Vielmehr sollten wir ganz vernünftige Regelungen treffen, die eines immer im Blick haben müssen: Es geht nicht darum, erwachsene Menschen unter Kuratel zu stellen und umzuerziehen, auch wenn dies manche – wie Sie – wollen. Vielmehr geht es darum, Nichtraucher effektiv vor dem Passivrauchen zu schützen. Alles, was dem dient, werden wir mittragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es stimmt in der Tat: Der Tabakrauch ist die gefährlichste Innenraumverschmutzung, mit vielen krebserzeugenden Stoffen. Das habe ich an dieser Stelle schon öfter ausgeführt.
Es ist auch richtig. – Deswegen müssen wir die Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens schützen.
Wir müssen immer wieder daran denken, dass es uns nicht darum geht, den Tabakkonsum überhaupt verbieten zu wollen. Das wäre zwar aus gesundheitspolitischer Sicht sicher richtig,
aber – das muss ich auch als Gesundheitspolitikerin sagen – es ist unrealistisch. Also müssen wir mit den Gefahren umge
Deswegen haben wir parallel zu den Streitigkeiten, wer nun wofür zuständig ist, die Bemühungen um ein Nichtraucherschutzgesetz auf Landesebene kontinuierlich vorangetrieben. Nachdem sich nun auch die Fachminister im Februar – das ist schon angesprochen worden – für einen umfassenden Nichtraucherschutz ausgesprochen haben, werden wir hier in Baden-Württemberg als eines der ersten Länder in Deutschland ein Nichtraucherschutzgesetz haben.
Ziel unseres Gesetzentwurfs – er befindet sich derzeit in der Anhörung – ist es, Nichtraucher effektiv zu schützen. Das gilt zum einen für die Bereiche, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten – also Schulen, Jugendhäuser und Kindertageseinrichtungen –, und es soll zum anderen für Behörden, Dienststellen und sonstige Einrichtungen des Landes und der Kommunen gelten, wird also einen weiten Teil der öffentlich zugänglichen Einrichtungen umfassen. Es wird für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten gelten, wobei wir da natürlich – das ist schon angesprochen worden – Ausnahmen zulassen müssen, z. B. in Palliativstationen und in Pflegeeinrichtungen.
Damit das gesetzliche Rauchverbot auch praktisch durchsetzbar ist, sollen Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Allerdings – das stimmt auch – ist in diesem Entwurf der Landesregierung noch keine Regelung für Gaststätten enthalten. Darüber werden die Ministerpräsidenten am 22. März beraten. Grundlage dieser Konferenz wird das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz vom Februar sein.
Zum Verfahrensstand unseres Gesetzes: Der Regierungsentwurf wurde am 27. Februar zur Anhörung freigegeben. Wir haben in der letzten Woche das Anhörungsverfahren gestartet und den Gesetzentwurf den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis übersandt. Damit sind wir in unserem Zeitplan, der vorsieht, dass das Gesetz zum 1. August 2007 in Kraft treten soll.
Mich hat gefreut, dass der Landtag von Baden-Württemberg beim Nichtraucherschutz eine Vorreiterrolle spielen will und auch mit gutem Beispiel vorangeht.
Jetzt geht es hier um unsere Örtlichkeiten. Ich freue mich, dass man hier mit gutem Beispiel vorangeht. Das Präsidium hat ja beschlossen, den blauen Dunst seit letztem Montag aus den Räumen des Hauses des Landtags und des Hauses der Abgeordneten zu verbannen. Ich bedanke mich für diese Unterstützung. Allerdings zeigen die doch sehr unterschiedlichen Regelungen für die Fraktionsräume die ganz praktischen Schwierigkeiten.
Letztlich ist es mühsam, von den Worten zu Taten zu kommen. Näheres will ich, auch im Hinblick auf die linke Seite des Hauses, gar nicht dazu sagen.
Meine Damen und Herren, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, haben wir mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs den Nichtraucherschutz in unserem Land wesentlich vorangebracht. Ich denke, von daher ist der heute hierzu vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der SPD überflüssig.
Über eines müssen wir uns im Klaren sein: Das Problem des Tabakkonsums als solches werden gesetzliche Vorschriften auch dieser Art zum Nichtraucherschutz allein nicht beseitigen. Ganz unabhängig vom Nichtraucherschutzgesetz muss daher auch in Zukunft konsequent auf die Tabakprävention, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, gesetzt werden. Auf diesem Weg dann die Zahl der zukünftigen Raucher zu senken schützt die Gesundheit nicht nur der Nichtraucher, sondern auch der potenziellen Raucher.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist noch einmal wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass wir nicht nur ein Gesetz brauchen, das sich mit dem Schutz der Nichtraucher beschäftigt. Dazu haben Sie, Frau Ministerin, ja in der Tat einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Im Hinblick auf die Schule geht es zusätzlich darum, dass wir mit ihr einen Erziehungs- und Bildungsort haben, an dem es einen Erziehungs- und Bildungsauftrag umzusetzen gilt.
Ihr Gesetzentwurf nimmt diesen Erziehungs- und Bildungsauftrag jedoch nicht auf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir an dieser Stelle durch alle möglichen Anhörungen, welcher Art auch immer, Herr Dr. Noll, in die Lage versetzt werden, auch für die Schulen eine vernünftige Regelung zu finden.
Deswegen ist es absolut richtig und ist heute auch der richtige Zeitpunkt, unseren Gesetzentwurf, der ja schon vor einigen Monaten eingebracht wurde, wieder zur Debatte zu stellen,
um dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen klar gerecht zu werden und uns nicht lediglich mit einem reinen Nichtraucherschutz zu beschäftigen.
Wie wollen Sie denn z. B., wenn es etwa im Biologieunterricht um Gesellschaft und Gesundheitsförderung geht, begründen, dass Rauchen eine Gesundheitsschädigung des eigenen Körpers ist,
dass Rauchen eine Schädigung für die Mitmenschen ist, wenn die Schüler nach einer solchen Unterrichtsstunde in die Raucherecken gehen dürfen und sich dort mit den rauchenden
Lehrerinnen und Lehrern treffen und ihre exklusive Suchtveranstaltung durchführen können? Was ist denn das für eine doppelte Botschaft, die man an dieser Stelle in die Schulen trägt? Auch mit dieser Frage müssen Sie sich auseinandersetzen.
Dann sagen Sie hier doch ganz klar, dass Sie diesen Gesetzentwurf der Ministerin ablehnen werden, damit wir endlich einmal Tacheles reden,