Protocol of the Session on June 27, 2007

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 27. Juni 2007 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts des Landes Baden-Württemberg“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen.

Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Landesbeamtengesetzes – Drucksache 14/1222

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 14/1364

Berichterstatter: Abg. Hans-Ulrich Sckerl

Das Präsidium hat festgelegt, dass in der Zweiten Beratung dieses Gesetzentwurfs keine Aussprache geführt wird.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1222. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/1364. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Der Einleitungssatz dieses Artikels enthält noch eine Leerstelle, die durch die Einfügung folgender Angabe zu ersetzen ist: „Artikel 3 der 7. Anpassungsverordnung vom 25. April 2007 (GBl. S. 252) “.

Wer dem so geänderten Artikel 2 zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmige Zustimmung.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 27. Juni 2007 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg und des Landesbeamtengesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich bitte erheben. – Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieses Gesetz einstimmig verabschiedet.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:29 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:46 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (AGBBiG) – Drucksache 14/1232

Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 14/1358

Berichterstatterin: Abg. Veronika Netzhammer

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich erteile Herrn Abg. Nemeth das Wort.

(Abg. Gunter Kaufmann SPD: Volles Haus!)

Herr Präsident – schön, dass wenigstens Sie wieder gekommen sind –, meine Damen und Herren!

(Heiterkeit)

Es ist gut, dass wir heute in zweiter Lesung dieses neue Berufsbildungsgesetz beraten. Wir waren über 30 Jahre, meine Damen und Herren, in einem rechtsfreien, rechtslosen Zustand.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Echt? Gibt’s das? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Da gab es die Grünen noch gar nicht!)