und fragen das Statistische Landes

amt. In seiner Analyse, wie viele Wohnungen in den verschiedenen Stadt- und Landkreisen fehlen, kommt das Statistische Landesamt zu dem Ergebnis, dass beispielsweise in der Stadt Stuttgart aktuell 29 000 Wohnungen fehlen.

Nun glauben Sie doch nicht, dass Sie diesen Menschen – jungen Familien mit Kindern, Facharbeitern, Leuten, die im Verkauf tätig sind – helfen, wenn Sie sagen: „Wir wollen nur Eigentum fördern.“ Diese Bürger brauchen auch Mietwohnun gen. Auch Kinder von Arbeitern gehören in dieses „Kinderland“, nicht nur Familien mit Eigentum.