Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Glücksspielmarkt ist ein ganz heißes Eisen, das die Bundesländer mit dem nun vorliegenden Staatsvertrag anpacken. Woran merkt man das?
Wir merken das schon an den Stapeln an Papieren, die ich und die wir alle allein im letzten halben Jahr von verschiedenen Verbänden, Lobbyisten und anderen Gruppierungen bekommen haben, die mit dem Glücksspiel direkt oder indirekt befasst sind. Im Übrigen handelt es sich dabei teilweise um sehr aufwendige Werbemaßnahmen, um ganzseitige Anzeigen zum Glücksspielstaatsvertrag in allen großen Tageszeitungen.
Was zeigt uns das? Es geht um viel Geld in diesem Gewerbe. Es geht um richtig viel Geld, und es geht um den heiklen Bereich der Spielsucht; der Kollege Groh hat hierzu schon einiges gesagt.
Daneben geht es diesen Lobbyisten darum – und deswegen bin ich auch schon gespannt, wie sich die FDP/DVP dazu stellt –, zu hinterfragen, ob der Staat in diesen Bereich überhaupt eingreifen darf. Denn das stellt ja ein Eingreifen in wirtschaftliches Handeln von Unternehmen dar. Ich sage für meine Fraktion ganz klar: Jawohl, der Staat darf in diesen hochsensiblen Bereich eingreifen
und darf regulierend eingreifen, weil gravierende negative Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art zu befürchten wären, wenn der Staat diesen Bereich nicht regulierte.
Schauen Sie sich einmal die Schicksale von Menschen an, die von Spielsucht betroffen sind, die Haus und Hof verspielt haben, deren Familie ruiniert ist.
Im Glücksspiel, lieber Kollege Kluck. Wenn Sie schon einmal in einer Spielhalle oder einer Spielbank waren, dann haben Sie gesehen, was da abgeht.
Da stehen zum Teil von morgens bis abends Spieler an den Automaten und verspielen Haus und Hof. Die Tragödien, die sich dann in den Familien abspielen, rechtfertigen, dass der Staat in diesen Bereich eingreift.
Wir dürfen auch als Land in diesen Bereich eingreifen. Wir haben die Kompetenz bei den Lotterien. Das ist eine Landes kompetenz. Wir haben die Kompetenz bei den Spielbanken. Das war auch bisher schon eine Landeskompetenz. Und wir haben jetzt mit der Föderalismusreform auch die Kompetenz, den Bereich der Spielhallen zu regeln.
Ich möchte dafür plädieren – das habe ich auch im Finanzausschuss schon getan –, dies auch sehr selbstbewusst anzugehen. Das Finanzministerium sieht das noch sehr zurückhaltend und sagt: Wir prüfen einmal und schauen, wie weit unsere Regelungskompetenz eigentlich geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen: Wenn in der Föderalismusreform ausgehandelt wurde, dass wir das Recht für die Schaffung von Regelungen für die Spielhallen haben, dann sollten wir das auch selbstbewusst anwenden. Nur so können wir auch alle Kompetenzen, die wir über die Föderalismusreform erhalten haben, umsetzen.
Für uns gelten in diesem Bereich des Glücksspiels – in allen Bereichen des Glücksspiels – drei Prämissen:
Der dritte Bereich ist die Mengenbeschränkung, sprich kein Wildwuchs von Glücksspiel, auch kein Wildwuchs von Spielhallen in Baden-Württemberg.
Wenn wir sehen, dass allein die Anzahl der Automaten in Spielhallen in den letzten sechs Jahren um 33 % zugenommen hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir da einen Riegel vorschieben. Wir plädieren dafür, dies auch zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen den ganzen Glücksspielbereich einheitlich betrachten. Es macht keinen Sinn, zwischen den Automatenspielen, die in der Spielbank Stuttgart stehen, und den Automaten, die in der Stadtmitte in irgendwelchen Spielhöllen oder Spielhallen stehen, einen Unterschied zu machen. Das macht keinen Sinn, weil der Spieler keinen Unterschied erkennt. Es gibt technische Unterschiede, die ein Experte erkennt. Aber ein Spieler erkennt nicht den Unterschied, ob er jetzt süchtig am Spielautomat in der Stadtmitte oder in Vaihingen oder in Möhringen steht. Der Spieler selbst erkennt da keinen Unterschied.
Deshalb muss eine Glücksspielregelung alle Bereiche des Glücksspiels umfassen. Sie muss die Casinospiele, die Spielhallen oder Spielhöllen, die Lotterien und Sportwetten und auch die Internetglücksspiele sowie die TV-Gewinnspiele beinhalten. Auch die TV-Gewinnspiele sind ein Bereich, der in diesem Zusammenhang häufig vernachlässigt wird. Das sind diese Spiele, bei denen abends – meist leicht bekleidete – Damen eine Automarke mit dem Buchstaben A abfragen und man dort dann für 50 Cent seinen Spieleinsatz tätigen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Glücksspiel. Da gibt es nämlich einen Zufallsgenerator, der auswählt, welche Leitung drankommt. Ab diesem Moment ist es Glücksspiel. Es wird nicht kontrolliert, ob der Anrufer, der diesen Spieleinsatz von 50 Cent tätigt, schon 18 Jahre alt ist oder nicht, also ob er eigentlich daran teilnehmen darf oder nicht. Deshalb ist der Jugendschutz dort ganz gravierend gefährdet.
Ich habe mir eine solche Sendung einmal angesehen. Da hat eine Spielerin angerufen und kam dann auch durch. Sie hat gesagt, sie hätte an diesem Abend schon 300-mal angerufen und sei jetzt endlich durchgekommen. Daran können Sie sehen, dass der Spieleinsatz dieser Dame an diesem Abend schon 150 € betragen hat,
und zwar ohne dass dort eine Suchtprävention, ein Spielerschutz oder ein Jugendschutz vorgenommen worden wären.
ergänzend zum Staatsvertrag ein Landesglücksspielgesetz zu verabschieden, weil das unsere Kompetenz ist, innerhalb der wir das regeln sollten. Wir sollten diese drei Prämissen, die ich erwähnt habe, für alle Spielbereiche anwenden. Wir stimmen dem Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen so, wie er vorliegt, zu.
(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Gu- te Rede! – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch die Fraktion der Grünen findet die Zielsetzung des Staatsvertrags richtig. Es ist an der Zeit – Kollege Rust hat zu Recht einen großen Teil seiner Redezeit auf dieses Thema verwendet –, Maßnahmen gegen die Spielsucht zu fordern. Er hat schon sehr viele Beispiele genannt, die die Gründe für die Entwicklung, das Ausufern und die Zunahme der Spielsucht – die Beratungsstellen sind leider immer mehr ausgebucht – in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufzeigen. 33 % Zunahme der Anzahl der Geräte sagt schon einiges aus. Aber das ist nur ein kleiner Teil.
Ich habe es schon gesagt: Wir finden die Zielsetzungen richtig. Allerdings geht der Staatsvertrag von einem Monopol aus. Unser früherer Kollege Repnik hat gesagt: Es wird noch 50 Jahre lang halten.
100, da wird sogar schon draufgesattelt. Das ist eine gewagte Prognose angesichts der technischen Entwicklungen und angesichts dessen, dass auch im Internet immer mehr Glücksspiele und Lotterien angeboten werden. Es stellt sich die Frage, ob das auf Dauer wirklich so zu kontrollieren ist, wie wir das heute wollen. Aus unserer Sicht wäre das schon aufgrund dessen wünschenswert, dass wir mit einem guten Teil des Geldes den Sport und die Kultur fördern.
Das Soziale darf man nicht vergessen, Frau Kollegin, da haben Sie vollkommen recht. Das sind lauter Dinge, für die wir zu Recht viel Geld in die Hand nehmen. All das wäre natürlich gefährdet, wenn diese Einnahmen jetzt wegfallen würden.
Meine Damen und Herren, weil die technische Entwicklung weitergehen wird, ist es richtig, sich für den Tag X zu wappnen, um entsprechende Gesetze vorlegen zu können, in die dann auch diejenigen, die private Anbieter sind, in dieses Spiel – so kann man das in diesem Fall im wahrsten Sinne des Wortes nennen – mit einzubinden sind.
Ich kann mich auch der Meinung des Kollegen Rust dahin gehend anschließen, ebenfalls zu fordern, dass wir auf Landesebene – aufgrund dessen, dass wir dort mehr Zuständigkeiten haben – ein eigenes Gesetz schaffen, um insbesondere – da wäre mir die Kollegin Lösch auch sehr dankbar, wenn wir das hinbekommen würden – die Spielsucht einzudämmen.
Diese Aufgabe ist bekanntlich eines ihrer wichtigsten politischen Steckenpferde, und das ist ja auch eine dankbare Aufgabe.
Nein, Kollege Zimmermann, sie ist nicht süchtig; sie möchte aber verhindern, dass viele Leute süchtig werden. Sie brauchen sich da überhaupt keine Sorgen zu machen.