Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Jus tizministeriums – Strafvollzug bei Sexualstraftätern – Drucksache 14/595
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion vom November letzten Jahres hat sich schon rentiert,
denn heute Nacht um 3:20 Uhr ist über die Landespressekonferenz eine Ankündigung des Justizministers über den Ticker gelaufen, in der erklärt wurde: Herr Ulrich Goll will die Triebtäter im Gefängnis künftig früher therapieren. Meine Hochachtung! Wenn ich daran denke, dass Sie seit dem Jahr 1996 – mit einer kurzen Unterbrechung – im Amt sind, dann war das genau der richtige Zeitpunkt – nur etwas verspätet.
Meine Damen und Herren, der Ausgangspunkt unserer Anfrage war zunächst, dass sich natürlich immer mehr Eltern erhebliche Sorgen machen, weil die Zahl der Sexualstraftaten und natürlich die mediale Berichterstattung darüber ganz erhebliche Ängste auslösen. Immer wieder hören wir von grausamsten Sexualdelikten – auch an Kindern. Es bleibt dabei – die Zahl ist immer noch dieselbe –: Alle 20 Minuten wird in Deutschland ein Kind sexuell missbraucht. Alle 20 Minuten! Das ist eine Größenordnung, die zwar leicht nach unten geht, die uns aber die Dramatik dieser Geschichte vor Augen führt.
Wir müssen schon auch feststellen – das gehört zum Gesamtbild –, dass die Zahlen insgesamt zurückgehen. 1979 gab es 13 Sexualmorde an Kindern, im Jahr 2005 waren es nur noch vier – „nur noch“ ist natürlich in Anführungsstriche zu setzen. Im Jahr 1955 gab es 32 Fälle von Kindesmissbrauch auf 100 000 Einwohner. Diese Zahl ist im Jahr 2005 auf 17 Missbrauchsfälle pro 100 000 Einwohner zurückgegangen.
Wir müssen auch konstatieren, dass die Rückfallquote bei Sexualstraftätern mit 20 bis 30 % erheblich niedriger ist als bei sonstigen Straftätern. Das ist wohl wahr. Jeder Fall ist aber eine Katastrophe. Der Anteil an Rückfalltätern ist deswegen so interessant – das war das Motiv dieser Anfrage –, weil wir dieser Personengruppe ja schon habhaft waren; wir hatten sie ja schon einmal. Diese Personen hatten die Möglichkeit, therapiert zu werden; sie hatten die Möglichkeit, beobachtet und begutachtet zu werden. Darauf ist unser besonderes Augenmerk zu richten. Uns geht es nämlich nicht um den Personenkreis, der sich ohnehin dauerhaft sicherungsverwahrt im Strafvollzug befindet – dieser Personenkreis ist außen vor. Es geht um den Personenkreis, der wieder entlassen werden muss, weil es rechtlich gar nicht anders möglich ist oder weil es sich um Ersttäter handelt.
Herr Minister, ich will Ihnen ausdrücklich in dem recht geben, was Sie in Ihrer Pressemitteilung von heute Nacht gefordert haben. Sie haben gefordert, auch bei Ersttätern die Sicherungsverwahrung anordnen zu können. Ich meine, das ist eine absolut sinnvolle Maßnahme. Denn wir können es uns nicht erlauben, Leute, die schon bei der ersten Tat in besonderer Form grausam oder rücksichtslos gewesen sind, nicht auch von vornherein mit einer Sicherungsverwahrung zu belegen. Ich meine, das ist eine richtige Maßnahme, die von uns auch unterstützt werden muss.
Sie bekommen hierfür sogar von meiner Fraktion Applaus, aber nur deswegen, weil wir in diesem Punkt wirklich einer Meinung sind.
Der Personenkreis, um den es sich bei uns dreht, ist auf der letzten Seite Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag im Einzelnen herausgearbeitet worden. Es geht um den Personenkreis, der bereits inhaftiert war und schwere Sexualdelikte begangen hat. In dem Zeitraum, auf den sich die Anfrage bezieht, handelt es sich um 65 Personen – um 65 Fälle schwerer Sexualstraftaten –, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. 61 dieser Personen bekamen einen Bewährungshelfer gestellt. Von diesen 61 Personen – es ist immer besser, das Ganze an Personen festzumachen – sind 39 in der Bewährung wieder straffällig geworden. Bei 23 Personen – wie gesagt: schwerste Sexualdelikte – ist die Bewährung widerrufen worden, weil sie erneut wegen eines schweren Sexualdelikts bestraft worden sind.
Vor diesem Hintergrund und nur vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Land Baden-Württemberg wirklich alles getan hat. Das ist die Intention dieses Antrags gewesen.
Punkt 1: Wenn wir schon solche Straftäter haben, stellt sich die Frage: Haben wir dann ausreichend Sozialtherapieplätze im baden-württembergischen Strafvollzug? Der heutige Stand hinsichtlich der Sozialtherapieplätze ist derselbe wie vor 25 Jahren. Noch im Jahr 2003 hat Ihre Nachfolgerin und Vorgängerin im Amt hier an dieser Stelle gesagt: „Machen Sie doch nicht so ein Theater; wir haben doch demnächst den Neubau in Offenburg, und dann haben wir 60 Plätze.“ Das war im Jahr 2003. Jetzt haben wir das Jahr 2007. Ich bin mir sicher: Herr Minister, Sie werden sich nachher wieder hinstellen und sagen: „Was wollen Sie denn überhaupt? Wir bauen doch in Offenburg, und dann kommen diese 60 zusätzlichen Plätze.“
Im Moment ist das Problem aber – das sei allen ins Stammbuch geschrieben –: Aus dem Kreis der Personen, die erhebliche, brutale sexuelle Gewalthandlungen begangen haben, befinden sich in Baden-Württemberg 50 Personen auf der Warteliste. Aktuell warten 50 Personen auf einen Therapieplatz. 60 % dieser Personen haben schwerste Sexualdelikte begangen. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Ich habe gerade davon gesprochen, dass wir uns diesen Personenkreis, den wir schon inhaftiert haben, schnappen müssen. Wir können es uns jedenfalls nicht leisten, 50 Personen, die wir dringend und unbedingt behandeln müssen, auf einer Warteliste zu haben.
Der nächste Punkt betrifft die Frage der Nachsorge. Die Nachsorge ist genau unser Hauptproblem. Auch in der Pressemitteilung wird angedeutet, dass sich in diesem Bereich wohl etwas ändern soll. Es geht nämlich darum, dass die Einbindung von Bewährungshelfern frühzeitig stattfindet, bevor die Entlassung, die stattfinden muss, erfolgt. Das funktioniert seit geraumer Zeit auch sehr viel besser. Jetzt kommt aber das Problem der Betreuungsdichte. 30 % der Sexualstraftäter, die wieder rückfällig werden, werden im ersten Jahr nach der Entlassung rückfällig. Das heißt: Die Nachsorgebetreuung erfordert, dass direkt im Anschluss an die Entlassung, nach einer Behandlung im Vollzug, eine wirklich engmaschige Betreuungsdichte vorhanden ist.
Derzeit haben wir in Baden-Württemberg die Situation, dass ein frisch entlassener Sexualstraftäter von seinem Bewährungshelfer in einem Rhythmus von 14 Tagen bis einem Monat besucht wird. Das ist bei Weitem nicht ausreichend. Wir brauchen nach der Entlassung von solchen Leuten ein Kontrollsystem über zwei Tage hinweg. Wir müssen doch wissen, mit welchen Figuren diese Leute wieder Umgang haben, ob sie Kinder um sich haben, welche Zeitungen sie lesen. Es muss auch die Möglichkeit bestehen, Hausbesuche zu machen. Das kostet, mit Verlaub, eben auch Geld. Das bringt natürlich auch Personalkosten mit sich. Aber an dieser Stelle kann man nicht sparen, jedenfalls dann nicht, wenn man die Probleme und die Ängste der Eltern, die sich an dieser Stelle zu Recht große Sorgen machen, ernst nimmt.
Meine Damen und Herren, es geht darum, die Rückfallquote zurückzuführen. Dazu gehört auch die Führungsaufsicht. Die Führungsaufsicht ist eine Bundesaufgabe, und die Bundesjus tizministerin will diese Aufsicht zu Recht verschärfen – also Überwachung und Betreuung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Haftstrafe.
Aber die Ausgestaltung, die Frage nach den Standards dieser Führungsaufsicht müssen nun wir mit unseren Landesmitteln angehen. Dabei bitte ich darum, sich genau daran zu orientieren: Wenn gerade aus diesem Personenkreis jemand entlassen wird, muss er ab dem Entlassungszeitpunkt so engmaschig wie möglich, so nah wie möglich beobachtet und betreut werden und müssen ihm vor allem Auflagen erteilt werden, damit wir in diesem Bereich so wenig Straftaten wie möglich zu verzeichnen haben und wirklich sagen können: Wir haben alles getan, was getan werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Volk spricht oft eine deutlichere Sprache als wir Politiker.
Wir wollen einmal sehen, ob ich Ihnen, Herr Oelmayer, die se Worte in den Mund legen darf. Es wird nämlich vom lebenslangen Wegsperren gesprochen. Es wurde ja gerade auch gesagt, dass dies bei den Sicherungsverwahrten der Fall ist.
Es wird auch – das war erst diese Woche im „Focus“ aufgrund einer Umfrage zu lesen; erlauben Sie mir das Wort – von „kas trieren“ gesprochen. Es wird sogar von Forderungen nach der Todesstrafe gesprochen.
Das ist in der Umfrage so festgestellt worden. Man solle eine entsprechende Grundgesetzänderung herbeiführen und gegen Personen, die schwere Sexualverbrechen begehen, gegen Kindesmörder die Todesstrafe verhängen.
Insofern, Herr Sakellariou, auch wenn der Antrag nicht von Ihnen selbst, sondern von Ihrer Fraktion eingebracht wurde, ist es gerade im Hinblick auf die Taten, über die heute in den Medien berichtet wird, vielleicht gar nicht so schlecht, wenn wir das Thema auch hier im Landtag behandeln.
Wir hatten hier im Plenarsaal vor wenigen Tagen eine Anhörung zum Thema „Konsum und Wirkung elektronischer Medien bei Kindern und Jugendlichen“. Ein Vertreter des Landeskriminalamts hat uns gezeigt, was im Internet und bezüglich der Kinderpornografie alles abläuft. Es war erschreckend. Einige Kolleginnen und Kollegen haben den Saal verlassen, weil sie die Taten, die über das Internet weltweit verbreitet werden – nicht einmal über „www“, sondern über andere weltweite Netze –, nicht mit ansehen konnten.
Ich sage Ihnen: Wir haben es hier mit Tätern, mit einer Klientel zu tun, die ein Verhalten zeigt, das in Art und Umfang erschreckend ist und schlicht nicht hinnehmbar ist. Ich denke, Herr Oelmayer: Es ist vielleicht sogar der Nährboden für manche schwere Straftat, die später begangen wird.
Was die Sexualverbrecher angeht, fragen sich wirklich viele: Wie kann es sein, dass der mehrfach verurteilte Kinderschänder Uwe Kolbig aus Leipzig – Sie kennen den Fall; er kam im Fernsehen – am 22. Februar nicht hinter Gittern, hinter hohen Mauern und Stacheldraht saß, sondern in der Straßenbahn neben seinem neunjährigen Opfer Mitja?
Es wird gefordert, dass der Staat mehr als bisher tun muss, um Menschen vor Sexualverbrechern zu schützen. Die Forderung nach einer Grundgesetzänderung habe ich schon angesprochen. Es wird nach dem Mord in Leipzig auch gefragt, ob nicht auch wir in Baden-Württemberg tatsächlich mehr tun müssen.
Ich habe einmal festgestellt, wie es hier wirklich aussieht. Sie wissen, als Strafvollzugsbeauftragter halte ich mich freiwillig hin und wieder in Gefängnissen auf.
Wir haben in Baden-Württemberg im Durchschnitt 450 Gefangene, die als Sexualstraftäter verurteilt wurden. 15 % von denen befinden sich im gelockerten Vollzug. Es darf sich aber niemand vorstellen, dass „gelockerter Vollzug“ heißt, dass die se Personen in der Anstalt ein- und ausgehen dürften. „Gelockerter Vollzug“ heißt, dass sie sich innerhalb der Haftanstalt frei bewegen dürfen.
Wir in Stuttgart müssen auch bei den Sexualstraftätern, die wir in der Ambulanz haben, Folgendes sehen: Seit 1998 wird eine therapeutische Behandlung durchgeführt, um Straftäter nahtlos in die Freiheit entlassen zu können. Wir stellen fest –
Sie haben zu Recht angeführt, dass die Therapie sehr erfolgreich ist –, dass die Rückfallquote unter 10 % liegt, wenn sie diese Therapie mitmachen. Die Hälfte dieser Rückfalltäter wird in den ersten beiden Jahren nach der Haftentlassung wieder aktiv – exakte Zahl: 52 %. Erschreckend! Da könnte man etwas tun. Die andere Hälfte der Rückfalltäter wird nach vier bis sechs Jahren und später aktiv. Jetzt ist die Frage: Wie wollen wir diese Rückfallquote über einen solch langen Zeitraum wieder dezimieren?
Sie haben in der Begründung Ihres Antrags festgestellt, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik, PKS, über 60 % der Personen, die sich einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung strafbar gemacht haben, Wiederholungstäter seien. Aber in der Stellungnahme wurde zu Recht darauf hingewiesen: Das sind natürlich Taten, die nicht einschlägig sind. Deswegen bezieht sich der Anteil von 60 % nicht auf Rückfalltaten im Bereich Sexualstraftaten.
In Deutschland und in Baden-Württemberg wäre schon viel erreicht – noch mehr, Herr Minister, als wir in Baden-Würt temberg schon heute beispielhaft erreicht haben –, wenn der zuständigen Polizei der Aufenthaltsort der Straftäter bekannt wäre. Ich plädiere auch für die Einführung eines Computersystems wie in Bayern, mit dem sich Gewaltkriminelle problemlos orten lassen. Ich denke auch, vielleicht könnte man über eine elektronische Fußfessel nachhaken bzw. nachfragen.
Zur Beruhigung – der Mehrheit der Bevölkerung; nicht desjenigen, der letztlich betroffen ist – möchte ich darauf hinweisen: Auch der allseits bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer sagt, dass höchstens einer von 600 Sexualstraftätern wieder zum Kindesmörder wird. Aber jeder Fall ist ein Fall zu viel.
Zum Schluss: Herr Minister, ich war ebenso wie mein Vorredner, Herr Sakellariou, erstaunt über das, was über die dpa mitgeteilt wurde. Ich habe mich mit diesem Thema schon länger befasst. Die CDU-Landtagsfraktion hat schon vor vielen Wochen – ich musste mir sogar schon den Vorwurf meines Fraktionsvorsitzenden Mappus anhören, ich hätte das viel früher bekannt geben sollen; aber das ist heute der richtige Rahmen – beschlossen, aus eigenen Mitteln 100 000 € zur Verfügung zu stellen. Das hätte ich heute gern als Erster verkündet. Sie kamen mir mit der dpa-Meldung – Sie haben die besseren Drähte – zuvor. Aber da sind wir, glaube ich, einig. Die CDU hat dieses Problem erkannt, und wir stecken da das Geld hinein.