Protocol of the Session on April 25, 2007

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

Unabhängig von der noch ausstehenden abschließenden landespolitischen Entscheidung zu dieser Frage sehe ich die Einschätzung der beiden Bundesministerien als Zeichen dafür, dass die Diskussion auf Bundesebene neu geführt wird.

Nun ist der Bund am Zug, einen Vorschlag zu machen, wie angesichts der Vorgaben der Rechtsprechung eine gesetzliche Regelung aussehen könnte.

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Die Länder werden dann im Bundesratsverfahren ihre Position einbringen. Deswegen ist der Antrag der Landtagsfraktion der SPD – zumindest derzeit – nicht erforderlich.

Die diamorphingestützte Behandlung wird aufgrund der Rechtslage kommen und – ich sage es einmal so – nicht aufzuhalten sein. Es liegt zunächst in der Verantwortung des Bundes, klare gesetzliche Regelungen vorzugeben, damit wir hier zu vernünftigen Lösungen kommen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

Ich persönlich wünsche mir, dass auch diese weitere Diskussion sachlich und letztlich im Interesse aller in dieser Frage Berührten geführt wird, und ich bin auch davon überzeugt, dass wir bei diesem Problem weiterkommen. Aber der Bund

ist am Zug, und im Moment sind wir mit einer Bundesrats initiative nicht gefragt.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Haußmann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Kollege Teufel in seiner Rede bemerkt hat, schreit geradezu nach einer gesetzlichen Regelung. Er hat nämlich etwas ganz Richtiges gesagt: Jeder Schwerstkranke kann sich in dieses Programm einklagen. Das führt zu einer unkontrollierten Ausweitung. Deshalb verstehen wir die Blockadehaltung von Herrn Kauder, von Frau Widmann-Mauz und der CDU/CSU-Fraktion in Berlin nicht. Uns brauchen Sie nicht zu bekehren.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Uns auch nicht!)

Die SPD-Fraktion will, dass dies zu einer anerkannten Therapieform wird. Wir wollen das Betäubungsmittelgesetz ändern, sodass eben diese Möglichkeit besteht.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Tut es! Ihr seid an der Regierung! Es gibt eine Mehrheit dafür!)

Denn es hat ja noch viel größere Auswirkungen. Beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte liegt ein Antrag für ein diamorphinhaltiges Fertigarzneimittel vor, das auch wirklich getestet ist und für gut befunden wurde. Dieses kann aber nicht zur Zulassung kommen, solange die gesetzliche Regelung nicht vorhanden ist.

Wir haben auch keine gesicherte Finanzierung, solange wir das Betäubungsmittelgesetz nicht ändern.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

Das ist eine Aufgabe, die die Krankenkassen leisten müssen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das ist Bundesan- gelegenheit!)

Deshalb hoffe ich, dass sich die CDU/CSU-Fraktion in Berlin besinnt. Denn Wildwuchs in diesem Bereich will niemand. Ich weiß, dass die Stadt Frankfurt das Programm auf über 150 zusätzliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausweiten will.

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Karlsruhe auch! Die haben auch die Ausnahmegenehmigung bekommen!)

Auch die Stadt Karlsruhe. – Das kann doch von Ihnen nicht gewollt sein. Deshalb verstehen wir nicht, warum mit Ihnen keine gesetzliche Regelung – die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes – möglich sein soll.

Wenn es die Hessen machen, wenn Hamburg es macht und über eine Bundesratsinitiative die Dringlichkeit dieses Projekts vorantreiben will, würde es der Landesregierung, auch aus Solidarität mit der Stadt Karlsruhe, gut anstehen, endlich Flagge zu zeigen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Warten wir einmal den Mai ab!)

Herr Kollege Noll, von Ihnen brauchen wir keine Ratschläge. Wir hätten bei der ersten Debatte hier im Landtag gemeinsam mit der FDP/DVP die Mehrheit gehabt,

(Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

um die CDU-Fraktion locker in die Tasche zu stecken.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Frau Kollegin, zeigen Sie doch einmal Ihre Taschen! – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP)

Deshalb bitte nicht mit dem Finger auf andere zeigen.

Frau Abg. Haußmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Noll?

Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Noll.

Frau Kollegin Haußmann, ich darf noch einmal fragen: Ist Ihnen bekannt, dass im Mai ein Antrag von FDP, Bündnis 90/Die Grünen und PDS kommt, der genau unseren Intentionen entspricht, und dass auch im Bundestag eine Mehrheit für diesen Antrag vorhanden wäre, wenn die SPD-Fraktion Freiheit bei der Abstimmung gäbe und diese Oppositionsanträge nicht unter Koalitionszwängen ablehnen würde?

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP)

Es wundert mich eben, lieber Herr Kollege, dass Sie im Landtag Dinge nicht mitmachen, die Sie von uns im Bund verlangen.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Vice versa!)

Ich hoffe, dass der Druck auf die CDU/CSU-Fraktion auch durch diesen Antrag so zunimmt, dass es zu einer gesetzlichen Lösung kommt.

Im Übrigen beantrage ich namens meiner Fraktion eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Antragsteller haben namentliche Abstimmung beantragt. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag die erforderliche Unterstützung erfährt. – Das ist der Fall.

Wer dem Antrag Drucksache 14/639 zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten, wer ihn ablehnen möchte, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der antworte mit „Enthaltung“.

Ich bitte Herrn Schriftführer Stehmer, den Namensaufruf vorzunehmen. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben H. Ich darf Sie bitten, während der Abstimmung Ruhe zu bewahren, damit wir zügig vorankommen.

(Namensaufruf)

Ist noch jemand im Saal, der abzustimmen wünscht? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die namentliche Abstimmung abgeschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Ergebnis festzustellen.

(Auszählen der Stimmen)

Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:

An der Abstimmung haben sich 113 Abgeordnete beteiligt.

Mit Ja haben 49 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 64 Abgeordnete gestimmt.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gott sei Dank!)

Damit ist der Antrag Drucksache 14/639 abgelehnt.