Protocol of the Session on June 27, 2007

Sie nicken; das freut mich.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ich nicke nur, weil Sie das richtig zitiert haben!)

Warum ist es gut so? Weil wir die Besonderheiten, die es bei uns im Land gibt, mit in den Gesetzentwurf einbauen konnten. Es sind innovative Besonderheiten. Ich erinnere nur an das „Projekt Chance“ und an die Nachsorge, die hier im Land Baden-Württemberg beispielhaft erfolgt.

Das vorliegende Gesetz regelt die Erziehung der jungen Strafgefangenen noch besser. Denn diese jungen Menschen müssen so erzogen werden, dass sie keine Straftaten mehr gegen die Gesellschaft, gegen Sachen und allgemein gegen Menschen verüben. Das heißt, sie müssen so erzogen werden – leider muss ich als Strafvollzugsbeauftragter dies sagen –, dass sie mit Menschen zusammenleben können, nachdem sie diese Erziehung leider nicht so genossen haben, wie sie sie benötigen. Deshalb hat man diesen Erziehungsauftrag an vorderste Stelle des Gesetzentwurfs gestellt.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Stimmt ja gar nicht! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Die jungen Strafgefangenen können bei dieser Erziehung auch selbst mitwirken.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Das stimmt schon. – Sie haben darüber hinaus auch ein Recht auf schulische und berufliche Bildung,

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das stimmt noch weniger!)

sinnstiftende Arbeit und Training sozialer Kompetenzen. – Herr Oelmayer, so steht es in § 60. Man muss das Gesetz bis zum Ende lesen. Es besteht ja aus über 100 Paragrafen. Wenn Sie es komplett gelesen haben, höre ich mir gerne Ihre Einwände an.

Ich muss Ihnen auch sagen: Die Aussage von der Opposition, gerade von den Grünen, dass hier die Arbeitspflicht der jungen Gefangenen im Vordergrund stehe, stimmt nicht. Es steht der Erziehungsauftrag im Vordergrund, es steht die Schulbildung im Vordergrund, und erst danach kommt die Arbeit, und zwar die sinnstiftende Arbeit in der Haftanstalt.

Wir gehen sogar so weit, zu sagen: Wenn vom Strafgefangenen Bildung gefordert wird und er nicht arbeiten kann, weil er den Hauptschulabschluss nachmachen will oder die Realschule besuchen möchte, wird ihm sogar eine Ausbildungsbeihilfe gewährt, weil er in dieser Zeit nicht arbeiten kann. Sie

müssen mir sagen, wo dies sonst noch möglich ist. Das hat das vorliegende Gesetz festgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer hier von einer „Arbeitspflicht“ redet oder dies kritisiert, wie es die Grünen gerade tun, und nicht erkennt, dass die Bildung – die schulische ebenso wie die berufliche Bildung – im Vordergrund steht, der hat entweder das Gesetz nicht richtig gelesen, oder er will bewusst etwas Falsches sagen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Jetzt aber! – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Unglaublich, gell? – Zu- ruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Die Kritik, die Sie üben, bezieht sich, Herr Oelmayer, auf § 22: „Behandlungs- und Erziehungsgrundsätze“. Lassen Sie mich den Satz, um den es geht, einmal im Wortlaut vortragen, weil ich ja auch die Damen und Herren hierzu angesprochen habe:

Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Grund- und Menschenrechte zu behandeln.

Weiter heißt es:

Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe … zu erziehen.

Diesen Passus wollen Sie ebenso wie die SPD komplett streichen.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Zu spät!)

Ja, das liegt vielleicht auch daran, dass Ihre Anträge relativ spät kamen.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Na, na, na! Wann kam denn der CDU-Antrag, Herr Kollege Zimmer- mann?)

Ich bedaure, dass Sie heute dieselben Anträge, die wir im Ständigen Ausschuss mit großer Mehrheit abgelehnt hatten, hier wortgleich wieder einbringen. Das ist zwar Ihr Recht, aber ich frage mich wirklich, warum wir denn dann noch eine Ausschusssitzung machen, wenn heute derselbe Antrag noch einmal behandelt werden muss.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Reinhold Gall SPD: Weil ihr euch nicht bewegt! Weil ihr nicht lernfähig seid!)

Es ist ja auch nicht so, dass die Ablehnung mit einer nur knappen Mehrheit erfolgt wäre. Sie dürfen diese Anträge wieder einbringen; darin gebe ich Ihnen ja recht. Aber ich sage Ihnen eines – Sie wissen ja, wie das ausgehen wird –: Sie können doch nicht fordern, dass der genannte Paragraf ersatzlos gestrichen wird. Es geht doch nicht um Christianisierung, es geht nicht um Missionierung,

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Sondern?)

sondern es geht darum, im Geiste christlicher Nächstenliebe zu erziehen. Und das steht jeder Religion so zu.

(Abg. Jörg Döpper CDU: Das hat noch niemandem geschadet!)

Es geht um die Menschen. Deshalb lassen wir diese Formulierung drin; sie steht so auch im Schulgesetz und an anderen Stellen.

Ich bitte Sie daher um eines: Ich habe es wirklich bedauerlich gefunden, dass Sie Ihre Änderungsanträge heute noch einmal eingebracht haben. Dieses Jugendstrafvollzugsgesetz ist jetzt das dritte Gesetz aus dem Bereich, für den die Gesetzgebungskompetenz auf uns übergegangen ist. Es geht ja wirklich auch nur um marginale Änderungen. Da steht die SPD mit ihren Wünschen weitaus besser da als die Grünen,

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Wie so häufig! – Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

die hinsichtlich ihrer Kompetenz und im Streitschlichtungsverfahren etwas übertrieben haben, was die Änderungen angeht.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Aha! Große Ko- alition!)

Aber geben Sie doch denjenigen, die dieses Gesetz tatsächlich in Anspruch nehmen und mit diesem Gesetz arbeiten müssen – das sind die Bediensteten –, und geben Sie der Zielgruppe, nämlich den jungen Strafgefangenen, ein gutes Vorbild. Es ist ein tolles Gesetz. Sogar der BSBD, die größte Gewerkschaft, sagt: „Es ist ein gutes Gesetz.“ Er sagt auch: „Das ist kein Gesetz der Schäbigkeiten“ – wie es aufgrund der Länderkonkurrenzen immer wieder tituliert wurde. Ich bitte Sie im Sinne des Ganzen und im Sinne des Guten inständig:

(Zuruf des Abg. Bernd Hitzler CDU)

Stehen Sie bei der Gesamtabstimmung auf. Das brächte die beste Wirkung hervor.

(Abg. Marianne Wonnay SPD: Aufstehen tun wir so oder so!)

Das wäre eine Sternstunde für diesen heutigen Tag

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Eine Stern- stunde für die Opposition!)

und für das dritte Gesetz aus einem Bereich, der in die Länderkompetenz übergegangen ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abg. Sakellariou das Wort.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Noch eine Sternstunde! – Abg. Jörg Döpper CDU: Mal sehen, ob das auch eine Sternstunde wird!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Zimmermann, wenn das Gesetz so beispielhaft wäre, wie Sie es hier darstellen, dann hätten wir keine Änderungsanträge einbringen müssen.

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

Die haben wir aber zu Recht eingebracht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Karl Zim- mermann CDU: In letzter Minute!)

Im Übrigen, Herr Kollege Zimmermann: Wenn Sie monieren, dass unsere Anträge dem Ständigen Ausschuss erst so kurzfristig vorgelegen haben, dann möchte ich daran erinnern, dass ich heute Morgen einen Antrag aus den Reihen der CDU vorgefunden habe,

(Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Aha! – Abg. Ingo Rust SPD: Wo passiert denn so etwas? – Abg. Rein- hold Gall SPD: Wer hat denn den verpennt?)

der eigentlich zur Beratung im Ständigen Ausschuss vorgesehen gewesen war und der uns erst heute zur Verfügung gestellt wurde.