Das Gesetz ist die Basis für neue Handlungsspielräume auf Landesebene. Nur damit Sie es wissen: Erst muss das Gesetz heute beschlossen werden, damit wir neue Handlungsspielräume haben.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie erst nach der Verabschiedung dieses Gesetzes beginnen, die entsprechenden Verordnungen auszuarbeiten? Oder liegen die geplanten Verordnungen bei Ihnen im Ministerium schon vor?
(Lebhafte Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Es ist überhaupt ein Fehler, zu früh zu kom- men! – Unruhe)
Ich möchte feststellen: Es wird eine Anrechnungsverordnung geben. Das Wirtschaftsministerium hat mit der Wirtschaft und dem Kultusministerium bereits entsprechende Verhandlungen geführt. Wir werden demnächst mit diesem Thema wieder auf Sie zukommen.
Ich möchte aber angesichts Ihrer ganzen Sorge, die Sie von der SPD und den Grünen heute in Ihren Wortmeldungen zum Ausdruck gebracht haben,
feststellen: Die Situation am Ausbildungsmarkt stellt sich weniger dramatisch dar als vor einem Jahr. Im Jahr 2007 wurden bis jetzt 76 148 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das ist eine Steigerung von 4 % gegenüber dem Vorjahr und damit das höchste Ergebnis, das es in den letzten fünf Jahren zu diesem Zeitpunkt gab.
Ferner möchte ich feststellen, dass von den 40 000 Altbewerbern am Ende des Jahres 2006 nur noch ein geringer Anteil unversorgt war. Praktisch waren am 30. September 2006 noch 4 500 Bewerber unversorgt; am 31. Dezember 2006 gab es noch 800 unversorgte Bewerber. Dieser Trend setzt sich fort: Schon heute sind für das Jahr 2007 rund 10 % mehr neue Lehrverträge eingetragen als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Offensichtlich hat sich die Situation am Arbeitsmarkt auch schon ohne unsere neuen Maßnahmen, die wir Ihnen demnächst vorstellen werden, positiv entwickelt.
In der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1232.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Wirt schaftsausschusses, Drucksache 14/1358. Der Wirtschaftsaus
Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – § 1 ist einstimmig zugestimmt.
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist § 2 einstimmig zugestimmt.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 3 ist somit einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (AGBBiG) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, der möge sich erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet. Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Gut gemacht, Herr Staats- sekretär! – Heiterkeit)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in BadenWürttemberg (Jugendstrafvollzugsgesetz – JStVollzG) – Drucksache 14/1240
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute kommen wir zur zweiten Lesung des Jugendstrafvollzugsgesetzes. Wie Sie wissen, ist die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass dieses Gesetzes aufgrund der Föderalismusreform I auf das Land übergegangen. Das ist gut so, das ist richtig so.