Ja. Und zur Begründung erteile ich dem das Wort, der es möchte. Möchten Sie jetzt das Wort? Sonst bekommt es Herr Abg. Palm.
(Abg. Ute Vogt SPD: Wer einen Geschäftsord- nungsantrag stellt, muss ihn doch begründen! – Weitere Zurufe von der SPD)
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir können den Antrag doch nicht begründen! – Abg. Ute Vogt SPD: Wer den Antrag stellt, muss ihn doch begründen! – Zu- ruf von der CDU: Ganz ruhig!)
Ja, deswegen werde ich jetzt Herrn Abg. Palm das Wort zur Begründung des Geschäftsordnungsantrags erteilen, der von Herrn Abg. Dr. Scheffold gestellt wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der CDUFraktion stelle ich folgenden Antrag zur Geschäftsordnung
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landes zur gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich der Zulässigkeit der Untersuchung an den Ständigen Ausschuss überwiesen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir als Einstieg in die Begründung des Antrags die Bemerkung, dass wohl jeder hier im Parlament Interesse an einer Aufklärung der Sachverhalte rund um Salem und die in der Diskussion stehenden badischen Kulturgüter hat.
Es wurde eine Expertenkommission zur Klärung der Rechtsverhältnisse an den mehreren Hundert Handschriften und Kunstgegenständen gegründet. Seither wurde vonseiten der Regierung jegliche Handlung in Bezug auf eine außergerichtliche Einigung mit dem Haus Baden oder einen etwaigen Verkauf von Kunstwerken unterlassen.
Ich betone: Es wurden keine Verträge mit Dritten abgeschlossen. Es wurde nichts ver- und nichts gekauft. Das Regierungshandeln beschränkte sich bisher auf interne Vorbereitungsprozesse.
Die CDU-Fraktion hegt daher erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der von der SPD-Fraktion beantragten Untersuchung. Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Mittel der parlamentarischen Kontrolle von Regierungshandeln mit gerichtsähnlichen Kompetenzen. Der Normzweck der Artikel 35 der Landesverfassung und Artikel 44 des Grundgesetzes sowie des Untersuchungsausschussgesetzes ist die Ex-post-Kontrolle, also das nachträgliche Überprüfen von Regierungshandeln.
Die Nichteinhaltung des Normzwecks wäre ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich hochrangige Prinzip der Gewaltenteilung. Die Untersuchung im vorliegenden Fall wäre dann zulässig, wenn Verfahrensschritte vorlägen, die in sich geschlossene Vorgänge aufwiesen und unabhängig von der Entscheidung zu beurteilen wären, die sie vorbereiten.
Dies ist hier eindeutig nicht der Fall, meine Damen und Herren. Die Klärung der Eigentumsfragen ist bis zur Beendigung der Arbeit der bereits erwähnten Expertenkommission nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für eine möglicherweise gefällte Kabinettsentscheidung vom 9. Oktober dieses Jahres, auf die sich die SPD-Fraktion beruft, da sie durch die danach erfolgte Erklärung der Landesregierung, wonach die Vergleichsverhandlungen mit dem Haus Baden unterbrochen seien, überholt ist.
Selbst wenn Sie die Ex-post-Kontrolle als zu eng bezeichnen und dem Rechtssatz der „Verantwortungsreife“ folgen wollen, müssen Sie zu dem Schluss kommen, dass auch dieser Grad des Handelns nicht erfüllt ist, da die Landesregierung erklärt hat, vor einer Bindung des Landes gegenüber dem Haus Baden den Landtag mit dem möglichen Vergleichsvorschlag zu befassen.
Meine Damen und Herren, trotz großer Gelassenheit, mit der wir einem eventuellen Untersuchungsausschuss entgegensehen würden,
muss losgelöst vom Verhandlungsgegenstand aus generellen Überlegungen heraus die Zulässigkeit der beantragten Untersuchung dringend überprüft werden.
Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung hätte enorme Folgewirkungen. Wenn selbst nicht unbedeutende Teile der Opposition Zweifel an der Zulässigkeit hegen, so ist das mehr als ein deutliches Signal.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, machen sich zu Recht Sorgen um den inflationären Umgang mit dem Instrument Untersuchungsausschuss,
Da der dafür zuständige Ständige Ausschuss bereits kommende Woche in einer Sondersitzung in der Sache beraten
und sich direkt im Anschluss gutachterlich äußern könnte und da bereits in der kommenden Woche auch der Landtag wieder tagt, muss es nicht zu einer großen Zeitverzögerung kommen. Die Minderheitenrechte im Parlament würden folglich mit dem gebührenden Respekt behandelt.
Meine Damen und Herren, Aufklärung in der Sache tut not. Aufklärung wird auch von uns gefordert. Aufklärung wird es umfassend geben – auch ohne einen rein politisch-taktisch motivierten, populistischen Untersuchungsausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Palm, wir widersprechen diesem Geschäftsordnungsantrag und sind schon erstaunt, wie offenbar über Nacht eine neue Erkenntnis gewachsen ist. Es ist nichts Neues und auch nichts Verwunderliches, wenn Sie als die die Landesregierung tragende Koalition versuchen, diesen Vorgang herunterzuspielen und möglichst die Decke des Schweigens und des Bemäntelns darüberzulegen.
Es ist mir auch klar, dass es Ihnen lieber wäre, wenn man das Ganze auf dem Wege von Anhörungen, von Befragungen, von Anfragen an die Landesregierung klären würde;
denn das sind genau die Punkte, mit denen Sie es seit vielen Jahren immer mit lapidaren Antworten schaffen, die Menschen hinzuhalten, und mit denen Sie es auch beim Thema „Veräußerungen von entsprechenden Kunstgegenständen“ nicht geschafft haben, Licht ins Dunkel zu bringen.