Protocol of the Session on October 11, 2007

Vereidigung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs

Herr Professor Dr. Reichold, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof zum Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg mit der Befähigung zum Richteramt gewählt.

Ich darf Sie fragen, Herr Professor Dr. Reichold: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Hermann Reichold: Ich nehme die Wahl an.

Damit kommen wir jetzt zur Vereidigung.

Nach § 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof haben die Mitglieder des Staatsgerichtshofs und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich lese jetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Eid vor:

Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Herr Professor Dr. Reichold, erheben Sie jetzt bitte die rechte Hand, und sprechen Sie mir die Worte nach: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“

Dr. Hermann Reichold: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses recht herzlich gratulieren und Ihnen viel Glück in Ihrem hohen Richteramt wünschen. Alles Gute!

(Beifall bei allen Fraktionen – Die Anwesenden neh- men ihre Plätze wieder ein.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr. Danach beginnen wir mit der Fragestunde.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:51 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/1756

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – S c h n e l l e R e a l i s i e r u n g d e r B 3 1 n e u z w i s c h e n F r i e d r i c h s h a f e n u n d I m m e n s t a a d

Bitte, Herr Abg. Zeller.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist die Landesregierung bereit, dem Regierungspräsidium

Tübingen bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Auftrag für weiter gehende Planungen für die B 31 FriedrichshafenWest–Immenstaad vor einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu erteilen, nachdem dies gemäß Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes möglich ist, um weitere Zeitverzögerungen bezüglich der Realisierung zu vermeiden?

b) Weshalb hat die Landesregierung die in der Drucksache

14/1426 genannte Priorisierung der Bundesfernstraßen nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Bund weder abgesprochen noch auf dem Dienstweg zur Kenntnis gegeben?

Bitte, Herr Staatssekretär Köberle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Kollegen Zeller im Namen der Landesregierung wie folgt:

Lieber Herr Zeller, wir haben nicht vor, das Regierungspräsidium Tübingen anzuweisen, vor dem Planfeststellungsbeschluss eine Planausführung zu machen. Das wäre völlig unüblich. Es ehrt Sie, dass Sie sich sehr für die B 30 in Ihrem Wahlkreis engagieren.

(Abg. Norbert Zeller SPD: B 31!)

Entschuldigung, für die B 31 Friedrichshafen–Immenstaad, um die es gerade geht. – Das ehrt Sie sehr. Aber ein Schritt folgt dem anderen. Es ist nie üblich, dass eine Bauausführungsplanung gemacht wird, bevor ein Planfeststellungsbeschluss steht.

Wir arbeiten darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr erreicht werden kann. Dann liegt es am Bund, uns zu signalisieren, wann er Mittel für den Bau bereitstellt. Dann kommen wir überhaupt nicht in Schwierigkeiten. Das gibt überhaupt nie eine Verzögerung: Wenn wir das Signal bekommen, dass das Geld vom Bund kommt, dann können die Planungen zum Baubeginn gemacht werden.

Zur Frage b, zur Frage nach unserer Priorisierungsliste: Herr Zeller, diese Liste ist ausschließlich eine Landesangelegenheit. Es gibt meines Wissens in keinem anderen Bundesland eine solche Priorisierungsliste. Sie war bei uns deshalb notwendig und sinnvoll, weil wir nicht zu wenig und nicht zu langsam, sondern sehr intensiv planen. Inzwischen – heute Morgen sind die Zahlen ja genannt worden – haben wir einen Planungsvorrat, also planfestgestellte Maßnahmen, die gebaut werden könnten, über eine Summe von 1,3 Milliarden €. Deshalb lautete die Aufforderung des Landtags und der Ratschlag des Rechnungshofs, dass wir eine Priorisierungsliste erstellen sollten. Das hat aber ausschließlich mit der Frage zu tun, wie wir Landesmittel einsetzen. Das sind ausschließlich Landesmittel – zu 100,0 % Landesmittel –, die wir einsetzen und mit denen wir planen. Diese Mittel mit dem Bund abzustimmen ist absolut unüblich und bringt dem Bund in der Sache überhaupt nichts.

Ich habe übrigens – das wird vor etwa 14 Tagen gewesen sein – auch mit meiner Kollegin Karin Roth über diese Frage gesprochen. Es wäre eigenartig, wenn wir eine Landesaufgabe mit dem Bund abstimmen würden. Es ist nur die Frage, wie wir unsere Prioritäten setzen.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Nicht einmal mitgeteilt haben Sie es!)

Das ist auch nicht notwendig. Der Bund kann sich dafür interessieren, wie er Maßnahmen, die planfestgestellt sind, in Bau bringt. Das ist die Aufgabe des Bundes. Es ist aber nicht die Aufgabe des Bundes, zu erfragen, wie wir weitere Objekte in der Planung angehen. Wenn der Bund bestimmte Wünsche hat, dann wird er das gegenüber allen Ländern in gleicher Weise äußern und nicht nur gegenüber Baden-Württemberg.

Zusatzfrage, Herr Abg. Zeller.

Herr Köberle, stimmen Sie mir zu, dass es durchaus Sache des Landes ist, entsprechende Mittel für den Bundesfernstraßenbau, die dem Land vom Bund jährlich zugewiesen werden, für die Projekte einzusetzen, die das Land für wichtig hält? In diesem Fall könnte das Land sagen: Wir als Land sehen die B 31 als vorrangig an.

Übrigens ist die B 31 auch im Investitionsrahmenplan enthalten. Deshalb wollen wir die Planungen vorantreiben, sodass wir unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss auch mit der Realisierung beginnen können.

Wir können uns überlegen, ob wir ein solches Verfahren wählen, wenn vom Bund einmal alles abgearbeitet ist, was planfestgestellt ist.

(Zuruf des Abg. Norbert Zeller SPD)

So ist es!

(Abg. Norbert Zeller SPD: Da können Sie erst in 20 Jahren kommen!)

Herr Zeller, Sie sollten sich einmal intensiv mit dem Thema auseinandersetzen,

(Abg. Norbert Zeller SPD: Das mache ich!)

wer wofür zuständig ist. Wenn Sie das tun würden, würden Sie diese Fragen nicht stellen,

(Abg. Norbert Zeller SPD: Ja, natürlich!)

weder die Frage unter Buchstabe a noch die Frage unter Buchstabe b.