Protocol of the Session on March 15, 2007

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Davon gehe ich auch aus!)

Wir können entlassene Straftäter aber nicht Tag und Nacht von der Polizei bewachen lassen, wie dies derzeit in einem besonders krassen Fall in Quedlinburg geschieht. Im dortigen Fall weigert sich der Straftäter, sich therapieren zu lassen. Meines Erachtens könnte man diese Fälle vielleicht in den Griff bekommen, indem solche Straftäter, solange sie sich nicht therapieren lassen, eben nicht in Freiheit kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)

Das wäre ebenfalls eine Möglichkeit der Sicherungsverwahrung.

Wie auch der Justizminister gesagt hat, wird die Einrichtung eines zentralen Gefangenenregisters in Baden-Württemberg geprüft, über das man einen Zugriff haben könnte. Es diente auch einer verbesserten Auskunft an Behörden, die Menschen anstellen und dann möglicherweise überprüfen können, mit wem sie es zu tun haben.

Vielleicht wirkt auch in solchen Fällen die elektronische Fußfessel – ich habe dazu bereits einen Antrag gestellt; der Antrag ist wohl in Bearbeitung –, gerade für solche Straftäter.

Herr Kollege Oelmayer und Herr Kollege Sakellariou, ich meine auch zur nachträglichen Sicherungsverwahrung: Wenn man einfach merkt und weiß, dass die Menschen nicht einsichtig werden und sich nicht therapieren lassen, dann muss es Möglichkeiten geben, sie wirklich wegzusperren.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Ich denke, das ist eine Möglichkeit, um die Menschen vor solchen Menschen zu schützen.

Danke sehr.

Das Wort erhält Herr Minister Professor Dr. Goll.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das wäre auch einmal spannend, wenn Frau Goll hier sprechen wür- de!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! An der Verlautbarung über die dpa von heute Nacht sehen Sie, dass die Landesregierung Tag und Nacht an diesem Thema arbeitet.

(Zuruf von der FDP/DVP: Und nicht schläft!)

Gestern hat die dpa bei uns zu diesem Thema nachgefragt, möglicherweise vor dem Hintergrund dieser Landtagsdebatte. Da haben wir denen natürlich ein bisschen von dem erzählt, was wir hier machen. Das stand übrigens auch schon Tage vorher im „Focus“, der auch schon angefragt hatte. Das ist natürlich ein Dauerthema, das Sie hier mit Ihrem Antrag anschneiden.

Die 100 000 €, die wir für die Therapie zusätzlich bekommen haben, die beide Regierungsfraktionen im Zuge der Haushaltsberatungen auf eine dankenswerte Initiative des Abg. Zimmermann hin beschlossen haben, haben wir alle öffentlich debattiert und im Haushalt beschlossen. Sie haben noch gar nicht gemerkt, dass wir damit eine zusätzliche Therapie beschlossen haben. Das haben wir also nicht letzte Nacht gemacht; Sie waren bei den Haushaltsberatungen dabei. Da sind diese 100 000 € im Haushalt beschlossen worden.

Allerdings muss ich eines sagen: Ich freue mich, wenn wir gemeinsam an dieser wichtigen Sache arbeiten. Aber wenn Sie etwa den Eindruck erwecken, dass man die Landesregierung anfeuern müsste, möchte ich doch daran erinnern, dass Baden-Württemberg jahrelang völlig allein mit dem Vorschlag zur nachträglichen Sicherungsverwahrung war.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: So ist es!)

Wir sind beim sozialdemokratisch geführten BMJ auf Beton gestoßen, genauso wie bei der Mehrheit der sozialdemokratisch geführten Länder. Das muss man schon einmal sagen. Das war jahrelang so. Dann haben wir unser eigenes Gesetz gemacht, und erst als ein ähnliches Gesetz aus Bayern – die hatten das Gesetz von uns übernommen – für verfassungswidrig erklärt wurde, als der Bundesgesetzgeber nicht mehr an

ders konnte, hat er ein Gesetz gemacht. Er hat ein Gesetz mit Lücken gemacht, sodass es jetzt nach der Rechtsprechung der Gerichte fast unmöglich ist, es sinnvoll anzuwenden. Jetzt geht es um die Nachbesserung, und die Diskussion über die Nachbesserung verläuft genauso zäh. Kollege Oelmayer hat deutlich gesagt, dass er sich an der Diskussion um das Schließen der Lücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung erst gar nicht beteiligt. Es ist schwer genug, an dieser Stelle zu einem wirklichen Schutz zu kommen.

Ich will jetzt nicht weiter in der Vergangenheit kramen. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen zum Thema Rückfall nennen. Beim Rückfall muss man sehr genau hinschauen.

Lieber Herr Sakellariou, Sie haben vorhin falsch aus der Unterlage hinsichtlich der Bewährungsauflage zitiert. Da haben Sie gesagt, in der Sondergruppe seien es 40 %, die wieder straffällig wurden. Allerdings waren es nur 10 % wegen eines Sexualdelikts. Das ist jetzt aber nur für Sie persönlich bestimmt. Das will ich Ihnen nicht vorwerfen, da die Frage der Rückfallstatistik sehr verwirrend und kompliziert ist. Es ist schwer verständlich, wie wenig verlässliche Zahlen über den Rückfall wir zur Stunde tatsächlich haben. Eine bundesweite Rückfallstatistik gibt es bisher nicht. Wir sind jetzt dabei, sie auf den Weg zu bringen. Der Bund wird auch reagieren. Diese Statistik kann man nur bundesweit machen, das ist logisch; denn die Ländergrenzen sind nicht weit.

Ich hoffe, dass wir bald eine entsprechende Statistik haben. Bis dahin sind wir auf einzelne Forschungsergebnisse angewiesen, die wir in der Stellungnahme zu dem Antrag teilweise zitiert haben. Da hat die kriminologische Zentralstelle, an der auch das Land Baden-Württemberg beteiligt ist, mit einer Studie Wegweisendes geleistet. Aus dieser Studie ergibt sich, dass die Quote der einschlägigen Rückfälle bei Sexualdelikten bei den untersuchten Gruppen etwa zwischen 10 und 20 % lag. Das ist natürlich immer noch zu viel; darüber sind wir uns einig.

Was tun? Auf der einen Seite kann man die Therapie ausbauen. Wir haben sie schrittweise ausgebaut. Die 100 000 € waren der vorläufig letzte Baustein. Die letzten Jahre waren dadurch geprägt, dass wir die Therapie in den Anstalten immer weiter ausgebaut haben. Aber wir wissen alle, dass Therapie kein Allheilmittel ist. Sie können in manche Menschen auch nicht hineinschauen. Man darf, glaube ich, auch nicht dem Irrglauben erliegen, dass dann, wenn wir jetzt therapieren und therapieren, hinterher nichts mehr passiert. Da wäre auch die Therapie überfordert. Umgekehrt sagen uns gerade die Therapeuten, dass es eine bestimmte Gruppe von Menschen gibt, bei denen sie selbst nicht an den Erfolg ihrer eigenen Therapie glauben.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Untherapierbar!)

Da müssen wir natürlich das Notwendige tun und der Tatsache ins Auge sehen, dass man die Allgemeinheit vor manchen Menschen eben nur schützen kann und, wenn es sein muss, dauerhaft schützen muss. Das ist eine Gott sei Dank sehr, sehr kleine Gruppe, aber diese Gruppe gibt es, und für diese brauchen wir ein Instrumentarium.

Wir sind gerade dabei, dieses zu entwickeln. Das sind ja Dinge, die nach außen manchmal wirklich schwer plausibel zu

machen sind. Die verstehen dann wirklich nur noch Juristen. Eine Schwäche liegt darin: Wenn die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht gegeben waren, dann hilft das gar nichts: Wenn man die hochgradige Gefährlichkeit schon damals erkannt hat, kann man auch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängen. Dann sagen Sie uns hinterher: Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung waren ursprünglich nicht gegeben, und die nachträgliche Sicherungsverwahrung können wir nicht verhängen, weil die Gefährlichkeit schon damals bekannt war.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Siehe Meck lenburg! – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Oder beim Ersttäter!)

So sitzen wir im Moment zwischen den Stühlen. Wir sind dabei, diese Lücke zu schließen.

Ein anderes Beispiel – ich hoffe, dass Sie da meine Meinung teilen, lieber Herr Sakellariou –: Es gibt Fälle, wonach jemand, der als Heranwachsender mit 20 Jahren noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, schließlich mit 28 als gefährlich entlassen wird. Es macht keinen Unterschied, ob das ein nach Erwachsenenstrafrecht Verurteilter mit 32 Jahren oder ein nach Jugendstrafrecht Verurteilter mit 28 ist. Aber bei den Fällen, in denen nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, können wir bisher keine nachträgliche Sicherungsverwahrung aussprechen, auch wenn der Betreffende schon im Heranwachsendenalter war.

Deswegen sollten wir gemeinsam zumindest den Vorschlag mittragen, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, trotzdem eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen, wenn sie nach zehn Jahren entlassen werden sollen und ersichtlich gefährlich sind. Diese Fälle gibt es. Da weiß ich sehr genau, wovon ich rede. Das sind eben Menschen, bei denen man eine Entlassung im Grunde nicht vertreten kann.

Es wird ein weiteres Gebiet dazukommen, auf das sich jetzt zu Recht der Schwerpunkt verlagert; Herr Zimmermann hat das angesprochen. Was machen wir eigentlich mit den Entlassenen? Sollten wir auf die nicht noch etwas besser aufpassen als bisher? Das betrifft das Thema Führungsaufsicht, aber natürlich auch die Frage, ob man nicht die Polizeibehörden in die Lage versetzen sollte, da etwas genauer hinzuschauen.

Das bayerische Modell wurde genannt. Ich möchte hier ohne Umschweife für das bayerische Modell plädieren. Wir haben in der Regierung auch schon das Gespräch miteinander aufgenommen. In Bayern wird das ja im Innenressort durchgeführt. Ich halte das für einen bundesweit vernünftigen Vorschlag, weil jetzt die Diskussion losgeht.

Sie wissen, in den USA hat man den Sexualtätern zum Teil einfach ein Schild in den Garten gestellt: „Sexualtäter“. Dann wurden Internetdateien gemacht. Z. B. hat der Staat Maine seine Internetdatei entlassener Sexualtäter kürzlich vom Netz genommen, weil zwei per Lynchjustiz erschossen worden sind. Das ist ein schwieriges Thema. In der Zeitung liest man, dass Sexualtäter dort fluoreszierende Nummernschilder am Auto bekommen sollen. Wir sind also schon mittendrin in einer Diskussion, in der es darum geht, eine vernünftige Linie zu ziehen.

Das angesprochene bayerische Modell HEADS verfolgt eine vernünftige Linie. Das Ganze verläuft ungefähr so: Wenn die Justiz- und Maßregelvollzugsanstalten einen Risikotäter, einen Sexualtäter, den sie für rückfallgefährdet halten, zu entlassen haben, dann melden sie das an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die zuständige Staatsanwaltschaft leitet das weiter an eine Zentrale. Das bayerische Modell heißt ja HEADS „Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter“. Diese Zentrale informiert die örtlichen Polizeidienststellen, wobei sie auch eine Bewertung des Risikopotenzials abgibt. Die Polizeidienststellen entscheiden dann über weitere Maßnahmen zur Minimierung der Rückfallgefahr, z. B. der Gefahr der Ansprachen.

Nehmen wir einmal an, der Betroffene taucht als Übungsleiter bei einem Schwimmverein auf. Dann kann die Polizei auf ihn zugehen und sagen: „Wenn du dich da nicht fernhältst, kriegst du Ärger.“ Das reicht bis zur Observation – diese wird natürlich nur in wenigen Fällen möglich sein – mit dem entsprechenden Aufwand oder zu Objektschutzmaßnahmen bei stark gefährdeten Personen, aber auch bis hin zur Weitergabe polizeilicher Erkenntnisse an andere Behörden, z. B. an Jugendämter; das ist auch ein Bereich, in dem man noch einen weiteren sinnvollen Schutz bieten kann.

Es sind eigentlich drei Bereiche: weiterer Ausbau der Therapie – das machen wir laufend; Sie sehen es an den aktuellen Informationen –, verbesserter Schutz, was die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeht, Schließen der Lücken, und drittens Aufbau solcher Informationssysteme mit Augenmaß, mit denen wir es dann noch besser schaffen, die entlassenen, potenziell gefährlichen Täter von weiteren Taten abzuhalten.

Das ist unser Konzept, natürlich nicht erst seit heute. Aber ich freue mich, wenn wir da mit allen Teilen des Landtags im Wesentlichen an einem Strick ziehen können. Ich bitte Sie, die Arbeit der Landesregierung weiterhin zu unterstützen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass der Berichtsantrag durch die Aussprache erledigt ist? – Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern vorbeugen – „Frühwarnsys tem“ in Baden-Württemberg ausbauen – Drucksache 14/620

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Lösch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung“ ist nicht zuletzt wegen einiger besonders schwerer Fälle wieder in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmisshandlung ist seit 1996 bundesweit um rund 50 % auf etwa 3 000 jährlich gestiegen. Die Dunkelziffer ist hoch.

Nach Schätzung der UNICEF leben in Deutschland derzeit etwa 200 000 Kinder in verwahrlostem Zustand. Auch aus der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag geht hervor, dass die Zahl der Kindesmisshandlungen in BadenWürttemberg in den letzten Jahren zugenommen hat. Die Kriminalstatistik weist einen Anstieg der Zahl der Fälle von 221 im Jahr 2000 auf 288 im Jahr 2005 aus. Da Misshandlungen in vielen Fällen nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, sondern lediglich Jugendschutzorganisationen und Jugendämter eingeschaltet werden, muss man insgesamt von einer weitaus höheren Zahl ausgehen.

Auch die Zahl der Familien, die Erziehungshilfen in Anspruch nehmen, ist seit dem Jahr 2000 bundesweit um 54 % gestiegen; in Baden-Württemberg stieg sie, wie das Statistische Landesamt 2006 mitteilte, im gleichen Zeitraum sogar um 69,9 %. Diese Fakten sind Anlass genug, sich vertieft mit den zugrunde liegenden Sachverhalten auseinanderzusetzen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Nun hat die Landesregierung das Projekt „Guter Start ins Kinderleben“ mit dem Ziel gestartet, belastete Eltern früh zu unterstützen und Überforderungen zu vermeiden. Die Idee, verschiedene Professionen besser miteinander zu vernetzen, ist ja richtig, aber die umfassende Vernetzung aller beteiligten Akteure kann nur ein Bestandteil einer erfolgreichen Strategie gegen Kindesvernachlässigung sein. Wir unterstützen die generelle Stoßrichtung des Modellprojekts mit dem Ziel, die vorhandenen Strukturen zu evaluieren und Angebote neu zu koordinieren, halten aber ein Vernetzungshandbuch als Endprodukt eines solchen Modellprojekts für zu wenig. Empfehlungen für die Entwicklung von ressort- und disziplinübergreifenden Versorgungskonzepten sind zwar hilfreich, greifen aber zu kurz.