Eine der Baustellen ist die verfassungskonforme Regelung der Funktionszulagen unter Respektierung der Fraktionsautonomie.
Bei beiden geht es um die Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, die uns als Vollzeitparlament voll betreffen werden.
Die dritte Baustelle ist der Neuzuschnitt der Wahlkreise, der im Detail wahrscheinlich doch noch viel Schweiß und Debatten auslösen wird.
Ein vierter Punkt sind die Auszählverfahren im Zusammenhang mit der Wahlreform. Wir halten das Prinzip für richtig und wichtig, dass jede Stimme gleich viel wert ist. Dafür ist entscheidend, dass die Wahlkreisgrößen streng angepasst werden. Das neue Auszählverfahren, das wir in Umrissen verabschiedet haben, ist noch nicht durchgerechnet.
Wir möchten uns das in der konkreten Ausgestaltung anschauen. Wir haben keine Zahlenbeispiele gesehen.
Wir möchten uns das anschauen und sehen, ob es transparent ist. Wir wollen auf keinen Fall ein Auszählverfahren, das es honoriert, wenn in einem Wahlkreis die Wahlbeteiligung nied
riger liegt als in anderen. Das kann nicht im Sinne einer Erhöhung der demokratischen Beteiligung liegen. Dies wird für uns die Messlatte sein.
Unterm Strich möchte ich sagen: Wir hätten es zu Beginn der Legislaturperiode kaum für möglich gehalten, dass wir heute an diesem Punkt angelangt sind. Wir freuen uns darüber. Wir glauben auch, dass wir selbst gute Beiträge dazu geleistet haben.
Die meisten hier im Saal wissen, dass es keineswegs einfache Verhandlungen waren. Sie waren zäh und schwierig. Es sind viele sehr unterschiedliche Interessen aufeinandergetroffen: Interessen der regierungstragenden Fraktionen und der Oppositionsfraktionen, Interessen von großen Fraktionen und kleinen Fraktionen. Es sind unterschiedliche Debattenstile innerhalb der Fraktionen und unterschiedliche Führungsstile aufeinandergetroffen.
(Abg. Stefan Mappus CDU, auf Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP zeigend: Der hat am meisten herumgewa- ckelt!)
Unterm Strich haben wir – die große Mehrheit unserer Fraktion – uns gesagt: Wir glauben, dass substanziell so viel in die richtige Richtung bewegt wird, dass es sich lohnt, diesen Prozess konstruktiv weiter zu begleiten und noch in diesem Jahr zu einem Ende zu führen.
Ganz zum Schluss möchte ich noch eines sagen: Ich bin überzeugt davon, dass sich die Frage, ob wir ein starkes und selbstbewusstes Parlament sind, am Ende nicht daran entscheiden wird, was wir in den Papieren festgelegt haben. Eine solche Parlamentsreform muss gelebt werden. Sie zeigt sich an unseren Reden und an unserem Handeln in diesem Hause. Das wird der Bewertungsmaßstab der Öffentlichkeit sein. Diesen neuen parlamentarischen Geist können wir gern auch schon heute Einzug halten lassen. Niemand hindert uns daran.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so: Frau Kollegin Bauer, als ich 1996 neu in dieses Parlament kam, ging es mir ähnlich, wie Sie es geschildert haben. Man erinnert sich an manches aus dem Gemeinschaftskundeunterricht, was hier nicht so ganz gelebt wird. Deshalb sage ich jetzt: Was lange
Vielleicht ist es so manchen Kolleginnen und Kollegen gar nicht aufgefallen, weil die Drucksache erst seit heute Morgen auf dem Tisch liegt. Sie beginnt mit den Worten: „Der Landtag wolle beschließen …“ Normalerweise steht dort immer: „Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen …“ Doch mit diesem Antrag beschließen wir selbst, was uns für diesen Landtag wichtig ist.
Das Ziel ist eine starke, eine selbstbewusste Volksvertretung, die die Umsetzung demokratischer Grundprinzipien nach außen wieder deutlicher macht, als das bisher der Fall ist.
Der Kollege Dr. Scheffold hat es nach vorne gestellt, deshalb will ich das auch tun: Was in Bezug auf die Abgeordneten natürlich immer eine große Rolle in der Öffentlichkeit spielt, ist die Frage des Entgelts. In der Tat ist es bisher so, dass wir gemessen an der hier zu leistenden Arbeit ein zu niedriges aktives Entgelt haben, dass dafür aber die Altersversorgung üppiger ausfällt als bei der restlichen Bevölkerung. Das wird mit dieser Reform geändert; und das ist gut so.
Es ist gar keine Frage: Wenn man eine Parlamentsreform einheitlich machen will – das ist auch unser großes Ziel –, dann müssen alle Kompromisse machen. Auch wir haben natürlich noch den einen oder anderen Wunsch offen. Aber jetzt, würde ich sagen, ist es wichtig, das, was kompromissfähig ist, was man gemeinsam beschließen kann, umzusetzen. Dann muss man sehen, wie der weitere Verlauf ist, wie sich einzelne Dinge entwickeln. Man muss auch beachten, dass dieses Papier verschiedene Gültigkeitsstufen hat, dass es Dinge gibt, die sofort in Kraft treten können, wie z. B. ein sportlich fairerer Umgang miteinander, und dass es andere Dinge gibt, die erst 2016 wirksam werden. Auch das hat gute Gründe und scheint mir tolerabel und akzeptabel.
Und es handelt sich um Eckpunkte. Das heißt, manches bedarf noch der Feinjustierung für die konkrete Abwicklung. Ich möchte ein Beispiel geben. Beim Abschnitt über die Altersversorgung steht, dass wir einen Betrag ausbezahlt bekommen, der „fest angelegt“ werden muss. Es ist nun die Frage, die z. B. Herr Kollege Kluck immer zu Recht stellt, was dies genau bedeutet. Er ist ja in einem Alter, in dem andere schon eine Altersversorgung beziehen;
er kann sich mit diesem Betrag, selbst wenn er ihn monatlich anlegt, keinen vernünftigen Kapitalstock mehr aufbauen. Wir müssen solche Dinge noch in der Feinjustierung klären, z. B. auch, wie lange das Geld angelegt bleiben soll. Ein 30-Jähriger soll es nicht gleich verbrauchen dürfen, das ist klar. Aber in dem Moment, in dem die Pensionszeit beginnt, muss man schon überlegen, wie es verwendet werden darf. Denn sonst kann es passieren, dass einer mit 95 Jahren stirbt und seine Erben sich freuen, dass sein Kapitalstock zur Erbmasse gehört. Das kann nicht Sinn der Regelung sein.
Auch dass die steuerliche Berücksichtigung bei jemandem, der auf eine staatliche Altersversorgung zurückgreifen kann, anders ist als bei einem Freiberufler, der seine ganzen Freibeträge schon ausgenutzt hat, das muss man alles anschauen.
Das Thema Versorgungswerk ist auch angesprochen worden. Das wollen wir in Baden-Württemberg nicht. Aber wer von den Kollegen diese Lösung will, der kann sich z. B. ohne Probleme in Nordrhein-Westfalen einkaufen. Das haben die Kollegen dort durchaus angeboten.
Zur Kostenpauschale, Frau Kollegin Bauer. Man muss wirklich sehen: Diese Pauschale dient zum einen der Vereinfachung, und wir alle wissen, dass da kein Geld übrig ist. Manche Kollegen zeigen es im Einzelnen deutlich auf und schreiben genau auf, wofür sie die Pauschalen ausgeben. Es ist so, dass man diesen Betrag wirklich braucht. Dem stehen ja Werbungskosten entgegen, und deswegen ist er zu Recht nicht zu versteuern. Alle diejenigen, die etwas dagegen haben, alles einzeln aufzuschreiben, denken nicht nur an die damit verbundene Arbeit – das ist okay, das müsste man vergleichbar mit allen anderen Bürgern machen –, sondern es geht auch darum, ob es zur Unabhängigkeit des Abgeordneten passt, wenn er gegenüber einer Verwaltung nachweisen soll, inwieweit ein Telefonat nun mandatsbedingt war oder nicht. Deswegen brauchen wir unbürokratische Abwicklungsverfahren, die nicht einen Riesenbeamtenstamm erfordern, um alles zu kontrollieren.
Zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Wir beglückwünschen uns als Parlament, dass wir eine klarere Trennung zwischen Legislative und Exekutive bekommen. Wir freuen uns, dass die Debatten mit Regierungsbefragung und Kurzinterventionen lebendiger werden. Da muss man noch klären, wie das dann mit den Redezeiten ist. Dass bei Aktuellen Debatten bei Bedarf das Thema ausgetauscht werden kann, ist auch eine gute Sache.
Auch dass die Regierung gebeten werden soll, sich stärker an die Redezeiten der Fraktionen zu halten, und sonst in Kauf nehmen muss, dass das Parlament auch noch einmal reden darf, ist eine gute Sache.
Schließlich machen wir einen Probelauf, und dann müssen wir sehen, was sich bewährt oder was vielleicht wieder geändert werden muss.
Zur Wahlkreisreform: Das wird wirklich der Knackpunkt in der Umsetzung werden. Man muss sich eines klarmachen: Selbst wenn sich überhaupt nichts ändern würde, müssten wir allein aufgrund des bisherigen Zuschnitts z. B. im Regierungsbezirk Stuttgart mindestens einen Wahlkreis weniger und in den südlichen Regierungsbezirken je einen Wahlkreis mehr haben. Im Moment hat der durchschnittliche Wahlkreis im Regierungsbezirk Stuttgart 105 000 Wahlberechtigte; im Regierungspräsidium Tübingen dagegen 116 000 Wahlberechtigte. Das heißt, allein schon bei der momentan gültigen Beschränkung der Abweichung auf plus/minus 25 % wäre eine Veränderung notwendig.
Von daher werden wir eine klare Regelung finden müssen, die aus unserer Sicht so gestaltet ist, dass sie auch wieder für eine lange Zeit hält.
Wenn man nur im Kleinen hier ein bisschen und da ein bisschen flickt, kommt es genau zu den Problemfällen, die wir beim letzten Mal hatten, dass es nämlich auf Personen zugeschnitten wird und nicht auf die Sache.
Das haben nicht wir auf Personen zugeschnitten, sondern das waren all diejenigen, die hinterher auf uns eingeklopft haben, weil sie damit von ihren eigenen Interessen ablenken wollten.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Schluss mit der Be- nachteiligung der Südstaaten! – Vereinzelt Heiter- keit)
Wir müssen es angleichen. Wir werden miteinander eine solide Berechnung anstellen. Dabei ist mir und uns allen wichtig, dass wir das gemeinsam bearbeiten