Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach einer sicherlich hitzigen vorangegangenen Diskussion setzt sich bei diesem Tagesordnungspunkt die Einmütigkeit des Hauses auch mit uns fort.
Ich will mich im Sinne von wohlverstandener Sitzungsökonomie auf ganz wenige Bemerkungen beschränken. Eigentlich habe ich nur zwei Bemerkungen dazu.
Erste Bemerkung: Das neue Recht vollzieht die technische Entwicklung und macht sie auch für die öffentliche Verwal
tung bis hinunter zu den Kommunalverwaltungen zum normalen Status, sprich die elektronischen Medien halten in diesem Bereich Einzug. Das ist in hohem Maße notwendig, und das wird sicherlich auch in großem Umfang die Zustellpraxis der Zukunft sein.
Der zweite wichtige Aspekt ist: Der Datenschutz ist in allen Bereichen des neuen Zustellungsrechts hinreichend gewährleistet. Die Novellierung ist auch mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, der gegen dieses Gesetz und gegen das heute vorliegende Paket sprechen würde. Ich kann daher die Zustimmung unserer Fraktion signalisieren.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Schon wieder? – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Guter Mann! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Heute ist „Kluck- Tag“!)
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe der Abg. Katrin Altpeter SPD und Thomas Oelmayer GRÜNE)
Deshalb kann nicht nur, sondern muss die FDP/DVP-Fraktion diesem neuen Verwaltungszustellungsrecht ohne Vorbehalte zustimmen. Der Staat hat lange gebraucht, um die in der Wirtschaft längst übliche Nutzung der elektronischen Post nachzuvollziehen.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ihr regiert doch! Da habt ihr ewig gebraucht! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ihr regiert doch in Baden-Württem- berg!)
Mit diesem Gesetz wird jetzt eine weitere Lücke geschlossen. Zwar ändert sich nichts an der seit Jahrhunderten gültigen Feststellung „Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare“, aber es gibt sie jetzt auch in elektronischer Form.
Dazu gibt es dann auch Empfangsbekenntnisse. Das alles ist noch kompliziert. Aber es ist alles gut so. Bekanntlich gibt es auch kein Postamt mehr, weil sich hier die liberale Idee des Wettbewerbs durchgesetzt hat.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: So ist es! – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Aber besser ist es nicht geworden! Es ist nicht besser geworden! – Zu- ruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)
Langsam gewöhnen sich die Menschen auch daran, dass nicht nur der Bote in Blau-Gelb amtliche Schriftstücke oder sons tige Schriftstücke überbringen kann,
sondern auch ein Bote in anderen Farben. Wir bedauern das mit dem Blau-Gelb ein bisschen, aber das ist nicht so wichtig. Wichtig ist hier vielmehr, dass mit diesem Gesetz auch der private Postzusteller als beliehener Unternehmer beauftragt werden kann, amtliche Schriftstücke zuzustellen. Das ist wichtig.
Noch ein Weiteres: Auch wenn jetzt der „Staatsanzeiger“ verkauft ist, kann er trotzdem nach wie vor für die bei einer öffentlichen Zustellung erforderlichen Benachrichtigungen genutzt werden. Sichern Sie sich also alle rechtzeitig ein Abonnement, damit Sie wissen, falls Sie sich einmal absetzen müssen, wer hinter Ihnen her ist.
Es gab kaum Einwendungen gegen das Gesetz. Der Datenschutzbeauftragte hat die in bestimmten Fällen mögliche offene Zustellung eines Dokuments etwas bemängelt. Diese Bedenken halten wir aber für ausgeräumt. So kann ich mich also auch freudig erregt dem anschließen, was alle anderen schon gesagt haben: Zeigen wir unseren Zuhörern, dass wir uns nicht nur streiten können, sondern auch einmütig etwas auf den Weg bringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf, der als wesentliche Neuerung die Möglichkeit der elektronischen Zustellung vorsieht, einhellig begrüßt. Das hat sich heute in diesem Haus wiederholt, wofür ich dankbar bin. Ich kann nur jedes Wort unterstreichen, weil jedes Wort richtig und zutreffend war.
Ich will nur mit einem Satz darauf hinweisen, dass das Landesverwaltungszustellungsgesetz aus dem Jahr 1958 datiert und dass sich in den vergangenen Jahren natürlich die Lebensverhältnisse wesentlich verändert haben und die rechtlichen und technischen Gegebenheiten eine Überprüfung und Fortentwicklung dieses Gesetzes und dieses Rechts erforderlich gemacht haben. Das ist geschehen.
Wir werden jetzt eine einheitliche Zustellungspraxis in Bund und Ländern bekommen, die den technischen und rechtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt und natürlich langfristig auch zu einer Entlastung der Verwaltung führt.
Ich darf noch in einem letzten Satz hinzufügen, dass diese einhellige Zustimmung vor allem deswegen möglich wird, weil in meiner Fachabteilung hervorragende Arbeit geleistet wurde. Deswegen darf ich Sie abschließend um Unterstützung für
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1212.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/1363. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Dieser Artikel umfasst insgesamt 13 Paragrafen. Änderungsanträge dazu liegen nicht vor. Wenn Sie damit einverstanden sind, lasse ich über Artikel 1 im Ganzen abstimmen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Danke.
Wer dem Artikel 1 mit den §§ 1 bis 13 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmige Zustimmung.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.