Herr Kollege Walter, ich denke, wir führen jetzt mit dem Thema HR 3 eine vergangenheitsorientierte Diskussion.
Wir müssen eine andere Diskussion führen. Wir müssen die Diskussion über die Frage führen, was bei der Digitalisierung herauskommt. Gehen Sie mit mir darin einig, dass wir im Grunde nicht die Kanäle kontrollieren sollten, sondern die Inhalte, und dass es in Zukunft darum gehen muss, die Aufsicht auf die Inhalte und auf den freien Marktzugang für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und natürlich auch für die regionalen und die örtlichen Sender zu konzentrieren?
Ich gebe Ihnen insofern recht, als wir natürlich ab 2010 durch die Digitalisierung des Rundfunkwesens eine ganz andere Situation haben werden. Da stellt sich natürlich die Frage, ob wir dann diese strengen Must-carry- oder Non-must-carry-Regelungen überhaupt noch brauchen.
Denn die Zahl der Sender, die dann eingespeist werden können, geht weit über das hinaus, was wir heute haben. Natürlich müssen wir diese Diskussion der Zukunft führen. Ob die Digitalisierung dann allerdings tatsächlich so kommt, wie das in der für das Jahr 2010 angekündigten Form vorgesehen ist, wissen wir heute noch nicht. Jeder will, dass sie kommt, und deswegen war auch Ihr Einwand gegenüber der SPD falsch.
Jetzt brauchen wir keine Zwischenfragen mehr; das können Sie mir hinterher noch sagen. – Der Einwand gegenüber der SPD war auch aus folgendem Grund falsch: Niemand in diesem Haus – zumindest ist mir niemand bekannt – will die Digitalisierung aufhalten.
Es stellt sich aber schon die Frage: Wie gestalten wir die nächsten drei Jahre? Soll die Digitalisierung dadurch quasi vorweggenommen werden, dass man alles, was jetzt an Anträgen von kommerziellen Senderanbietern hereinkommt, genehmigt? Lassen wir das jetzt alles zu? Muss das immer zulasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen? Muss das immer zulasten der Sender gehen, die versuchen, Qualität in die Häuser zu bringen? Oder wollen wir das nicht?
Kollege Kluck, Sie haben vielleicht eine andere Meinung dazu als ich. Ich weiß, Sie haben immer gerne BTV 4U angeschaut; damit können wir Ihnen in Baden-Württemberg jetzt nicht mehr dienen. Aber so hat halt jeder seinen eigenen Geschmack.
Meine Damen und Herren, das Landesmediengesetz sollte nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der SPD selbstverständlich so gestaltet sein, dass es nicht von der EU kassiert werden kann. Es soll aber nicht nur die Liberalisierung als oberstes Gebot im Fokus haben – damit auch die FDP/DVP möglicherweise einmal Beifall klatschen kann –, sondern das oberste Gebot soll die Frage sein: Was ist die Qualität, die wir unseren Zuschauerinnen und Zuschauern in diesem Lande bieten wollen? Da, Herr Kollege, wäre es schon nützlich, an der einen oder anderen Stelle das Landesmediengesetz entsprechend zu ändern.
aber recht hat er darin, dass Kabel BW HR 3 nicht herausnehmen musste. Sie durften es jedoch tun. Und wenn mündige Kunden von Kabel BW sich dagegen beschweren, dann nehmen sie es eben wieder herein. Da muss man auch mehr an die Eigenverantwortung und an den Mut der Menschen appellieren, sich an die richtigen Stellen zu wenden.
Wir sind aber nun ganz gewiss nicht die Beschwerdestelle für Leute, die lieber Sendungen über Äppelwoi anschauen als über christliche Erbauung.
Aber, meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten können es einfach nicht lassen. Sie finden immer irgendwo einen Bereich, der ihnen noch nicht genügend reguliert erscheint. Da muss immer irgendetwas gemacht werden. Dabei schreiben Sie doch in Ihrem „Godesberger Programm“ – ich habe gehört, Sie wollten das wieder abschaffen –, dass Sie eine Gemeinschaft erstreben, „in der jeder Mensch seine Persönlichkeit in Freiheit entfalten und als dienendes Glied der Gemeinschaft verantwortlich am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Menschheit mitwirken“ können soll.
Als neues Betätigungsfeld für Regulierung haben Sie sich jetzt die Kabelnetzbelegung herausgesucht. Da wird der Eindruck erweckt – und das ist ärgerlich –, hier gehe nicht alles mit rechten Dingen zu. Es ging alles und es geht alles mit rechten Dingen zu. Sie – und auch der Kollege Walter – tun aber so, als ob statt irgendwelcher hoch qualifizierter Sendungen immer nur der böse Kommerz fröhliche Urständ feiere. Das ist nicht richtig.
Die Stellungnahme der Landesregierung stellt unmissverständlich klar, dass sich die Kabelnetzbelegung in BadenWürttemberg nach den Vorschriften des Landesmediengesetzes richtet.
Ich will hier für die Fraktion der FDP/DVP klarstellen, dass wir nicht mehr, sondern weniger Regulierung wollen. In unseren Nachbarländern Bayern und Hessen macht man sich gerade daran, die dortigen Befugnisse der Landesmedien
weil sie nämlich europarechtlichen Vorschriften widersprechen. Wir aber sollen hier das, was dort auf den Prüfstand gestellt wird, ungeprüft übernehmen. Das ist uns völlig unverständlich, und das ist mit uns Liberalen auch nicht zu machen.
Marktwirtschaft, meine Damen und Herren, ist ohne Wettbewerb nicht denkbar. Ginge es nach den Vorstellungen der SPD, würden Geschäftstätigkeit und Wirtschaftlichkeit der privaten Kabelnetzbetreiber erheblich eingeschränkt.
Wir würden damit in unverhältnismäßiger Weise in den Wettbewerb eingreifen, in dem das Fernsehkabelnetz steht. Das wissen Sie doch. Es konkurriert beispielsweise mit den Satellitenschüsseln. Darum müssen die Kabelfernsehgesellschaften einen Mix bieten, der bei ihrer Kundschaft ankommt und der von ihrer Kundschaft goutiert wird.
Die Sozialdemokraten scheinen auch übersehen zu haben – Kollege Kößler hat schon darauf hingewiesen –, dass die Europäische Kommission bereits in Berlin und Brandenburg ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Universaldienstrichtlinie eingeleitet hat.
Die zweite SPD-Forderung lautet, dass die öffentlich-rechtlichen Programme im digitalisierten Kabel nicht auffindbar seien, dass sie dort aber auffindbar sein müssten. Das ist doch auch schon eine pure Selbstverständlichkeit. Sie kennen doch die gemeinsame Erklärung von ARD, ZDF und VPRT, des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien, die gemeinsam Empfehlungen formuliert haben, wie das sicherzustellen ist. Auch für die Bezahlung dieser digitalen Geschichte gibt es schon klare, funktionierende Regelungen. Ich frage mich also, was Ihr Antrag soll. Er ist wohl Ausdruck der immer noch vorhandenen generellen Abneigung – das kommt auch beim Kollegen Walter zum Ausdruck –
der baden-württembergischen SPD gegen private Rundfunkbetreiber. Sie haben etwas gegen Mediendienste, gegen Verkaufskanäle, gegen private Rundfunk- und Fernsehveranstalter; das ist mir unverständlich. Dabei haben sich doch gerade Sozialdemokraten, viele Sozialdemokraten in diesen Bereichen engagiert und damit viel Geld verdient.