Unser an sich gutes Gesundheitssystem, um das uns andere in Europa beneiden, wird ja von den derzeit Regierenden – und das sind nun einmal die Roten links und die Schwarzen rechts – leider in eine Richtung verändert, bei der wir uns in anderen europäischen Staaten angucken können, was daraus wird. Wenn wir einmal in die Schweiz schauen, lieber Kollege Hoffmann, sehen wir, dass die Menschen dort sehr stark bewegt hat, dass auch dort genau überlegt wird: Müssen wir unser Sys tem vielleicht ändern, weg vom wettbewerblichen System hin zu mehr Einheitlichkeit und damit auch mehr Bürokratie? Gott sei Dank gibt es in der Schweiz noch die Volksabstimmung, und die Leute waren so klug, zu sagen: Nein, ein Einheitskassensystem wollen wir nicht.
Liebe Frau Mielich, ich glaube, wir sind uns da einig. Wir hätten vielleicht für die Gesundheitsreform, die in Berlin beschlossen wurde, auch eine Volksabstimmung gebraucht; da hätten bestimmt 80 % der Bevölkerung mit Nein geantwortet. So viel zu diesem Thema.
Nächster Punkt. In der Tat geht die Leute die Frage an: Was bedeutet das denn für mich ganz praktisch? Bisher war es schon immer so: Wenn ich in den Urlaub fahre und es passiert mir etwas – wenn ich mir beim Skifahren einen Haxen breche oder mich in Südfrankreich beim Tauchen verletze –, wie ist dann meine Versorgung?
So, und da können Sie jetzt in der Antwort auf die Große Anfrage nachlesen, welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen es gibt, dass es früher den Auslandskrankenschein gab und dass wir den jetzt durch eine elektronische europäische Gesundheitskarte abgelöst haben, die übrigens fast niemand kennt.
Liebe Kollegin Haußmann, haben Sie einmal erlebt, was passiert, wenn Sie im Ausland zum Arzt gehen und auf ein bestehendes zwischenstaatliches Abkommen hinweisen? Dann hören Sie: Ja, ist recht, mein Lieber bzw. meine Liebe. Ich mache das, aber du bekommst dann eine Rechnung, und bitte bezahl es gleich, weil ich es sonst nicht machen kann.
Damit bin ich beim nächsten Thema: Liebe Kollegin Haußmann, Sie haben ja recht, dass ich der Meinung bin, dass, wenn man zu sehr regulierte Systeme nebeneinanderstellt, das gemeinsame Zusammenleben, gerade auch wenn es um Gesundheit geht, zunehmend schwieriger wird. Da ist nun einmal die Kostenerstattung die praktikablere Lösung und besser als unser hochbürokratisches Sachleistungssystem, was natürlich den französischen Arzt überhaupt nicht kümmert, wenn ein deutscher Patient kommt.
Deswegen geht es nicht um Angleichung, sondern – und das ist mir wichtig – um Kompatibilität der Systeme, sprich darum, dass für die Bürgerin und den Bürger klar ist – und zwar nicht nur, wenn er oder sie im Urlaub ist; es kommt ja zunehmend auch vor, dass unsere Kinder mehrere Jahre lang in London oder Paris arbeiten, die dann nach wie vor bei der AOK oder wo auch immer versichert sind, aber im Ausland regelmäßig zum Arzt müssen –, dass ganz praktikable Lösungen gefunden werden müssen.
Übrigens, ein Effekt, von dem mir die Leute dann immer erzählen, wenn sie im Urlaub beim Arzt waren und sie dann die Rechnung zahlen mussten, ist, dass sie oft bass erstaunt sind, wie relativ günstig und doch qualitativ gut die Versorgung in diesen Ländern ist.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen dazu beitragen, dass wir nicht immer so überheblich meinen, bei uns sei stets alles allerbestens geregelt, weil wir es ganz bürokratisch und ganz genau geregelt haben. Wir sollten auch im Gesundheitsbereich ein bisschen mehr von anderen Ländern lernen und uns das Gute, das sie haben, abschauen, ohne uns auf ein Niveau drücken zu lassen, welches wir in der Tat nicht wollen. Abschließend will ich dennoch sagen, lieber Kollege Hoffmann – selbstverständlich kann keine Rede davon sein, dass wir unsere durchschnittliche Lebenserwartung der rumänischen angleichen –, dass wir durchaus akzeptieren und ein Stück weit auch mithelfen sollten, dass etwa die Lebenserwartung in Rumänien steigt. Vor diesem Hintergrund können nicht nur wir in der Bundesrepublik, sondern alle Europäer vielleicht die berechtigte Hoffnung haben, dass dieses Zusammenwachsen in allen Bereichen für alle von Vorteil ist, und damit können wir auch mehr Akzeptanz für die Idee eines gemeinsamen Europas in allen Bereichen schaffen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema Gesundheit beschäftigt nicht nur uns hier im Land, sondern auch die Europäische Union. Das haben wir in den letzten Monaten besonders deutlich daran gesehen, dass sich die EU-Kommission zu den Themen Alkohol und Rauchen in Form einer Mitteilung und eines Grünbuchs, also in Form einer Meinungsäußerung, zu Wort gemeldet hat. Diese Themen betreffen in unserem Land viele Menschen und haben daher auch für das entsprechende Medieninteresse gesorgt.
Durch die Meinungsäußerung der EU-Kommission haben die einen Hoffnung geschöpft, dass sie in ihrer Interessenlage von Brüssel unterstützt werden, und die anderen haben die Sorge empfunden, dass ihr Leben von Brüssel aus schleichend ein
Die Landesregierung prüft grundsätzlich alle Brüsseler Aktivitäten gründlich und bezieht dazu auch Stellung. Um ihre Auffassung in den europäischen Prozess einzubringen, stehen der Landesregierung verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die sie auch nutzt. Das ist zum einen die Beschlussfassung im Bundesrat. Zum anderen gibt es natürlich noch schriftliche Bitten an die Bundesregierung, sich in einem bestimmten Sinn zu den Brüsseler Aktivitäten zu äußern. Außerdem gibt es Ministerkonferenzbeschlüsse, die sich in der Regel ebenfalls an die Bundesregierung richten; sie können aber auch direkt der Kommission zugeleitet werden.
Wir sind uns innerhalb der Landesregierung darüber einig, dass bei allen Vorschlägen aus Brüssel, auch wenn es nur Meinungsäußerungen sind, geprüft werden muss, ob die EU auf diesem Gebiet wirklich Kompetenzen hat und ob das, was sie vorschlägt, tatsächlich die Mitgliedsstaaten in ihrer Politik unterstützt, wie es im EG-Vertrag heißt.
Mit den Fragen zu den Gesundheitsdienstleistungen wurde ein sehr aktuelles gesundheitspolitisches Thema angesprochen. Im November 2006 hat Baden-Württemberg aktiv an einem Bundesratsbeschluss zu dieser Konsultation mitgearbeitet. Am 8. März 2007 hat die Gesundheitsministerkonferenz auf Veranlassung von Baden-Württemberg die wesentlichen Länderinteressen zu diesem Thema durch einen einstimmigen Beschluss noch einmal auf den Punkt gebracht: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die zentralen Forderungen der Länder bei den jetzt im April und im Mai anstehenden Beratungen auf EU-Ebene zu vertreten.
Die Absichten der EU-Kommission im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen stellen das wichtigste legislative Projekt der europäischen Gesundheitspolitik in den nächsten Jahren dar. Es geht um die Frage, wie die zunehmende berufliche und private Mobilität der Menschen in den Gesundheitssystemen der EU-Mitgliedsstaaten begleitet wird.
Ein erster Erfolg war, dass die Gesundheitsdienstleistungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen und gesondert betrachtet werden. Die Länder sind der Auffassung, dass die Gesundheitsdienstleistungen ein fester Bestandteil des sogenannten europäischen Sozialmodells sind und daher mit besonderer Umsicht zu gestalten sind. Sie sind Teil von sensiblen Finanzierungssystemen, in denen die Qualität – das ist schon angesprochen worden – eine besondere Rolle spielt. Diese Qualität wollen wir im Interesse der Menschen unbedingt erhalten.
Weiter haben die Gesundheitsminister der EU-Kommission angeboten, die Erfahrungen der Länder auf dem Gebiet der Folgenabschätzung und der Kosten durch die Umsetzung von EU-Vorgaben zu nutzen. Wir wollen ausufernde Berichtspflichten vermeiden. Denn die damit verbundene Bürokratie schwächt Europa. Wo Transparenz notwendig ist, sind wir natürlich bereit, sie herzustellen.
Mit den kommunalen Landesverbänden stehen wir hinsichtlich der Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Krankenhäuser im Land im Dialog. Das wurde auch schon angesprochen. Hierüber hat der Landkreistag dem Europaausschuss des Landtags in der letzten Woche berichtet.
Wir haben gegenüber Brüssel deutlich gemacht, dass allein die Mitgliedsstaaten für die Ausgestaltung und Finanzierung ihrer nationalen Gesundheitssysteme zuständig sind. In Grenzregionen können wir auftretende Probleme allerdings sehr gut bilateral lösen. Das zeigt auch das neu geschaffene Rahmenabkommen mit Frankreich oder auch das Projekt der grenz überschreitenden Gesundheitsversorgung im Raum Lörrach/ Basel. Hierüber haben wir in unserer Antwort auf die Große Anfrage berichtet. Ich denke, das entspricht auch den Wünschen, die Herr Abg. Hoffmann an die Landesregierung gerichtet hat. Das Abkommen mit Frankreich haben wir dem Landtag im November 2006 vorgestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Quintessenz lautet für mich: Wir brauchen Europa nicht zu fürchten, aber wir müssen Europa aktiv mitgestalten. Europa bietet uns in vielen Bereichen große Chancen, z. B. einen verbesserten Schutz vor Gesundheitsgefahren, die bekanntlich nicht an Ländergrenzen haltmachen. Auch bei der Qualität und der Sicherheit von medizinischen Produkten kann Europa helfen.
Solange unsere nationalen Systeme nur koordiniert und nicht harmonisiert werden, sehe ich keinen Grund für Alarm.
Für eine Harmonisierung wäre auch gar keine Grundlage vorhanden. Die Unterschiede in der Organisation und der Finanzierung der Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedsstaaten sind so groß, dass Harmonisierungsbestrebungen zum Scheitern verurteilt wären. Es gibt auch keine Äußerungen der EUKommission, die in diese Richtung deuten würden.
Lassen Sie mich zum Abschluss – um den Bogen etwas weiter zu spannen – noch darauf hinweisen, dass wir auch auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes
Unser Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz liegt vor. Die Länderabstimmung soll am 22. März in der Ministerpräsidentenkonferenz zum Abschluss gebracht werden.
Wir müssen den Menschen zeigen, dass es im ureigenen Interesse der Länder und der Mitgliedsstaaten der EU liegt, die gesundheitlichen Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger zu wahren.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Durch die Aussprache ist die Große Anfrage erledigt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Jus tizministeriums – Strafvollzug bei Sexualstraftätern – Drucksache 14/595