(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Ich habe mich schon gefragt, woher das Geld kommt! – Glocke der Präsidentin)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Sexualstraftaten ist wieder ein ernsthaftes Thema, das auf der Tagesordnung dieses Hauses steht. Insbesondere aus der Erfahrung im Umgang mit Kindern muss man einfach sagen: Jede Sexualstraftat, die an Kindern verübt wird, ist eine Tat zu viel.
Da sind wir – um das gleich vorweg zu betonen – völlig einer Meinung. Alle Ausführungen, die ich jetzt machen werde, sollen das nicht relativieren.
Ausgangspunkt dieser Debatte ist die Initiative der SPD-Fraktion mit dem Titel „Strafvollzug bei Sexualstraftätern“. Dazu sei mir doch eine kleine Bemerkung gestattet: In der Begründung des Antrags argumentiert die SPD-Fraktion damit, dass laut der Polizeilichen Kriminalstatistik die Rückfallquote unter den Sexualstraftätern bei 60 % liege. Das ist natürlich insofern nicht richtig, als wir, wenn wir überhaupt eine Bezugsgröße herstellen wollen – ganz konkrete Zahlen haben wir ja nicht –, die Verurteiltenstatistiken im Bereich der Sexualstraftaten heranziehen müssen und uns nicht auf die Polizeiliche Kriminalstatistik beziehen dürfen, in der jeder, der jemals in Verdacht geraten ist, enthalten ist.
Das halte ich deswegen für ein Problem, weil dies in der Bevölkerung natürlich ein äußerst sensibles Thema ist. Am 23. November 2006 war in den „Stuttgarter Nachrichten“ zu lesen, Sexualstraftäter würden mit einer Quote von 60 % rückfällig. Was sollen denn die Menschen darüber denken? Sie gehen natürlich automatisch davon aus, dass das Land hier nicht genügend tut. Insofern bin ich froh darüber, dass der Kollege Sakellariou diese Aussage hier relativiert hat und die Zahlen auch konkret genannt hat. Auch in der Stellungnahme des Ministeriums war dies ja schon richtig dargestellt.
Ein Weiteres: Eigentlich geht es ja nicht an – das haben auch meine Vorredner schon angesprochen –, dass der Minister oder das zuständige Ministerium in der Nacht, bevor wir hier im Landtag über ein Thema eine parlamentarische Debatte führen, eine entsprechende Verlautbarung an die Presse gibt. Darüber hätten wir zunächst ja auch in der heutigen Debatte sprechen können. Ich will dennoch ausdrücklich sagen: Vieles von dem, was da drinsteht, können wir mittragen.
Ja, Sie lachen. Ich finde das aber eigentlich nicht lustig. Jeder strengt sich hier an. Sie haben halt das Ministerium hinter sich und geben dann nachts eine Pressemitteilung heraus.
Das haben wir nicht getan, weil wir gedacht haben, wir diskutieren das heute in diesem Hohen Haus, im Parlament. Das kann man so oder anders handhaben. Sie handhaben es anders, ich aber hätte es nicht so
gehandhabt. Ich hätte dies einfach heute in die Debatte hineingetragen. Das machen wir ja meistens so.
Ich bin für viele Dinge, die Sie angesprochen haben. Die Bereitstellung von 100 000 € mehr für eine Stärkung der Therapie, und zwar zu Beginn des Strafvollzugs und nicht zu dessen Ende – manchmal müssen die Menschen ja ganz ohne Therapie entlassen werden –, ist keine Maßnahme, die man ablehnen kann. Das Züricher Modell, auf das Sie Bezug nehmen, hat ja dokumentiert, dass die Rückfallquote dort ganz erheblich geringer geworden ist. Insofern muss man das begrüßen.
Auch die Maßnahme der Führungsaufsicht, die dazu dient, dass die Menschen, nachdem sie entlassen worden sind, in einem stärkeren Umfang einer Kontrolle unterliegen, kann ich mittragen.
Was ein Problem darstellt – und das haben Sie selbst gemerkt, Herr Minister –, ist die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Dazu haben wir hier Ende der vorletzten Legislaturperiode in einer wirklich berauschenden Geschwindigkeit ein Gesetz durchgepaukt. Das Verfassungsgericht hat das dazu Notwendige gesagt und deutlich gemacht, dass das in dieser Form nicht geht. Auch Sie haben hier eingeräumt, dass es in BadenWürttemberg bislang keinen einzigen Fall gibt, in dem dieses Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung angewandt wird. Denn es wäre die schärfste Keule des Rechtsstaats – wenn er sie überhaupt benutzen darf –, dass während des Strafvollzugs, weil keine Therapie stattfindet, die Menschen nachträglich mit Sicherungsverwahrung belegt werden. Das darf meines Erachtens aufgrund unserer rechtsstaatlichen Befugnisse nicht gehen.
Alles in allem kann man konstatieren: Die Zahlen gehen Gott sei Dank zurück; der Kollege hat das ja auch schon gesagt. Jeder Fall ist aber natürlich immer noch ein Fall zu viel. Deswegen sind wir selbstverständlich dabei, wenn das Ministerium, die Landesregierung und wir als Parlament mehr Geld für die Therapie und für mehr Therapieplätze zur Verfügung stellen wollen – auch in Anbetracht der Tatsache, dass es voraussichtlich immer wieder solche scheußlichen Taten geben wird. Daher muss das Land alles tun, was in seinen Kräften steht. Hierzu sind verschiedene Ansätze gemacht.
Ich will es aber auch nicht übertreiben und will es nicht übertrieben wissen: Auch in diesem Bereich hat jeder Mensch, der inhaftiert ist und der seine Strafe abgesessen hat, prinzipiell einen Anspruch darauf, dass überprüft wird, ob er auch ein
mal wieder die Freiheit erlangen kann. Dazu gibt es verschiedene Vorschläge. So sollen mehrere Gutachten hierzu eingeholt werden.
Alles in allem denke ich: Die Vorschläge, die Sie, Herr Minis ter, heute Nacht veröffentlicht haben, können wir in vielen Teilen mittragen – mit Ausnahme der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Wir können nur hoffen, dass auch die Anstalt in Offenburg demnächst in Betrieb geht
und dass wir auch im therapeutischen Bereich die Mittel und Möglichkeiten haben, um solche Taten künftig möglichst zu verhindern, insbesondere was das Rückfallrisiko anbelangt. Ich glaube, dann sind wir da auf einem guten Weg. Wir sollten es aber auch nicht überzogen darstellen: Rückfallquoten von angeblich 60 % sind Gott sei Dank nicht zutreffend.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mir war zunächst unklar, was die SPD mit diesem Antrag will. Die Fragen wurden vom Ministerium durchweg vollständig beantwortet. Damit ist der Antrag grundsätzlich erledigt.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Dann brauchen Sie ja nicht mehr weiterzureden! – Abg. Karl Zimmer- mann CDU: Bei den Anfragen in der letzten Zeit weiß man nie, was die wollen!)
Vielleicht wäre es interessant gewesen, wenn in den Antrag bereits konkrete Vorschläge eingearbeitet worden wären, Herr Sakellariou. Aber so ist es jetzt.
Die SPD ist offensichtlich auch lernfähig. Als unser Justizminister die nachträgliche Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter in der vorvergangenen Legislaturperiode
gefordert hatte, war dies, jedenfalls für die SPD, zu streng. Jetzt fordert die SPD mehr Strenge. Das Problem, meine Damen und Herren – das wurde von meinen Vorrednern gesagt –, ist die Wiederholungsgefahr bei Straftätern. Die Gerichte sind hier auf die Feststellungen von Sachverständigengutachten angewiesen. Die Sachverständigen müssen den Juristen sagen, ob die Straftäter nach der Haftverbüßung voraussichtlich rückfällig werden oder nicht. Ist der Straftäter dann nach wie vor gefährlich, oder ist er nicht mehr gefährlich? Das ist die Frage. Der Sachverständige muss eine Prognose erarbei
Die Antwort, meine Damen und Herren, kann aber nicht sein: wegschließen, und zwar für immer. Das hatte ein ehemaliger sozialdemokratischer Bundeskanzler einmal sehr plakativ gefordert.
Dieser Satz ist sehr populistisch, insbesondere wenn er von einem Bundeskanzler geäußert wird, der selbst einmal Rechtsanwalt war. Entweder hat er sein früheres Wissen verlernt, oder er sagt einfach bewusst das Unrichtige. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist so etwas wie das Wegsperren für immer nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Wir müssen andere Wege gehen. Der Justizminister – Sie haben das gerade gesagt – hat das in der Pressemitteilung bereits angekündigt. Wir müssen prüfen, ob eine erleichterte Anfrage beim Strafzentralregister in genau eingegrenzten Fällen möglich ist, z. B. bei Mitarbeitern, die mit Kindern oder mit Jugendlichen oder im Gesundheitsbereich tätig sind. Ihr Kollege von der Saar, der SPD-Chef Heiko Maas, hat die Einrichtung eines Zentralregisters für Sexualstraftäter gefordert. Ich meine, das ist nicht notwendig. Wir haben ein Bundes zentralregister. Wir brauchen kein weiteres Register mit weiteren Beamten.
Auch der stellvertretende Vorsitzende der brandenburgischen CDU geht für meine Begriffe zu weit, Herr Kollege Zimmermann. Er fordert einen Onlinepranger für gefährliche Sexualstraftäter.
Ähnlich wie in den USA sollten Bilder, Namen und Adressen von Triebtätern im Internet veröffentlicht werden. Ich denke, dass das von unserem Grundgesetz sicherlich nicht gedeckt ist.