Schließlich – und auch das ist wichtig – hat die Landesseite erklärt, dass sie in dieser Legislaturperiode keine eigenen Eingriffe in die Beihilfe- und die Heilfürsorgeregelungen plant und auch die Wochenarbeitszeit und die Lehrdeputatsverpflichtungen der Beamtinnen und Beamten nicht weiter erhöhen wird.
Diese Verständigung ist wichtig, denn uns allen sollte klar sein: Unser Land ist auf einen funktionsfähigen, auf einen leis tungsbereiten und hoch motivierten öffentlichen Dienst angewiesen. Wir wollen Verlässlichkeit und Partnerschaft im Verhältnis zwischen dem Land und seinen Bediensteten gewährleisten. Der öffentliche Dienst wird ein schlankerer öffentlicher Dienst sein müssen, aber er muss konkurrenzfähig mit der privaten Wirtschaft sein. Leistung muss sich auch im öffentlichen Dienst lohnen. Wir werden künftig mit wesentlich weniger Bediensteten auskommen müssen, und das können wir auch. Aber wir sind auf gute und hoch qualifizierte Bedienstete angewiesen.
Als weitere Maßnahme haben wir deshalb – ähnlich wie es gestern schon für das Justizressort erfolgte – beschlossen, im Bereich des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung mit ei nem kleinen Strukturprogramm die Voraussetzungen für jeweils 150 Stellenhebungen von Besoldungsgruppe A 6 nach A 7 und von Besoldungsgruppe A 7 nach A 8 in den nächsten beiden Haushaltsjahren zu schaffen. Die Wartezeiten für Beförderungen im mittleren Dienst der Steuerverwaltung, die heute unverhältnismäßig lang sind, können dadurch deutlich verkürzt werden.
Wenn wir jetzt darangehen, die durch die Föderalismusreform neu gewonnenen Zuständigkeiten im Bereich des Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgungsrechts inhaltlich auszugestalten, dann sollten wir auch prüfen, ob es für den mittleren Dienst der Steuerverwaltung überhaupt noch angemessen und zeitgemäß ist, im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 6 bezahlt zu werden, oder ob es nicht richtiger ist, die Besoldungsgruppe A 7 für das Eingangsamt des mittleren Diens
(Beifall des Abg. Karl Zimmermann CDU – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut! Ja, klatscht da keiner? – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Sie sind doch an der Regierung! Wem gilt die Anspra- che?)
Aus unserer Sicht ist auch für den gehobenen Dienst noch ein entsprechendes Strukturprogramm nötig. Hierüber besteht aber noch Beratungsbedarf, und wir werden das gegebenenfalls in einem Nachtrag umsetzen.
Im Übrigen aber – und das richtet sich jetzt vor allem an die Große Koalition in Berlin – wissen wir, dass die Steuerverwaltung hoch belastet ist. Aber sie leidet auch und vor allem unter den ständig neu hinzukommenden und ständig komplizierter werdenden Steuergesetzen.
Der allerbeste Dienst, den wir der Steuerverwaltung erweisen könnten, wäre eine Steuerreform, die endlich einmal den Geboten der Transparenz und der Steuervereinfachung folgen und es zugleich schaffen würde, ganze Steuerarten zu streichen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Ha- gen Kluck FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Michael Theu rer FDP/DVP: Das sagen wir dem Solms! – Abg. Thomas Blenke CDU: Welche Partei hat denn die meisten Steuergesetze mitbeschlossen in der Bundes- republik?)
Erst dann können wir nicht nur der Not gehorchend, sondern wirklich guten Gewissens auch in der Steuerverwaltung Stellen abbauen, weil dann wirklich Aufgaben wegfallen. Wer, wenn nicht die Große Koalition, soll dies denn anpacken?
Nun zu den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Diese Haushaltsberatungen verlaufen auch deshalb deutlich entspannter, als das in der Vergangenheit der Fall war, weil es im Vorfeld gelungen ist, mit den kommunalen Landesverbänden zu einer Vereinbarung über die Änderung der Finanzverteilung zwischen dem Land und den Kommunen und über den Themenbereich „Konnexität und Konsultation“ zu kommen. Die einstimmigen Empfehlungen der Finanzverteilungskommission, die diese Vereinbarung aufnehmen, lauten:
Der kommunale Finanzausgleich wird in den Jahren 2007 bis 2010 um jeweils 395 Millionen € gekürzt. Die Spitzabrechnung der kommunalen Belastung im Länderfinanzausgleich wird für die Jahre 2005 bis 2009 insgesamt ausgesetzt. Des Weiteren wird der kommunale Finanzausgleich zur Vermeidung einer allgemeinen Reduzierung von Leistungen des Landes an die Kommunen außerhalb des Länderfinanzausgleichs um 5 % in Höhe von 10 Millionen € pauschal gekürzt....
Der sich aus der endgültigen Spitzabrechnung des Länderfinanzausgleichs für das Jahr 2004 ergebende Erstattungsanspruch des Landes in Höhe von 14 Millionen € wird in den Jahren 2007 und 2008 je hälftig durch eine Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs umgesetzt.
Gegenüber den Kürzungen des kommunalen Finanzausgleichs in den vergangenen zwei Jahren – das waren je 350 Millionen € zuzüglich Spitzabrechnung des kommunalen Anteils am Länderfinanzausgleich – bedeutet dies eine Verschiebung zulasten der Kommunen in Höhe von 24 Millionen € pro Jahr. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen steigt die für die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zur Verfügung stehende Finanzmasse im Jahr 2007 dennoch deutlich an.
Der Haushaltsansatz 2006 betrug 4,16 Milliarden €. Im Jahr 2007 werden es 4,66 Milliarden € sein und im Jahr 2008 rund 4,84 Milliarden €. Aufgrund dieser Tatsache und wegen des überproportional steigenden Realsteueraufkommens der Kommunen werden im Ergebnis die Anteile des Landes und der Kommunen am Nettosteueraufkommen, also am Steueraufkommen nach allen Verteilungssystemen, mit etwas mehr als 42 % für die Kommunen und knapp 58 % für das Land in etwa gleich bleiben. Auch dies zeigt: Das ist eine Vereinbarung, die für die kommunale Seite durchaus vertretbar ist.
Sie ist vor allem deshalb für die Kommunen richtig und wichtig, weil wir in dieser Vereinbarung zugleich festgehalten haben – das war uns ein wichtiges Anliegen; es ist aber vor allem für die Kommunen von großer Bedeutung und auch aus Landessicht richtig –, dass das in der Landesverfassung bereits enthaltene Konnexitätsprinzip durch eine Änderung der Verfassung und eine ergänzende gesetzliche Regelung dahin gehend präzisiert und erweitert wird, dass wir künftig auch vom Land veranlasste nachträgliche Änderungen landesrechtlich übertragener Aufgaben genauso wie die Übertragung neuer, vom Land bisher nicht wahrgenommener Aufgaben und eigene Anforderungen des Landes an die Erfüllung bestehender Aufgaben in den Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips einbeziehen und damit bei wesentlichen Mehrkosten zu einem finanziellen Ausgleich für die Kommunen kommen.
Dass damit ein lange verfolgtes politisches Ziel der FDP/DVP umgesetzt wird, sei nur am Rande erwähnt. Es freut uns sehr, dass es mit dieser Vereinbarung gelungen ist, die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen auf eine deutlich verbesserte Basis zu stellen.
Nun komme ich noch zu den Themen Neuverschuldung und Neuverschuldungsverbot sowie zur mittelfristigen Finanzplanung.
Wir senken mit diesem Haushalt die Nettokreditaufnahme auf 1 Milliarde € im Jahr 2007 und weiter auf 750 Millionen € im Jahr 2008 ab.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir trotz günstiger Daten der Steuerschätzungen des Jahres 2006 und trotz der geplanten Einnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung – das Geld ist noch nicht da, und ich glaube nach wie vor nicht, dass es in der vorgesehenen Höhe kommt; aber ich lasse mich gern überzeugen, wenn es anders ist – im Prozess der Haushaltsaufstellung noch Deckungslücken in Höhe von 1,3 Milliarden € im Jahr 2007 und 1,6 Milliarden € im Jahr 2008 schließen müssen.
Wer jetzt behauptet, die Haushaltskonsolidierung sei uns in den Schoß gefallen, der begeht eine Frechheit, die eigentlich jeder Grundlage entbehrt.
Nein! Es waren harte Einschnitte, und wir stehen dazu. Außerdem ist uns vorgehalten worden, dass wir die Mehreinnahmen einfach vervespert hätten. Das stimmt ja gar nicht. Wir haben – auch das war mir besonders wichtig – Rücklagen gebildet, weil wir genau wissen: Wenn, wie wir es alle hoffen, eine Unternehmensteuerreform kommt, dann brauchen wir dafür auch wieder Geld; dann haben wir weniger Einnahmen. Deswegen haben wir gleichzeitig Rücklagen gebildet.
Die SPD aber, Herr Dr. Schmid, hat letztlich keine eigenen Vorschläge gemacht, wie man konkret einsparen kann.
Sie wollten auf Kosten der Beamten sparen. Ich habe vorhin erläutert, warum das aus meiner Sicht nicht richtig ist. Zudem haben Sie reichlich „Ausgeberitis“ betrieben, z. B. mit Ihrem Antrag zu den Kindergartenbeiträgen. Natürlich würden wir dieses Anliegen auch gern umsetzen. Aber im Moment ist die Zeit noch nicht reif dafür. Wir arbeiten aber daran, dass das künftig möglich wird.
Natürlich kann man über die Details der Kürzungen ebenso streiten wie über die Ausgestaltung der zusätzlichen Schwerpunkte, die dieser Haushalt setzt. Insgesamt aber, von seiner Grundlage her, ist dieser Haushalt ohne Alternative, wenn die Vorgaben zur Absenkung der Neuverschuldung, denen sich die FDP/DVP in besonderem Maße verpflichtet fühlt, eingehalten werden sollen.
Sehr viele, aber nicht alle Maßnahmen, die für den Doppelhaushalt vereinbart sind, wirken auch in den Folgejahren fort. Es gibt auch Haushaltsentlastungen – darauf wurde auch schon hingewiesen –, auf die wir uns in Zukunft nicht verlassen können, wie die Sonderausschüttung der L-Bank oder das weiterhin günstige Zinsniveau. Insofern kommen mit den folgenden Haushalten neue Herausforderungen auf uns zu.
Immerhin aber führen die vereinbarten Einsparungen zu Haushaltsentlastungen von mehr als 1,1 Milliarden €, die auch nach 2008 noch wirksam sind. Dennoch müssen dann noch jeweils durchschnittlich 1 Milliarde € pro Jahr eingespart werden, um, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im Jahr 2011 die Nettoneuverschuldung auf null zu stellen.
Wie ernst wir dieses Ziel nehmen, zeigt sich auch daran, dass mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2007 ein ab 2011 geltendes Verbot der Nettoneuverschuldung in die Landeshaushaltsordnung aufgenommen wird. Uns ist klar, dass das nur ein erster Schritt ist. Aber er ist wichtig und hat auch eine deklaratorische Wirkung. Sobald es möglich ist und sobald wir sehen, dass das Verbot auch eingehalten wird, muss es in die Verfassung aufgenommen werden. Das ist kein Thema; das ist vereinbart. Aber wir würden es nicht für solide halten, ein Verbot der Nettoneuverschuldung jetzt in die Verfassung zu schrei ben, da wir genau wissen: Die nächsten zwei Jahre können wir es noch nicht einhalten. Wir wollen glaubwürdig bleiben.
Eines ist auch klar: Wir binden uns damit für die Zukunft selbst die Hände. Aber genau diese Selbstbindung wollen wir auch, weil sich die bisherigen Regelungen zur Schuldenbegrenzung als nicht ausreichend erwiesen haben.
Die mittelfristige Finanzplanung, die wir hier heute zur Kenntnis nehmen, stellt eine realistische Fortschreibung des gegenwärtig Erreichten dar. Die Annahmen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung, auf denen die Fortschreibung der Steuereinnahmen basiert, liegen mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von jährlich durchschnittlich 1,6 % in den nächsten vier Jahren in einer Größenordnung, die wirklich zu erwarten ist – im Gegensatz zu anderen Haushalten, insbesondere auch auf Bundesebene, wo oft mit Phantomzahlen gerechnet wurde, daraufhin Ausgaben geplant wurden und nachher das Ganze in die Hose ging.
Die mittelfristige Finanzplanung ist aber kein Handlungskonzept für die Zukunft. Sie zeigt Pfade des Abbaus der Neuverschuldung in Richtung Nettonullverschuldung 2011 auf, füllt sie aber noch nicht inhaltlich aus. Wir brauchen die Kraft, die in der Finanzplanung ausgewiesenen Deckungslücken der Jahre 2009 und 2010 neben den einkalkulierten Steuermehreinnahmen durch strukturell wirksame Einsparmaßnahmen zu schließen. Der Abbau von Personalstellen muss nicht nur fortgesetzt, sondern intensiviert werden. Gerade hierfür ist eine fundierte Aufgabenkritik unerlässliche Voraussetzung.
Die nächste Sitzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Aufgabenstrukturkommission ist bereits terminiert. Sie hat wichtige Aufgaben vor sich. Ich gehe davon aus, dass sie Maßnahmen findet, aufgrund deren die kommenden Haushalte deutlich anders aussehen als der, den wir jetzt beschließen. Dafür aber bedarf es solider, grundlegender Beratung. Das kann nicht innerhalb weniger Wochen geleistet werden.
So manches, was Sie heute angemahnt haben, ist durchaus auf dem Weg. Es kommt nicht deshalb in nächster Zeit, weil Sie es angemahnt haben, sondern weil wir es auch schon lange wollen. Aber wir wollen es fundiert beraten, damit es dann auch solide umgesetzt werden kann. Z. B. steht ja auch schon im Koalitionsvertrag, dass wir einen Pensionsfonds einführen wollen.
Den erneut gestellten Anträgen der Opposition werden wir heute schon deshalb nicht zustimmen können, weil die dafür vorgesehene Gegenfinanzierung für uns nicht tragbar ist. Wir ziehen keinen Wechsel mehr auf die Zukunft. Das ist viel zu lange passiert. Damit muss endlich Schluss sein. Ein Wechsel auf die Zukunft wäre auch bei dem Modell der Grünen der Fall, und deshalb ist das für uns keine Lösung.
Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind auf dem Weg zu einem Haushalt, der den Leitmotiven der Nachhaltigkeit, der Generationengerechtigkeit und der Zukunftsorientierung folgt, ein gutes Stück vorangekommen, auch wenn die Opposition dies nicht wahrhaben will. Wir arbeiten an dem Ziel, einen dauerhaft tragfähigen, stabilen Zustand der öffentlichen Finanzen herzustellen. Gerade die mittelfristige Finanzplanung
zeigt, dass wir dieses Ziel noch nicht erreicht haben. Aber sie zeigt auch: Wir kommen ihm näher. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte ja vor einigen Wochen bei der Einbringung des Haushalts die Möglichkeit, Grundsätzliches zu sagen, und werde auch am nächsten Mittwoch noch einiges sagen.
Ich wollte jetzt eigentlich gar nicht sprechen, aber es sind doch einige Aussagen gefallen, die ich einfach zurechtrücken und zu denen ich wenige Sätze sagen muss.
Zunächst muss ich einfach einmal sagen: Es ist wirklich ein hartes Brot, in Baden-Württemberg in der Opposition zu sein.